28009040/meetingminutes/29572737/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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L&auml;rm z&auml;hlt zu den gr&ouml;&szlig;ten Umweltproblemen unserer Gesellschaft. Er ist unter anderem die Folge der steigenden Mobilit&auml;t der Bev&ouml;lkerung und des Warentransportes auf der Schiene und auf der Stra&szlig;e. Die bedeutendste Belastungsquelle ist der Stra&szlig;enverkehrsl&auml;rm.<br />
 
L&auml;rm z&auml;hlt zu den gr&ouml;&szlig;ten Umweltproblemen unserer Gesellschaft. Er ist unter anderem die Folge der steigenden Mobilit&auml;t der Bev&ouml;lkerung und des Warentransportes auf der Schiene und auf der Stra&szlig;e. Die bedeutendste Belastungsquelle ist der Stra&szlig;enverkehrsl&auml;rm.<br />
 
Die europ&auml;ische Umgebungsl&auml;rmrichtlinie wurde in den &sect; 47 a ff. Bundesimmissionsschutz-gesetz (BImSchG), der 34. BImSchV und weiteren Rechtsvorschriften in nationales Recht umgesetzt. In Baden-W&uuml;rttemberg hat die Landesanstalt f&uuml;r Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) im Jahr 2008 f&uuml;r Hauptverkehrsstra&szlig;en in zwei Stufen die strategischen L&auml;rmkarten erstellt. Zu erfassen waren dabei Bundes- und Landstra&szlig;en mit einer Verkehrsbelastung von &uuml;ber 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag.<br />
 
Die europ&auml;ische Umgebungsl&auml;rmrichtlinie wurde in den &sect; 47 a ff. Bundesimmissionsschutz-gesetz (BImSchG), der 34. BImSchV und weiteren Rechtsvorschriften in nationales Recht umgesetzt. In Baden-W&uuml;rttemberg hat die Landesanstalt f&uuml;r Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) im Jahr 2008 f&uuml;r Hauptverkehrsstra&szlig;en in zwei Stufen die strategischen L&auml;rmkarten erstellt. Zu erfassen waren dabei Bundes- und Landstra&szlig;en mit einer Verkehrsbelastung von &uuml;ber 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag.<br />
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Anlage 1:&nbsp;[[Media:1oe_Pr&auml;sentation.pdf{{!}}Pr&auml;sentation]]<br />
 
Anlage 1:&nbsp;[[Media:1oe_Pr&auml;sentation.pdf{{!}}Pr&auml;sentation]]<br />
 
Anlage 2:&nbsp;[[Media:14-18_UebersichtStrassenverkehrslaerm_neu.pdf{{!}}&Uuml;bersicht Stra&szlig;enverkehrsl&auml;rm]]</p>
 
