§ 56/1 - Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung; hier: Übernahme von Ausfallbürgschaften zugunsten der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH im Wirtschaftsjahr 2018 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 28. Mai 2018, 11:00 Uhr von Vogt (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 07.02.2018 die Übernahme von Ausfallbürgschaften zugunsten der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH, gemäß der im Wirtschaftsplan des Jahres 2018 veranschlagten Darlehensaufnahmen in Höhe von 10 Mio. €, beschlossen. 

Meine Werkzeuge