§ 117 - Neubau Weilertunnel: Sachstandsbericht und Mittelbereitstellung Baugrunderkundung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Bislang wurden im Baufeld des Weilertunnels drei Baugrunderkundungs-Kampagnen durchgeführt:

- Erkundung 1994/95: 9 Bohrpunkte
- Erkundung 2011: 4 Bohrpunkte
- Erkundung 2016: Heimbachverdolung

Das Büro BUNG hatte die Setzungen an der Bahnstrecke in Rastatt zum Anlass genommen, die geologische Situation am Weilertunnel noch einmal im Detail zu betrachten. Bei diesen erweiterten Planungsaktivitäten stieß man bei Station 0+970 auf eine Störstelle aus Lockergestein im Kreuzungsbereich des Tunnels mit der Bahnstrecke. Das Gebirge ist dort nicht standfest und es wird eine Hilfsbrückenkonstruktion im Vorfeld des Tunnelbaus erforderlich, um die Bahnstrecke zu sichern. Ein weiteres Ergebnis war die Notwendigkeit zu weiteren umfangreicheren Baugrunduntersuchungen in den Bereichen am Süd- und Nordportal.

Durch die Hanglage und die Knotenverbindung mit der DB-Gleisanlage sind die Erkundungsverhältnisse vor Ort schwierig. Teilweise müssen Baustraßen und Arbeitsebenen gebaut und Seilzugverfahren eingesetzt werden, um die Bohrarbeiten ausführen zu können. Aktuell werden weitere 18 Bohrpunkte mit Kern- bzw. Vollbohrungen ausgeschrieben.

Die örtliche Situation des Baufelds führt zu großen technischen und finanziellen Aufwendungen für das Erkundungsprogramm, das notwendig ist, um gesicherte Daten für die Ausführungsplanung, die Bauausführung und die Kostensicherheit zu erhalten.

Die Vergabeunterlagen für die Baugrunderkundung wurden vom Büro Henke und Partner erstellt, die Unterlagen für die Baustraße von der BUNG AG. Die Maßnahme wird öffentlich ausgeschrieben.

Terminplan:
Die Leistungen sollen im Juli ausgeschrieben werden. Anfang August ist der Eröffungstermin vorgesehen. Die Vergabe soll im September vorgenommen werden. Die Bauausführung ist anschließend bis zum Jahresende vorgesehen.

Kostenermittlung
Vom Ing.-Büro Henke und Partner und vom Büro BUNG wurden Kosten genannt. Diese wurden in Ergänzung durch die Abteilung Tiefbau auf folgende Kosten geschätzt.

Baugrunderkundung :                                                                           ca. 460.000 €
Planung Baustraße, Gutachten und weitere Baunebenkosten :          ca. 140.000 €
Gesamtkosten :                                                                                    ca. 600.000 €

Finanzierung:
Im Haushalt 2018/19 stehen bei der Maßnahme 12014 „Weilertunnel Planungsleistungen“ nicht ausreichend Mittel für das unvorhergesehene 4. Baugrunderkundungsprogramm zur Verfügung. Es wird vorgeschlagen, die erforderlichen 600.000 € überplanmäßig aus der Maßnahme 18029 „Weilertunnel Anbindung Süd- und Nordportal“ zu finanzieren, da sich letztere in die Folgejahre verschieben werden.