Anlage 2:&nbsp;[[Media:14-18_UebersichtStrassenverkehrslaerm_neu.pdf{{!}}&Uuml;bersicht Stra&szlig;enverkehrsl&auml;rm]]</p>
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<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> stellt auf Basis der als Anlage beiliegenden Pr&auml;sentation die wesentlichen Schritte und Eckpunkte vor.</p>
Der Gemeinderat beschlie&szlig;t die Aufstellung eines L&auml;rmaktionsplans nach &sect; 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) mit dem Ziel, Ma&szlig;nahmen zur Verringerung des Umgebungsl&auml;rms, insbesondere des Stra&szlig;enverkehrsl&auml;rms, festzulegen und umzusetzen. Nach den Empfehlungen des Landes Baden-W&uuml;rttemberg erfolgt die L&auml;rmaktionsplanung in interkommunaler Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft.</li>
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- Stadtrat Gehrke nimmt um 18:10 Uhr seinen Platz am Ratstisch ein -</p>
Als Ausl&ouml;sewerte f&uuml;r die Festlegung von L&auml;rmminderungsma&szlig;nahmen werden entsprechend den Empfehlungen des Landes Baden-W&uuml;rttemberg LDEN 65 dB(A) und LNight 55 dB(A) festgelegt. Dies gilt f&uuml;r Verkehrsachsen mit &uuml;ber 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag.</li>
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<u>Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt</u> verdeutlicht, dass man als Stadt bereits einiges auf den Weg gebracht habe. Als Beispiel wird der Bau einer L&auml;rmschutzwand an einer Kreisstra&szlig;e in Breitenstein genannt. Es gebe sehr viele Bewohnerinnen und Bewohner in der Stadt, welche sich vom L&auml;rm geplagt f&uuml;hlten. Es handle sich um ein subjektives Gef&uuml;hl. Es gebe viele Standorte, an denen Erwartungen geweckt werden. Er denke an Steinbach, Hessental und Gelbingen. Man k&ouml;nne auch an das Thema &bdquo;Flugl&auml;rm&ldquo; denken. Dies sei hier nicht erfasst. Interessant werde f&uuml;r die Bev&ouml;lkerung der freiwillige L&auml;rmaktionsplan. Er erinnert an den Brief des Oberb&uuml;rgermeisters an die Anwohnerinnen und Anwohner der T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e. Dieser sei sehr ausf&uuml;hrlich gewesen. Subjektiv leiden diese nach Ansicht von Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt unter gro&szlig;em L&auml;rm. Man habe diesen geantwortet, dass dies &bdquo;relativ&ldquo; sei. Es wird angeregt, die Erwartungen zu kanalisieren.</p>
Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss &ouml;ffentlich bekannt zu geben und mit den beteiligten Kommunen der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft sowie dem B&uuml;ro Rapp Trans das weitere Verfahren zu betreiben.</li>
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<p align="justify">
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> verdeutlicht auf Basis der als Anlage beiliegenden Karte, auf welche Stra&szlig;en sich der L&auml;rmaktionsplan beziehen wird. Die betreffenden Stra&szlig;en liegen oberhalb von 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag. Die T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e liege bei ca. 3.950 Fahrzeugen pro Tag und sei somit nicht umfasst. Man habe nicht nur in Breitenstein freiwillige Ma&szlig;nahmen umgesetzt. Auch im Bereich der Kreuzung Westumgehung/Bundesstra&szlig;e in Richtung Heimbachsiedlung und im Bereich der Baugebiete &bdquo;Am Sonnenrain&ldquo; und &bdquo;Mittelh&ouml;he&ldquo; wurden bereits Ma&szlig;nahmen ergriffen, welche ohne L&auml;rmkartierung umgesetzt wurden. Humoristisch hebt Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim hervor, dass bereits im Jahr 2002 die Initiierung erfolgte. Im Jahr 2015 habe dann der Bund die Zust&auml;ndigkeiten f&uuml;r den Eisenbahnverkehr mit Zuordnung zum Eisenbahn-Bundesamt gekl&auml;rt. Es habe 13 Jahre gedauert, die Zust&auml;ndigkeitsfrage zu kl&auml;ren. Wenn die gleiche Dauer, was potentielle Ma&szlig;nahmen anbelange, zur Umsetzung k&auml;me, d&uuml;rfte ein Gro&szlig;teil dessen durch die Elektromobilit&auml;t &uuml;berholt werden. Die Prognose im Rahmen der Elektromobilit&auml;t sehe in den n&auml;chsten 15 Jahren doch einen gewaltigen Schub vor. Dieser w&uuml;rde im Sinne von Ma&szlig;nahmen am st&auml;rksten wirken. Insofern sei man hier in einer Ausrichtung, die den W&uuml;nschen des Landes entspreche. Man werde dies gemeinsam mit den Nachbargemeinden umsetzen. Man k&ouml;nne jedoch &uuml;bermorgen noch keine Ergebnisse erwarten. Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim richtet die Frage nach der Dauer des Prozesses an Ersten B&uuml;rgermeister Klink.</p>
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(einstimmig -18)</p>
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<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> geht von ca. einem Jahr aus.</p>
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<u>Stadtrat Sakellariou</u> f&uuml;hrt aus, dass er sich beim Lesen der Sitzungsvorlage im Hinblick auf die E-Mobilit&auml;t die Frage gestellt habe, f&uuml;r was man den Status quo erhebe, wenn die wahrscheinlich gr&ouml;&szlig;te Revolution noch bevorstehe. Er sei sich sicher, dass dies schneller gehe, als man denke. Es wird angefragt, wie die Projektion, dass der Verkehrsl&auml;rm wahrscheinlich der einzige Faktor sein werde, welcher durch diese neue Mobilit&auml;tsform sinken werde, in solche &Uuml;berlegungen einflie&szlig;e.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> erkl&auml;rt, dass im Bereich der individualen Mobilit&auml;t relativ wenig Ansatzpunkte bestehen. Wenn es gel&auml;nge den &Ouml;PNV mit dem Stadtbus in einem Zeitraum von 10 Jahren auf die E-Mobilit&auml;t als Ma&szlig;nahme umzustellen, habe dies eine ganze Menge an l&auml;rmmindernder Wirkung. Dies sei ein Thema, f&uuml;r welches man sich gemeinsam mit dem Landkreis stark machen m&uuml;sse. Mit einem L&auml;rmaktionsplan habe man vielleicht ein zus&auml;tzliches Argument. Man wisse jedoch auch, dass Konzessionsvergaben nicht im Jahresrhythmus erfolgen. Dies seien lang wirkende Entwicklungen.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Niemann</u> begr&uuml;&szlig;t es, dass die Stadt sich mit dem Thema besch&auml;ftigt. Das Thema sei nicht neu. Die Notwendigkeit sei ausreichend bewiesen, da L&auml;rm krank mache. Es handle sich um eine relativ hohe Grenze, da es tats&auml;chlich um den &bdquo;krankmachenden L&auml;rm&ldquo; an den hochbelasteten Strecken gehe. Um den &bdquo;anderen L&auml;rm&ldquo;, welcher auch sehr beeintr&auml;chtigend sein k&ouml;nne, gehe es nicht an erster Stelle. Es sei richtig und wichtig, dass die Stadt aktiv werde. Es sei gut, dass alle Stra&szlig;en einbezogen werden, welche oberhalb von 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag liegen. Es gebe ihrer Ansicht nach &bdquo;gute&ldquo; Vorgaben zur Ausgestaltung von L&auml;rmaktionspl&auml;nen seitens des Landes Baden-W&uuml;rttemberg und der Landesanstalt f&uuml;r Umwelt Baden-W&uuml;rttemberg. Man werde sich im Rahmen des L&auml;rmaktionsplans ebenfalls belastete Bereiche jenseits dieser Schallwertgrenzen ansehen m&uuml;ssen, um zu kl&auml;ren, welche M&ouml;glichkeiten zur L&auml;rmminderung bestehen. Gut sei ferner, dass &uuml;ber L&auml;rmaktionspl&auml;ne einige Ma&szlig;nahmen f&ouml;rderf&auml;hig werden. Es wird Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim beigepflichtet, dass die E-Mobilit&auml;t im Bereich &bdquo;&Ouml;PNV&ldquo; zu einer Reduzierung beitragen k&ouml;nne. Es sei sinnvoll dies voranzubringen. Im Individualverkehr bestehe ihrer Ansicht jedoch das Problem, dass der L&auml;rm oberhalb von 30 km/h vor allem durch Reifenger&auml;usche entstehe. Mit einer gro&szlig;en Entlastung rechne sie in diesem Bereich nicht. Um Erl&auml;uterung der Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit wird gebeten. In den Empfehlungen st&uuml;nde, dass der &Ouml;ffentlichkeit rechtzeitig und effektiv die M&ouml;glichkeit gegeben werden soll, an der Ausarbeitung und &Uuml;berpr&uuml;fung der L&auml;rmaktionspl&auml;ne mitzuwirken.</p>
