§ 44 - Bürgerfragestunde (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird maximal 3 Minuten begrenzt.

Horst Klingenstein, Schwäbisch Hall

Hr. Klingenstein kommt auf den kombinierten Geh- und Radweg von der Hochschule (Einmündung Ziegeleiweg) bis zur Unterführung im Bereich des Crailsheimer Tores zu sprechen. Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer würden in diesem Bereich mit überhöhter Geschwindigkeit fahren und Fußgängerinnen und Fußgänger gefährden. Es wird angefragt, welche Möglichkeiten der Abhilfe seitens der Stadt bestehen. Ein Hinweisschild wird angeregt.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass auf kombinierten Geh- und Radwegen ein Rücksichtnahmegebot mit entsprechend beschränkter Geschwindigkeit gelte. Die Alternative bestünde darin, den Radweg auf die Straße zu verlegen. Dies wird als keine „gute Lösung“ angesehen. Im Rahmen des Fahrradkonzeptes habe man viele Ausbaubereiche. Die angesprochene Strecke stelle eine der schwierigsten Bereiche im Stadtgefüge dar. Man habe hier noch keinen „Königsweg“ gefunden. Es wird daran appelliert, dass Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahren das Rücksichtnahmegebot beachten müssen und keinerlei Vorrechte gegenüber Fußgängerinnen und Fußgängern haben. Es wird zugesagt zu prüfen, ob ein Schild hilfreich sein könnte.

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