§ 124 - Grundsatzbeschluss zur Planung eines Glasfaser-Backbone-Netzes für die Breitband-Versorgung durch den Landkreis Schwäbisch Hall (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

- Stadträtin Härterich nimmt um 18.05 Uhr ihren Platz am Ratstisch ein -

Neben den vielen einzelnen Breitbandprojekten in den Kommunen im Landkreis Schwäbisch Hall plant der Landkreis selbst ein Glasfaser-Backbone-Netz zu errichten. Die Oberbürgermeister und Bürgermeister haben sich bei ihrer Kreisverbandsversammlung im Dezember 2017 einstimmig für die Backbone-Ausbau-Planung ausgesprochen. Aus dem Gremium heraus wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, die die landkreisweite Backbone-Planung begleitet. Weiter haben sich die Bürgermeister im Rahmen der Bürgermeisterdienstversammlung auf eine enge zeitliche Schiene geeinigt, die vorsieht, dass alle Städte und Kommunen sich bis zur Kreistagssitzung am 24.07.2018 entscheiden, ob sie den Backbone-Ausbau unterstützen und ob sie dem Entwurf des Kooperationsvertrages (siehe Anlage 3) zustimmen und unterschreiben.

Dieses geplante Backbonenetz soll alle 30 Kommunen im Landkreis sowie eine Vielzahl innerörtlicher Ortsteile miteinander verbinden. Zugleich soll die Verbindung mit den Backbonenetzen verschiedener Netzbetreiber im Landkreis hergestellt werden. Dabei soll, wo es möglich ist, die bestehenden Netzinfrastrukturen angepachtet werden, sodass der eigentliche Ausbau nur an den fehlenden Verbindungsstücken zwischen Bestandstraßen erfolgt und eine Doppelstruktur vermieden werden soll. Dies ist jedoch nicht gewährleistet, da nicht alle Leitungsträger, insbesondere die Deutsche Telekom AG in der Vergangenheit ihre Leitungstraßen offengelegt haben.

Der Gemeinderat und der Aufsichtsrat der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH haben im Frühjahr 2018 beschlossen, das neue Aufgabengebiet mit dem Arbeitstitel >Netzinfrastruktur< in Schwäbisch Hall und den Konzessionsgemeinden mit dem Ziel einer zukunftssicheren Breitbandversorgung auf der Basis von Gigabit-Netzen aufzubauen.

Der Ausbau der innerörtlichen Netze soll auch weiterhin Aufgabe der jeweiligen Kommune bleiben. Diese innerörtlichen Netze können an das Backbonenetz angebunden werden. Dabei bietet die interkommunale Zusammenarbeit die Möglichkeit, dass auch die Stadt Schwäbisch Hall, welche fördertechnisch nicht „Ländlicher Raum“ im engeren Sinn ist, einen erhöhten Fördersatz für den innerörtlichen Ausbau erreichen könnte.

Seit den oben genannten Abstimmungen Ende des Jahres 2017 haben sich aufgrund der sehr hohen Dynamik in diesem viel diskutierten Themenfeld wesentliche Änderungen ergeben. Dies wurde nicht zuletzt durch entsprechende Vereinbarungen im Koalitionsvertrag im Frühjahr 2018 ausgelöst. Zum Beispiel hat der Ortenaukreis sein Breitbandprojekt, welches mit dem Landkreis Schwäbisch Hall durchaus vergleichbar ist, gestoppt. Auch die Wirtschaftsregion Stuttgart hat ihre Backbone-Planung und -Realisierung für ihre fünf Landkreise nebst der Landeshauptstadt Stuttgart (zusammen 179 Kommunen mit ca. 2,7 Mio Einwohnern) gestoppt und jetzt ein Kooperationsmodell mit der Deutschen Telekom AG entwickelt.

