28009206/meetingminutes/31119052/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Aufgrund einer Bauvoranfrage eines ortsans&auml;ssigen Bauherrn f&uuml;r die Errichtung eines Wohngeb&auml;udes gegen&uuml;ber seines Handwerkfachbetriebes am &ouml;stlichen Dorfrand von T&uuml;ngental wurde der gew&uuml;nschte Standort (Anlage 1) &uuml;berpr&uuml;ft und festgestellt, dass die Fl&auml;che sich zwar im Au&szlig;enbereich befindet, aber im derzeitig rechtskr&auml;ftigen Fl&auml;chennutzungsplan 7D als Entwicklungsfl&auml;che f&uuml;r Wohnbauland (Anlage 2) festgelegt ist. Um in diesem Bereich eine bauliche Entwicklung zu erm&ouml;glichen, ist eine verbindliche Bauleitplanung notwendig.</p>
 
Aufgrund einer Bauvoranfrage eines ortsans&auml;ssigen Bauherrn f&uuml;r die Errichtung eines Wohngeb&auml;udes gegen&uuml;ber seines Handwerkfachbetriebes am &ouml;stlichen Dorfrand von T&uuml;ngental wurde der gew&uuml;nschte Standort (Anlage 1) &uuml;berpr&uuml;ft und festgestellt, dass die Fl&auml;che sich zwar im Au&szlig;enbereich befindet, aber im derzeitig rechtskr&auml;ftigen Fl&auml;chennutzungsplan 7D als Entwicklungsfl&auml;che f&uuml;r Wohnbauland (Anlage 2) festgelegt ist. Um in diesem Bereich eine bauliche Entwicklung zu erm&ouml;glichen, ist eine verbindliche Bauleitplanung notwendig.</p>
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Aufgrund der &ouml;rtlichen Gegebenheiten und der geringen Fl&auml;che des Planungsgebietes sollen die baurechtlichen Voraussetzungen zur Arrondierung des s&uuml;d&ouml;stlichen Ortsrandes von T&uuml;ngental durch eine Abrundungssatzung gem&auml;&szlig; &sect; 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB geschaffen werden. Hierdurch wird das Planungsgebiet zum Innenbereich und Vorhaben nach &sect; 34 BauGB zul&auml;ssig. Die Art und das Ma&szlig; der k&uuml;nftigen Bebauung wird somit von den angrenzenden Geb&auml;uden entlang der &bdquo;Otterbacher Stra&szlig;e&ldquo; bestimmt und durch Regelungen &uuml;ber die &ouml;rtlichen Bauvorschriften erg&auml;nzt.</p>
 
Aufgrund der &ouml;rtlichen Gegebenheiten und der geringen Fl&auml;che des Planungsgebietes sollen die baurechtlichen Voraussetzungen zur Arrondierung des s&uuml;d&ouml;stlichen Ortsrandes von T&uuml;ngental durch eine Abrundungssatzung gem&auml;&szlig; &sect; 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB geschaffen werden. Hierdurch wird das Planungsgebiet zum Innenbereich und Vorhaben nach &sect; 34 BauGB zul&auml;ssig. Die Art und das Ma&szlig; der k&uuml;nftigen Bebauung wird somit von den angrenzenden Geb&auml;uden entlang der &bdquo;Otterbacher Stra&szlig;e&ldquo; bestimmt und durch Regelungen &uuml;ber die &ouml;rtlichen Bauvorschriften erg&auml;nzt.</p>
 
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F&uuml;r die Abrundungssatzung entstehen Planungskosten sowie Kosten f&uuml;r die erforderliche Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und die hierbei zu ermittelnden Ausgleichsma&szlig;nahmen. Es wird vorgeschlagen, dass die Kosten hierf&uuml;r dem verursachenden Flurst&uuml;ckseigent&uuml;mer durch einen st&auml;dtebaulichen Vertrag in Rechnung gestellt werden.</p>
 
F&uuml;r die Abrundungssatzung entstehen Planungskosten sowie Kosten f&uuml;r die erforderliche Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und die hierbei zu ermittelnden Ausgleichsma&szlig;nahmen. Es wird vorgeschlagen, dass die Kosten hierf&uuml;r dem verursachenden Flurst&uuml;ckseigent&uuml;mer durch einen st&auml;dtebaulichen Vertrag in Rechnung gestellt werden.</p>
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Der r&auml;umliche Geltungsbereich f&uuml;r die Satzung ist im Lageplan zum Aufstellungsbeschluss dargestellt (Anlage 3). Dieser wurde aus dem rechtskr&auml;ftigen Fl&auml;chennutzungsplan, 7D Fortschreibung der Verwaltungsgemeinschaft Schw&auml;bisch Hall, entwickelt.</p>
 
