2697693/meetingminutes/4379346/paragraph

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Gem&auml;&szlig; Empfehlungsbeschluss des Bau- und Planungsausschusses vom [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/2697581/meetingminutes/3306344/paragraph 18.03.2013 (n&ouml;)] fand inzwischen eine &ouml;ffentliche Anh&ouml;rung statt (siehe beigef&uuml;gte Amtliche Bekanntmachung). Das Haller Tagblatt hat &uuml;ber das Gespr&auml;ch am 24.05.2013 ausf&uuml;hrlich berichtet.</p>
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Gem&auml;&szlig; Empfehlungsbeschluss des Bau- und Planungsausschusses vom 18.03.2013 n&ouml;, [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/2697581/meetingminutes/3306344/paragraph &sect; 61], fand inzwischen eine &ouml;ffentliche Anh&ouml;rung statt. Das Haller Tagblatt hat &uuml;ber das Gespr&auml;ch am 24.05.2013 ausf&uuml;hrlich berichtet.</p>
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Gegen die beabsichtigte Umwidmung der unteren Heimbacher Gasse zur Fu&szlig;g&auml;ngerzone und Einf&uuml;hrung eines Verkehrsberuhigten Bereichs im oberen Bereich gibt es keine Einw&auml;nde. Vielmehr wird gefordert, dass auch der obere Bereich der Heimbacher Gasse und die untere Lange Stra&szlig;e als Fu&szlig;g&auml;ngerzone ausgewiesen werden. Die Begr&uuml;ndung daf&uuml;r ist nachvollziehbar und verst&auml;ndlich: Obwohl ein Parkhaus in unmittelbarer N&auml;he vorhanden ist, wird bisher in der Heimbacher Gasse und der Langen Stra&szlig;e oft im Parkverbot geparkt. Dadurch werden die Fu&szlig;g&auml;ngerinnen/ Fu&szlig;g&auml;nger gezwungen, auf der Mitte der Stra&szlig;e zu gehen und somit gef&auml;hrdet. Wenn die Fu&szlig;g&auml;ngerzone bereits oben am Anfang der Heimbacher Gasse beginnt, wird vermieden, dass die Heimbacher Gasse unn&ouml;tig und zum Teil irrt&uuml;mlich befahren wird, um einen Parkplatz zu suchen und dann unten feststellen zu m&uuml;ssen, dass es nicht mehr weiter geht.</p>
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Gegen die beabsichtigte Umwidmung der unteren Heimbacher Gasse zur Fu&szlig;g&auml;ngerzone und Einf&uuml;hrung eines verkehrsberuhigten Bereichs im oberen Bereich gibt es keine Einw&auml;nde. Vielmehr wird gefordert, dass auch der obere Bereich der Heimbacher Gasse und die untere Lange Stra&szlig;e als Fu&szlig;g&auml;ngerzone ausgewiesen werden. Die Begr&uuml;ndung daf&uuml;r ist nachvollziehbar und verst&auml;ndlich: Obwohl ein Parkhaus in unmittelbarer N&auml;he vorhanden ist, wird bisher in der Heimbacher Gasse und der Langen Stra&szlig;e oft im Parkverbot geparkt. Dadurch werden die Fu&szlig;g&auml;ngerinnen/ Fu&szlig;g&auml;nger gezwungen, auf der Mitte der Stra&szlig;e zu gehen und somit gef&auml;hrdet. Wenn die Fu&szlig;g&auml;ngerzone bereits oben am Anfang der Heimbacher Gasse beginnt, wird vermieden, dass die Heimbacher Gasse unn&ouml;tig und zum Teil irrt&uuml;mlich befahren wird, um einen Parkplatz zu suchen und dann unten feststellen zu m&uuml;ssen, dass es nicht mehr weiter geht.</p>
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Nach Ansicht aller Beteiligten w&auml;re die Fu&szlig;g&auml;ngerzone das geeignete Instrument, um allen unn&ouml;tig belastenden Verkehr zu vermeiden. Lieferverkehr w&auml;re zu den &uuml;blichen Zeiten nach wie vor m&ouml;glich. Anwohnerinnen/ Anwohner und Gesch&auml;ftsinhaberinnen/ Gesch&auml;ftsinhaber erhalten bei Bedarf eine Ausnahmegenehmigung, um f&uuml;r die Dauer einer 1/2 Stunde dringende Besorgnisse erledigen zu k&ouml;nnen. Inhaberinnen/ Inhaber von Parkpl&auml;tzen oder Garagen d&uuml;rfen selbstverst&auml;ndlich in die Fu&szlig;g&auml;ngerzone einfahren. Die Verkehrssicherheit und Lebensqualit&auml;t wird auf diese Weise deutlich erh&ouml;ht; eine Au&szlig;enbewirtung erm&ouml;glicht.</p>
 