Erster Bürgermeister Klink erläutert auf Basis der als Anlage beiliegenden Präsentation den aktuellen Sachstand zur Maßnahme und berichtet ausführlich über die Starkregenereignisse sowie deren Auswirkungen.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt erkundigt sich nach der Regelung für die Entschädigung Bürgerinnen und Bürger bzw. Hausbesitzer. Seine Fraktion wünsche sich hier eine Regelung. Es wird ferner darum gebeten, den federführenden Projektleiter des Regierungspräsidiums Stuttgart in den Gemeinderat einzuladen. Es wird um Vorstellung der Gesamtplanung, verbunden mit einer Darstellung wer was zahle, gebeten.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass es einen Vertrag aus dem Jahre 1968 gebe. In dem damaligen Vertrag sei geregelt worden, dass die Maßnahme eine Bundesmaßnahme darstelle und die Stadt im Rahmen einer subsidiären Aufgabenwahrnehmung für den Bund plane und sogar baue. Dies stelle die Grundlage für das Vorantreiben der Genehmigungen bis hin zum Sichtvermerk vor ca. 1,5 Jahren dar. Nachdem die Genehmigung vorlag, habe man mit dem Bund, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart, gesprochen. Man sei sich einig gewesen, dass die Stadt im Lichte der heutigen Rechtsnormen nicht über die Kapazitäten und das Know-how verfüge, so eine Maßnahme baulich umzusetzen. Aus diesem Grunde habe es eine Verständigung gegeben, dass zwar die Grundlagenermittlung noch bei der Stadt bleibe, die bauliche Umsetzung jedoch auf das Land bzw. das Regierungspräsidium Stuttgart im Auftrag des Bundes übergehe. Es stelle sich die Frage, was unter dem Begriff „Grundlagenermittlung“ vollumfänglich zu verstehen sei. Nach Auffassung der Verwaltung seien die Grundlagen auf dem Stand der Technik ermittelt und an das Land übergeben worden. Man befinde sich nach Auffassung der Stadt bereits in der Ausführungsplanung. Von der Frage, ob durch die Erkenntnisse aus Raststatt die Grundlagenermittlung wieder neu auflebe, oder ob es sich um eine Frage handle, welche erst durch die Baumaßnahme selbst entstanden sei (Baugrundrisiko ist Bauherrenrisiko),leite sich die Frage ab, wer welchen Kostenanteil trage. Zwar steige auch der Planungskostenanteil welcher vom Bund übernommen werde, jedoch sei der Planungskostenanteil auf Basis des Vertrages von 1968 auf 3% der Bausumme gedeckelt. An diesen Korridor stoße man nun dran. Hier wird versucht, einen Kompromiss herbeizuführen um zu einer Lösung zu kommen. In der Summe, handle es sich um eine Bundesmaßnahme, sodass letztlich von dort alle Kosten getragen werden müssen. Nur aufgrund des Vertrags von 1968 gebe es diese Unschärfe, da die Stadt in diese Verantwortung subsidiär eingetreten sei.

Erster Bürgermeister Klink führt aus, dass zudem zunächst die Ursache für die Havarie festgestellt werden müsse. Hierzu haben Bund und Stadt gemeinsam einen Sachverständigen eingeschaltet, welcher die Angelegenheit dezidiert untersuchen und ein Gutachten erstellen werde. Man müsse zunächst abwarten, bevor eine Seite für verantwortlich erklärt wird. es könnte sich auch um höhere Gewalt aufgrund der doch außergewöhnlichen Regenereignisse gehandelt haben. Es wird beigepflichtet, dass die Betroffenen so schnell wie möglich Klarheit bekommen sollten. Es wird zugesagt, dass der Projektleiter des Regierungspräsidiums Stuttgart in den Gemeinderat eingeladen wird.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt wirft ein, dass die Frage, wer was bezahle auch nach den Ausführungen von Oberbürgermeister Pelgrim offen sei.

Erster Bürgermeister Klink führt aus, dass die Stadt bis zur Erstellung der Leistungsverzeichnisse (Leistungsphase 6) zuständig sei. Die Ausführungsplanung sei bei solchen Maßnahmen im Wesentlichen auf die tätigen Baufirmen ausgelagert . Leistungsphase 1 stelle die Grundlagenermittlung dar. Es werde auch hier eine Kreuzungsvereinbarung geben, welche das Südportal betreffen werde. Hier sei man mit Ampelanlagen, Abbiegespuren etc. beteiligt. Der Tunnel werde durch den Bund vollständig bezahlt.

Abteilungsleiter Tiefbau Goisser führt aus, dass sich die Stadt über die Kreuzungsvereinbarung anteilige Kosten für den betreffenden Kreuzungsbereich zu übernehmen habe.

