§ 125 - Richtlinien für Reisen ins Ausland und nach Neustrelitz mit offiziellen Delegationen, insbesondere bei Besuchen in den Partnerstädten und bei Kooperationspartnern (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und ihren sechs Partnerstädten sind über die Jahre viele freundschaftliche Beziehungen gewachsen. Dabei sind Begegnungen und der Austausch eine wichtige Basis für lebendige Partnerschaften über alle Grenzen hinweg. Diese offiziellen Städtepartnerschaften sowie Projekte in Namibia und in China eröffnen die Möglichkeit sich, mit anderen Kulturen und Lebensweisen auseinander zu setzen.

Zu bestimmten Anlässen in den Partnerstädten oder bei den Projektpartnern sind regelmäßig offizielle Delegationen der Stadt eingeladen. Um Transparenz über die Zusammensetzung der reisenden Delegationen zu schaffen, wurden Richtlinien erarbeitet, die in der Anlage beigefügt sind

Anlage: Richtlinien
Anlage: Anfrage Stadträtin Koch vom 26.06.18 mit Antwort der Verwaltung vom 29.06.18
Anlage: Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 02.07.18 mit Antwort der Verwaltung vom 04.07.18
 

Stadträtin Härterich stellt nach ausführlicher Diskussion den Antrag auf Schluss der Debatte und den Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes von der heutigen Tagesordnung.

 

Beschluss:

Dem Antrag auf Schluss der Debatte sowie dem Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes von der heutigen Tagesordnung wird zugestimmt.

(27 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen)

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