Dieses Kooperationsmodell (siehe Anlage 2) sieht eine gemeinsame Nutzung der vorhandenen Infrastrukturen sowohl der Deutschen Telekom als auch den lokalen Stadtwerken und weiteren Marktteilnehmern vor. Dabei garantiert die Deutsche Telekom den Open Access (d. h. den Zugriff) auch für ihre Netze durch Dritte. Die Wirtschaftsregion Stuttgart verspricht sich durch dieses Kooperationsmodell einen wirtschaftlichen Vorteil im dreistelligen Millionenbereich sowie bessere und zukunftssichere Versorgung durch einen am Markt etablierten Partner. Auch Pacht-/ Mieteinnahmen für die vorhandenen Netzinfrastrukturen können realisiert werden. Gemeinsam wurden Eckpunkte für einen zukunftssicheren Glasfaserausbau mit entsprechenden Meilensteinen und Vertragsstrafen erarbeitet. Dieses erstmals erarbeitete Kooperationsmodell wird mit der Letter-of-Intent-Unterzeichnung am 02.07.2018 gemeinsam mit Vertretern der Landesregierung der Öffentlichkeit vorgestellt. Eine vergleichbare Kooperation wurde seitens der Telekomverantwortlichen auch für den Landkreis Schwäbisch Hall und/ oder in Kooperation mit den Haller Stadtwerken in Aussicht gestellt.

Die Geschäftsführung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH und die Verwaltung sieht in diesem Kooperationsmodell hohe wirtschaftliche und technische Vorteile gegenüber den bisherigen Backbone-Planungen der Landkreise, insbesondere im Landkreis Schwäbisch Hall. Die grundsätzlichen Kritikpunkte bzw. offenen Fragen wurden in dem Schreiben an Herrn Landrat Bauer vom 29.05.2018 (Anlage 1) zusammengestellt. Insbesondere die Finanzierung des rund 40 Mio. € Projektes im Landkreishaushalt über die Kreisumlage, ohne das ein Wirtschaftsplan vorliegt, wird sehr skeptisch beurteilt. Zudem sollte mit volkswirtschaftlicher Betrachtungsweise auf jeden Fall die Schaffung von Doppelstrukturen, finanziert über Steuergelder, vermieden werden. Auch die rechtliche Frage, ob dieses Projekt nicht in die Selbstverwaltungshoheit der jeweiligen Kommunen bei einer Finanzierung über die Kreisumlage eingreift, bedarf einer Überprüfung. Eine erste Kurz-Stellungnahme des Büros CMS Hasche Sigle, Stuttgart sieht dies als nicht zulässig an (siehe Anlage 4).

Zusammengefasst haben sich die Bürgermeister der Kommunen Rosengarten, Michelfeld, Michelbach und Schwäbisch Hall abgestimmt,

  1. angesichts der nach wie vor vielen offenen Fragen beim Landkreisprojekt
    – siehe hierzu Schreiben an Herrn Landrat Bauer (Anlage 1a) der weiterhin ungeklärten Struktur (z. B. Eigenbetrieb, BGA, GmbH, Zweckverband, Finanzierung über Kreisumlage oder Beiträge) mit Antwortschreiben von Hr. Landrat Bauer (Anlage 1b) und

  1. angesichts der vom Gesetzgeber im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung Ka- pitel „An die Weltspitze im Bereich der digitalen Infrastruktur“ festgelegten Punkte
    – hier spricht die Bundesregierung von einem flächendeckenden Ausbau mit Gigabit Netzen bis 2025…
    – neue Anreize für den privatwirtschaftlichen Ausbau schaffen…mit einem Modell des diskriminierungsfreien Zugangs (im Sinne eines Open
       Access) setzen und
    – Ausgestaltung eines rechtlich abgesicherten Anspruchs zum 01.01.2020 …
    – Ausgestaltung bis Mitte der Legislaturperiode 2019 sowie

  1. insbesondere angesichts der dadurch angestoßenen Neuausrichtung der Deutschen
    Telekom AG

folgende Gemeinderatsbeschlüsse herbeizuführen:

Der Entwurf des öffentlich rechtlichen Vertrages über die interkommunale Zusammenarbeit zur Verbesserung der Breitbandversorgung Glasfaser im Landkreis Schwäbisch Hall wird zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund ungeklärter Fragestellungen als noch nicht unterschriftsreif beurteilt.

Der Landkreis wird aufgefordert, zum bisher konzipierten Backbone-Ausbau ein Kooperationsmodell mit einem eigenwirtschaftlich agierenden Marktteilnehmer zu prüfen.

Es wird gebeten den Grundsatzbeschluss des Kreistages zum Backbone-Ausbau zurückzustellen, bis eine Beurteilung der Alternative >Kooperationsmodell< vorliegt.

Damit wird der notwendige zeitliche Spielraum gewonnen, um sorgfältig die sich abzeichnende Rechtslage für die Kommunen und den Landkreis zu prüfen und zukunftssichere, wirtschaftlich vertretbare Grundlagen für die weiteren Planungsschritte zu erarbeiten.

