§ 12 - Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 28. Mai 2018, 10:15 Uhr von Vogt (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

1. Übernahme von Ausfallbürgschaften zugunsten der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH im Wirtschaftsjahr 2018

Der Gemeinderat hat am 07.02.18 die Übernahme von Ausfallbürgschaften zugunsten der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH, gemäß der im Wirtschaftsplan des Jahres 2018 veranschlagten Darlehensaufnahmen in Höhe von 10 Mio. €, beschlossen.

2. Weiterleitung von städtebaulichen Fördermitteln für die Abbruch- und Abräumarbeiten an den Gebäuden Ringstraße 11 (Schuppen), 19, 23 und 35 an die
    HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH

Die HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH hat die Stadt Schwäbisch Hall um die Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der Städtebauförderungsrichtlinien aus dem Sanierungsprogramm gebeten.

Der Gemeinderat hat daraufhin am 07.02.18 einen Zuschuss an die HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH für die Abbruch- und Abräumarbeiten an den Gebäuden Ringstraße 11 (Schuppen), 19, 23 und 35 bis zur Höhe von 71.932,52 € beschlossen. Gleiches gilt für die anfallenden Rodungsarbeiten. Bei den Rodungsarbeiten gehe es um 13.644,54 €.

Meine Werkzeuge