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<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> verweist auf seine Ausf&uuml;hrungen auf Folie 10 der gezeigten Pr&auml;sentation. Die Materialien werden zun&auml;chst ausgewertet. Parallel erstelle man die L&auml;rmkartierung f&uuml;r die Stadtstra&szlig;en. Dies stelle keine Leistung der Landesanstalt f&uuml;r Umwelt Baden-W&uuml;rttemberg dar, sodass es diese bislang noch nicht gebe. Sobald eine Dokumentation &uuml;ber die exakt betroffenen Bereiche vorliege, gehe man in das Detail. Dann sehe man, wo die Ausl&ouml;sewerte am h&ouml;chsten seien. In diesem Stadium werde man vielleicht bereits erste Ideen einbringen k&ouml;nnen. Ferner werde es eine Veranstaltung geben. Man &uuml;berlege derzeit noch, ob dies eine gro&szlig;e Veranstaltung &uuml;ber alle drei Gemeinden (Michelfeld, Rosengarten, Schw&auml;bisch Hall) hinweg sein k&ouml;nnte.</p>
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<u>Stadtrat Baumann</u> fragt an, in welchem Zeithorizont eine Neuauflage des L&auml;rmaktionsplans erfolgen m&uuml;sse. Es wird Stadtrat Sakellariou und Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim hinsichtlich der zu erwartenden Ver&auml;nderungen durch die E-Mobilit&auml;t beigepflichtet. Ferner wird angesprochen, dass der Bund keine Regelung zur Umsetzung der Ma&szlig;nahmen getroffen habe. Es wird angefragt, wer die Kosten f&uuml;r die Ma&szlig;nahmen &uuml;bernehme. Als Beispiel wird der Einbau eines &bdquo;Fl&uuml;sterasphalts&ldquo; auf einer Bundesstra&szlig;e genannt. Die gleiche Fragestellung stelle sich bei Landes- und Kreisstra&szlig;en. Hinsichtlich der geplanten Zusammenarbeit mit den benachbarten Gemeinden wird angefragt, wie die Abrechnung hinsichtlich der Kostenteilung angedacht sei.</p>
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<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> erkl&auml;rt, dass nach den Empfehlungen der L&auml;rmaktionsplan alle f&uuml;nf Jahre zu &uuml;berarbeiten ist. Die Kostenlast f&uuml;r die Umsetzung der Ma&szlig;nahmen liege ferner beim Baulasttr&auml;ger. Am Beispiel der Stuttgarter Stra&szlig;e wird verdeutlicht, dass entscheidend die &bdquo;Betroffenheit&ldquo; sei. Wenn an einer Stra&szlig;e ein Wert von 65 dB(A) gemessen werde, dort jedoch niemand wohne, gebe es dort auch keinen Handlungsbedarf. Die zu erstellenden Karten werden so genau sein, dass die betroffenen Bereiche genau definiert werden. Dies werde man in den n&auml;chsten Schritten darstellen. Die Kostenteilung zwischen den Gemeinden sei im Angebot definiert. Jeder habe das zu bezahlen, was auf seinem eigenen Gemeindegebiet an Bedarf entstehe. Es gebe einen Schl&uuml;ssel, welcher den Untersuchungsaufwand gerecht wiedergebe.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> verdeutlicht, dass auf der Ma&szlig;nahmenebene keine Handlungsverpflichtung bestehe. Wenn dies der Bund vorschreiben w&uuml;rde, sei das Konnexit&auml;tsprinzip hinsichtlich der Kostentragung ein Thema. Aus diesem Gr&uuml;nde sei dies so &bdquo;soft&ldquo; formuliert, sodass nicht davon auszugehen ist, dass der Bund zwingend auf einer Bundesstra&szlig;e aktiv werden m&uuml;sse.</p>
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<u>Stadtrat Neidhardt</u> f&uuml;hrt aus, dass die L&auml;rmentwicklung von der Anzahl der Kraftfahrzeuge und der Lautst&auml;rke der Motoren abh&auml;ngig sei. Er erinnere an die &bdquo;Poser&ldquo; in der Theodor-Heuss-Stra&szlig;e in Stuttgart. Dies habe man erst durch strenge Polizeikontrollen eind&auml;mmen k&ouml;nnen. Dieses Problem bestehe in Schw&auml;bisch Hall nur in geringem Ma&szlig;e. Die Zahl von 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag sei relativ, wenn die Anwohnerinnen und Anwohner der T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e sich bei 3.950 Kraftfahrzeugen pro Tag bel&auml;stigt f&uuml;hlen. Er frage sich, was er als Anwohner der Johanniterstra&szlig;e sagen d&uuml;rfe. Jeder Nutzer/Jede Nutzerin eines eigenen Fahrzeugs oder Kunde/Kundin eines Lieferdienstes m&uuml;sse sich angesichts der zunehmenden Bestellungen im Internet die Frage stellen, ob diese Fahrzeugbewegung notwendig sei. Es wird angeregt f&uuml;r die Fahrt zum Arbeitsplatz im Stadtgebiet das &Ouml;PNV-Angebot zu nutzen.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> unterst&uuml;tzt die Einleitung des Prozesses zur Aufstellung eines L&auml;rmaktionsplanes.</p>
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<u>Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt</u> wirft fragend ein, ob man als Basis den Ausl&ouml;sewert in dB(A) heranziehen oder die Zahl von 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag nehmen wolle.</p>
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<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> erl&auml;utert, dass beide Werte herangezogen werden. Die Zahl von 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag sei vorgegeben. Die Ausl&ouml;sewerte in dB(A) stellen Empfehlungen des Landes Baden-W&uuml;rttemberg dar, welche man sich im Gremium gerne nochmals best&auml;tigen lassen m&ouml;chte. Es mache nach Auffassung von Ersten B&uuml;rgermeister Klink Sinn, diese zu &uuml;bernehmen, da diese landesweit angewendet werden. Der &bdquo;Verkehrsl&auml;rmwert&ldquo; werde nicht gemessen, sondern standardisiert auf der Grundlage von Verkehrsz&auml;hlungen berechnet. Die Ergebnisse werden anschlie&szlig;end in ein Gel&auml;ndemodell eingef&uuml;gt. Die Vornahme einer Messung sei im L&auml;rmschutz insofern kein anerkanntes Verfahren. Der Wert sei vorliegend als Ausl&ouml;sewert f&uuml;r Ma&szlig;nahmen vorgegeben. Eine Stra&szlig;e mit 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag komme grunds&auml;tzlich f&uuml;r die L&auml;rmaktionsplanung in Betracht. Mit Erreichen der Ausl&ouml;sewerte m&uuml;sse man sich Gedanken &uuml;ber Ma&szlig;nahmen machen. Hier liege die Empfehlung bei tags&uuml;ber 65 dB(A) und bei 55 dB(A) in der Nacht.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> konkretisiert die Beschlussempfehlung unter Ziffer 2 der Sitzungsvorlage um den Hinweis, dass sich dies auf Verkehrsachsen mit &uuml;ber 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag beziehe.</p>
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Version vom 7. März 2018, 09:32 Uhr