Anlage 1a: Schreiben an Herrn Landrat Bauer vom 29.05.2018
Anlage 1b: Antwortschreiben von Hr. Landrat Bauer vom 15.06.2018
Anlage 2:   Breitbandausbau Region Stuttgart -Erfahrungsbericht - vom 05.06.2018
Anlage 3:  Entwurf öffentlich rechtlicher Vertrag über die interkommunale Zusammenarbeit zur Verbesserung der Breitbandversorgung durch Koordinierung und Abstimmung von Planung und Baumaßnahmen sowie zur gemeinsamen Netzbetreibersuche im Landkreis Schwäbisch Hall, Stand 28.03.2018
                   zu Anlage 3: Karte Backbone-Planung
Anlage 4: Kurz-Stellungnahme zur Zulässigkeit des Backbone-Ausbaus im Landkreis Schwäbisch Hall durch den Landkreis vom 29.05.2018, CMS Hasche Sigle, Stuttgart
Anlage 5: Presseinformation der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH sowie der Deutschen Telekom
Anlage 6: Presseartikel Stuttgarter Zeitung vom 03.07.18
Anlage 7: Presseartikel StZ ePaper vom 02.07.18
Anlage 8: Presseartikel Haller Tagblatt vom 03.07.18

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt führt aus, dass der Landkreis in der Sache eine Struktur mit Glasfaser und besseren Netzen wünsche. Dieses Thema sei auf Bundesebene „verschlafen“ worden, da die Strukturen nicht stimmen würden. Die Deutsche Telekom habe dort investiert, wo sie Geld verdiene. Der Landkreis habe dann viel zu spät gedacht, es gebe einen Sinn zwischen den Gemeinden Glasfaser zu verlegen. Aus seiner Sicht gehe es nur um Verbindungen zwischen den Gemeinden. Die Gemeinden würden sich teilweise selbst um ihre inneren Strukturen kümmern. Der Landkreis sei dann in kommunalen Angelegenheiten zuständig, wenn die Gemeinde selbst es nicht könne, weil die Angelegenheiten über ihre Gemeindegrenzen hinaus gehe. So wäre der Landkreis nur zuständig für ein gemeindeverbindendes Netz. Die Deutsche Telekom habe ihre Netze bislang nicht offengelegt. Es sei deshalb sehr schwer hier weiter zu kommen. Da die Sache „überfällig“ sei, habe der Landkreis eine Initiative ergriffen. Soweit er wisse, zeige die Deutsche Telekom keine konkreten Ansätze dieses Netz kreisübergreifend analog zur Stuttgarter Lösung zu machen. Man war der Meinung, dass ein Druck gegenüber der Deutschen Telekom dadurch aufrecht erhalten werden müsste, dass der Kreis eine eigene Planung zumindest ansetze. Man lebe innerhalb eines Landkreises. In Schwäbisch Hall sei man gut versorgt. Man habe jedoch eine Solidaritätspflicht gegenüber dem Landkreis. Der Beschluss des Landkreises sei so formuliert, dass man jeder Zeit aussteigen könne, wenn private Netzbetreiber investieren.

Oberbürgermeister Pelgrim entgegnet, dass es die Verbindungen zwischen den Gemeinden bereits gebe. Jede Gemeinde sei verbunden und habe einen Glasfaseranschluss in ihren Kernorten. Was es nicht gebe, sei eine Verbindung zwischen Teilorten der verschiedenen Gemeinden.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt wirft ein, dass uns diese nichts angehen würden.

Oberbürgermeister Pelgrim pflichtet bei. Aus diesem Grunde sei er nicht dafür, dies zu tun.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt erklärt, dass er dies bislang nicht so verstanden habe, dass innergemeindliche Vernetzungen Gegenstand der Planungen seien.

Oberbürgermeister Pelgrim bittet darum, sich die Planung genau anzusehen. Alle gelb markierten Strecken seien innerörtlich. Dies sei jedoch ohnehin die „alte Welt“. Die vorliegende Planung basiere nicht auf dem Kenntnisstand, was an Glasfasernetz seitens der Deutschen Telekom existiere.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt wirft ein, dass der Punkt sei, dass man dieses nicht kenne.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass eine neue Entwicklung sowohl auf Ebene der Koalitionspartner der Bundesrepublik Deutschland als auch auf der Ebene des Vorstands der Deutschen Telekom darstelle, dass genau dieses künftig offen gelegt werden soll. Die vorliegende Planung sei überholt, da diese auf andere Prämissen basiere. Dies habe die Region Stuttgart erkannt.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt wirft die Frage auf, wie man dazu komme, die Deutsche Telekom zu aktivieren, den Landkreis bestens zu erschließen.

