§ 14/3 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Bekanntgabe einer Eilentscheidung; hier: Abwasserbeitrag Erweiterung Parkplätze Schenkenseestraße (öffentlich)

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Sachvortrag:

Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH erweitern ihre Parkplatzanlage östlich des Kunstrasenplatzes Schenkensee. Hierüber wurde der BPA am 30.01.2017 informiert. Die entsprechenden Flächen verbleiben im Eigentum der Stadt.

Aufgrund der Nutzungsänderung ist der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung verpflichtet, vom Grundstückseigentümer einen Abwasserbeitrag zu erheben. Dieser Beitrag ist aus dem städtischen Haushalt in den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung zu verrechnen. Die Beiträgshöhe beträgt 69.152,70 €.
Die Verbuchung erfolgt auf der Maßnahme 12030 – Erschließungsbeitragszahlungen. Haushaltsmittel stehen auf der Maßnahme 12028 – Allgemeiner Grundstücksverkehr in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Nach § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg trifft der Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim am 18.01.2018 folgende Eilentscheidung:

Der Verrechnung des Abwasserbeitrags in Höhe von 69.152,70 € an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung wird zugestimmt. Die hierfür benötigten Haushaltsmittel stehen auf der Maßnahme 12028 – Allgemeiner Grundstücksverkehr zur Verfügung.

Anlage: Forderungsbescheid

Beschluss:

Von der o. g. Eilentscheidung wird zustimmend Kenntnis genommen.

(ohne Abstimmung)

 

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