Sachvortrag:

Lärm zählt zu den größten Umweltproblemen unserer Gesellschaft. Er ist unter anderem die Folge der steigenden Mobilität der Bevölkerung und des Warentransportes auf der Schiene und auf der Straße. Die bedeutendste Belastungsquelle ist der Straßenverkehrslärm.
Die europäische Umgebungslärmrichtlinie wurde in den § 47 a ff. Bundesimmissionsschutz-gesetz (BImSchG), der 34. BImSchV und weiteren Rechtsvorschriften in nationales Recht umgesetzt. In Baden-Württemberg hat die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) im Jahr 2008 für Hauptverkehrsstraßen in zwei Stufen die strategischen Lärmkarten erstellt. Zu erfassen waren dabei Bundes- und Landstraßen mit einer Verkehrsbelastung von über 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag.
In Baden-Württemberg sind die Gemeinden für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen zuständig, § 47e Abs. 1 BImSchG. Sie mussten für Orte in der Nähe von Haupt­verkehrsstraßen bis Sommer 2013 Lärmaktionspläne aufstellen. Zahlreiche Städte und Gemeinden sind aber ihrer gesetzlichen Pflicht zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans bislang nicht oder nicht in ausreichendem Maße nachgekommen. Laut Schreiben des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg vom 23.10.2017 liegen gegenwärtig von weniger als der Hälfte der Kommunen zufriedenstellende Zusammenfassungen abgeschlossener Lärmaktionspläne für Hauptverkehrsstraßen vor. Es droht ein EU-Vertragsverletzungsverfahren, weshalb das Ministerium nun auf eine zeitnahe Fertigstellung der Lärmaktionspläne drängt.
In der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) Schwäbisch Hall sind die Stadt Schwäbisch Hall sowie die Gemeinden Rosengarten und Michelfeld gesetzlich verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen. Durch eine interkommunale Zusammenarbeit können Synergieeffekte genutzt, Ressourcen gebündelt und Kosten verringert werden. Das Ministerium für Verkehr empfiehlt diesen interkommunalen Ansatz sogar. Die drei betroffenen Kommunen in der VVG Schwäbisch Hall werden daher die Lärmaktionsplanung interkommunal abgestimmt erstellen. Dazu wird das Büro Rapp Trans Freiburg gemeinschaftlich beauftragt (Michelfeld und Rosengarten haben bereits den Beschluss hierzu gefasst).

