§ 7 - Bebauungsplan Nr. 0174-04 „Bahnhofsareal Teil Süd; hier: Anpassung des Verfahrensgebiets und Änderung der Nutzung in Teilbereichen sowie Beschluss über die erneute Auslegung (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 11.10.2017 den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs Nr. 0174-04 „Bahnhofsareal“ in einen Teil Süd und einen Teil Nord geteilt. Daraufhin wurde der Bebauungsplanentwurf Nr. 0174-04 „Bahnhofsareal – Süd“ einschließlich der textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, jeweils vom 15.08.2017 beschlossen und die Verwaltung ermächtigt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung mit der Dauer eines Monats durchzuführen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 06.11.2017 bis einschließlich 06.12.2017. Die 18 eingegangenen Stellungnahmen sind in der beigefügten Tabelle (Anlage 7) detailliert aufgeführt und mit Abwägungsvorschlägen dargestellt. Aus den Stellungnahmen der Deutschen Bahn AG, dem Landratsamt Schwäbisch Hall und dem Regierungspräsidium Stuttgart gehen Änderungen hervor, die zu einer erneuten Auslage des Bebauungsplanes nach § 4a Abs. 3 BauGB führen. Die hervorgebrachten Anmerkungen haben im Wesentlichen zur Folge, dass der Geltungsbereich um das Flurstück 837/9 verkleinert und die Gebietsnutzungen „Sondergebiete Mehrgenerationen“ in „Mischgebiet“ geändert werden.  

Das Flurstück 837/9 befindet sich im Besitz der Deutschen Bahn AG und kann daher nicht für die vorgesehene Nutzung als Ausgleichsfläche verwendet werden. Für die Planung ist diese Fläche entbehrlich, da hierauf keine CEF-Maßnahmen vorgesehen sind. Der auf der Fläche beabsichtigte naturschutzrechtliche Ausgleich kann um den entfallenden Punktewert bei der planexternen Maßnahme ausgeglichen werden.

In der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan „Bahnhofsareal“ bestanden seitens des Regierungspräsidiums Stuttgart aus raumordnerischer Sicht noch keine Bedenken gegen die Planung bzw. festgesetzten Nutzungen. Entgegen dieser Stellungnahme wurden in der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB Änderungsbedarf hervorgebracht. Das vorgesehene sonstige   Sondergebiet mit Zweckbestimmung  für ein Mehrgenetationenzentrum steht aus Sicht des Regierungspräsidiums dem im  Flächennutzungsplan abgebildeten Mischgebiet entgegen. Da die geplante Nutzung auch in einem Mischgebiet festgesetzt werden kann und die Festsetzung lediglich zur Festlegung der Lage im Gebiet sowie zur Verdeutlichung des planerischen Gedankens dient, wurde das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus Sicht der Verwaltung erfüllt. Aufgrund der Stellungnahme des Regierungspräsidiums wird jedoch empfohlen, das Sondergebiet nicht weiterzuverfolgen und in ein Mischgebiet zu ändern. Somit kann auf eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren verzichtet werden. Die geplante Nutzung eines Mehrgenetationenzentrums kann über den Grundstücksverkauf gelenkt und realisiert werden. 

Die Verwaltung empfiehlt die erneute Auslegung des Bebauungsplanes gem. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen und auf die geänderten Bestandteile der Planung und die durch die Änderung betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu beschränken. Auf die Reduzierung der Frist der Auslegung und zur Stellungnahme wird verzichtet.

Anlage 1/1: Bebauungsplanentwurf mit Legende Nr. 0174-04 „Bahnhofsareal Teil Süd“ vom 12.01.2018
Anlage 1/2: Bebauungsplanentwurf mit Legende Nr. 0174-04 „Bahnhofsareal Teil Süd“ vom 12.01.2018
Anlage 2: Entwurf Begründung vom 12.01.2018
Anlage 3: Entwurf Textteil und Entwurf Örtliche Bauvorschriften vom 12.01.2018
Anlage 4: Umweltbericht, Ingenieurbüro Blaser, Esslingen, vom 12.01.2018
Anlage 4a: Anlage zum Umweltbericht Plan 1 Bestand und Konflikte vom 12.01.2018
Anlage 4b: Anlage zum Umweltbericht Plan 2 Massnahmen vom 12.01.2018
Anlage 5: Spezielle artenschutzrechtlicher Prüfung (saP), Ingenieurbüro Blaser, Esslingen vom 12.01.2018
Anlage 6: Geräuschimmissionsprognose,rw bauphysik, Schwäbisch Hall, vom 12.01.2018
Anlage 7: Tabelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Behörden, gemäß § 4 (2) BauGB
Anlage 8: Liste der umweltbezogenen Stellungnahmen

 

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt kündigt eine Zustimmung seiner Fraktion an.

Stadträtin Herrmann erklärt, dass ihre Fraktion ebenfalls hinter der Planung stehe. Mit den vorgesehenen Ausgleichsflächen sei sie jedoch nicht zufrieden. Den neuen Standort für den „Schwalbenturm“ sehe sie mit einem Fragezeichen. Nach Ansicht von Stadträtin Herrmann werden sich am geplanten Standort keine Schwalben niederlassen. Es wird gebeten, die Ausgleichsflächen nochmals zu überprüfen. Es sollten geeignetere Flächen gefunden werden.

Erster Bürgermeister Klink entgegnet, dass man mit einem qualifizierten Büro zusammenarbeite.

Stadträtin Herrmann bringt ihre Verwunderung über den Vorschlag des Büros zum Ausdruck. Es wird angeregt das Büro zu wechseln. 

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

 

  1. Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Den formulierten Abwägungsvorschlägen und den daraus resultierenden Änderungen/Ergänzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt (Anlage 7).
  2. Den rot markierten Änderungen des Bebauungsplanentwurfs Nr. 0174-04 „Bahnhofsareal - Süd“, bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, jeweils vom 12.01.2018 wird zugestimmt.
  3. Der geänderte Bebauungsplanentwurf Nr. 0174-04 „Bahnhofsareal – Süd“ einschließlich der textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, jeweils vom 12.01.2018 und die Geräuschimmissionsprognose vom 12.01.201 8 wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut ausgelegt. Die berührten Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur erneuten Stellungnahme innerhalb der Frist gem. § 3 Abs. 2 BauGB aufgefordert und der Bebauungsplan erneut für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt.

(einstimmig -18)

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