§ 67 - Zuschuss zur Ausrichtung eines Public Viewing im Sportpark am Kocher anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft im Juni/Juli 2018; hier: Antrag der FWV-Fraktion vom 14.03.2018 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

- Stadträtin Bergmann nimmt wieder ihren Platz am Ratstisch ein -

Im Sommer 2014 fand die Fußball-Weltmeisterschaft statt. Anlässlich dieser Großveranstaltung hatte die FWV-Fraktion für den Haushalt 2014/2015 einen Zuschussbetrag in Höhe von 30.000,00 € für die Ausrichtung eines Public Viewing im Hospitalhof beantragt. Der Gemeinderat hat dies mit großer Mehrheit gebilligt (s. GR vom 04.12.2013, §254).
Im Sommer 2016 fand die Fußball-Europameinsterschaft statt. Anlässlich dieser Großveranstaltung hatte die FWV-Fraktion einen Zuschussbetrag in Höhe von 10.000,00 € für die Ausrichtung eines Public Viewing im Sportpark Optima beantragt. Der Gemeinderat hat dies mit großer Mehrheit gebilligt (s. VFA vom 06.06.2016, § 108).
Anlässlich der anstehenden Fußball- Weltmeisterschaft in Russland, würde die Sportpark am Kocher Betriebs GmbH gerne ein solches Public Viewing anbieten.
Ähnlich wie bei der Veranstaltung anlässlich der WM 14 und EM 16, soll durch den Einbezug der verschiedenen städtischen Sportvereine die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Vereine durch ihre Beteiligung beim Ausschank von Getränken und Speisen einen Gewinn für ihre jeweilige Vereinskassen generieren können.
Eine Kalkulation der Veranstaltung ergibt eine zu erwartende Unterdeckung von ca. 10.000 € für die GmbH als Veranstalter und Organisator. Da die GmbH allerdings ebenfalls von den Vereinen Sportfreunde und TSG Schwäbisch Hall getragen wird, würde ein Zuschuss in Höhe von 10.000 € wiederum dem Sport zu Gute kommen.
Die FWV-Fraktion bittet um einen Zuschuss in Höhe von 10.000 € zur Ausrichtung eines Public Viewing im Optima-Sportpark an die Sportpark am Kocher Betriebs GmbH.
Die Verwaltung befürwortet die Gewährung des Zuschusses.

Anlage: Antrag FWV-Fraktion

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

Der Sportpark am Kocher Betriebs GmbH wird ein Zuschuss bis 10.000 € für technische Infrastruktur - unter der Auflage, dass eine genaue Kostenabrechnung vorgelegt wird - gewährt.
(14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme,1 Enthaltung)

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