§ 10 - Neugestaltung Haalplatz - Unterwöhrd; hier: Vorstellung Zeitschiene - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Neugestaltung des Haalplatzes in Verbindung mit dem Unterwöhrd ist bereits seit Jahrzehnten ein wichtiges Thema der städtebaulichen Entwicklung der Altstadt Schwäbisch Halls. Es wurden bereits zahlreiche Planungen in diesen Bereichen angestellt, wie beispielsweise der Ideen- und Realisierungswettbewerb im Jahre 1984. Ziel war schon damals einen adäquaten Stadtraum im Bereich der Kocherschleife zu realisieren. Bis heute wurden jedoch keine der planerischen Überlegungen umgesetzt.

Im Zuge der Sanierungsmaßnahme „Kernstadt“ und deren Erweiterung um die Bereiche Unterwöhrd und Lindach, beschlossen im Gemeinderat am 04.12.2017, soll die Neugestaltung erneut angegangen werden. Im Aufstockungsantrag vom 23.10.2017 sind die Maßnahmen „Umgestaltung Haalplatz/Unterwöhrd“ aufgenommen. Die Fördermittel aus dem Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ stehen noch bis zum 30.05.2020 zur Verfügung. Somit müssen die genannten Maßnahmen bis zu diesem Zeitpunkt realisiert und abgerechnet werden. Die Verwaltung empfiehlt daher mit dem Planungsprozess unverzüglich zu beginnen, um die bereitgestellten Fördermittel nicht verfallen zu lassen.  

Wie vom Gemeinderat gewünscht soll der Planungsprozess durch ein öffentliches Beteiligungsverfahren ergänzt werden. Im Vorgriff auf einen Planungswettbewerb wird daher vorgeschlagen, die Anforderungen an die künftige Entwicklung und Gestaltung gemeinsam mit der Öffentlichkeit in drei Veranstaltungen zu diskutieren. Der in der Anlage 1 dargestellte dialogische Planungsprozess sieht zunächst einen verwaltungsinternen Workshop auf Grundlage der vorangegangenen Behördenbeteiligung vor. Darauf folgen zwei Arbeitskreise in denen zentrale Aspekte der Aufgabenstellung für den Planungswettbewerb erarbeitet werden. Die Teilnehmer der Arbeitskreise setzen sich aus eingeladenen Personen und Personen, die sich zum Beteiligungsverfahren beworben haben, zusammen. Eine Rückkopplung der erarbeiteten Ergebnisse findet anhand des Entwurfs der Aufgabenstellung für den Planungswettbewerb im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für die gesamte Bürgerschaft statt. Das Beteiligungsverfahren wird parallel zur Erarbeitung der Aufgabenstellung des Planungswettbewerbs durchgeführt, wodurch die Belange der Öffentlichkeit bereits zu Beginn des Planungsprozzeses Berücksichtigung finden. Als Abschluss der Beteiligung zum Wettbewerbsverfahren sollen die Ergebnisse der Öffentlichkeit präsentiert werden.

Der Planungswettbewerb selbst umfasst die Planungsaufgaben Haalplatz und Unterwöhrd, mit A und B in der Anlage 2 bezeichnet. Innerhalb dieser Bereiche sollen die Teilnehmer Konzepte entwickeln, die nach dem Wettbewerbsverfahren in konkrete umsetzungsreife Planungen münden sollen. In den angrenzenden Bereichen, als Ideenteil in der Anlage 2 bezeichnet, sollen hingegen Vorschläge entwickelt werden, wie sich die später umzusetzenden Planungen in den städtebaulichen Gesamtkontext einfügen. Das Verfahren wird mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgeführt, um eine begrenzte Anzahl an geeigneten Planungsteams für die jeweiligen Planungsaufgaben zu finden. Wesentliche Bestandteile des Verfahrens sind die Preisrichtervorbesprechung, ein Rückfragekolloquium und die Preisgerichtssitzung jeweils mit Vertretern der Fraktionen. Ziel des Verfahrens ist es, noch vor der Winterpause die Entwürfe der Teilnehmer zu prämieren, damit eine Beauftragung der folgenden Leistungsphasen bereits Anfang 2019 erfolgen kann.

Für die Durchführung des dialogischen Planungsprozesses, bestehend aus dem Beteiligungungsverfahren und der Betreuung des Planungswettbewerbs, wurden bereits geeignete Büros angefragt um zügig in das Verfahren einsteigen zu können. 

Anlage 1: Entwurf Prozessstruktur „Dialogischer Planungsprozess“, Stand 11.01.2018
Anlage 2: Entwurf Abgrenzungsplan, Stand 11.01.2018

Beschluss:

1.  Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Verfahren und den Anlagen 1 und 2 als Grundlage für den weiteren Planungsprozess zu.

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung

2.  zur Beauftragung eines oder mehrerer Büros zur Durchführung des Beteiligungsverfahrens und zur Betreuung des Planungswettbewerbs.

3.  die im Haushaltsjahr 2017 auf der Maßnahme 12018 noch zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 100.000 € in das Haushaltsjahr 2018 zu übertragen.

(13 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen)

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