§ 123 - Bürgerfragestunde (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird auf maximal 3 Minuten begrenzt.

1. Ursula Thaidigsmann, Schwäbisch Hall:
Fr. Thaidigsmann erkundigt sich, warum keine Untersuchung der Abrechnung der Reise nach Okahandja bzw. zur Waldorfschule Windhoek geplant sei und Oberbürgermeister Pelgrim die Maßstäbe der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg nicht bekannt waren.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass der Sachverhalt unter Tagesordnungspunkt 3 der heutigen Sitzung behandelt wird. Ferner liegt hierzu eine Anfrage vor, welche unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ beantwortet wird. Es wird angekündigt, die Anfrage von Fr. Thaidigsmann an dieser Stelle zu beantworten. 

2. Florian Neidhardt, Schwäbisch Hall
Hr. Neidhardt spricht das Fütterungsverbot für Wildvögel an. Es wird angeregt, ein entsprechendes Hinweisschild im Bereich des Sulferstegs in Richtung Grasbödele aufzustellen.

Oberbürgermeister Pelgrim pflichtet bei, dass ein Füttern von Wildvögeln nicht erlaubt ist. Die Anregung wird an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.

- Stadträtin Bergmann nimmt um 18.02 Uhr ihren Platz am Ratstisch ein -

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