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Aktuelle Version vom 7. März 2018, 08:35 Uhr

Sachvortrag:

Lärm zählt zu den größten Umweltproblemen unserer Gesellschaft. Er ist unter anderem die Folge der steigenden Mobilität der Bevölkerung und des Warentransportes auf der Schiene und auf der Straße. Die bedeutendste Belastungsquelle ist der Straßenverkehrslärm.
Die europäische Umgebungslärmrichtlinie wurde in den § 47 a ff. Bundesimmissionsschutz-gesetz (BImSchG), der 34. BImSchV und weiteren Rechtsvorschriften in nationales Recht umgesetzt. In Baden-Württemberg hat die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) im Jahr 2008 für Hauptverkehrsstraßen in zwei Stufen die strategischen Lärmkarten erstellt. Zu erfassen waren dabei Bundes- und Landstraßen mit einer Verkehrsbelastung von über 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag.
In Baden-Württemberg sind die Gemeinden für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen zuständig, § 47e Abs. 1 BImSchG. Sie mussten für Orte in der Nähe von Haupt­verkehrsstraßen bis Sommer 2013 Lärmaktionspläne aufstellen. Zahlreiche Städte und Gemeinden sind aber ihrer gesetzlichen Pflicht zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans bislang nicht oder nicht in ausreichendem Maße nachgekommen. Laut Schreiben des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg vom 23.10.2017 liegen gegenwärtig von weniger als der Hälfte der Kommunen zufriedenstellende Zusammenfassungen abgeschlossener Lärmaktionspläne für Hauptverkehrsstraßen vor. Es droht ein EU-Vertragsverletzungsverfahren, weshalb das Ministerium nun auf eine zeitnahe Fertigstellung der Lärmaktionspläne drängt.
In der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) Schwäbisch Hall sind die Stadt Schwäbisch Hall sowie die Gemeinden Rosengarten und Michelfeld gesetzlich verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen. Durch eine interkommunale Zusammenarbeit können Synergieeffekte genutzt, Ressourcen gebündelt und Kosten verringert werden. Das Ministerium für Verkehr empfiehlt diesen interkommunalen Ansatz sogar. Die drei betroffenen Kommunen in der VVG Schwäbisch Hall werden daher die Lärmaktionsplanung interkommunal abgestimmt erstellen. Dazu wird das Büro Rapp Trans Freiburg gemeinschaftlich beauftragt (Michelfeld und Rosengarten haben bereits den Beschluss hierzu gefasst).

Verfahrensablauf

  1. Als erster Verfahrensschritt ist ein Beschluss des Gemeinderates zur Aufstellung der Lärmaktionsplanung (Aufstellungsbeschluss) erforderlich.
  2. Der nächste Schritt der Lärmaktionsplanung ist die strategische Ausrichtung. Die Gemeinde beauftragt ein Ingenieurbüro, das die Aufstellung des Lärmaktionsplans in den verkehrlichen und schalltechnischen Fragen begleitet.
  3. Anhand der Lärmkarten der LUBW wird die Lärmsituation im Gemeindegebiet bewertet. Hierfür sind sowohl die Pegelhöhen an den Gebäuden als auch die Anzahl der betroffenen Menschen relevant. Weder die Umgebungslärmrichtlinie noch das Bundesimmissionsschutzgesetz legen verbindlich fest, ab welcher Lärmbelastung von regelungsbedürftigen Lärmproblemen und Lärmauswirkungen auszugehen ist. Die Gemeinde bestimmt daher selbst, ab welcher Lärmbelastung sie von einem regelungsbedürftigen Lärmproblem und Lärmauswirkungen ausgeht (§ 47d Abs. 1 S. 1 BImSchG). Die Grenzwerte der freiwilligen Lärmsanierung an Bundesfernstraßen nach dem „Nationalen Verkehrslärmschutzpaket II“ sind für die Gemeinde nicht verbindlich. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur regt in seinen Hinweisen zum Verfahren zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen vom 23.03.2012 an, als Auslösewerte für lärmmindernde Maßnahmen auf LDEN 65 dB(A) und LNight 55 dB(A) abzustellen. Nach der Bewertung der gegenwärtigen Lärmsituation legt die Gemeinde ihre (kurz-, mittel- und langfristigen) Ziele für die Lärmaktionsplanung fest.
  4. Auf dieser Grundlage wird der Entwurf des Lärmaktionsplans erarbeitet. Der Plan muss bestimmte Mindestinhalte haben (§ 47d Abs. 2 S. 1 BImSchG und Anhang V der Umge-bungslärm-Richtlinie). Die Darstellung der geplanten Maßnahmen zählen ebenso hierzu wie deren schalltechnische Bewertung. Daneben sind die weiteren unmittelbaren und mittelbaren Wirkungen der Maßnahmen im Sinne einer fachplanerischen Abwägung abzuarbeiten.
  5. Um die Öffentlichkeit angemessen zu beteiligen wird ein einstufiges Verfahren vorgeschlagen. Der Entwurf wird für die Bürgerinnen/Bürger öffentlich ausgelegt und den Trägern öffentlicher Belange zur Kenntnis und Stellungnahme übersandt.
  6. Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens und ggf. Überarbeitung des Entwurfs wird der Lärmaktionsplan vom Gemeinderat beschlossen und öffentlich bekanntgemacht. Die wesentlichen Inhalte des Lärmaktionsplans teilt die Gemeinde mit Hilfe eines Kurzberichts der LUBW mit (§ 47d Abs. 7 BImSchG).

