2697693/meetingminutes/4379297/paragraph

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F&uuml;r die Sanierung und Entwicklung des Auwiesenstadions wurden, gem&auml;&szlig; der Beschlusslage des Gemeinderates, 1,845 Mio. &euro; bereitgestellt. Die Mittelbereitstellung erfolgte f&uuml;r die Sanierung und den Ausbau der Umkleide- und Sanit&auml;rr&auml;ume sowie den Bau von Steh- und Sitzb&uuml;hnen, die zum Gro&szlig;teil &uuml;berdacht sind.</p>
 
F&uuml;r die Sanierung und Entwicklung des Auwiesenstadions wurden, gem&auml;&szlig; der Beschlusslage des Gemeinderates, 1,845 Mio. &euro; bereitgestellt. Die Mittelbereitstellung erfolgte f&uuml;r die Sanierung und den Ausbau der Umkleide- und Sanit&auml;rr&auml;ume sowie den Bau von Steh- und Sitzb&uuml;hnen, die zum Gro&szlig;teil &uuml;berdacht sind.</p>
 
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Im urspr&uuml;nglichen Sanierungskonzept, dem die vorgelegte Kostensch&auml;tzung zugrunde lag, wurde vom Erhalt und der Sanierung der bestehenden Umkleide- und Sanit&auml;rr&auml;ume ausgegangen, nicht zuletzt unter Ber&uuml;cksichtigung der Gesamtkosten.</p>
 
Im urspr&uuml;nglichen Sanierungskonzept, dem die vorgelegte Kostensch&auml;tzung zugrunde lag, wurde vom Erhalt und der Sanierung der bestehenden Umkleide- und Sanit&auml;rr&auml;ume ausgegangen, nicht zuletzt unter Ber&uuml;cksichtigung der Gesamtkosten.</p>
 
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Im Zuge des weiteren Planungsprozesses wurden die Geb&auml;ude eingehend, im Hinblick auf die technische Infrastruktur, untersucht. Bei den Geb&auml;uden sind s&auml;mtliche Abwasserleitungen defekt, teils nicht mehr funktionsf&auml;hig. F&uuml;r den Sanit&auml;rbereich m&uuml;ssen s&auml;mtliche Wasserleitungen erneuert werden. Dar&uuml;ber hinaus ist es erforderlich, die Heizungsanlage vollst&auml;ndig auszubauen und zu erneuern, da die alte Heizungsanlage nicht mehr verwendbar ist. Der Aufwand f&uuml;r die Sanierung (Aufbruch Boden, Aufbruch Au&szlig;en- und Innenw&auml;nde, Abbruch und Erneuerung des Daches) erreichte ein Ausma&szlig;, das weit &uuml;ber den Kosten eines Neubaus liegt. Insoweit ist es erforderlich, die Kostensch&auml;tzung vom Februar zu korrigieren.</p>
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Im Zuge des weiteren Planungsprozesses wurden die Geb&auml;ude eingehend im Hinblick auf die technische Infrastruktur untersucht. Bei den Geb&auml;uden sind s&auml;mtliche Abwasserleitungen defekt, teils nicht mehr funktionsf&auml;hig. F&uuml;r den Sanit&auml;rbereich m&uuml;ssen s&auml;mtliche Wasserleitungen erneuert werden. Dar&uuml;ber hinaus ist es erforderlich, die Heizungsanlage vollst&auml;ndig auszubauen und zu erneuern, da die alte Heizungsanlage nicht mehr verwendbar ist. Der Aufwand f&uuml;r die Sanierung (Aufbruch Boden, Aufbruch Au&szlig;en- und Innenw&auml;nde, Abbruch und Erneuerung des Daches) erreichte ein Ausma&szlig;, das weit &uuml;ber den Kosten eines Neubaus liegt. Insoweit ist es erforderlich, die Kostensch&auml;tzung vom Februar zu korrigieren.</p>
 
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Der Gesamtaufwand der GbR f&uuml;r die Sanierung und Entwicklung des Auwiesenstadions stellt sich wie folgt dar.</p>
 
Der Gesamtaufwand der GbR f&uuml;r die Sanierung und Entwicklung des Auwiesenstadions stellt sich wie folgt dar.</p>
 
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<strong>Gesamtaufwand des Projekts</strong></p>
 
<strong>Gesamtaufwand des Projekts</strong></p>
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Neubau Umkleide, Sanit&auml;r- und Funktionsr&auml;ume</p>
 
Neubau Umkleide, Sanit&auml;r- und Funktionsr&auml;ume</p>
 
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Neubau Sitz- und Stehtrib&uuml;ne einschl. &Uuml;berdachung, Sanierung</p>
 
Neubau Sitz- und Stehtrib&uuml;ne einschl. &Uuml;berdachung, Sanierung</p>
 
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Osttrib&uuml;ne mit Teil&uuml;berdachung (Stehpl&auml;tze)</p>
 