Oberbürgermeister Pelgrim entgegnet, dass dies die neue Rechtslage erfordere.

Stadtrat Kaiser führt aus, dass der Vorschlag im Vorfeld eine Klärung hinsichtlich des Kooperationsmodells herbeizuführen offenkundig sei. Eine Zustimmung seiner Fraktion wird angekündigt. Hinsichtlich der Beurteilung was das Richtige sei, sei er auf fachlichen Rat angewiesen.

Stadträtin Niemann erklärt, dass es das Ziel sein müsse, die ganze Region im Landkreis schnell und ohne unnötige Kosten mit schnellem Internet zu versorgen. Dies bedeute auch, dass Doppelstrukturen vermieden werden. Es sei nicht ganz klar, was der Inhalt des Koalitionsvertrags bedeute. Es sei nicht klar, was solche Kooperationsverträge bedeuten. Man könne noch nicht abschätzen, ob diese auf den Landkreis übertragen werden können. Die Frage sei fener, ob eine Finanzierung über die Kreisumlage juristisch korrekt sei. Dies werde unterschiedlich eingeschätzt. Es sei ihres Erachtens nicht so, dass man sich mit den Beschlüssen des Landkreises Optionen verbaue. In dem Moment, in dem die Netze der Deutschen Telekom offengelegt werden, werden diese in die Planung integriert. Es sei weiterhin so, dass der Bund auf einen Wettbewerb setze. Die Solidarität im Landkreis werde als wichtig erachtet, um nicht dort noch weiße Flecken zu haben. Die bisherigen Förderprogramme seien so aufgebaut, dass der Fördersatz sich verbessere, wenn man ländliche Regionen integriere. Die Region sollte ihres Erachtens mit einer Stimme sprechen. Unter der Voraussetzung, dass es stimme, dass man mit der Landkreisplanung jeder Zeit die „Reißleine“ ziehen könne, unterstütze man das Vorhaben des Landkreises.

Oberbürgermeister Pelgrim entgegnet, dass man nicht mehr über eine Planung rede. Es gehe um die Ausschreibung und die Investitionen. Die Region Stuttgart mit Oberbürgermeister Kuhn sei am vergangenen Montag ausgestiegen. Der Ortenaukreis sei ebenfalls ausgestiegen.

Stadtrat Baumann stimmt Stadtrat Kaiser inhaltlich zu. Es wird angefragt, ob man über die Beschlussanträge in öffentlicher Sitzung Stellung beziehen dürfe, da der Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil mit „mündlichem Vortrag“ auf der Tagesordnung und im Übrigen im nichtöffentlichen Sitzungsteil enthalten sei.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass die Region Stuttgart, die Landesregierung und der Konzernvorstand der deutschen Telekom zunächst um Vertraulichkeit gebeten haben und man deshalb diese Informationen nicht bereits öffentlich auf die Tagesordnung nehmen konnte. Es sei angekündigt worden, dass der „Letter of Intent“ am 2. Juli veröffentlicht werde. Insofern könne man heute auch die Grundlagen auch öffentlich machen. Aus diesem Grunde habe man die entsprechenden Zeitungsartikel in der heutigen Sitzung als Tischvorlage aufgelegt. Zum Zeitpunkt der Ladungsfrist seien die Informationen noch vertraulich gewesen.

Stadtrat Baumann vertritt die Ansicht, dass man sich nichts verbaue, wenn man sage, dass der Entwurf des öffentlich rechtlichen Vertrages über die interkommunale Zu-sammenarbeit zur Verbesserung der Breitbandversorgung im Landkreis Schwäbisch Hall zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund ungeklärter Fragestellungen als noch nicht unterschriftsreif beurteilt werde. Ferner bestehen keine Bedenken, dem Landkreis gegenüber vorzuschlagen, dass ein Kooperationsmodell geprüft werden solle. Auch ein Zurückstellen des Grundsatzbeschlusses des Kreistags wird befürwortet. Natürlich gehe es auch darum, dass die Stadt Schwäbisch Hall am Ende nicht in einem schlechten Licht dastehe. Es gehe darum, Alternativen zu prüfen. Das Gutachten der Kanzlei CMS Hasche Sigle als eine der größten Kanzleien Deutschlands sei allein ein Grund für eine rechtliche Prüfung.

