§ 131/1 - Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung; hier: Schöffenamt (öffentlich)

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Sachvortrag:

- Stadträtin Herrmann nimmt wieder ihren Platz am Ratstisch ein -

 

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall hat am 16.05.18(nö) der Vorschlagsliste für die Schöffen beim Amtsgericht Schwäbisch Hall und beim Landgericht Heilbronn zugestimmt sowie die Vorschlagsliste der Jugendschöffen zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Vorschlagsliste für die Schöffen beim Amtsgericht Schwäbisch Hall und beim  Landgericht Heilbronn lag bereits in der Zeit vom 4. Juni bis 8. Juni 2018 bei der Stadt  Schwäbisch Hall im Fachbereich Bürgerdienste & Ordnung zur Einsicht aus. Die Amtliche  Bekanntmachung zur Möglichkeit der Einsichtnahme erfolgte im Haller Tagblatt am 1.  Juni sowie auf der städtischen Homepage unter www.schwaebischhall.de unter der  Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“.

Gegen die Vorschlagsliste konnte bis einschließlich 15.06.2018 schriftlich oder zur  Niederschrift Einspruch erhoben werden. Hiervon wurde kein Gebrauch gemacht.

Für die an den Landkreis weitergeleitete Vorschlagsliste für die Jugendschöffen erfolgte  eine entsprechende Amtliche Bekanntmachung durch den Landkreis im Haller Tagblatt  vom 22. Juni 2018. Auf die Einspruchsmöglichkeit wird auch hier hingewiesen. 

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