Osttrib&uuml;ne mit Teil&uuml;berdachung (Stehpl&auml;tze)</p>
 
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Beschallungsanlage, Flutlichtanlage</p>
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<strong>Gesamtkosten</strong></p>
 
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<strong>Finanzierung des Projekts</strong></p>
 
<strong>Finanzierung des Projekts</strong></p>
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Wie bereits erl&auml;utert, wurden auf der Grundlage des 1. Entwurfs f&uuml;r die Sanierung und Entwicklung des Auwiesenstadions 1,845 Mio. &euro; bereitgestellt. Dieser Betrag muss nunmehr um ca. 95.000,-- &euro; erh&ouml;ht werden, so dass sich ein Gesamtzuschussbetrag der Stadt auf 1,94&nbsp;Mio.&nbsp;&euro; ergibt. Von Seiten des Vorstandes der Sportfreunde Schw&auml;bisch Hall und des Vorstandes der TSG sowie des planenden Architekten, wird best&auml;tigt, dass dieses Kostenvolumen ausreicht, um die Entwicklung des Auwiesenstadions, entsprechend den vorgestellten Pl&auml;nen, durchzuf&uuml;hren. Die konkreten Inhalte des Sanierungsumfanges und der jeweiligen Leistungsbeschriebe, werden im Rahmen eines &ouml;ffentlich rechtlichen Vertrages zwischen der GbR und der Stadt abgesichert.</p>
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Wie bereits erl&auml;utert, wurden auf der Grundlage des 1. Entwurfs f&uuml;r die Sanierung und Entwicklung des Auwiesenstadions 1,845 Mio. &euro; bereitgestellt. Dieser Betrag muss nunmehr um ca. 95.000,-- &euro; erh&ouml;ht werden, so dass sich ein Gesamtzuschussbetrag der Stadt auf 1,94&nbsp;Mio.&nbsp;&euro; ergibt. Von Seiten des Vorstandes der Sportfreunde Schw&auml;bisch Hall und des Vorstandes der TSG sowie des planenden Architekten wird best&auml;tigt, dass dieses Kostenvolumen ausreicht, um die Entwicklung des Auwiesenstadions entsprechend den vorgestellten Pl&auml;nen durchzuf&uuml;hren. Die konkreten Inhalte des Sanierungsumfanges und der jeweiligen Leistungsbeschriebe werden im Rahmen eines &ouml;ffentlich rechtlichen Vertrages zwischen der GbR und der Stadt abgesichert.</p>
 
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Die Planungsinhalte werden im Rahmen der BPA Sitzung vom Architekten Mix vorgestellt</p>
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Die Planungsinhalte werden im Rahmen der BPA-Sitzung vom Architekten Mix vorgestellt</p>
 
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Anlage 1: [[Media:255-13_Lageplan.pdf{{!}}Lageplan]]</p>
 
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Anlage 3: [[Media:255-13_SchnittAnsichten.pdf{{!}}Ansichten/ Schnitt]]</p>
 
