§ 50 - Neugestaltung „Haalplatz/Unterwöhrd“ - Dialogischer Planungsprozess und VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Realisierungs-wettbewerb nach RPW; hier: Zielvorgaben des Gemeinderates (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Stadt Schwäbisch Hall beabsichtigt die Neugestaltung des Haalplatzes in Verbindung mit dem Unterwöhrd als städtischen Platz und Freifläche. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 07. Februar 2018 beschlossen, dass ein dialogischer Planungsprozess, bestehend aus einem Beteiligungungsverfahren und Realisierungswettbewerb erfolgen soll.

In Vorbereitung zum Verfahren wurde bereits eine Behördenbeteiligung mit Ortsbesichtigung am 07.02.2018 durchgeführt. Gemeinsam mit Vertretern des Regierungspräsi­diums Stuttgart (Denkmalpflege, Gewässer), des Landratsamtes Schwäbisch Hall (Gewässer, Boden, Naturschutz, Gewerbe, Abfall), der Industrie- und Handelskammer Heilbronn und der Stadtwerke Schwäbisch Hall sind wesentliche Themen besprochen worden, die bei der künftigen Planung zu berücksichtigen sind. Unter Anderem wurde der Eingriff in den Untergrund des Haalplatzes thematisiert, da hier historische Funde zu erwarten sind sowie ein gespannter Grundwasserleiter vorhanden ist. Veränderungen im Bereich Unterwöhrd und den Uferbereichen des Kochers sind in enger Abstimmung mit Behörden des Gewässerschutzes unter Berücksichtigung der Hochwasserbereiche und dem Retentionsraum des Kochers möglich. Im Rahmen des Planungsprozesses ist bei Eingriffen in den Kocher als FFH-Gebiet eine Artenschutzprüfung sowie eine Baumbewertung innerhalb des Planungsgebietes aufgrund bedeutsamer Baumbestände notwendig. Eine Reduzierung der Stellplatzanzahl kann anhand einer Gesamtbetrachtung der Stellplatzangebote in der Innenstadt erfolgen, sodass keine negativen Effekte auf die Gewerbetreibenden und die Anwohner entstehen. Eine große Chance wird in der Attraktivierung des Haalplatzes gesehen, da durch die Aufwertung des öffentlichen Raums auch der umgebende Handel gestärkt werden kann.

Die Behördenbeteiligung bildete die Grundlage für die folgende Klausursitzung am 26.02.2018 mit dem Gemeinderat, um die wesentlichen Rahmenbedingungen und Zielvorgaben für den weiteren Planungsprozess zu bestimmen.

Die folgenden Zielvorgaben (siehe ebenfalls Anlage 1) sind am 26.02.2018 festgehalten worden:

  • Gegenstand des Planungswettbewerbes ist eine reine landschaftsarchitektonische und freiraumplanerische Aufgabenstellung.

  • Die künftige Gestaltung soll die Geschichte des Ortes berücksichtigen und transportieren.

  • Für eine Gestaltung der Freiflächen auf dem Haalplatz muss die Anzahl der Stellplätze reduziert werden. Die genaue Anzahl wird im Rahmen der Erstellung der Auslobung zum Planungswettbewerb geprüft und konkretisiert.

  • Die Funktion als Fest- und Marktplatz soll weiterhin erhalten bleiben. Weitere Nutzungen zur durchgängigen Belebung der neu entstehenden Platzflächen sind wünschenswert. Im Rahmen des Planungswettbewerbes sollen Vorschläge für weitere Nutzungen gemacht werden.

  • Die neu entstehende Platzfläche auf dem Haalplatz soll eine multifunktionale Nutzung ermöglichen und ebenfalls zu einer Belebung beitragen.

  • Die Standorte für vorhandene gastronomische Angebote können neu gewählt werden und sind in die künftige Planung einzubinden.

  • Die Verkehrsführung und Gestaltung der Verkehrsflächen kann im Planungsgebiet geändert werden und ist in das umgebende Straßen- und Wegenetz zu integrieren.

  • Die Fuß- und Radwegeverbindung mit den angrenzenden Quartieren soll ausgebaut werden.

