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Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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F&uuml;r die &ouml;ffentliche W&auml;rmeversorgung f&uuml;r das Baugebiet &bdquo;Wolfsb&uuml;hl&ldquo; und dem angrenzenden Bereich der Kreuz&auml;ckersiedlung ist eine Satzung durch den Gemeinderat zu erlassen, die in Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage beigef&uuml;gt ist. In Anlage 2 ist der Lageplan mit der Abgrenzung des von der Satzung umfassenden Gebietes, der auch eine verbindliche Anlage zur Satzung darstellt, beigef&uuml;gt.</p>
 
F&uuml;r die &ouml;ffentliche W&auml;rmeversorgung f&uuml;r das Baugebiet &bdquo;Wolfsb&uuml;hl&ldquo; und dem angrenzenden Bereich der Kreuz&auml;ckersiedlung ist eine Satzung durch den Gemeinderat zu erlassen, die in Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage beigef&uuml;gt ist. In Anlage 2 ist der Lageplan mit der Abgrenzung des von der Satzung umfassenden Gebietes, der auch eine verbindliche Anlage zur Satzung darstellt, beigef&uuml;gt.</p>
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Der Inhalt der Satzung wurde bereits mit der Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH abgestimmt.</p>
 
Der Inhalt der Satzung wurde bereits mit der Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH abgestimmt.</p>
 
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Die Satzung wird nach Beschlussfassung gem&auml;&szlig; den rechtlichen Vorschriften &ouml;ffentlich bekannt gegeben.</p>
 
Die Satzung wird nach Beschlussfassung gem&auml;&szlig; den rechtlichen Vorschriften &ouml;ffentlich bekannt gegeben.</p>
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<u>Stadtrat Rempp</u> erkundigt sich nach den Gr&uuml;nden f&uuml;r die Abgrenzung des Geltungsbereichs.</p>
 
<u>Stadtrat Rempp</u> erkundigt sich nach den Gr&uuml;nden f&uuml;r die Abgrenzung des Geltungsbereichs.</p>

Aktuelle Version vom 1. Februar 2018, 10:53 Uhr

Sachvortrag:

Mit der Erweiterung des Wohngebiets Kreuzäcker um das neue Baugebiet „Wolfsbühl“ beabsichtigt die Stadt Schwäbisch Hall auch dieses Gebiet sowie einen Teilbereich des angrenzenden Gebiets der Kreuzäckersiedlung mit Fernwärme zu versorgen.

Die Versorgungsleistungen sollen von der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH als Energieversorger übernommen werden, wodurch zudem die Möglichkeit besteht, die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser vom selben Unternehmen zu beziehen.

Für die öffentliche Wärmeversorgung für das Baugebiet „Wolfsbühl“ und dem angrenzenden Bereich der Kreuzäckersiedlung ist eine Satzung durch den Gemeinderat zu erlassen, die in Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage beigefügt ist. In Anlage 2 ist der Lageplan mit der Abgrenzung des von der Satzung umfassenden Gebietes, der auch eine verbindliche Anlage zur Satzung darstellt, beigefügt.

Der Inhalt der Satzung wurde bereits mit der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH abgestimmt.

Die Satzung wird nach Beschlussfassung gemäß den rechtlichen Vorschriften öffentlich bekannt gegeben.

Stadtrat Rempp erkundigt sich nach den Gründen für die Abgrenzung des Geltungsbereichs.

Erster Bürgermeister Klink führt aus, dass der Geltungsbereich seitens der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH festgelegt wurde.

Oberbürgermeister Pelgrim kündigt eine ergänzende Information in der Gemeinderatssitzung am 7. Februar an.

Stadtrat Frank fragt an, ob im Falle einer Antragstellung auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang Aussichten auf Erfolg bestehen, wenn als Begründung angegeben werde, dass man eine noch umweltfreundlichere Technik einsetzen möchte.

Oberbürgermeister Pelgrim schätzt die Chancen auf Befreiung als gering ein.

Anlage 1: Satzung
Anlage 2: Geltungsbereich

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die öffentliche Wärmeversorgung für das Baugebiet „Wolfsbühl“ und einem Teilbereich der angrenzenden Kreuzäckersiedlung.
(16 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

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