Verfahrensablauf

  1. Als erster Verfahrensschritt ist ein Beschluss des Gemeinderates zur Aufstellung der Lärmaktionsplanung (Aufstellungsbeschluss) erforderlich.
  2. Der nächste Schritt der Lärmaktionsplanung ist die strategische Ausrichtung. Die Gemeinde beauftragt ein Ingenieurbüro, das die Aufstellung des Lärmaktionsplans in den verkehrlichen und schalltechnischen Fragen begleitet.
  3. Anhand der Lärmkarten der LUBW wird die Lärmsituation im Gemeindegebiet bewertet. Hierfür sind sowohl die Pegelhöhen an den Gebäuden als auch die Anzahl der betroffenen Menschen relevant. Weder die Umgebungslärmrichtlinie noch das Bundesimmissionsschutzgesetz legen verbindlich fest, ab welcher Lärmbelastung von regelungsbedürftigen Lärmproblemen und Lärmauswirkungen auszugehen ist. Die Gemeinde bestimmt daher selbst, ab welcher Lärmbelastung sie von einem regelungsbedürftigen Lärmproblem und Lärmauswirkungen ausgeht (§ 47d Abs. 1 S. 1 BImSchG). Die Grenzwerte der freiwilligen Lärmsanierung an Bundesfernstraßen nach dem „Nationalen Verkehrslärmschutzpaket II“ sind für die Gemeinde nicht verbindlich. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur regt in seinen Hinweisen zum Verfahren zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen vom 23.03.2012 an, als Auslösewerte für lärmmindernde Maßnahmen auf LDEN 65 dB(A) und LNight 55 dB(A) abzustellen. Nach der Bewertung der gegenwärtigen Lärmsituation legt die Gemeinde ihre (kurz-, mittel- und langfristigen) Ziele für die Lärmaktionsplanung fest.
  4. Auf dieser Grundlage wird der Entwurf des Lärmaktionsplans erarbeitet. Der Plan muss bestimmte Mindestinhalte haben (§ 47d Abs. 2 S. 1 BImSchG und Anhang V der Umge-bungslärm-Richtlinie). Die Darstellung der geplanten Maßnahmen zählen ebenso hierzu wie deren schalltechnische Bewertung. Daneben sind die weiteren unmittelbaren und mittelbaren Wirkungen der Maßnahmen im Sinne einer fachplanerischen Abwägung abzuarbeiten.
  5. Um die Öffentlichkeit angemessen zu beteiligen wird ein einstufiges Verfahren vorgeschlagen. Der Entwurf wird für die Bürgerinnen/Bürger öffentlich ausgelegt und den Trägern öffentlicher Belange zur Kenntnis und Stellungnahme übersandt.
  6. Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens und ggf. Überarbeitung des Entwurfs wird der Lärmaktionsplan vom Gemeinderat beschlossen und öffentlich bekanntgemacht. Die wesentlichen Inhalte des Lärmaktionsplans teilt die Gemeinde mit Hilfe eines Kurzberichts der LUBW mit (§ 47d Abs. 7 BImSchG).