  • Entlang des Kocherufers soll die Erlebbarkeit gefördert und Aufenthaltsqualitäten geschaffen werden.

  • Wertvolle Baumbestände sollen in der künftigen Planung berücksichtigt werden, um Raumkanten oder Aufenthaltsqualitäten zu schaffen.

Weitere oder ergänzende Zielvorstellungen können im weiteren Verfahren hinzukommen.

Der dialogische Planungsprozess (Anlage 2) wurde seit dem 07. Februar 2018 angepasst sowie mit Terminen ergänzt und in der Klausurtagung vorgestellt. Aus der Prozessstruktur in der Anlage 2 wird deutlich, wie das Verfahren bis zu einem konkreten Wettbe­werbsentwurf für die Ausführungsplanung abläuft. Im nächsten Schritt folgt der Workshop für die Verwaltung, indem die Zielvorgaben des Gemeinderates und weitere fachliche Themen vertieft werden. Es folgt die Beteiligung der Bürgerschaft mit einer öffentlichen Informationsveranstaltung, zwei Arbeitskreissitzungen und einem öffentlichen Forum. Parallel zum Beteiligungsverfahren wird die Aufgabenstellung ausgearbeitet und mit dem Gemeinderat, den Arbeitskreisen und der Öffentlichkeit abgestimmt. In der Bearbeitungsphase und am Ende des Wettbewerbsverfahrens findet eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen eines öffentlichen Kolloquiums und eine Ausstellung mit Dialogangebot statt.

Aufgrund des Umfangs der Planungsaufgaben (Anlage 3) und einer anschließenden Vergabe von Planungsleistungen, schließt sich an den Realisierungswettbewerb, gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW), ein Verhandlungsverfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) an. Im Verhandlungsverfahren werden ergänzend zum Wettbewerbsbeitrag beispielsweise die Leistungsfähigkeit und das Honorarangebot bewertet. Als Ergebnis der Verhandlung ergeht das Planungsbüro, welches mit der Ausführungsplanung des erstellten Wettbewerbsbeitrages beauftragt wird.

Anlage 1: Zielvorgaben Gemeinderat Stand 28.02.2018
Anlage 2: Beteiligungsstruktur und Zeitachse Stand 28.02.2018
Anlage 3: Umgriff der Planungsaufgaben Stand 28.02.2018

Erster Bürgermeister Klink fasst die bisherigen Schritte und Ergebnisse der Klausursitzung zusammen und gibt einen Ausblick auf das geplante Verfahren. Die Arbeitskreise mit Bürgerinnen und Bürgern könne man sich in Absprache mit den Moderatoren mit einer Teilnehmerzahl von ca. 25 - 27 Personen vorstellen. Folgende Besetzung wird vorgeschlagen:

  • pro Fraktion 1 Mitglied 5 Personen
  • Bürgerforum Schwäbisch Hall 2 Personen
  • Jugendforum 2 Personen
  • Schwäbisch Hall aktiv e.V. 1 Person
  • StadtSeniorenRat Schwäbisch Hall e.V. 1 Person
  • Alt-Hall e.V. 1 Person
  • Südwestbank 1 Person
  • Freilichtspiele Schwäbisch Hall e.V. 1 Person
  • Haller Akademie der Künste e.V. 1 Person

Für die restlichen zwölf Plätze könne man sich bewerben. Die Einladung erfolge über eine öffentliche Bekanntmachung. Hiervon sollten vier Kernstadtbewohner/Kernstadtbewohnerinnen und vier Stadtteilbewohner/Stadtteilbewohnerinnen enthalten sein. Jeweils zwei Personen sollten aus Familien kommen, deren Kinder nicht älter als 13 Jahre sind.