Stadtrat Sakellariou erklärt, dass ihn die Kosten umtreiben. Es wird angefragt, ob es zu einer Situation kommen könnte, dass der Bund aus Kostengründen irgendwann die Maßnahme nicht mehr weiterverfolgen werde. Es wird ferner angefragt, wie der angesprochene Kompromiss hinsichtlich der Kosten aussehen werde. Für eine Beschlussfassung sehe er hinsichtlich der Kostendimension zu wenig Anhaltspunkte.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt nochmals die Problematik hinsichtlich des Rahmenvertrags aus dem Jahr 1968. Nach diesem Vertrag, den die Stadt damals mit dem Bund getroffen habe, sei vereinbart, dass die Stadt die Planung und Ausführung auf Kosten des Bundes übernehme. 3% der Planung könne hiernach für Planungsleistungen ausgegegeben werden. Dies habe damals die Stadt akzeptiert. Heutzutage haben die Planungskosten durch Baugrundgutachten etc. im Durchschnitt zur Bausumme einen viel größeren Umfang als im Vertrag festgelegt. Daher komme man in eine Situation, wo man das nicht mehr ganz genau beurteilen könne. Es wird beispielsweise angenommen, dass der Tunnel 50 Millionen kosten werde. 3% stellen 1,5 Mio. € dar. In diesem Fall betragen die Planungskosten, welche die Stadt vom Bund erstattet bekommen würde, 1,5 Mio. €. Darüber hinausgehende Planungskosten hätte die Stadt zu tragen. Kostet der Tunnel 100 Mio. € habe man 3 Mio. € an Erstattungspotential. Da man derzeit nicht wisse, wie hoch die Baukosten am Ende werden, könne man auch nicht zu 100% sagen, was am Ende bei der Stadt „hängen bleibe“. Man rede jedoch immer nur über die Planungskosten und nicht über die Kosten für die Ausführungsplanung. Es wird derzeit diskutiert, ob die zusätzlichen Bohrmaßnahmen noch Bestandteil der Grundlagenermittlung seien oder der ausführenden Planung zuzurechnen sind. Letztere seien dann nicht mehr Bestandteil der 3%, sondern Bestandteil der Bausumme. Hierüber müsse man sich austauschen. Es sei ein zusätzliches Risiko aufgetaucht, was zum Zeitpunkt der Planung in dieser Form nicht bekannt war. Man könne dem Gremium die Frage nach den Kosten nicht abschließend beantworten, da man weder die endgültigen Baukosten kenne, noch Stand heute geklärt sei, ob diese Aufwendungen außerhalb oder innerhalb des Budgets von 3% liegen. Die Stadt setze sich dafür ein, dass diese selbstverständlich außerhalb liegen.

Stadtrat Sakellariou wirft ein, dass er den Betrag, welcher bislang von Seiten der Stadt für die Planungskosten zu leisten war, in der Sitzungsvorlage vermisse.

Erster Bürgermeister Klink weist nochmals auf den Termin in ca. vierzehn Tagen bei der Referatsleitung des Regierungspräsidiums Stuttgart hin. Momentan würden die Kontakte auf der Umsetzungsebene stattfinden.

Oberbürgermeister Pelgrim wirft ein, dass die Stadt und das Regierungspräsidium Stuttgart derzeit noch keine einheitliche Meinung haben.

Stadtrat Sakellariou erklärt, dass der Gemeinderat über 600.000 € beschließen soll und dieser nicht wisse, ob diese bei der Stadt hängen bleiben werden. Dies sei unbefriedigend.

Erster Bürgermeister Klink führt aus, dass diese nach den bisherigen Vereinbarungen eine Grundlagenermittlung darstellen. Die angesprochenen 3% decken nicht den Planungsaufwand, der in dieser Maßnahme stecke. Die Stadt sei ohnehin mit Eigenmitteln betroffen. Es handle sich um eine Anteilsfinanzierung. Der Bund begründe dies natürlich damit, dass die Stadt ein sehr hohes Eigeninteresse und den städtebaulichen Mehrwert habe.

Stadträtin Herrmann erklärt, dass wenn man höre, was hier für einen Aufwand mit einer Behelfseisenbahnbrücke getrieben werden müsse, die Maßnahme in keinem Verhältnis zu dem Nutzen stehe. Man sollte nach Ansicht von Stadträtin Herrmann die Reißleine ziehen und das Projekt stoppen. Stattdessen sollte ein dreispuriger Ausbau weiterverfolgt werden. Das Projekt erinnere sie an „Stuttgart 21“. Im Vergleich zum Spritzbeton habe der frühere Club Alpha nach Ansicht von Stadträtin Herrmann noch besser ausgesehen.

