28009221/meetingminutes/31487404/paragraph

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Auf dem Grundst&uuml;ck Schweickerweg 21 plant der Wohnungsbautr&auml;ger R&ouml;wisch eine Wohnanlage mit 20 Wohnungen. Im Gemeinderat am 14.03.2018 wurde das Projekt in nicht&ouml;ffentlicher Sitzung vorgestellt und von den Mitgliedern des Ausschusses begr&uuml;&szlig;t.</p>
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Auf dem Grundst&uuml;ck Schweickerweg 21 plant der Wohnungsbautr&auml;ger R&ouml;wisch eine Wohnanlage mit 20 Wohnungen. Im Gemeinderat am [//ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/28009151/1/meetingminutes/32151215/paragraph 14.03.2018]wurde das Projekt in nicht&ouml;ffentlicher Sitzung vorgestellt und von den Mitgliedern des Ausschusses begr&uuml;&szlig;t.<br />
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Im rechtsg&uuml;ltigen Bebauungsplan ist die Fl&auml;che &uuml;berwiegend als Mischgebietsfl&auml;che mit einer ein- bis zweigeschossigen Bauweise ausgewiesen. Lediglich an der westlichen Grenze ist ein etwa 6,50 m breiter Gr&uuml;nstreifen festgesetzt, der allerdings im Bestand fast vollst&auml;ndig asphaltiert ist. Bisher wurde das Grundst&uuml;ck von einer Lackiererei genutzt. Im Fl&auml;chennutzungsplan ist die Fl&auml;che als Mischgebiet festgelegt.</p>
 
Im rechtsg&uuml;ltigen Bebauungsplan ist die Fl&auml;che &uuml;berwiegend als Mischgebietsfl&auml;che mit einer ein- bis zweigeschossigen Bauweise ausgewiesen. Lediglich an der westlichen Grenze ist ein etwa 6,50 m breiter Gr&uuml;nstreifen festgesetzt, der allerdings im Bestand fast vollst&auml;ndig asphaltiert ist. Bisher wurde das Grundst&uuml;ck von einer Lackiererei genutzt. Im Fl&auml;chennutzungsplan ist die Fl&auml;che als Mischgebiet festgelegt.</p>
 
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Um den baurechtlichen Rahmen f&uuml;r das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist die &Auml;nderung des Bebauungsplans erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schw&auml;bisch Hall und dem Vorhabentr&auml;ger R&ouml;wisch Wohnbau, Schw&auml;bisch Hall als Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan durchgef&uuml;hrt werden.</p>
 
Um den baurechtlichen Rahmen f&uuml;r das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist die &Auml;nderung des Bebauungsplans erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schw&auml;bisch Hall und dem Vorhabentr&auml;ger R&ouml;wisch Wohnbau, Schw&auml;bisch Hall als Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan durchgef&uuml;hrt werden.</p>
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Die geplante Bebauung in Form von zwei dreigeschossigen Geb&auml;uderiegeln und einem Staffelgeschoss mit Flachdach sowie einer darunter liegenden Tiefgarage ist im Rahmen der bestehenden Festsetzungen nicht abbildbar. Sie f&uuml;gt sich jedoch st&auml;dtebaulich ein und bleibt in ihrer Bauh&ouml;he unter den Firsth&ouml;hen der angrenzenden Bebauung. Die genau Detaillierung ist Gegenstand des noch zu erarbeitenden Bebauungsplanes.</p>
 
Die geplante Bebauung in Form von zwei dreigeschossigen Geb&auml;uderiegeln und einem Staffelgeschoss mit Flachdach sowie einer darunter liegenden Tiefgarage ist im Rahmen der bestehenden Festsetzungen nicht abbildbar. Sie f&uuml;gt sich jedoch st&auml;dtebaulich ein und bleibt in ihrer Bauh&ouml;he unter den Firsth&ouml;hen der angrenzenden Bebauung. Die genau Detaillierung ist Gegenstand des noch zu erarbeitenden Bebauungsplanes.</p>
 