Stadtrat Weber erklärt, dass man den dialogischen Planungsprozess mit den vorgestellten öffentlichen Beteiligungsverfahren begrüße. Heute gehe es darum die Leitplanken, die sich der Gemeinderat vorstelle, zu beschließen, um diese in den Beteiligungsprozess hineinzugeben. Fakt sei, dass ein Eingriff in den Untergrund sehr hohe Risiken auf der Zeitschiene bedeute. Die Ergebnisse des Wettbewerbs sollten im nächsten Jahr realisierbar sein. Seine Fraktion unterstütze daher die Beschränkung auf eine reine landschaftsarchitektonische und freiraumplanerische Aufgabenstellung. Um mehr Klarheit zu bekommen, auch für künftigere Generationen, unterstütze man einen Prüfauftrag zur Untersuchung des nördlichen Teilbereich des Haalplatzes. Der Haalplatz stelle den Parklatz mit dem höchsten Umschlag dar. Er hätte sich für die heutige Sitzung hierzu Zahlen gewünscht. Für seine Fraktion sei klar, dass ein Parken an dieser Stelle notwendig sei. Man könne sich eine Reduzierung auf 90 bis 100 Stellplätze vorstellen. Dauerparkerinnen und Dauerparkern könnten andere, interessante Alternativen angeboten werden. Ihm gehe es um die kurzfristige Erreichbarkeit. Der neue Platz sollte multifunktional sein. Hier sei auch der Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schwäbisch Hall und der Verein Schwäbisch Hall aktiv e.V gefragt. Die neu entstehende Fläche sei deutlich größer als der Marktplatz. Die Funktion als Markt- und Festplatz ist zu erhalten. Es herrscht Einigkeit, dass man die Geschichte des Haalplatzes für Touristinnen und Touristen z.B. in Form eines kleinen Teils eines Gradierwerks sichtbar machen möchte. Die Standorte der Gastronomie müssen mit dem vorhandenen Angebot abgestimmt werden. Die Lage des Biergartens sei variabel. Die Haalmauer sei ein Stück „Kulturgut“. Diese sollte nicht auf 20 m aufgebrochen werden.

Stadtrat Kaiser unterstützt einen dialogischen Planungsprozess mit einer möglichst vielfältigen Beteiligungsstruktur. Der südliche Teil der Altstadt sei auf Parkplätze angewiesen. Es gehe ihm nicht um Dauerparkerinnen und Dauerparker, sondern um einen Umschlag für Kundinnen und Kunden. Seine Fraktion könne sich eine Reduzierung auf 80 bis 100 Stellplätze vorstellen. Eingriffe in den Boden würden zu zeitlichen Verzögerungen führen. Wenn diese Stellplatzzahl oberirdisch nicht gehalten werden könne, sollte die Möglichkeit einer Tiefgarage untersucht werden. Man erhoffe sich Gestaltungsvorschläge zu erhalten, die sich an den Erwartungen für einen zukünftig vielfach belebten Platz orientieren. Feste sollten weiterhin möglich sein. Ein Element, was an die historische Bedeutung erinnere, dürfe ebenfalls nicht fehlen.

Stadträtin Herrmann betont die Wichtigkeit möglichst ergebnisoffen in den Prozess einzusteigen. Die aufgestellten Leitplanken seien hierfür völlig ausreichend und stellen einen guten Rahmen dar. Nun seien die Bürgerinnen und Bürger gefragt zu benennen, was diese sich auf dem Haalplatz vorstellen.

Stadtrat Baumann erklärt, dass man von einer richtigen Umgestaltung des Haalplatzes ausgegangen sei. Die Begrenzung auf eine reine landschaftsarchitektonische und freiraumplanerische Aufgabenstellung „stoße daher etwas auf“. Er hatte in der nichtöffentlichen Sitzung den Eindruck, dass in jeder Fraktion der Wunsch bestand, eine Probeschürfung zu machen, um gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart auszuloten zu können, ob der Wettbewerb dahingehend aufgeweitet werden könnte, dass eine kleine Tiefgarage (anfahrbar von der Salinenstraße) möglich wäre.

Stadträtin Herrmann wirft ein, dass ihre Fraktion nicht auf eine Schürfung besteht.

