§ 8 - Bebauungsplan Nr. 0914-02 „Langäcker“ in Bibersfeld; hier: Behandlung der Stellungnahmen, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss, - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 28. Mai 2018, 10:15 Uhr von Vogt (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Nach Abschluss der Besiedlung des Baugebiets Breiteich besteht im Haller Westen weiterhin Bedarf an Wohnbaugrundstücken. Dieser Bedarf soll durch das Baugebiet „Langäcker“ in Bibersfeld gedeckt werden. Voraussetzung hierzu ist die Aufstellung eines Bebauungsplans.

Der Gemeinderat hat deshalb am 31.05.2017 den städtebaulichen Entwurf vom 16.02.2017 gebilligt und den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst.

Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand von Bibersfeld (Anlage 1). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans grenzt im Süden an die bestehende Bebauung entlang der Straße „Am Kühnbach“ an. Im Westen wird der Geltungsbereich durch die Michelfelder Straße (K 2591) begrenzt. Den Abschluss im Norden und Südosten bildet ein Landwirtschaftsweg. Nach Osten erstreckt sich das Plangebiet ca. 200 m ab der östlichen Bebauung entlang der Straße „Am Kühnbach“.

Aufgrund der zwischenzeitlich ausgearbeiteten Anbindung an die Kreisstraße und um die Eingrünung der Bebauung im Übergang zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen zu verbessern, wurde das Plangebiet im Westen und im Osten im Vergleich zur Abgrenzung zum Aufstellungsbeschluss geringfügig erweitert.

Die genaue Abgrenzung des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplans (Anlage 1).

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall ist das Plangebiet als geplante Wohnbaufläche (W) dargestellt. Der Bebauungsplan wird somit gem. § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Auf Basis des städtebaulichen Konzeptes wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt. Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung wurden zusammengefasst und mit Vorschlägen zur Wertung bzw. Behandlung versehen (Anlage 4).

Aufbauend auf den eingegangenen Stellungnahmen, den zwischenzeitlich erstellten Gutachten und dem städtebaulichen Konzept des Planungsbüros mquadrat, Bad Boll, wurde der Entwurf des Bebauungsplans entwickelt (Anlage 1 und Anlage 2).

Der Bebauungsplan sieht weiterhin im Wesentlichen, dem ländlichen Umfeld entsprechend, eine Einzel- oder Doppelhausbebauung vor. In Weiterentwicklung des städtebaulichen Konzeptes ist im Zentrum der Wohnquartiere jeweils eine kleine Gruppe von Mehrfamiliengebäuden geplant.

Die Planung lässt weiterhin eine Realisierung in zwei oder drei Abschnitten zu.

Auch die Erschließungsplanung wurde zwischenzeitlich weiter ausgearbeitet. In den Entwurf des Bebauungsplans ist diese bereits eingeflossen. Die Hauptanbindung des Gebietes wird durch einen Kreisverkehrsplatz an der K 2591 mit Bushaltestelle für den Stadtbus geschaffen. Zur Vernetzung mit dem bestehenden Ort und der Erschließung des Plangebietes ist weiterhin ein Anschluss an die Straße „Am Kühnbach“ geplant. Die innere Erschließung des Plangebietes erfolgt analog zum städtebaulichen Konzept.

Im beigefügten Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan (Anlage 3) werden die Planungsziele und die Plankonzeption näher erläutert.

Das Schallgutachten und der Umweltbericht mit spezieller Artenschutzprüfung werden derzeit noch abschließend fertiggestellt. Die Ergebnisse der Fachgutachten werden in den Bebauungsplan eingearbeitet. Sollten sich hierdurch noch Änderungen am Bebauungsplan ergeben, werden diese in den Gremien dargelegt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ca. 10,4 ha. Es ergeben sich ca. 100 Grundstücke mit insgesamt ca. 250 Wohneinheiten. Dadurch wird Wohnraum für ca. 540 Einwohner im Plangebiet „Langäcker“ geschaffen.

Anlage 1: Zeichnerischer Teil des Bebauungsplanentwurfs mit Legende vom 26.02.2018, Büro mquadrat, Bad Boll
Anlage 2: Entwurf Textteil des Bebauungsplans mit Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften vom 26.02.2018, Büro mquadrat, Bad Boll
Anlage 3: Begründung zum Bebauungsplan vom 26.02.2018, Büro mquadrat, Bad Boll
Anlage 4: Abwägungstabelle mit Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung vom 26.02.2018, Büro mquadrat, Bad Boll
Anlage 5: Umweltbericht vom  März 2018, Ingenieurbüro Blaser, Esslingen
                Anlage 1 zu Anlage 5: Bestandsplan M 1:1.000
                Anlage 2 zu Anlage 5: Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
                Anlage 3 zu Anlage 5: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
                Anlage 4 zu Anlage 5: Maßnahmenblätter
                Anhang 1 zu Anlage 4: Revitalisierung der Bibers bei Bibersfeld
                Anhang 2 zu Anlage 4: Ökokonto-Maßnahme Beweidung der ehemaligen Erddeponie Heidsee
Anlage 6: Schallgutachten vom 28.02.2018, rw bauphysik, Schwäbisch Hall

ergänzende Anlage: Zusammenstellung

 

Beschluss:

  1. Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Den formulierten Abwägungsvorschlägen und den daraus resultierenden Änderungen/Ergänzungen (rot/grün in den Textteilen markiert) des Bebauungsplanes wird zugestimmt (Anlage 4).
  2. Dem Bebauungsplanentwurf Nr. 0914-02 „Langäcker“, bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung jeweils vom 26.02.2018 mit Umweltbericht vom März 2018 wird zugestimmt.
  3. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 0914-02 „Langäcker“ einschließlich der textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung jeweils vom 26.02.2018 mit Umweltbericht vom März 2018 wird gemäß § 3 Abs. 2  BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

(27 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)

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