§ 57/7 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Anschaffung eines Defibrillators in öffentlichen Gebäuden (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Stadtrat Frank erklärt, dass im Ortschaftsrat Tüngental diskutiert werde, ob Gemeinden in ihren öffentlichen Gebäuden einen Defibrillator vorhalten müssen. Ortsvorsteher Dr. Philipp habe ihn gebeten, diesbezüglich in heutiger Sitzung hierzu anzufragen.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass die Frage einer Verpflichtung geklärt werden müsste. Eine Anschaffung sei jedoch unabhängig hiervon über das Teilortsbudget möglich.

Meine Werkzeuge