Anlage 1: Präsentation
Anlage 2: Übersicht Straßenverkehrslärm

Erster Bürgermeister Klink stellt auf Basis der als Anlage beiliegenden Präsentation die wesentlichen Schritte und Eckpunkte vor.

- Stadtrat Gehrke nimmt um 18:10 Uhr seinen Platz am Ratstisch ein -

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt verdeutlicht, dass man als Stadt bereits einiges auf den Weg gebracht habe. Als Beispiel wird der Bau einer Lärmschutzwand an einer Kreisstraße in Breitenstein genannt. Es gebe sehr viele Bewohnerinnen und Bewohner in der Stadt, welche sich vom Lärm geplagt fühlten. Es handle sich um ein subjektives Gefühl. Es gebe viele Standorte, an denen Erwartungen geweckt werden. Er denke an Steinbach, Hessental und Gelbingen. Man könne auch an das Thema „Fluglärm“ denken. Dies sei hier nicht erfasst. Interessant werde für die Bevölkerung der freiwillige Lärmaktionsplan. Er erinnert an den Brief des Oberbürgermeisters an die Anwohnerinnen und Anwohner der Tüngentaler Straße. Dieser sei sehr ausführlich gewesen. Subjektiv leiden diese nach Ansicht von Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt unter großem Lärm. Man habe diesen geantwortet, dass dies „relativ“ sei. Es wird angeregt, die Erwartungen zu kanalisieren.

Oberbürgermeister Pelgrim verdeutlicht auf Basis der als Anlage beiliegenden Karte, auf welche Straßen sich der Lärmaktionsplan beziehen wird. Die betreffenden Straßen liegen oberhalb von 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag. Die Tüngentaler Straße liege bei ca. 3.950 Fahrzeugen pro Tag und sei somit nicht umfasst. Man habe nicht nur in Breitenstein freiwillige Maßnahmen umgesetzt. Auch im Bereich der Kreuzung Westumgehung/Bundesstraße in Richtung Heimbachsiedlung und im Bereich der Baugebiete „Am Sonnenrain“ und „Mittelhöhe“ wurden bereits Maßnahmen ergriffen, welche ohne Lärmkartierung umgesetzt wurden. Humoristisch hebt Oberbürgermeister Pelgrim hervor, dass bereits im Jahr 2002 die Initiierung erfolgte. Im Jahr 2015 habe dann der Bund die Zuständigkeiten für den Eisenbahnverkehr mit Zuordnung zum Eisenbahn-Bundesamt geklärt. Es habe 13 Jahre gedauert, die Zuständigkeitsfrage zu klären. Wenn die gleiche Dauer, was potentielle Maßnahmen anbelange, zur Umsetzung käme, dürfte ein Großteil dessen durch die Elektromobilität überholt werden. Die Prognose im Rahmen der Elektromobilität sehe in den nächsten 15 Jahren doch einen gewaltigen Schub vor. Dieser würde im Sinne von Maßnahmen am stärksten wirken. Insofern sei man hier in einer Ausrichtung, die den Wünschen des Landes entspreche. Man werde dies gemeinsam mit den Nachbargemeinden umsetzen. Man könne jedoch übermorgen noch keine Ergebnisse erwarten. Oberbürgermeister Pelgrim richtet die Frage nach der Dauer des Prozesses an Ersten Bürgermeister Klink.

Erster Bürgermeister Klink geht von ca. einem Jahr aus.