Stadtrat Preisendanz erklärt, dass er es nicht als verwerflich ansehe, wenn man sich darum kümmere, wie andere Regionen mit dem Thema umgehen. Wenn die Region Stuttgart aussteige, sei dies ein Warnsignal erster Güte. Es sei selbstverständlich, dass man innerhalb eines Landkreises Solidarität zeige. Wenn diese Solidarität Geld koste, müsste diese nachvollziehbar sein. Wenn es nun so sei, dass in einem Landkreis einige Kommunen bereits viel für den Ausbau getan haben und es hierdurch für den Rest des Landkreises billiger werde, empfinde man es schon als seltsam, wenn die Gemeinden, die bereits etwas getan haben, anteilsmäßig genauso viel zahlen müssten, wie diejenigen, die nichts getan hätten. Entscheidend sei, dass es rechtlich erhebliche Zweifel gebe, ob der Landkreis so vorgehen dürfe. Bevor dieses nicht geklärt sei, könne man als Stadtrat von Schwäbisch Hall fünf Millionen nicht ohne eine feste Basis versprechen.

Stadtrat Rempp führt aus, dass der Landkreis möchte, dass die Stadt Schwäbisch Hall in eine Firma, welche er gründe, fünf Millionen investiere. Wenn dies die Haller Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft mbH oder die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH wolle, fordere man einen Geschäftsplan. Dieses habe der Landkreis bislang nicht vorgelegt.

Stadtrat Sakellariou erklärt, wenn das heute diskutierte Thema noch Teil der Daseinsvorsorge wäre, man dies nicht diskutieren müsse. Es würde sich dann um eine staatliche Aufgabe handeln. Man habe nun zwei Modelle. Das Modell des Landrats über die Umlagefinanzierung sei aus nachvollziehbaren Gründen in dem Gremium mehrheitsfähig, in welchem die Beschlüsse herbeigeführt werden müssen. Das Modell des Oberbürgermeisters habe nur dann eine Chance sich gegen das Modell des Landrats durchzusetzen, wenn man für die Gemeinden die Vorteile rausarbeiten könne. Wenn man das nicht schaffe, werde die Stadt Schwäbisch Hall, welche vorangegangen sei, weil das Netz gerade so über der Schwelle liege, so bleiben wie es ist und alle Anderen werden auf Kosten der Stadt Schwäbisch Hall mit einem besseren Netz versorgt. Wenn man aus der Perspektive der Landkreisgemeinden ein paar Profits herausgearbeitet bekommen würden, könnte man diese auf die Seite der Stadt Schwäbisch Hall ziehen. Man wisse nicht, ob der Bund nicht vielleicht doch mehr an Zuschüssen gebe.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass es sehr bedauerlich sei, dass das Thema Daseinsvorsorge nicht Gegenstand der rechtlichen Rahmenbedingungen für Breitbandversorgung sei. Oberbürgemeister Pelgrim sei auch in anderen politischen Gremien tätig. Er habe dieses auf der kommunalen Seite mehrfach gefordert. Es sei bislang nicht Rechtsgrundlage geworden. Es gebe jedoch mittlerweile einen Paradigmenwechsel. Das gelte nicht nur für die Stadt Stuttgart, sondern auch für 179 Gemeinden in Baden-Württemberg. Im „Letter of Intent“ sei beschrieben, dass es sich um ein Pilotprojekt handle, was man gerne auf ganz Deutschland übertragen wolle. Der Stadt Schwäbisch Hall wurde geschrieben, dass diese gerne auch hier eine Kooperation eingehen wollen. Dies müsse man jedoch dann auch verhandeln. Der Paradigmenwechsel sollte genutzt werden. Man habe in der Vergangenheit oft die Situation gehabt, dass in kleinen Gemeinden mit hohem Eigenmittelaufkommen Leerrohre vergelegt wurden und niemand sei bereit dazu gewesen, dort eine Leitung zu bedienen. Die Basis für die neue Kooperationsvereinbarung beziehe sich nicht nur darauf, schnelles Internet zu verlegen, sondern man bekomme auch ein garantiertes Angebot an Dienstleistungen. Dies stelle einen klaren Vorteil für kleine Gemeinden dar. Solidarität halte er für richtig. Es gehe jedoch nicht um eine Landkreisaufgabe. Es gehe um eine Aufgabe der Gemeinden. Dies sei Gegenstand des Gutachtens der Kanzlei CMS Hasche Sigle. Diese vertrete die Auffassung, dass Gemeinden sich zu Zweckverbänden zusammenschließen können, wenn diese Aufgaben übernehmen, welche keine Aufgaben der Daseinsvorsorge darstellen. Dies erfolge sehr oft. Hieraus komme man dann zur Frage der Refinanzierung. Es wird Stadtrat Rempp beigepflichtet, dass man mehrfach nachgefragt habe. Bevor man über mehrere Millionen beschließe, hätte Oberbürgermeister Pelgrim gerne einen Wirtschaftsplan gesehen, da man nicht mehr über Planungskosten rede. Dieser liege bis heute nicht vor. Auf die entsprechende Anfrage habe man nicht einmal eine Antwort erhalten, wonach man dieses noch vorlegen werde. Für die Region Stuttgart liegen Wirtschaftspläne vor. Es wird die Frage aufgeworfen, warum dies Andere können. Es wird die Frage aufgeworfen, wie professionell man an diese Fragestellung rangehe. Es bestehe der Eindruck, dass dies nicht so gut gemacht wurde, wie in der Region Stuttgart. Die von dort erhaltenen Unterlagen seien um ein Vielfaches umfangreicher, nachhaltiger und stichhaltiger als die Unterlagen des Landratsamtes Schwäbisch Hall. Der Invest von ca. 40 Mio. € solle dann über die Kreisumlage finanziert werden. In diesem Gremium habe man die Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger von Schwäbisch Hall. Man habe den Beschlussantrag sehr sorgfältig formuliert. Man habe nicht gesagt, dass man das nicht „mitmache“. Man sage, man mache mit. Diese wichtigen Punkte möchte man zuvor jedoch noch geklärt wissen, bevor man ein „Go“ für einen Invest über 40 Mio. € gebe. Oberbürgermeister Pelgrim könne sich nicht vorstellen, dass man zum jetzigen Zeitpunkt so einen Vertrag unterschreibe. Sollten die Gespräche scheitern, müsse man sich etwas Eigenständiges einfallen lassen.