Stadtrat Baumann ergänzt, dass er ohne Festlegung einer konkreten Anzahl an Stellplätzen der Sitzungsvorlage nicht zustimmen könne. Nach Ansicht von Stadtrat Baumann möchte die Bevölkerung hierüber Klarheit. Ferner müsse man dies mit der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH abklären. Die Zeitschiene sei für ihn angesichts der Bedeutung des Platzes kein Thema. Stadtrat Baumann kündigt an, sich aus diesem Grunde bei der Abstimmung zu enthalten. Das Thema „Veranstaltungen“ würde er angesichts der in Schwäbisch Hall noch zur Verfügung stehenden Plätzen nicht zu hoch hängen.

Stadtrat Preisendanz erinnert an die Erfahrung bezüglich der Weilerwiese. Die Gefahr bei Workshops bestehe darin, dass Wünsche formuliert werden und Sehnsüchte geweckt werden. Klare Zielvorgaben werden daher unterstützt. Im Falle von Eingriffen in den Untergrund werden Verzögerungen im zeitlichen Ablauf durch das Landesamt für Denkmalpflege befürchtet. Diese sollten daher vermieden werden.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass die Formulierung „reine landschaftsarchitektonische und freiraumplanerische Aufgabenstellung“ im Semantischen etwas übertrieben sei. Im Falle einer Verlagerung des Biergartens werde auch dort ein Gebäude als Ausschankstation benötigt. Dies sehe er nicht im Widerspruch zu der Aussage. Eine Simulation eines Gradierwerks stelle auch ein Hochbauelement dar. Man habe zugesagt, sich mit dem Untergrund auseinanderzusetzen. In Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege werde man an der ein oder anderen Stelle eine Schürfung durchführen. Auf die durchgeführten Bohrungen im Jahr 2012 wird verwiesen. Hierdurch verdichte sich der Erkenntnisstand zum Haalplatz mehr und mehr. Wettbewerbsrelevant sei jedoch die Frage der Stadträte Weber, Kaiser und Baumann, ob 80 bis 100 Stellplätze im Wettbewerbsgebiet zu integrieren seien. Gegenwärtig habe man 160 Parkplätze auf dem Haalplatz. Ca. 800 bis 900 Umschläge erfolgen durchschnittlich pro Tag. Man habe zwischenzeitlich Alternativen für Jobparkerinnen und Jobparker geschaffen. Im Falle einer Reduzierung liege die Priorität auf der Kundin bzw. dem Kunden. Es wird befürwortet, dass der Gemeinderat hierzu eine Zielvorgabe definiert. Dies könne nach Ansicht von Oberbürgermeister Pelgrim in heutiger Sitzung erfolgen oder müsse spätestens dann erfolgen, wenn es zu einem Beschrieb der Wettbewerbsaufgabe komme. Dies stelle somit ein Merkposten dar.

Stadträtin Koch regt an, dass mindestens zwei Siederinnen/Sieder und ein Stadtführer/ eine Stadtführerin an den geplanten Arbeitskreissitzungen teilnehmen. Die Vertreter der Fraktionen sollten zudem nur als Zuhörer teilnehmen. Ferner wird die Frage aufgeworfen, ob wertvolle Baumbestände bestehen bleiben müssen. Bislang werde die Formulierung „sollen berücksichtigt werden“ verwendet. Es wird angefragt, ob auch die Bäume auf dem Unterwöhrd einbezogen sind. Hinsichtlich der geplanten Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger am 10. April 2018 wird nach Details gefragt.

Stadtrat Schorpp spricht sich für eine Beteiligung des Vereins Barrierefrei Schwäbisch Hall e.V. im Rahmen der Arbeitskreise aus.

Oberbürgermeister Pelgrim sagt eine Berücksichtigung zu. Stadtführerinnen und Stadtführer seien Mitarbeiter des Eigenbetriebs Touristik & Marketing Schwäbisch Hall. Deren Belange werden im Rahmen des Verwaltungsworkshops berücksichtigt.