Stadtrat Sakellariou führt aus, dass er sich beim Lesen der Sitzungsvorlage im Hinblick auf die E-Mobilität die Frage gestellt habe, für was man den Status quo erhebe, wenn die wahrscheinlich größte Revolution noch bevorstehe. Er sei sich sicher, dass dies schneller gehe, als man denke. Es wird angefragt, wie die Projektion, dass der Verkehrslärm wahrscheinlich der einzige Faktor sein werde, welcher durch diese neue Mobilitätsform sinken werde, in solche Überlegungen einfließe.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass im Bereich der individualen Mobilität relativ wenig Ansatzpunkte bestehen. Wenn es gelänge den ÖPNV mit dem Stadtbus in einem Zeitraum von 10 Jahren auf die E-Mobilität als Maßnahme umzustellen, habe dies eine ganze Menge an lärmmindernder Wirkung. Dies sei ein Thema, für welches man sich gemeinsam mit dem Landkreis stark machen müsse. Mit einem Lärmaktionsplan habe man vielleicht ein zusätzliches Argument. Man wisse jedoch auch, dass Konzessionsvergaben nicht im Jahresrhythmus erfolgen. Dies seien lang wirkende Entwicklungen.

Stadträtin Niemann begrüßt es, dass die Stadt sich mit dem Thema beschäftigt. Das Thema sei nicht neu. Die Notwendigkeit sei ausreichend bewiesen, da Lärm krank mache. Es handle sich um eine relativ hohe Grenze, da es tatsächlich um den „krankmachenden Lärm“ an den hochbelasteten Strecken gehe. Um den „anderen Lärm“, welcher auch sehr beeinträchtigend sein könne, gehe es nicht an erster Stelle. Es sei richtig und wichtig, dass die Stadt aktiv werde. Es sei gut, dass alle Straßen einbezogen werden, welche oberhalb von 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag liegen. Es gebe ihrer Ansicht nach „gute“ Vorgaben zur Ausgestaltung von Lärmaktionsplänen seitens des Landes Baden-Württemberg und der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Man werde sich im Rahmen des Lärmaktionsplans ebenfalls belastete Bereiche jenseits dieser Schallwertgrenzen ansehen müssen, um zu klären, welche Möglichkeiten zur Lärmminderung bestehen. Gut sei ferner, dass über Lärmaktionspläne einige Maßnahmen förderfähig werden. Es wird Oberbürgermeister Pelgrim beigepflichtet, dass die E-Mobilität im Bereich „ÖPNV“ zu einer Reduzierung beitragen könne. Es sei sinnvoll dies voranzubringen. Im Individualverkehr bestehe ihrer Ansicht jedoch das Problem, dass der Lärm oberhalb von 30 km/h vor allem durch Reifengeräusche entstehe. Mit einer großen Entlastung rechne sie in diesem Bereich nicht. Um Erläuterung der Beteiligung der Öffentlichkeit wird gebeten. In den Empfehlungen stünde, dass der Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit gegeben werden soll, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken.

Erster Bürgermeister Klink verweist auf seine Ausführungen auf Folie 10 der gezeigten Präsentation. Die Materialien werden zunächst ausgewertet. Parallel erstelle man die Lärmkartierung für die Stadtstraßen. Dies stelle keine Leistung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg dar, sodass es diese bislang noch nicht gebe. Sobald eine Dokumentation über die exakt betroffenen Bereiche vorliege, gehe man in das Detail. Dann sehe man, wo die Auslösewerte am höchsten seien. In diesem Stadium werde man vielleicht bereits erste Ideen einbringen können. Ferner werde es eine Veranstaltung geben. Man überlege derzeit noch, ob dies eine große Veranstaltung über alle drei Gemeinden (Michelfeld, Rosengarten, Schwäbisch Hall) hinweg sein könnte.

Stadtrat Baumann fragt an, in welchem Zeithorizont eine Neuauflage des Lärmaktionsplans erfolgen müsse. Es wird Stadtrat Sakellariou und Oberbürgermeister Pelgrim hinsichtlich der zu erwartenden Veränderungen durch die E-Mobilität beigepflichtet. Ferner wird angesprochen, dass der Bund keine Regelung zur Umsetzung der Maßnahmen getroffen habe. Es wird angefragt, wer die Kosten für die Maßnahmen übernehme. Als Beispiel wird der Einbau eines „Flüsterasphalts“ auf einer Bundesstraße genannt. Die gleiche Fragestellung stelle sich bei Landes- und Kreisstraßen. Hinsichtlich der geplanten Zusammenarbeit mit den benachbarten Gemeinden wird angefragt, wie die Abrechnung hinsichtlich der Kostenteilung angedacht sei.