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Das Bauvorhaben wird von der Verwaltung begr&uuml;&szlig;t. Es wird empfohlen, dem als Anlage 3 beigef&uuml;gten Antrag des Vorhabentr&auml;gers R&ouml;wisch Wohnbau, Schw&auml;bisch Hall, auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vom 15.03.2018 stattzugeben.</p>
 
Das Bauvorhaben wird von der Verwaltung begr&uuml;&szlig;t. Es wird empfohlen, dem als Anlage 3 beigef&uuml;gten Antrag des Vorhabentr&auml;gers R&ouml;wisch Wohnbau, Schw&auml;bisch Hall, auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vom 15.03.2018 stattzugeben.</p>
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Im Rahmen dieses Verfahrens wird die R&ouml;wisch Wohnbau, Schw&auml;bisch Hall, als Vorhabentr&auml;ger vom Gemeinderat autorisiert, ein Bauleitplanverfahren f&uuml;r das Grundst&uuml;ck, welches das Vorhaben in Anspruch nimmt, durchzuf&uuml;hren.</p>
 
Im Rahmen dieses Verfahrens wird die R&ouml;wisch Wohnbau, Schw&auml;bisch Hall, als Vorhabentr&auml;ger vom Gemeinderat autorisiert, ein Bauleitplanverfahren f&uuml;r das Grundst&uuml;ck, welches das Vorhaben in Anspruch nimmt, durchzuf&uuml;hren.</p>
 
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Aktuelle Version vom 27. Juli 2018, 07:12 Uhr

Sachvortrag:

Auf dem Grundstück Schweickerweg 21 plant der Wohnungsbauträger Röwisch eine Wohnanlage mit 20 Wohnungen. Im Gemeinderat am 14.03.2018wurde das Projekt in nichtöffentlicher Sitzung vorgestellt und von den Mitgliedern des Ausschusses begrüßt.

Im rechtsgültigen Bebauungsplan ist die Fläche überwiegend als Mischgebietsfläche mit einer ein- bis zweigeschossigen Bauweise ausgewiesen. Lediglich an der westlichen Grenze ist ein etwa 6,50 m breiter Grünstreifen festgesetzt, der allerdings im Bestand fast vollständig asphaltiert ist. Bisher wurde das Grundstück von einer Lackiererei genutzt. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Mischgebiet festgelegt.

Um den baurechtlichen Rahmen für das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist die Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger Röwisch Wohnbau, Schwäbisch Hall als Vorhaben- und Erschließungsplan durchgeführt werden.

Die geplante Bebauung in Form von zwei dreigeschossigen Gebäuderiegeln und einem Staffelgeschoss mit Flachdach sowie einer darunter liegenden Tiefgarage ist im Rahmen der bestehenden Festsetzungen nicht abbildbar. Sie fügt sich jedoch städtebaulich ein und bleibt in ihrer Bauhöhe unter den Firsthöhen der angrenzenden Bebauung. Die genau Detaillierung ist Gegenstand des noch zu erarbeitenden Bebauungsplanes.

Das Bauvorhaben wird von der Verwaltung begrüßt. Es wird empfohlen, dem als Anlage 3 beigefügten Antrag des Vorhabenträgers Röwisch Wohnbau, Schwäbisch Hall, auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vom 15.03.2018 stattzugeben.

Im Rahmen dieses Verfahrens wird die Röwisch Wohnbau, Schwäbisch Hall, als Vorhabenträger vom Gemeinderat autorisiert, ein Bauleitplanverfahren für das Grundstück, welches das Vorhaben in Anspruch nimmt, durchzuführen.

Anlage 1: Orientierungsplan
Anlage 2: Geltungsbereich
Anlage 3: Antrag auf Vorhaben- und Erschließungsplan Wohnbau Röwisch vom 15.03.18

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

Der Gemeinderat ermächtigt den Investor Röwisch Wohnbau, Schwäbisch Hall einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auszuarbeiten. Die Abgrenzung ist im beigefügten Lageplan dargestellt.
(einstimmig -29)

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