Anlage 1: Präsentation
Anlage 2: Übersicht Straßenverkehrslärm

Erster Bürgermeister Klink stellt auf Basis der als Anlage beiliegenden Präsentation die wesentlichen Schritte und Eckpunkte vor.

- Stadtrat Gehrke nimmt um 18:10 Uhr seinen Platz am Ratstisch ein -

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt verdeutlicht, dass man als Stadt bereits einiges auf den Weg gebracht habe. Als Beispiel wird der Bau einer Lärmschutzwand an einer Kreisstraße in Breitenstein genannt. Es gebe sehr viele Bewohnerinnen und Bewohner in der Stadt, welche sich vom Lärm geplagt fühlten. Es handle sich um ein subjektives Gefühl. Es gebe viele Standorte, an denen Erwartungen geweckt werden. Er denke an Steinbach, Hessental und Gelbingen. Man könne auch an das Thema „Fluglärm“ denken. Dies sei hier nicht erfasst. Interessant werde für die Bevölkerung der freiwillige Lärmaktionsplan. Er erinnert an den Brief des Oberbürgermeisters an die Anwohnerinnen und Anwohner der Tüngentaler Straße. Dieser sei sehr ausführlich gewesen. Subjektiv leiden diese nach Ansicht von Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt unter großem Lärm. Man habe diesen geantwortet, dass dies „relativ“ sei. Es wird angeregt, die Erwartungen zu kanalisieren.

Oberbürgermeister Pelgrim verdeutlicht auf Basis der als Anlage beiliegenden Karte, auf welche Straßen sich der Lärmaktionsplan beziehen wird. Die betreffenden Straßen liegen oberhalb von 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag. Die Tüngentaler Straße liege bei ca. 3.950 Fahrzeugen pro Tag und sei somit nicht umfasst. Man habe nicht nur in Breitenstein freiwillige Maßnahmen umgesetzt. Auch im Bereich der Kreuzung Westumgehung/Bundesstraße in Richtung Heimbachsiedlung und im Bereich der Baugebiete „Am Sonnenrain“ und „Mittelhöhe“ wurden bereits Maßnahmen ergriffen, welche ohne Lärmkartierung umgesetzt wurden. Humoristisch hebt Oberbürgermeister Pelgrim hervor, dass bereits im Jahr 2002 die Initiierung erfolgte. Im Jahr 2015 habe dann der Bund die Zuständigkeiten für den Eisenbahnverkehr mit Zuordnung zum Eisenbahn-Bundesamt geklärt. Es habe 13 Jahre gedauert, die Zuständigkeitsfrage zu klären. Wenn die gleiche Dauer, was potentielle Maßnahmen anbelange, zur Umsetzung käme, dürfte ein Großteil dessen durch die Elektromobilität überholt werden. Die Prognose im Rahmen der Elektromobilität sehe in den nächsten 15 Jahren doch einen gewaltigen Schub vor. Dieser würde im Sinne von Maßnahmen am stärksten wirken. Insofern sei man hier in einer Ausrichtung, die den Wünschen des Landes entspreche. Man werde dies gemeinsam mit den Nachbargemeinden umsetzen. Man könne jedoch übermorgen noch keine Ergebnisse erwarten. Oberbürgermeister Pelgrim richtet die Frage nach der Dauer des Prozesses an Ersten Bürgermeister Klink.

