§ 36 - Weiterführung des Förderprogramms „Energiesparsame Haushaltsgeräte“ (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im Rahmen der Umsetzung des städtischen Klimaschutzkonzeptes (insbesondere Maßnahmenbereich 6: Stromverbrauch, Ernährung und Konsum) wurde im Jahr 2017 durch das städtische Förderprogramm „Energiesparsame Haushaltsgeräte“ der Austausch alter Haushaltsgeräte durch Geräte der Energieklasse A+++ mit einem Zuschuss i.H.v 50 Euro gefördert. 

Ein komplett mit Altgeräten ausgestatteter Haushalt verbraucht im Durchschnitt doppelt so viel Strom wie einer, der nur auf Spargeräte setzt. Maßgeblich dafür ist der Energieverbrauch der sogenannten „weißen Ware“, wie z.B. Kühl- und Gefrierschränken, Waschmaschinen, Wäschetrockner oder Geschirrspülmaschinen.
Das Förderprogramm soll die Entscheidung zum Austausch von alten, energieintensiven Haushaltsgeräten bei den Bürgerinnen und Bürger erleichtern. Neben der Reduzierung der energiebedingten CO2-Emissionen wird auch der Einsatz umweltschonender Techniken ermöglicht.

Insgesamt wurden im Jahr 2017 durch das Förderprogramm 59 Waschmaschinen, 21 Kühl- und Gefrierschränke, zehn Wäschetrockner und zehn Spülmaschinen ausgetauscht. Bei einer durchschnittlichen Gerätenutzung von ca. 8 - 10 Jahren ergeben sich CO2-Einsparungen i.H.v. ca. 80 Tonnen.

Aufgrund der große Nachfrage soll das Förderprogramm „Energiesparsame Haushaltsgeräte“ auch im Jahr 2018 und 2019 fortgeführt werden. Die Förderung ist auf maximal 100 Geräte pro Jahr und 5.000 Euro begrenzt. Mittel stehen im Doppelhaushalt 2018/2019 zur Verfügung.

Anlage 1: Entwurf Förderrichtlinie 2018/2019
Anlage 2: Flyer Energiesparsame Haushaltsgeräte

Stadtrat Kaiser erkundigt sich, ob eine Verteilung nach dem „Windhundprinzip“ erfolgte. Ergänzend wird angefragt, ob es noch weitere Anträge gegeben habe, welche nicht mehr berücksichtigt werden konnten.

Oberbürgermeister Pelgrim sagt eine Nachreichung der Information zu. 

Beschluss:

Das städtische Förderprogramm „Energiesparsame Haushaltsgeräte“ wird für die Jahre 2018/2019 weitergeführt.

(einstimmig -16)

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