Stadtrat Weber erklärt, dass seine Fraktion geteilter Meinung sei. Heute könnte man seiner Ansicht nach kein Votum abgeben, in diesen öffentlich-rechtlichen Vertrag einzutreten. Es stelle noch nicht der Königsweg dar. Es sei daher richtig zu sagen, dass dieser jetzt noch nicht unterschriftsreif sei.

Stadträtin Herrmann führt aus, dass man jetzt die Vereinbarung abschließen könne, um als Landkreis „mächtig“ auftreten zu können. Im Beschlussantrag sei enthalten, dass man weiter am Kooperationsmodell arbeite.

Oberbürgermeister Pelgrim entgegnet, dass wenn man eine bereits heute obsolete Planung verfolge, er hierfür ungern seine Hand heben wolle. Oberbürgermeister Pelgrim hofft, dass sich das Gremium die Planung nochmals im Konkreten anschaue.

Oberbürgermeister Pelgrim ruft zur Abstimmung auf und verliest hierzu den Beschlussantrag.

Stadträtin Herrmann bittet um Einzelabstimmung der verschiedenen Punkte im Beschlussantrag.

Beschluss:

  1. Der Entwurf des öffentlich rechtlichen Vertrages über die interkommunale Zusammenarbeit zur Verbesserung der Breitbandversorgung Glasfaser im Landkreis Schwäbisch Hall wird zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund ungeklärter Fragestellungen als noch nicht unterschriftsreif beurteilt.
    (26 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)

  1. Der Landkreis wird aufgefordert, zum bisher konzipierten Backbone-Ausbau ein Kooperationsmodell mit einem eigenwirtschaftlich agierenden Marktteilnehmer zu prüfen.
    (29 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

  1. Es wird gebeten den Grundsatzbeschluss des Kreistages zum Backbone-Ausbau zurückzustellen, bis eine Beurteilung der Alternative >Kooperationsmodell< vor- liegt.
    (22 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen)

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