Stadtrat Baumann führt aus, dass man nach Aussage von Oberbürgermeister Pelgrim die Planungskosten zu tragen habe. Erster Bürgermeister Klink spreche immer von der Grundlagenermittlung. Es wird angefragt, ob die Stadt auch die Ausführungsplanung zu bezahlen habe.

Erster Bürgermeister Klink verneint dies.

Stadtrat Baumann fasst zusammen, dass nur die Planungskosten für die Leistungsphasen 1 bis 3 von der Stadt zu tragen seien.

Erster Bürgermeister Klink bejaht dies und ergänzt, dass Leistungsphasen 5 und 6 zudem von der Stadt zu tragen seien.

Stadtrat Baumann wirft nochmals fragend ein, dass doch die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) von der Stadt zu tragen sei.

Erster Bürgermeister Klink entschuldigt sich. Nur die Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) sei noch von der Stadt zu tragen.

Stadtrat Baumann vertritt die Ansicht, dass man anhand des Schätzwertes, was der Tunnel kosten werde, die drei Prozent berechnen und auflisten könne. Fener könne man sagen, was an Kosten angefallen sei und was noch zu erwarten sei. Mit dieser Verhandlungsbasis bekomme man dann sicher auch beim Regierungspräsidium Stuttgart offene Ohren. Seines Erachtens sei es absolut notwendig, wenn man heute andere Erfahrungen in der Geologie habe, diese zu erkunden. Er wundere sich, dass man diesen Vertrag aus dem Jahre 1968 noch nicht modifiziert habe, da man mit 3% an Planungskosten nicht mehr hinkomme. Dieses wäre nach Ansicht von Stadtrat Baumann einen Gedanken Wert gewesen. Er kenne persönlich jemanden, dem ein Haus in der Heimbacher Gasse gehöre. Der Schaden wurde der Versicherung, welche für Elementarschäden zuständig sei, gemeldet. Die Versicherung habe dann mitgeteilt bekommen, dass eine Fachfirma dort tätig sei und den Schaden beseitige. Daraufhin habe er einen Anruf vom Regierungspräsidium Stuttgart bekommen, wonach diese mitteilten, dass man die Sache gemeinsam mit der Versicherung regeln werde. Es werde diesem Gemeinderat nach Ansicht von Stadtrat Baumann nicht gerecht, wenn ohne ein Befragen von direkt Betroffenen Dinge in die Welt gesetzt werden. Es wird die Anbringung eines Schildes „Vorsicht- Radfahrer biegen ein“ im Bereich der Baumaßnahme angeregt. Die nun entstandene graue Betonwand sollte zudem mit einem Gitter versehen werden, an dem eine Bepflanzung entlang wachsen könne. Er sei überrascht gewesen, dass sich der Baubeginn nochmals um zwei Jahre verschiebe. Dies sei ein Ärgernis für die Bevölkerung. Der Grund sei, dass man in Deutschland immer genauer werde. Man habe den Anfang für ein tolles Wohngebiet gemacht. Einen Baustopp halte er für den falschen Weg.

Stadtrat Neidhardt pflichtet Stadträtin Herrmann bei, dass der Weilertunnel das „Stuttgart 21“ für Schwäbisch Hall sei. Es sei jedoch die Frage, wie man damit umgehe. Wenn es Komplikationen gebe, müsse man da durch und sollte nicht den Rückzug antreten. Man habe sich mit eindeutiger Mehrheit für das Projekt entschieden.

Stadtrat Stein bittet darum, den Beschlussantrag dahingehend zu ergänzen, dass sich die Verwaltung gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart dafür einsetzen werde, eine Kostenerstattung zu erzielen. In der Sitzungsvorlage seien die Regelungen des Vertrages nicht enthalten.

Oberbürgermeister Pelgrim unterstützt den Vorschlag.

