§ 60 - Arbeitsvergaben:hier: Salinenstraße 2 - Umbau zum kleinen Ärztezentrum: Lüftungsarbeiten (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Für den Umbau des Alten Landgerichts – Salinenstraße 2 wurde das Gewerk Lüftungsarbeiten öffentlich ausgeschrieben.

Im Rahmen dieses Verfahrens haben drei Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert, von einem Bieter wurde ein Angebot abgegeben. Die Kostenschätzung für dieses Gewerk belief sich im Vorfeld auf 163.744,00 € brutto.

Das Unternehmen Windmüller aus Schwäbisch Hall war mit einer Angebotssumme in Höhe von 244.837,83 € einziger Bieter.

Stadtrat Kaiser erkundigt sich nach den Gründen der Differenz zwischen Kostenschätzung und Angebotssumme.

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber erklärt, dass zum Zeitpunkt der Erstellung der Kostenschätzung noch nicht bekannt gewesen sei, dass zusätzliche Leistungen ins Leistungsverzeichnis aufgenommen werden müssen. Es handle sich z.B. um Lüftungsdecken für die OP-Bereiche inkl. Filtertechnik. Die Firma Windmüller aus Schwäbisch Hall war zudem einziger Bieter. Das tätige Planungsbüro vertritt die Auffassung, dass die Aufhebung der Ausschreibung mit anschließender Neuausschreibung zu keinen günstigeren Ergebnissen führen würde. Aus diesem Grund habe sich die GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH in Abstimmung mit der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist“ dazu entschieden, die Firma Windmüller zu beauftragen, da bis Ende des Jahres eine Fertigstellung gemäß Mietvertrag zu erfolgen hat. 

 

Beschluss:

Der Vergabe der Lüftungsarbeiten für das Objekt Salinenstraße 2 auf Grundlage des eingereichten Angebots zum Angebotspreis von 244.837,83 € an das Unternehmen Windmüller aus Schwäbisch Hall wird zugestimmt.
(einstimmig -11)

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