Nach Ansicht aller Beteiligten w&auml;re die Fu&szlig;g&auml;ngerzone das geeignete Instrument, um allen unn&ouml;tig belastenden Verkehr zu vermeiden. Lieferverkehr w&auml;re zu den &uuml;blichen Zeiten nach wie vor m&ouml;glich. Anwohnerinnen/ Anwohner und Gesch&auml;ftsinhaberinnen/ Gesch&auml;ftsinhaber erhalten bei Bedarf eine Ausnahmegenehmigung, um f&uuml;r die Dauer einer 1/2 Stunde dringende Besorgnisse erledigen zu k&ouml;nnen. Inhaberinnen/ Inhaber von Parkpl&auml;tzen oder Garagen d&uuml;rfen selbstverst&auml;ndlich in die Fu&szlig;g&auml;ngerzone einfahren. Die Verkehrssicherheit und Lebensqualit&auml;t wird auf diese Weise deutlich erh&ouml;ht; eine Au&szlig;enbewirtung erm&ouml;glicht.</p>
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Die Verwaltung kann sich diesem B&uuml;rgeranliegen anschlie&szlig;en. Es wird vorgeschlagen, das Umwidmungsverfahren auf den oberen Bereich der Heimbacher Gasse und die untere Lange Stra&szlig;e einschlie&szlig;lich Glockengasse auszudehnen und die Betroffenen durch amtliche Bekanntmachung zu informieren und zu einem Gespr&auml;ch einzuladen. Auf diese Weise kann festgestellt werden, inwieweit die gesetzlichen Voraussetzungen f&uuml;r die Teileinziehung vorliegen. Dies ist nach &sect; 7 Stra&szlig;engesetz m&ouml;glich, wenn die betreffende Stra&szlig;e f&uuml;r den Verkehr entbehrlich ist oder wenn &uuml;berwiegende Gr&uuml;nde des Wohls der Allgemeinheit die Einziehung/Umwidmung erforderlich machen. Die endg&uuml;ltige Entscheidung trifft dann anschlie&szlig;end nach Abw&auml;gung aller F&uuml;r und Wider der Gemeinderat.</p>
 
Die Verwaltung kann sich diesem B&uuml;rgeranliegen anschlie&szlig;en. Es wird vorgeschlagen, das Umwidmungsverfahren auf den oberen Bereich der Heimbacher Gasse und die untere Lange Stra&szlig;e einschlie&szlig;lich Glockengasse auszudehnen und die Betroffenen durch amtliche Bekanntmachung zu informieren und zu einem Gespr&auml;ch einzuladen. Auf diese Weise kann festgestellt werden, inwieweit die gesetzlichen Voraussetzungen f&uuml;r die Teileinziehung vorliegen. Dies ist nach &sect; 7 Stra&szlig;engesetz m&ouml;glich, wenn die betreffende Stra&szlig;e f&uuml;r den Verkehr entbehrlich ist oder wenn &uuml;berwiegende Gr&uuml;nde des Wohls der Allgemeinheit die Einziehung/Umwidmung erforderlich machen. Die endg&uuml;ltige Entscheidung trifft dann anschlie&szlig;end nach Abw&auml;gung aller F&uuml;r und Wider der Gemeinderat.</p>
 
