§ 137 - Ermächtigung für überplanmäßige/außerplanmäßige Mittelumbuchung vom Finanz- in den Ergebnishaushalt;hier: Bericht über einzelne Maßnahmen (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Gemeinderat (GR) hat am 13.10.2014 folgenden Grundsatzbeschluss gefasst:
Der GR ermächtigt die Verwaltung, geplante investive Haushaltsmittel verwaltungsintern unter bestimmten Voraussetzungen in den Ergebnishaushalt umzuschichten ( siehe § 213 TOP Ermächtigung für überplanmäßige/außerplanmäßige Mittelumbuchung vom Finanz- in den Ergebnishaushalt).
Auf Wunsch des GR wurde hierfür noch der nachstehende Zusatz beschlossen:
„Für alle Maßnahmen über 10.000 €, die als aktivierungspflichtige Investitionen in Unterhaltungsaufwand umgewandelt werden, erfolgt ein Bericht im Verwaltungs- und Finanzausschuss. Dies gilt für die nächsten zwei Jahre.“
Die Verwaltung wird den Verwaltungs- und Finanzausschuss weiterhin über die einzelnen Maßnahmen in Kenntnis setzen.

Im 4. Quartal 2017 wurden acht Umbuchungen in Höhe von insgesamt 201.861,05 € durchgeführt. Sechs Umbuchungen (eine Umbuchung am 05.02.2018, vier Umbuchungen am 22.02.2018 sowie eine Umbuchung am 05.06.2018 ) wurden im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses 2017 vorgenommen.

Die Umbuchungen erfolgten für die nachstehenden Zwe>

- Von der investiven Maßnahme 12130 „EDV-Anlage: Anschaffung von beweglichen Vermögensgegenständen“ wurden 30.000,00 € auf das konsumtive    Ergebniskonto 42720000 „Aufwendungen für EDV“ umgebucht.
Im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplanes 2016/2017 im Herbst 2015 wurden von der Hauptverwaltung – EDV-Abteilung - die Auszahlungen für verschiedene einzelne EDV-Komponenten als investive Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2017 angemeldet. Inzwischen haben viele der im Haushaltsjahr 2017 angeschafften einzelnen EDV-Komponenten einen Einzelpreis unter netto 1.000,-- € und sind demzufolge aufwandswirksam im Ergebnishaushalt abzubilden. Außerdem mußten zunächst als investive Auszahlungen eingeplante LWL-Verkabelungen im Ergebnishaushalt verbucht werden.

- Von der investiven Maßnahme 14004 „ SZW: Generalsanierung weiterer Bauabschnitt“ wurden 21.396,68 € auf das konsumtive Ergebniskonto 42220000 „Erwerb von gering- wertigen Vermögensgegenständen“ übertragen.

Im Rahmen der Generalsanierung des Schulzentrums West war im Klassenzimmerbereich Gymnasium die Erneuerung der über 40 Jahre alten Schränke und die Ausstattung der Räume mit Medienschienen erforderlich.
Für die Ausstattung von acht Klassen und zwei Lehrerstützpunkten sind hierfür Auszahlungen in Höhe von 21.396,68 € angefallen.
Die angeschafften einzelnen (Einrichtungs-)Gegenstände haben einen Einzelpreis unter netto 1.000,-- € und sind deshalb nach dem neuen Haushaltsrecht im Ergebnishaushalt auszuzahlen.

- Von der investiven Maßnahme 16017 „HFM: Optimierung Foyer“ wurden 2.556,12 € auf das konsumtive Ergebniskonto 42110000 „Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ umgebucht.
Die Bodenbelagsarbeiten im Zuge der Sanierung der Theke im Foyer des Hällisch-Fränkischen Museum sind als aufwandswirksame Unterhaltung abzubilden.

- Von der investiven Maßnahme 12001 „ EDV-Anlage Am Markt 9 zweiter EDV-Standort“ wurden 34.340,37 € auf das konsumtive Ergebniskonto 42110000 „Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ übertragen, da die Auszahlungen für die Umnutzung im Untergeschoss des Gebäudes keine wesentliche substanzielle Verbesserung ( künftig: „Mehrwert“ ) darstellen und deshalb im Ergebnishaushalt abzuwickeln sind.

- Von der investiven Maßnahme 15025 „Gottwollshausen: Straßenerneuerung Riegeläcker/Steigäcker wurden 32.878,81 € auf das konsumtive Ergebniskonto 42120000 „Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens“ umgebucht, da die Auszahlungen für die Brunnenteichstraße lediglich als Deckensanierung anzusehen sind und demzufolge im Ergebnishaushalt abgebildet werden müssen.

- Von der investiven Maßnahme 16029 „Renaturierung Kocher ( im Bereich Weilerwiese )“ wurden 14.530,27 € auf das konsumtive Ergebniskonto 42121002 „Spezielle Aufwendungen“ - hier: Renaturierung Kocher übertragen. Die Auszahlungen für naturnahe Umgestaltungsarbeiten des Kochers wurden unmittelbar auf dem Konto 42121002 verbucht (siehe hierzu auch SV 50/2017 – GR 15.03.2017).
Die Maßnahme zur Renaturierung des Kochers im Bereich der Weilerwiese vom Dreimühlenwehr bis zur Friedensbrücke wurde aufgrund einer buchhalterisch unterschiedlichen Darstellung in der Anlagenbuchhaltung in folgende Einzelprojekte

a) Fischtreppe
b) Umgestaltung Kocher
c) Gewässererlebnis

unterteilt.

Die allgemeinen Kosten, welche keinem der drei Teilprojekte direkt zugeordnet werden können, werden unterjährig im investiven Finanzhaushalt verbucht; der Kostenanteil für die Kocherumgestaltung wird mit einer anteiligen Kostenquote mit 37,28 % in den Ergebnishaushalt übertragen. Dieser Kostenanteil beziffert sich im Jahr 2017 auf 14.530,27 €.

- Von der investiven Maßnahme 18008 „KVP Westumgehung Grohwiesenstraße“ wurden 11.500,-- € auf das konsumtive Ergebniskonto 42120000 „Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens“ umgebucht, da der Gemeinderat im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2016/2017 beschlossen hat, an der Kreuzung Grohwiesenstraße/ Westumgehung K 2576 eine Ampelanlage anstatt eines Kreisverkehr zu installieren. Die Kosten für die Planung des Kreisverkehr müssen im Ergebnishaushalt dargestellt werden.

- Von der investiven Maßnahme 12006 „Ausbau und Ausstattung Krippen“ wurden 54.658,80 € auf das konsumtive Ergenbiskonto 42110000 „Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ übertragen, da aufgrund der Arbeiten am Gelände im Zuge der Neugestaltung der Außenanlagen beim Kinderhaus St. Katharina kein wesentlicher „Mehrwert“ erschaffen wurde. Die Auszahlungen für diese Geländearbeiten sind deshalb im Ergebnishaushalt abzubilden.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt von den Ausführungen zu den aufgeführten Mittelumbuchungen zustimmend Kenntnis.
(einstimmig -16)

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