Stadtrat Stein freue sich zudem über jeden Anwohner und über jede Anwohnerin, welche vom Lärm „befreit“ werde. Dies betreffe in dem besagten Stadtteil eine Menge an Personen. Wenn man nun vorschlage, statt einem Tunnel drei Fahrspuren zu bauen, müsse man an der besagten Stelle entlang laufen und sich überlegen, welche Häuser von privaten Hauseigentümern abgerissen werden müssen um eine dritte Spur zu errichten.

Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass dies auch aus anderen Erwägungen nicht gehe. Ausgangspunkt der Überlegungen sei eine Verbreiterung der Straße auf vier Spuren gewesen. Selbst 1968 und in der Neuabwägung Anfang der 80er Jahre habe es erhebliche denkmalschutzrechtliche Bedenken aufgrund der Archäologie im Hang zur Johanniterstraße gegeben. In der heutigen Rechtsauffassung sei diese Option rechtlich gegenwärtig verwehrt, zumal die Alternative möglich erscheint, auch wenn diese kostenmäßig sehr hoch zu Buche schlage. Es wird nochmals betont, dass es die Maßnahme nicht mit „Stuttgart 21“ vergleichbar sei, da die Stadt an den Baukosten nicht beteiligt sei. Es gehe ausschließlich um einen Teil der Planungskosten.

Stadtrat Sakellariou führt aus, dass sein „Hauptproblem“ hierdurch nicht als gelöst angesehen wird. Er werde sich deshalb in heutiger Sitzung enthalten. Um Aufklärung bis zur Gemeinderatssitzung wird gebeten.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass man versuchen werde, die Angelegenheit zu klären. Wenn es nicht zu einer einvernehmlichen Lösung komme, müsse man zunächst im Rahmen des bisherigen Vertrages diese Aufwendungen tragen. Dies gelte, bis durch die Verhandlungen oder durch einen Gerichtsentscheid eine andere Lösung erzielt werden könne. Es wird Stadtrat Baumann beigepflichtet, dass man solch einen Vertrag mit dem Bund unter heutigen Rahmenbedingungen nicht mehr abschließen würde, da die Planungskosten heutzutage nicht mehr mit den 3% abgegolten seien. Deshalb müsse man davon ausgehen, dass faktisch, Stand heute, nicht von einer Refinanzierung von vornherein ausgegangen werden kann.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt kommt auf die geschädigten Hausbesitzer zurück. Es gebe mehrere Fallgestaltungen. Eine Fallgestaltung sei ein Bestehen einer Elementarschutzversicherung. Hier sei es der normale Gang der Dinge, dass die Elementarschutzversicherung zahle und Regressansprüche geltend mache. Er habe jedoch auch gehört, dass es Hauseigentümer gebe, welche keine Versicherung hätten. In diesen Fällen bittet er darum, die Bürgerinnen und Bürger nicht zwischen die Stühle zu setzen.

Stadtrat Baumann wirft ein, dass der Vertrag vor 50 Jahren abgeschlossen wurde. Er glaube nicht, dass dies in ganz Banden-Württemberg der einzige Vertrag gewesen sei, wo man einen Kompromiss gefunden habe. Er bitte die Sache optimistisch anzugehen.

Oberbürgermeister Pelgrim entgegnet, dass die Abwicklung über ein Bebauungsplanverfahren nicht häufig gemacht wurde. Die meisten Verfahren stellen Planfeststellungsverfahren dar. Oberbürgermeister Pelgrim fasst nochmal zusammen, dass man mit dem Regierungspräsidium Stuttgart hinsichtlich des kürzlichen Starkregenereignisses im Gespräch bleibe. Den Verhandlungsauftrag gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart als ausdrücklicher Wunsch des Gemeinderats nehme man ebenfalls mit auf. Eine Gesamtaufstellung zu den Kosten werde man aufbereiten.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Vergabeverfahren durchzuführen.

  2. Die Maßnahme wird im Finanzhaushalt überplanmäßig finanziert. Die Haushaltsmittel werden aus der Maßnahme 18029 Produkt 54100100 Sachkonto 78720000 in Höhe von 600.000 € bereitgestellt.

  3. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Regierungspräsidium Stuttgart über eine Kostenerstattung zu verhandeln.

    (13 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

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