Erster Bürgermeister Klink erklärt, dass nach den Empfehlungen der Lärmaktionsplan alle fünf Jahre zu überarbeiten ist. Die Kostenlast für die Umsetzung der Maßnahmen liege ferner beim Baulastträger. Am Beispiel der Stuttgarter Straße wird verdeutlicht, dass entscheidend die „Betroffenheit“ sei. Wenn an einer Straße ein Wert von 65 dB(A) gemessen werde, dort jedoch niemand wohne, gebe es dort auch keinen Handlungsbedarf. Die zu erstellenden Karten werden so genau sein, dass die betroffenen Bereiche genau definiert werden. Dies werde man in den nächsten Schritten darstellen. Die Kostenteilung zwischen den Gemeinden sei im Angebot definiert. Jeder habe das zu bezahlen, was auf seinem eigenen Gemeindegebiet an Bedarf entstehe. Es gebe einen Schlüssel, welcher den Untersuchungsaufwand gerecht wiedergebe.

Oberbürgermeister Pelgrim verdeutlicht, dass auf der Maßnahmenebene keine Handlungsverpflichtung bestehe. Wenn dies der Bund vorschreiben würde, sei das Konnexitätsprinzip hinsichtlich der Kostentragung ein Thema. Aus diesem Gründe sei dies so „soft“ formuliert, sodass nicht davon auszugehen ist, dass der Bund zwingend auf einer Bundesstraße aktiv werden müsse.

Stadtrat Neidhardt führt aus, dass die Lärmentwicklung von der Anzahl der Kraftfahrzeuge und der Lautstärke der Motoren abhängig sei. Er erinnere an die „Poser“ in der Theodor-Heuss-Straße in Stuttgart. Dies habe man erst durch strenge Polizeikontrollen eindämmen können. Dieses Problem bestehe in Schwäbisch Hall nur in geringem Maße. Die Zahl von 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag sei relativ, wenn die Anwohnerinnen und Anwohner der Tüngentaler Straße sich bei 3.950 Kraftfahrzeugen pro Tag belästigt fühlen. Er frage sich, was er als Anwohner der Johanniterstraße sagen dürfe. Jeder Nutzer/Jede Nutzerin eines eigenen Fahrzeugs oder Kunde/Kundin eines Lieferdienstes müsse sich angesichts der zunehmenden Bestellungen im Internet die Frage stellen, ob diese Fahrzeugbewegung notwendig sei. Es wird angeregt für die Fahrt zum Arbeitsplatz im Stadtgebiet das ÖPNV-Angebot zu nutzen.

Oberbürgermeister Pelgrim unterstützt die Einleitung des Prozesses zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt wirft fragend ein, ob man als Basis den Auslösewert in dB(A) heranziehen oder die Zahl von 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag nehmen wolle.

Erster Bürgermeister Klink erläutert, dass beide Werte herangezogen werden. Die Zahl von 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag sei vorgegeben. Die Auslösewerte in dB(A) stellen Empfehlungen des Landes Baden-Württemberg dar, welche man sich im Gremium gerne nochmals bestätigen lassen möchte. Es mache nach Auffassung von Ersten Bürgermeister Klink Sinn, diese zu übernehmen, da diese landesweit angewendet werden. Der „Verkehrslärmwert“ werde nicht gemessen, sondern standardisiert auf der Grundlage von Verkehrszählungen berechnet. Die Ergebnisse werden anschließend in ein Geländemodell eingefügt. Die Vornahme einer Messung sei im Lärmschutz insofern kein anerkanntes Verfahren. Der Wert sei vorliegend als Auslösewert für Maßnahmen vorgegeben. Eine Straße mit 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag komme grundsätzlich für die Lärmaktionsplanung in Betracht. Mit Erreichen der Auslösewerte müsse man sich Gedanken über Maßnahmen machen. Hier liege die Empfehlung bei tagsüber 65 dB(A) und bei 55 dB(A) in der Nacht.

Oberbürgermeister Pelgrim konkretisiert die Beschlussempfehlung unter Ziffer 2 der Sitzungsvorlage um den Hinweis, dass sich dies auf Verkehrsachsen mit über 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag beziehe.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Lärmaktionsplans nach § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) mit dem Ziel, Maßnahmen zur Verringerung des Umgebungslärms, insbesondere des Straßenverkehrslärms, festzulegen und umzusetzen. Nach den Empfehlungen des Landes Baden-Württemberg erfolgt die Lärmaktionsplanung in interkommunaler Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft.
     
  2. Als Auslösewerte für die Festlegung von Lärmminderungsmaßnahmen werden entsprechend den Empfehlungen des Landes Baden-Württemberg LDEN 65 dB(A) und LNight 55 dB(A) festgelegt. Dies gilt für Verkehrsachsen mit über 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag.
     
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu geben und mit den beteiligten Kommunen der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft sowie dem Büro Rapp Trans das weitere Verfahren zu betreiben.

(einstimmig -18)

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