28009221/meetingminutes/31487404/paragraph

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Auf dem Grundst&uuml;ck Schweickerweg 21 plant der Wohnungsbautr&auml;ger R&ouml;wisch eine Wohnanlage mit 20 Wohnungen. Im Gemeinderat am 14.03.2018 wurde das Projekt in nicht&ouml;ffentlicher Sitzung vorgestellt und von den Mitgliedern des Ausschusses begr&uuml;&szlig;t.</p>
 
Auf dem Grundst&uuml;ck Schweickerweg 21 plant der Wohnungsbautr&auml;ger R&ouml;wisch eine Wohnanlage mit 20 Wohnungen. Im Gemeinderat am 14.03.2018 wurde das Projekt in nicht&ouml;ffentlicher Sitzung vorgestellt und von den Mitgliedern des Ausschusses begr&uuml;&szlig;t.</p>
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Version vom 13. Juli 2018, 11:19 Uhr

Sachvortrag:

Auf dem Grundstück Schweickerweg 21 plant der Wohnungsbauträger Röwisch eine Wohnanlage mit 20 Wohnungen. Im Gemeinderat am 14.03.2018 wurde das Projekt in nichtöffentlicher Sitzung vorgestellt und von den Mitgliedern des Ausschusses begrüßt.

Im rechtsgültigen Bebauungsplan ist die Fläche überwiegend als Mischgebietsfläche mit einer ein- bis zweigeschossigen Bauweise ausgewiesen. Lediglich an der westlichen Grenze ist ein etwa 6,50 m breiter Grünstreifen festgesetzt, der allerdings im Bestand fast vollständig asphaltiert ist. Bisher wurde das Grundstück von einer Lackiererei genutzt. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Mischgebiet festgelegt.

Um den baurechtlichen Rahmen für das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist die Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger Röwisch Wohnbau, Schwäbisch Hall als Vorhaben- und Erschließungsplan durchgeführt werden.

Die geplante Bebauung in Form von zwei dreigeschossigen Gebäuderiegeln und einem Staffelgeschoss mit Flachdach sowie einer darunter liegenden Tiefgarage ist im Rahmen der bestehenden Festsetzungen nicht abbildbar. Sie fügt sich jedoch städtebaulich ein und bleibt in ihrer Bauhöhe unter den Firsthöhen der angrenzenden Bebauung. Die genau Detaillierung ist Gegenstand des noch zu erarbeitenden Bebauungsplanes.

Das Bauvorhaben wird von der Verwaltung begrüßt. Es wird empfohlen, dem als Anlage 3 beigefügten Antrag des Vorhabenträgers Röwisch Wohnbau, Schwäbisch Hall, auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vom 15.03.2018 stattzugeben.

Im Rahmen dieses Verfahrens wird die Röwisch Wohnbau, Schwäbisch Hall, als Vorhabenträger vom Gemeinderat autorisiert, ein Bauleitplanverfahren für das Grundstück, welches das Vorhaben in Anspruch nimmt, durchzuführen.

Anlage 1: Orientierungsplan
Anlage 2: Geltungsbereich
Anlage 3: Antrag auf Vorhaben- und Erschließungsplan Wohnbau Röwisch vom 15.03.18

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

Der Gemeinderat ermächtigt den Investor Röwisch Wohnbau, Schwäbisch Hall einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auszuarbeiten. Die Abgrenzung ist im beigefügten Lageplan dargestellt.
(einstimmig -29)

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