Der r&auml;umliche Geltungsbereich f&uuml;r die Satzung ist im Lageplan zum Aufstellungsbeschluss dargestellt (Anlage 3). Dieser wurde aus dem rechtskr&auml;ftigen Fl&auml;chennutzungsplan, 7D Fortschreibung der Verwaltungsgemeinschaft Schw&auml;bisch Hall, entwickelt.</p>
 
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Anlage 3:&nbsp;[[Media:103-18_A3_Otterbacher_Stra&szlig;e.pdf{{!}}Lageplan, Geltungsbereich Abrundungssatzung Nr. 2015-01 &quot;Otterbacher Stra&szlig;e&quot;, Stand 13.04.2018 (Architektin Silke Sadi)]]</p>
 
Anlage 3:&nbsp;[[Media:103-18_A3_Otterbacher_Stra&szlig;e.pdf{{!}}Lageplan, Geltungsbereich Abrundungssatzung Nr. 2015-01 &quot;Otterbacher Stra&szlig;e&quot;, Stand 13.04.2018 (Architektin Silke Sadi)]]</p>
 
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> gibt bekannt, dass der Ortschaftsrat T&uuml;ngental in seiner Sitzung vom 03.05.2018 dem Vorhaben einstimmig zugestimmt hat. Ferner wird festgestellt, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.</p>
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<u>Aufstellungsbeschluss</u></p>
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<u>Aufstellungsbeschluss</u><br />
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A) <u>Abrundungssatzung</u> <u>Nr. </u><u>2015-01</u> <u>&bdquo;</u><u>Otterbacher Stra&szlig;e</u><u>&ldquo;&nbsp;</u><br />
<u>A) </u><u>Abrundungssatzung</u> <u>Nr. </u><u>2015-01</u> <u>&bdquo;</u><u>Otterbacher Stra&szlig;e</u><u>&ldquo; </u><br />
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Die Abrundungssatzung Nr. 2015-01 &bdquo;Otterbacher Stra&szlig;e&ldquo; wird gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3 in Verbindung mit &sect; 2 Abs. 1 im vereinfachten Verfahren nach &sect; 13 BauGB im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der Lageplan der Architektin Silke Sadi, Hessental, im M 1:500 vom 13.04.2018. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Architektin Silke Sadi, Hessental, das weitere Verfahren (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und Beteiligung der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) durchzuf&uuml;hren.</p>
 
Die Abrundungssatzung Nr. 2015-01 &bdquo;Otterbacher Stra&szlig;e&ldquo; wird gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3 in Verbindung mit &sect; 2 Abs. 1 im vereinfachten Verfahren nach &sect; 13 BauGB im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der Lageplan der Architektin Silke Sadi, Hessental, im M 1:500 vom 13.04.2018. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Architektin Silke Sadi, Hessental, das weitere Verfahren (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und Beteiligung der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) durchzuf&uuml;hren.</p>
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<u>B) &Ouml;rtliche Bauvorschriften f&uuml;r </u><u>die</u><u> Bau</u><u>fl&auml;chen</u> <u>Nr. </u><u>2015-01</u> <u>&bdquo;</u><u>Otterbacher Stra&szlig;e</u><u>&ldquo;</u><br />
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B) <u>&Ouml;rtliche Bauvorschriften f&uuml;r die Baufl&auml;chen Nr. 2015-01 &bdquo;Otterbacher Stra&szlig;e&ldquo;</u><br />
 
Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r die Baufl&auml;chen Nr. 2015-01 &bdquo;Otterbacher Stra&szlig;e&ldquo; werden gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3 und &sect; 2 Abs. 1 und &sect; 13 BauGB in Verbindung mit &sect; 74 Abs. 1 LBO parallel zur Abrundungssatzung aufgestellt. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich der Abrundungssatzung Nr. 2015-01 &bdquo;Otterbacher Stra&szlig;e&ldquo;. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Architektin Silke Sadi, Hessental, das weitere Verfahren (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und Beteiligung der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) durchzuf&uuml;hren.</p>
 
Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r die Baufl&auml;chen Nr. 2015-01 &bdquo;Otterbacher Stra&szlig;e&ldquo; werden gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3 und &sect; 2 Abs. 1 und &sect; 13 BauGB in Verbindung mit &sect; 74 Abs. 1 LBO parallel zur Abrundungssatzung aufgestellt. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich der Abrundungssatzung Nr. 2015-01 &bdquo;Otterbacher Stra&szlig;e&ldquo;. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Architektin Silke Sadi, Hessental, das weitere Verfahren (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und Beteiligung der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) durchzuf&uuml;hren.</p>
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(einstimmig -19)</p>
 
(einstimmig -19)</p>
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[[Category:Startdate|2018-05-07]]
 
[[Category:Startdate|2018-05-07]]

Aktuelle Version vom 11. Juli 2018, 09:31 Uhr

Sachvortrag:

Aufgrund einer Bauvoranfrage eines ortsansässigen Bauherrn für die Errichtung eines Wohngebäudes gegenüber seines Handwerkfachbetriebes am östlichen Dorfrand von Tüngental wurde der gewünschte Standort (Anlage 1) überprüft und festgestellt, dass die Fläche sich zwar im Außenbereich befindet, aber im derzeitig rechtskräftigen Flächennutzungsplan 7D als Entwicklungsfläche für Wohnbauland (Anlage 2) festgelegt ist. Um in diesem Bereich eine bauliche Entwicklung zu ermöglichen, ist eine verbindliche Bauleitplanung notwendig.

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der geringen Fläche des Planungsgebietes sollen die baurechtlichen Voraussetzungen zur Arrondierung des südöstlichen Ortsrandes von Tüngental durch eine Abrundungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB geschaffen werden. Hierdurch wird das Planungsgebiet zum Innenbereich und Vorhaben nach § 34 BauGB zulässig. Die Art und das Maß der künftigen Bebauung wird somit von den angrenzenden Gebäuden entlang der „Otterbacher Straße“ bestimmt und durch Regelungen über die örtlichen Bauvorschriften ergänzt.

Für die Abrundungssatzung entstehen Planungskosten sowie Kosten für die erforderliche Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und die hierbei zu ermittelnden Ausgleichsmaßnahmen. Es wird vorgeschlagen, dass die Kosten hierfür dem verursachenden Flurstückseigentümer durch einen städtebaulichen Vertrag in Rechnung gestellt werden.

Der räumliche Geltungsbereich für die Satzung ist im Lageplan zum Aufstellungsbeschluss dargestellt (Anlage 3). Dieser wurde aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan, 7D Fortschreibung der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall, entwickelt.

Anlage 1: Orientierungsplan, Lage des Plangebiets, ohne Maßstab, Stand 16.04.2018 (Stadt Schwäbisch Hall)
Anlage 2: Auszug Flächennutzungsplan 7D Fortschreibung, ohne Maßstab, Stand 16.04.2018 (Stadt Schwäbisch Hall)
Anlage 3: Lageplan, Geltungsbereich Abrundungssatzung Nr. 2015-01 "Otterbacher Straße", Stand 13.04.2018 (Architektin Silke Sadi)

Oberbürgermeister Pelgrim gibt bekannt, dass der Ortschaftsrat Tüngental in seiner Sitzung vom 03.05.2018 dem Vorhaben einstimmig zugestimmt hat. Ferner wird festgestellt, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Aufstellungsbeschluss
A) Abrundungssatzung Nr. 2015-01 Otterbacher Straße“ 
Die Abrundungssatzung Nr. 2015-01 „Otterbacher Straße“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan der Architektin Silke Sadi, Hessental, im M 1:500 vom 13.04.2018. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Architektin Silke Sadi, Hessental, das weitere Verfahren (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) durchzuführen.

B) Örtliche Bauvorschriften für die Bauflächen Nr. 2015-01 „Otterbacher Straße“
Die örtlichen Bauvorschriften für die Bauflächen Nr. 2015-01 „Otterbacher Straße“ werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 und § 13 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO parallel zur Abrundungssatzung aufgestellt. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich der Abrundungssatzung Nr. 2015-01 „Otterbacher Straße“. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Architektin Silke Sadi, Hessental, das weitere Verfahren (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) durchzuführen.

(einstimmig -19)

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