§ 7 - Neugestaltung „Haalplatz/Unterwöhrd“ - Dialogischer Planungsprozess und VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Realisierungs-wettbewerb nach RPW; hier: Zielvorgaben des Gemeinderates (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Stadt Schwäbisch Hall beabsichtigt die Neugestaltung des Haalplatzes in Verbindung mit dem Unterwöhrd als städtischen Platz und Freifläche. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 07. Februar 2018 beschlossen, dass ein dialogischer Planungsprozess, bestehend aus einem Beteiligungungsverfahren und Realisierungswettbewerb erfolgen soll.

In Vorbereitung zum Verfahren wurde bereits eine Behördenbeteiligung mit Ortsbesichtigung am 07.02.2018 durchgeführt. Gemeinsam mit Vertretern des Regierungspräsidiums Stuttgart (Denkmalpflege, Gewässer), des Landratsamtes Schwäbisch Hall (Gewässer, Boden, Naturschutz, Gewerbe, Abfall), der Industrie- und Handelskammer Heilbronn und der Stadtwerke Schwäbisch Hall sind wesentliche Themen besprochen worden, die bei der künftigen Planung zu berücksichtigen sind. Unter Anderem wurde der Eingriff in den Untergrund des Haalplatzes thematisiert, da hier historische Funde zu erwarten sind sowie ein gespannter Grundwasserleiter vorhanden ist. Veränderungen im Bereich Unterwöhrd und den Uferbereichen des Kochers sind in enger Abstimmung mit Behörden des Gewässerschutzes unter Berücksichtigung der Hochwasserbereiche und dem Retentionsraum des Kochers möglich. Im Rahmen des Planungsprozesses ist bei Eingriffen in den Kocher als FFH-Gebiet eine Artenschutzprüfung sowie eine Baumbewertung innerhalb des Planungsgebietes aufgrund bedeutsamer Baumbestände notwendig. Eine Reduzierung der Stellplatzanzahl kann anhand einer Gesamtbetrachtung der Stellplatzangebote in der Innenstadt erfolgen, sodass keine negativen Effekte auf die Gewerbetreibenden und die Anwohner entstehen. Eine große Chance wird in der Attraktivierung des Haalplatzes gesehen, da durch die Aufwertung des öffentlichen Raums auch der umgebende Handel gestärkt werden kann.

Die Behördenbeteiligung bildete die Grundlage für die folgende Klausursitzung am 26.02.2018 mit dem Gemeinderat, um die wesentlichen Rahmenbedingungen und Zielvorgaben für den weiteren Planungsprozess zu bestimmen.

Die folgenden Zielvorgaben (siehe ebenfalls Anlage 1) sind am 26.02.2018 festgehalten worden:

  • Gegenstand des Planungswettbewerbes ist eine reine landschaftsarchitektonische und freiraumplanerische Aufgabenstellung.

  • Die künftige Gestaltung soll die Geschichte des Ortes berücksichtigen und transportieren.

  • Für eine Gestaltung der Freiflächen auf dem Haalplatz muss die Anzahl der Stellplätze reduziert werden. Die genaue Anzahl wird im Rahmen der Erstellung der Auslobung zum Planungswettbewerb geprüft und konkretisiert.

  • Die Funktion als Fest- und Marktplatz soll weiterhin erhalten bleiben. Weitere Nutzungen zur durchgängigen Belebung der neu entstehenden Platzflächen sind wünschenswert. Im Rahmen des Planungswettbewerbes sollen Vorschläge für weitere Nutzungen gemacht werden.

  • Die neu entstehende Platzfläche auf dem Haalplatz soll eine multifunktionale Nutzung ermöglichen und ebenfalls zu einer Belebung beitragen.

  • Die Standorte für vorhandene gastronomische Angebote können neu gewählt werden und sind in die künftige Planung einzubinden.

  • Die Verkehrsführung und Gestaltung der Verkehrsflächen kann im Planungsgebiet geändert werden und ist in das umgebende Straßen- und Wegenetz zu integrieren.

  • Die Fuß- und Radwegeverbindung mit den angrenzenden Quartieren soll ausgebaut werden.

  • Entlang des Kocherufers soll die Erlebbarkeit gefördert und Aufenthaltsqualitäten geschaffen werden.

  • Wertvolle Baumbestände sollen in der künftigen Planung berücksichtigt werden, um Raumkanten oder Aufenthaltsqualitäten zu schaffen.

Weitere oder ergänzende Zielvorstellungen können im weiteren Verfahren hinzukommen.

Der dialogische Planungsprozess (Anlage 2) wurde seid dem 07. Februar 2018 angepasst sowie mit Terminen ergänzt und in der Klausurtagung vorgestellt. Aus der Prozessstruktur in der Anlage 2 wird deutlich, wie das Verfahren bis zu einem konkreten Wettbewerbsentwurf für die Ausführungsplanung abläuft. Im nächsten Schritt folgt der Workshop für die Verwaltung, indem die Zielvorgaben des Gemeinderates und weitere fachliche Themen vertieft werden. Es folgt die Beteiligung der Bürgerschaft mit einer öffentlichen Informationsveranstaltung, zwei Arbeitskreissitzungen und einem öffentlichen Forum. Parallel zum Beteiligungsverfahren wird die Aufgabenstellung ausgearbeitet und mit dem Gemeinderat, den Arbeitskreisen und der Öffentlichkeit abgestimmt. In der Bearbeitungsphase und am Ende des Wettbewerbsverfahren findet eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen eines öffentlichen Kolloquiums und eine Ausstellung mit Dialogangebot statt.

Aufgrund des Umfangs der Planungsaufgaben (Anlage 3) und einer anschließenden Vergabe von Planungsleistungen, schließt sich an den Realisierungswettbewerb, gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW), ein Verhandlungsverfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) an. Im Verhandlungsverfahren werden ergänzend zum Wettbewerbsbeitrag beispielsweise die Leistungsfähigkeit und das Honorarangebot bewertet. Als Ergebnis der Verhandlung ergeht das Planungsbüro, welches mit der Ausführungsplanung des erstellten Wettbewerbsbeitrages beauftragt wird.

Anlage 1: Zielvorgaben Gemeinderat Stand 28.02.2018
Anlage 2: Beteiligungsstruktur und Zeitachse Stand 28.02.2018
Anlage 3: Umgriff der Planungsaufgaben Stand 28.02.2018

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt

1. den vorgetragenen und unter Anlage 1 beigefügten Zielvorgaben, als Grundlage für das weitere Verfahren zu. Die Zielvorgabe hinsichtlich der Frage nach der Anzahl der Stellplätze wird ausgenommen. Hierzu findet noch eine gesonderte Beratung statt.

2. der vorgetragenen Beteiligungsstruktur und der Zeitachse unter Anlage 2 zu.

3. dem Umgriff für die Planungsaufgaben Haalplatz und Unterwöhrd, wie in der Anlage 3 dargestellt zu.

(24 Ja-Stimmen, 8 Enthaltungen)

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