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Von Seiten der <strong>Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange</strong> ging lediglich eine Stellungnahme des <strong>Landratsamtes Schw&auml;bisch Hall, Bau und Umweltamt</strong> ein. Das Landratsamtes Schw&auml;bisch Hall, Bau und Umweltamt teilte in seiner Stellungnahme mit, dass &bdquo;keine Bedenken und/oder Anregungen vorgebracht werden.&ldquo;</p>
 
Von Seiten der <strong>Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange</strong> ging lediglich eine Stellungnahme des <strong>Landratsamtes Schw&auml;bisch Hall, Bau und Umweltamt</strong> ein. Das Landratsamtes Schw&auml;bisch Hall, Bau und Umweltamt teilte in seiner Stellungnahme mit, dass &bdquo;keine Bedenken und/oder Anregungen vorgebracht werden.&ldquo;</p>
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Der Ortschaftsrat T&uuml;ngental ber&auml;t diese Sitzungsvorlage am 13.06.2013, dem BPA/GR wird das Ergebnis m&uuml;ndlich berichtet.</p>
 
 
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Anlage 1: [[Media:13-197-1.pdf{{!}}Orientierungsplan]]</p>
 
Anlage 1: [[Media:13-197-1.pdf{{!}}Orientierungsplan]]</p>

Aktuelle Version vom 3. September 2013, 08:24 Uhr

Sachvortrag:

Der Bebauungsplan „Brunnenwiesen - 4. Änderung“ hat die Umwandlung eines am westlichen Siedlungsrand der Wohnsiedlung Brunnenwiesen ausgewiesenen Gehweges, der nie hergestellt wurde, zur Grünfläche zum Inhalt.

Der Bebauungsplanentwurf lag vom 23.12.2011 bis 23.01.2012 öffentlich aus. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert.

Von Seiten der Öffentlichkeit ging lediglich von den Eigentümern des Flurstückes 796/56 und 796/33 eine Stellungnahme ein (17.01.2012). Sie sahen bei Aufhebung des Weges keine rückwärtige Zufahrtsmöglichkeit mehr für ihr Grundstück gegeben und forderten daher einen neuen Feldweg auf dem angrenzenden damals städtischen Grundstück 796/50.

Dieses Flurstück 796/50 wurde inzwischen nach Verhandlung mit allen Angrenzern in die Flurstücke 796/50,796/60, 796/61, 796/62, 796/63, 796/64 und 796/65 aufgeteilt und an die jeweils angrenzenden Eigentümer verkauft. Die Eigentümer haben mitgeteilt, dass sie sich privatrechtlich über ein gemeinsames Überfahrtsrecht einigen werden.

Die Bedenken konnten somit ausgeräumt werden.

Von Seiten der Träger öffentlicher Belange ging lediglich eine Stellungnahme des Landratsamtes Schwäbisch Hall, Bau und Umweltamt ein. Das Landratsamtes Schwäbisch Hall, Bau und Umweltamt teilte in seiner Stellungnahme mit, dass „keine Bedenken und/oder Anregungen vorgebracht werden.“

Anlage 1: Orientierungsplan

Anlage 2: Übersichtsplan

Anlage 3: Aktuelle Grundstücksaufteilung

 

Oberbürgermeister Pelgrim informiert, dass der Ortschaftsrat Tüngental dem Vorhaben in seiner Sitzung vom 18.07.13 zugestimmt hat.

Beschluss:

Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 2013-02/05 „Brunnenwiesen - 4. Änderung"
Der Bebauungsplan Nr. 2013-02/05 „Brunnenwiesen – 4. Änderung“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan des Fach­­bereiches Planen und Bauen, Abtl. Stadtplanung, im M 1: 500 vom 24.11.2009 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil und Begründung.
(einstimmig - 37 -)

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