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Das Verfahren zur Umwidmung der unteren Heimbacher Gasse zur Fu&szlig;g&auml;ngerzone wird auch auf die obere Heimbacher Gasse und die untere Lange Stra&szlig;e einschlie&szlig;lich Glockengasse ausgedehnt. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte nach &sect; 5 und &sect; 7 Stra&szlig;engesetz einzuleiten und dem Gemeinderat &uuml;ber das Ergebnis der &ouml;ffentlichen Anh&ouml;rung zu berichten.</p>
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Das Verfahren zur Umwidmung der unteren Heimbacher Gasse zur Fu&szlig;g&auml;ngerzone wird auch auf die obere Heimbacher Gasse und die untere Lange Stra&szlig;e einschlie&szlig;lich Glockengasse ausgedehnt. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte nach &sect; 5 und &sect; 7 Stra&szlig;engesetz einzuleiten und dem Gemeinderat &uuml;ber das Ergebnis der &ouml;ffentlichen Anh&ouml;rung zu berichten.<br />
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Aktuelle Version vom 2. September 2013, 15:14 Uhr

Sachvortrag:

Gemäß Empfehlungsbeschluss des Bau- und Planungsausschusses vom 18.03.2013 nö, § 61, fand inzwischen eine öffentliche Anhörung statt. Das Haller Tagblatt hat über das Gespräch am 24.05.2013 ausführlich berichtet.

Gegen die beabsichtigte Umwidmung der unteren Heimbacher Gasse zur Fußgängerzone und Einführung eines verkehrsberuhigten Bereichs im oberen Bereich gibt es keine Einwände. Vielmehr wird gefordert, dass auch der obere Bereich der Heimbacher Gasse und die untere Lange Straße als Fußgängerzone ausgewiesen werden. Die Begründung dafür ist nachvollziehbar und verständlich: Obwohl ein Parkhaus in unmittelbarer Nähe vorhanden ist, wird bisher in der Heimbacher Gasse und der Langen Straße oft im Parkverbot geparkt. Dadurch werden die Fußgängerinnen/ Fußgänger gezwungen, auf der Mitte der Straße zu gehen und somit gefährdet. Wenn die Fußgängerzone bereits oben am Anfang der Heimbacher Gasse beginnt, wird vermieden, dass die Heimbacher Gasse unnötig und zum Teil irrtümlich befahren wird, um einen Parkplatz zu suchen und dann unten feststellen zu müssen, dass es nicht mehr weiter geht.

Nach Ansicht aller Beteiligten wäre die Fußgängerzone das geeignete Instrument, um allen unnötig belastenden Verkehr zu vermeiden. Lieferverkehr wäre zu den üblichen Zeiten nach wie vor möglich. Anwohnerinnen/ Anwohner und Geschäftsinhaberinnen/ Geschäftsinhaber erhalten bei Bedarf eine Ausnahmegenehmigung, um für die Dauer einer 1/2 Stunde dringende Besorgnisse erledigen zu können. Inhaberinnen/ Inhaber von Parkplätzen oder Garagen dürfen selbstverständlich in die Fußgängerzone einfahren. Die Verkehrssicherheit und Lebensqualität wird auf diese Weise deutlich erhöht; eine Außenbewirtung ermöglicht.

Die Verwaltung kann sich diesem Bürgeranliegen anschließen. Es wird vorgeschlagen, das Umwidmungsverfahren auf den oberen Bereich der Heimbacher Gasse und die untere Lange Straße einschließlich Glockengasse auszudehnen und die Betroffenen durch amtliche Bekanntmachung zu informieren und zu einem Gespräch einzuladen. Auf diese Weise kann festgestellt werden, inwieweit die gesetzlichen Voraussetzungen für die Teileinziehung vorliegen. Dies ist nach § 7 Straßengesetz möglich, wenn die betreffende Straße für den Verkehr entbehrlich ist oder wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Einziehung/Umwidmung erforderlich machen. Die endgültige Entscheidung trifft dann anschließend nach Abwägung aller Für und Wider der Gemeinderat.

Anlage 1: Amtliche Bekanntmachung

Anlage 2: Lageplan

Beschluss:

Das Verfahren zur Umwidmung der unteren Heimbacher Gasse zur Fußgängerzone wird auch auf die obere Heimbacher Gasse und die untere Lange Straße einschließlich Glockengasse ausgedehnt. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte nach § 5 und § 7 Straßengesetz einzuleiten und dem Gemeinderat über das Ergebnis der öffentlichen Anhörung zu berichten.
(einstimmig - 36 -; Stadtrat Baumann wegen Befangenheit abgetreten)

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