Erster Bürgermeister Klink erklärt, dass die Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger am 10. April 2018 im Musiksaal des Volkshochschule Schwäbisch Hall e.V. um 19 Uhr stattfinden wird. Es werden zudem alle Bäume bewertet. Diese Ergebnisse werden den Unterlagen zum Wettbewerb beigefügt. Erster Bürgermeister Klink habe Verständnis dafür, eine Festlegung hinsichtlich der Stellplatzzahl treffen zu wollen. Es wird dafür geworben hiermit abzuwarten, bis der Fachbereich Planen und Bauen dem Gremium Planskizzen vorgelegt hat. Man wolle hiermit aufzeigen, was ein Wegfall von einer bestimmten Anzahl von Stellplätzen für den Flächenbedarf bedeute. Dies sei in Vorbereitung. Man warte derzeit noch auf die Zahlen seitens der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH. Auch die Möglichkeit einer beschränkten Parkdauer wird geprüft.

Stadtrat Weber kommt darauf zurück, dass seine Fraktion sowie die SPD-Fraktion eine Größenordnung genannt hätten. Ein Offenlassen der Stellplatzanzahl in den Zielvorgaben wird nicht unterstützt.

Stadtrat Kaiser spricht sich ebenfalls für eine Festlegung einer „Leitplanke“ hinsichtlich der Stellplätze aus.

Stadträtin Herrmann spricht sich dafür aus, die angekündigten Planskizzen der Verwaltung abzuwarten.

Oberbürgermeister Pelgrim pflichtet Erstem Bürgermeister Klink bei, dass am Ende des Prozesses eine Größenordnung zur Erzielung von vergleichbaren Wettbewerbsergebnissen definiert werden müsse. Es wird vorgeschlagen im Protokoll festzuhalten, dass sich die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion und die FWV-Fraktion für eine größere Anzahl an Stellplätzen ausgesprochen haben.

Stadtrat Kaiser erklärt sich hiermit einverstanden.

Stadtrat Baumann kommt darauf zu sprechen, dass bis zur heutigen Gemeinderatssitzung keine Abstimmung mit der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH zur Klärung der Stellplatzfrage erfolgte. Erst nach Vorliegen der Auswertung könne man eine Entscheidung treffen.

Stadträtin Herrmann spricht sich ebenfalls für eine gewisse Anzahl von Parkplätzen auf dem Haalplatz aus. Man befinde sich jedoch am Anfang des Prozesses. Zu diesem Zeitpunkt benötige man noch keine exakte Zahl.

Oberbürgermeister Pelgrim kündigt an, die Klärung bis zur Gemeinderatssitzung am 16. April 2018 vorzunehmen. Es wird die Auffassung vertreten, dass die Stellplätze nicht alle auf einem bewirtschafteten Parkplatz liegen müssen. Auch der Einsatz eines Münzautomaten für Kurzzeitparkerinnen und Kurzzeitparker wird angesprochen.

Stadtrat Weber erklärt sich mit dem Vorschlag einverstanden.

Fachbereichsleiter Planen & Bauen Göttler teilt ergänzend mit, dass die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH aufgrund eines Urlaubs des betreffenden Mitarbeiters noch etwas Zeit für die Aufbereitung der Daten benötige.

Oberbürgermeister Pelgrim fasst nochmals zusammen, dass in der heutigen Beschlussfassung die Zielvorgabe hinsichtlich der Stellplätze ausgenommen und in der Gemeinderatssitzung am 16. April nochmals aufgegriffen wird.

Stadtrat Baumann regt nochmals die Durchführung von Schürfen an verschiedenen Stellen an.

Erster Bürgermeister Klink erklärt, dass die Durchführung von Schürfen sich in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege derzeit in Vorbereitung befinden. Die Abklärung finde vor der Auslobung des Wettbewerbs statt.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt

1. den vorgetragenen und unter Anlage 1 beigefügten Zielvorgaben, als Grundlage für das weitere Verfahren zu. Die Zielvorgabe hinsichtlich der Frage nach der Anzahl der Stellplätze wird ausgenommen. Hierzu findet noch eine gesonderte Beratung statt.

2. der vorgetragenen Beteiligungsstruktur und der Zeitachse unter Anlage 2 zu.

3. dem Umgriff für die Planungsaufgaben Haalplatz und Unterwöhrd, wie in der Anlage 3 dargestellt zu.

(24 Ja-Stimmen, 8 Enthaltungen)

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