Erster Bürgermeister Klink geht von ca. einem Jahr aus.

Stadtrat Sakellariou führt aus, dass er sich beim Lesen der Sitzungsvorlage im Hinblick auf die E-Mobilität die Frage gestellt habe, für was man den Status quo erhebe, wenn die wahrscheinlich größte Revolution noch bevorstehe. Er sei sich sicher, dass dies schneller gehe, als man denke. Es wird angefragt, wie die Projektion, dass der Verkehrslärm wahrscheinlich der einzige Faktor sein werde, welcher durch diese neue Mobilitätsform sinken werde, in solche Überlegungen einfließe.

Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass im Bereich der individualen Mobilität relativ wenig Ansatzpunkte bestehen. Wenn es gelänge den ÖPNV mit dem Stadtbus in einem Zeitraum von 10 Jahren auf die E-Mobilität als Maßnahme umzustellen, habe dies eine ganze Menge an lärmmindernder Wirkung. Dies sei ein Thema, für welches man sich gemeinsam mit dem Landkreis stark machen müsse. Mit einem Lärmaktionsplan habe man vielleicht ein zusätzliches Argument. Man wisse jedoch auch, dass Konzessionsvergaben nicht im Jahresrhythmus erfolgen. Dies seien lang wirkende Entwicklungen.

Stadträtin Niemann begrüßt es, dass die Stadt sich mit dem Thema beschäftigt. Das Thema sei nicht neu. Die Notwendigkeit sei ausreichend bewiesen, da Lärm krank mache. Es handle sich um eine relativ hohe Grenze, da es tatsächlich um den „krankmachenden Lärm“ an den hochbelasteten Strecken gehe. Um den „anderen Lärm“, welcher auch sehr beeinträchtigend sein könne, gehe es nicht an erster Stelle. Es sei richtig und wichtig, dass die Stadt aktiv werde. Es sei gut, dass alle Straßen einbezogen werden, welche oberhalb von 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag liegen. Es gebe ihrer Ansicht nach „gute“ Vorgaben zur Ausgestaltung von Lärmaktionsplänen seitens des Landes Baden-Württemberg und der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Man werde sich im Rahmen des Lärmaktionsplans ebenfalls belastete Bereiche jenseits dieser Schallwertgrenzen ansehen müssen, um zu klären, welche Möglichkeiten zur Lärmminderung bestehen. Gut sei ferner, dass über Lärmaktionspläne einige Maßnahmen förderfähig werden. Es wird Oberbürgermeister Pelgrim beigepflichtet, dass die E-Mobilität im Bereich „ÖPNV“ zu einer Reduzierung beitragen könne. Es sei sinnvoll dies voranzubringen. Im Individualverkehr bestehe ihrer Ansicht jedoch das Problem, dass der Lärm oberhalb von 30 km/h vor allem durch Reifengeräusche entstehe. Mit einer großen Entlastung rechne sie in diesem Bereich nicht. Um Erläuterung der Beteiligung der Öffentlichkeit wird gebeten. In den Empfehlungen stünde, dass der Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit gegeben werden soll, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken.

Erster Bürgermeister Klink verweist auf seine Ausführungen auf Folie 10 der gezeigten Präsentation. Die Materialien werden zunächst ausgewertet. Parallel erstelle man die Lärmkartierung für die Stadtstraßen. Dies stelle keine Leistung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg dar, sodass es diese bislang noch nicht gebe. Sobald eine Dokumentation über die exakt betroffenen Bereiche vorliege, gehe man in das Detail. Dann sehe man, wo die Auslösewerte am höchsten seien. In diesem Stadium werde man vielleicht bereits erste Ideen einbringen können. Ferner werde es eine Veranstaltung geben. Man überlege derzeit noch, ob dies eine große Veranstaltung über alle drei Gemeinden (Michelfeld, Rosengarten, Schwäbisch Hall) hinweg sein könnte.

Stadtrat Baumann fragt an, in welchem Zeithorizont eine Neuauflage des Lärmaktionsplans erfolgen müsse. Es wird Stadtrat Sakellariou und Oberbürgermeister Pelgrim hinsichtlich der zu erwartenden Veränderungen durch die E-Mobilität beigepflichtet. Ferner wird angesprochen, dass der Bund keine Regelung zur Umsetzung der Maßnahmen getroffen habe. Es wird angefragt, wer die Kosten für die Maßnahmen übernehme. Als Beispiel wird der Einbau eines „Flüsterasphalts“ auf einer Bundesstraße genannt. Die gleiche Fragestellung stelle sich bei Landes- und Kreisstraßen. Hinsichtlich der geplanten Zusammenarbeit mit den benachbarten Gemeinden wird angefragt, wie die Abrechnung hinsichtlich der Kostenteilung angedacht sei.

