§ 127 - Neubau Weilertunnel: Sachstandsbericht und Mittelbereitstellung Baugrunderkundung (öffentlich)

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Sachvortrag:

- Stadtrat Neidhardt verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

- Stadtrat Härtig verlässt um 20.30 Uhr den Sitzungssaal -

 

Bislang wurden im Baufeld des Weilertunnels drei Baugrunderkundungs-Kampagnen durchgeführt:

- Erkundung 1994/95: 9 Bohrpunkte
- Erkundung 2011: 4 Bohrpunkte
- Erkundung 2016: Heimbachverdolung

Das Büro BUNG hatte die Setzungen an der Bahnstrecke in Rastatt zum Anlass genommen, die geologische Situation am Weilertunnel noch einmal im Detail zu betrachten. Bei diesen erweiterten Planungsaktivitäten stieß man bei Station 0+970 auf eine Störstelle aus Lockergestein im Kreuzungsbereich des Tunnels mit der Bahnstrecke. Das Gebirge ist dort nicht standfest und es wird eine Hilfsbrückenkonstruktion im Vorfeld des Tunnelbaus erforderlich, um die Bahnstrecke zu sichern. Ein weiteres Ergebnis war die Notwendigkeit zu weiteren umfangreicheren Baugrunduntersuchungen in den Bereichen am Süd- und Nordportal.

Durch die Hanglage und die Knotenverbindung mit der DB-Gleisanlage sind die Erkundungsverhältnisse vor Ort schwierig. Teilweise müssen Baustraßen und Arbeitsebenen gebaut und Seilzugverfahren eingesetzt werden, um die Bohrarbeiten ausführen zu können. Aktuell werden weitere 18 Bohrpunkte mit Kern- bzw. Vollbohrungen ausgeschrieben.

Die örtliche Situation des Baufelds führt zu großen technischen und finanziellen Aufwendungen für das Erkundungsprogramm, das notwendig ist, um gesicherte Daten für die Ausführungsplanung, die Bauausführung und die Kostensicherheit zu erhalten.

Die Vergabeunterlagen für die Baugrunderkundung wurden vom Büro Henke und Partner erstellt, die Unterlagen für die Baustraße von der BUNG AG. Die Maßnahme wird öffentlich ausgeschrieben.

Terminplan:
Die Leistungen sollen im Juli ausgeschrieben werden. Anfang August ist der Eröffungstermin vorgesehen. Die Vergabe soll im September vorgenommen werden. Die Bauausführung ist anschließend bis zum Jahresende vorgesehen.

Kostenermittlung:
Vom Ing.-Büro Henke und Partner und vom Büro BUNG wurden Kosten genannt. Diese wurden in Ergänzung durch die Abteilung Tiefbau auf folgende Kosten geschätzt.

Baugrunderkundung :                                                                           ca. 460.000 €
Planung Baustraße, Gutachten und weitere Baunebenkosten :          ca. 140.000 €
Gesamtkosten :                                                                                    ca. 600.000 €

Finanzierung:
Im Haushalt 2018/19 stehen bei der Maßnahme 12014 „Weilertunnel Planungsleistungen“ nicht ausreichend Mittel für das unvorhergesehene 4. Baugrunderkundungsprogramm zur Verfügung. Es wird vorgeschlagen, die erforderlichen 600.000 € überplanmäßig aus der Maßnahme 18029 „Weilertunnel Anbindung Süd- und Nordportal“ zu finanzieren, da sich letztere in die Folgejahre verschieben werden.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt erkundigt sich nach der Entschädigung der betroffenen Schwäbisch Haller Bürgerinnen und Bürger bzw. Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer. Es wird nochmals angefragt, ob der Projektleiter des Regierungspräsidiums Stuttgart für einen Bericht eingeladen werden könnte. Zudem wird angefragt, wer nach dem Vertragsstand was bezahle.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass der Projektleiter des Regierungspräsidiums Stuttgart in die nächste Sitzung des Bau- und Planungsausschusses eingeladen wurde.

Erster Bürgermeister Klink führt aus, dass man am 11. Juli mit dem Regierungspräsidium Stuttgart nochmals über den Vertrag sprechen werde. In der kommenden Sitzung des Bau- und Planungsausschusses könne hierüber berichtet werden. Zwischen den Jahren 2012 und 2018 habe man ca. 1,78 Mio. € an Ausgaben gehabt. Hier seien auch die Gebäudeabrisse enthalten, welche nach den vertraglichen Regelungen der Stadt zuzuschreiben sind. Hierfür seien 330.000 € abgerechnet worden. Man habe noch in Aufträgen ca. 600.000 € gebunden. Man befinde sich noch in Nachtragsverhandlungen mit verschiedenen Planungsbüros im Umfang von ca. 300.000 €. Hinzu kommt die Baugrunduntersuchung, welche heute auf der Tagesordnung stehe. Im Moment gehe man von einem Stand von ca. 3 Mio. € aus, welche über die getroffene Vereinbarungen laufen. Die Baukosten von 49 Mio. € beziehen sich auf den Stand 2015 und sind noch nicht fortgeschrieben. Der Fledermaustrog, Mehraufwendungen für die Hangsicherung am ehemaligen Club Alpha sowie die Sicherung der Eisenbahn sei noch nicht enthalten. 3% von den Baukosten stellen ca. 1,5 Mio. € dar. Es sei immer klar gewesen, dass die Stadt hier Leistungen zu erbringen habe. Die Zahlen zur Kreuzungsvereinbarung würde man in den nächsten Sitzungen nachliefern.

Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass man dies nochmal sorgfältig aufbereite.

Stadtrat Baumann bittet den Zusatz zum Beschlussantrag aus der Vorberatung entsprechend zu berücksichtigen.

Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf Ziffer 3 des Beschlussantrags.

Stadträtin Koch fragt an, ob es möglich sei das Projekt zu beenden.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass es sich nicht um eine städtische Maßnahme handle. D.h. diese liege nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt. Es handle sich um eine Bundesmaßnahme, welche im Bundesverkehrswegeplan aufgenommen, beschlossen und priorisiert sei. Die Maßnahme befinde sich in der Durchführungsphase. Die Stadt sei nur im Rahmen eines Planungsvertrags beteiligt. Im Auftrag des Bundes habe man vor vielen Jahren vereinbart, dass man einen Planungsauftrag wahrnehme. Diese werden nach den damaligen Bedingungen in Höhe von 3% der Baukosten vergütet. Man stelle nur die Dienste der Stadt Schwäbisch Hall dem Bund zur Verfügung. Das Projekt könne daher beendet werden, wenn der Bundestag dies beschließe. Das Projekt könne nicht nur die Stadt beendet werden.

Erster Bürgermeister Klink verweist auf den verkehrlichen Nutzen der Maßnahme. Der städtebauliche Aspekt zur Neuordnung der Weilervorstadt sei zudem relevant.

Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass man sich als Stadt für die Maßnahme eingesetzt habe, da diese aus vielen Gründen sinnhaft sei.

Beschluss:

1. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Vergabeverfahren durchzuführen.  

2. Die Maßnahme wird im Finanzhaushalt überplanmäßig finanziert. Die Haushaltsmittel werden aus der Maßnahme 18029 Produkt 54100100 Sachkonto 78720000 in Höhe von 600.000 € bereitgestellt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Regierungspräsidium Stuttgart über eine Kostenerstattung zu verhandeln.

(21 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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