Erster Bürgermeister Klink erklärt, dass nach den Empfehlungen der Lärmaktionsplan alle fünf Jahre zu überarbeiten ist. Die Kostenlast für die Umsetzung der Maßnahmen liege ferner beim Baulastträger. Am Beispiel der Stuttgarter Straße wird verdeutlicht, dass entscheidend die „Betroffenheit“ sei. Wenn an einer Straße ein Wert von 65 dB(A) gemessen werde, dort jedoch niemand wohne, gebe es dort auch keinen Handlungsbedarf. Die zu erstellenden Karten werden so genau sein, dass die betroffenen Bereiche genau definiert werden. Dies werde man in den nächsten Schritten darstellen. Die Kostenteilung zwischen den Gemeinden sei im Angebot definiert. Jeder habe das zu bezahlen, was auf seinem eigenen Gemeindegebiet an Bedarf entstehe. Es gebe einen Schlüssel, welcher den Untersuchungsaufwand gerecht wiedergebe.

Oberbürgermeister Pelgrim verdeutlicht, dass auf der Maßnahmenebene keine Handlungsverpflichtung bestehe. Wenn dies der Bund vorschreiben würde, sei das Konnexitätsprinzip hinsichtlich der Kostentragung ein Thema. Aus diesem Gründe sei dies so „soft“ formuliert, sodass nicht davon auszugehen ist, dass der Bund zwingend auf einer Bundesstraße aktiv werden müsse.

Stadtrat Neidhardt führt aus, dass die Lärmentwicklung von der Anzahl der Kraftfahrzeuge und der Lautstärke der Motoren abhängig sei. Er erinnere an die „Poser“ in der Theodor-Heuss-Straße in Stuttgart. Dies habe man erst durch strenge Polizeikontrollen eindämmen können. Dieses Problem bestehe in Schwäbisch Hall nur in geringem Maße. Die Zahl von 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag sei relativ, wenn die Anwohnerinnen und Anwohner der Tüngentaler Straße sich bei 3.950 Kraftfahrzeugen pro Tag belästigt fühlen. Er frage sich, was er als Anwohner der Johanniterstraße sagen dürfe. Jeder Nutzer/Jede Nutzerin eines eigenen Fahrzeugs oder Kunde/Kundin eines Lieferdienstes müsse sich angesichts der zunehmenden Bestellungen im Internet die Frage stellen, ob diese Fahrzeugbewegung notwendig sei. Es wird angeregt für die Fahrt zum Arbeitsplatz im Stadtgebiet das ÖPNV-Angebot zu nutzen.

Oberbürgermeister Pelgrim unterstützt die Einleitung des Prozesses zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt wirft fragend ein, ob man als Basis den Auslösewert in dB(A) heranziehen oder die Zahl von 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag nehmen wolle.

Erster Bürgermeister Klink erläutert, dass beide Werte herangezogen werden. Die Zahl von 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag sei vorgegeben. Die Auslösewerte in dB(A) stellen Empfehlungen des Landes Baden-Württemberg dar, welche man sich im Gremium gerne nochmals bestätigen lassen möchte. Es mache nach Auffassung von Ersten Bürgermeister Klink Sinn, diese zu übernehmen, da diese landesweit angewendet werden. Der „Verkehrslärmwert“ werde nicht gemessen, sondern standardisiert auf der Grundlage von Verkehrszählungen berechnet. Die Ergebnisse werden anschließend in ein Geländemodell eingefügt. Die Vornahme einer Messung sei im Lärmschutz insofern kein anerkanntes Verfahren. Der Wert sei vorliegend als Auslösewert für Maßnahmen vorgegeben. Eine Straße mit 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag komme grundsätzlich für die Lärmaktionsplanung in Betracht. Mit Erreichen der Auslösewerte müsse man sich Gedanken über Maßnahmen machen. Hier liege die Empfehlung bei tagsüber 65 dB(A) und bei 55 dB(A) in der Nacht.

Oberbürgermeister Pelgrim konkretisiert die Beschlussempfehlung unter Ziffer 2 der Sitzungsvorlage um den Hinweis, dass sich dies auf Verkehrsachsen mit über 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag beziehe.

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