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Der Sanierung und Entwicklung des Auwiesenstadions, auf der Grundlage der vorgestellten Pl&auml;ne, sowie auf der Grundlage der vorgelegten Kostenerhebung, wird zugestimmt. Der Zuschuss der Stadt wird von 1,845 Mio. &euro; um 95.000&nbsp;&euro; auf 1,94 Mio. &euro; erh&ouml;ht. Die fehlenden Mittel werden &uuml;berplanm&auml;&szlig;ig bereitgestellt.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> informiert, dass dieser Beschluss lediglich das rechtliche Konstrukt sowie den Ansatz von Haushaltsmitteln betrifft. Die bauliche Ausf&uuml;hrung des Projektes ist noch nicht abschlie&szlig;end gekl&auml;rt.</p>
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<u>Stadtrat Reber</u> ist mit dem vorliegenden Kostenrahmen einverstanden. Bauliche Einzelheiten, z. B. St&uuml;tzen innerhalb der Trib&uuml;nen, sind noch zu kl&auml;ren.</p>
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<u>Stadtrat Dr. Pfisterer</u> sieht die Projekte &bdquo;Sanierung und Entwicklung des Auwiesenstadions&ldquo; im Zusammenhang mit dem Neubau der Kunstrasenpl&auml;tze. Dies ist als ein Paket zu betrachten. Er legt au&szlig;erdem Wert darauf, den Betrag von 1,94 Mio. &euro; Zuschuss an die Vereine zu deckeln - eine &Uuml;berschreitung darf es keinesfalls geben. Er bittet Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim im Beschlussantrag einen Vorbehalt der Vorlage des &ouml;ffentlich-rechtlichen Vertrags aufzunehmen.</p>
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<u>Stadtrat Baumann</u> sieht die beteiligten Vereine stark im Aufwind. Er traut es den Verantwortlichen zu, Bauvorhaben und Zuschuss ordnungsgem&auml;&szlig; abzuwickeln.</p>
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Nach Meinung von <u>Stadtrat H&auml;rtig</u> liegt im Vergleich zur Sitzung des Gemeinderats vom 21.11.12, &sect; 248, nun eine komplett andere Planung vor.<br />
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Die Kosten&uuml;berschreitung ist erheblich. Er glaubt nicht an die Deckelung, zumal noch keine Aussagen &uuml;ber die Parkierung bzw. den Zustand des Platzes getroffen wurde.</p>
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- Stadtrat Sakellariou bis 20.35 Uhr anwesend -</p>
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<u>Stadtrat Preisendanz</u> sieht den hier eingesetzten Betrag von weit mehr Personen und Jugendlichen genutzt als bspw. bei der Weilerwiese.</p>
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Auch <u>Stadtrat Rempp</u> legt Wert auf die Kostendeckelung. Er kritisiert die Verwaltung, dass der o. g. Beschluss vom 21.11.2012 nun verworfen wird, ohne dass Einzelheiten des Vertragswerks bekannt sind. Er m&ouml;chte insbesondere den Gleichheitsgrundsatz der F&ouml;rderung zwischen den Vereinen pr&uuml;fen.</p>
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Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt vorbehaltlich einer umsatzsteuerlichen &Uuml;berpr&uuml;fung des Gesamtfinanzierungskonstruktes. Alternativ w&auml;re die Gew&auml;hrung eines zinslosen Darlehens in H&ouml;he von 1.940.000 &euro; an die noch zu gr&uuml;ndende GbR f&uuml;r die Laufzeit der Nutzung m&ouml;glich.</p>
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Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt vorbehaltlich einer umsatzsteuerlichen &Uuml;berpr&uuml;fung des Gesamtfinanzierungskonstruktes. Alternativ w&auml;re die Gew&auml;hrung eines zinslosen Darlehens in H&ouml;he von 1.940.000 &euro; an die noch zu gr&uuml;ndende GbR f&uuml;r die Laufzeit der Nutzung m&ouml;glich.<br />
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Version vom 2. September 2013, 13:37 Uhr

Sachvortrag:

Für die Sanierung und Entwicklung des Auwiesenstadions wurden, gemäß der Beschlusslage des Gemeinderates, 1,845 Mio. € bereitgestellt. Die Mittelbereitstellung erfolgte für die Sanierung und den Ausbau der Umkleide- und Sanitärräume sowie den Bau von Steh- und Sitzbühnen, die zum Großteil überdacht sind.

Die Sportfreunde Schwäbisch Hall und die TSG Schwäbisch Hall werden eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GbR, zum Betrieb des Auwiesenstadions gründen. Diese gemeinsame Gesellschaft kann nicht nur von dem Vorsteuerabzug Gebrauch machen, sondern auch Zuschüsse vom WLSB erhalten. Die Sportfreunde und die TSG, bzw. die gemeinsame Gesellschaft bürgerlichen Rechts, wird für das Gesamtprojekt Bauherr sein.

Im ursprünglichen Sanierungskonzept, dem die vorgelegte Kostenschätzung zugrunde lag, wurde vom Erhalt und der Sanierung der bestehenden Umkleide- und Sanitärräume ausgegangen, nicht zuletzt unter Berücksichtigung der Gesamtkosten.

Im Zuge des weiteren Planungsprozesses wurden die Gebäude eingehend im Hinblick auf die technische Infrastruktur untersucht. Bei den Gebäuden sind sämtliche Abwasserleitungen defekt, teils nicht mehr funktionsfähig. Für den Sanitärbereich müssen sämtliche Wasserleitungen erneuert werden. Darüber hinaus ist es erforderlich, die Heizungsanlage vollständig auszubauen und zu erneuern, da die alte Heizungsanlage nicht mehr verwendbar ist. Der Aufwand für die Sanierung (Aufbruch Boden, Aufbruch Außen- und Innenwände, Abbruch und Erneuerung des Daches) erreichte ein Ausmaß, das weit über den Kosten eines Neubaus liegt. Insoweit ist es erforderlich, die Kostenschätzung vom Februar zu korrigieren.

Der Gesamtaufwand der GbR für die Sanierung und Entwicklung des Auwiesenstadions stellt sich wie folgt dar.

Gesamtaufwand des Projekts

Neubau Umkleide, Sanitär- und Funktionsräume

1.022.026,-- €

Neubau Sitz- und Stehtribüne einschl. Überdachung, Sanierung

 

Osttribüne mit Teilüberdachung (Stehplätze)

1.105.974,-- €

Beschallungsanlage, Flutlichtanlage usw.

360.000,-- €

Gesamtkosten

2.488.000,-- €

 

Finanzierung des Projekts

Zuschuss Stadt

1.940.000,-- €

Zuschuss WLSB

100.000,-- €

Vorsteuerabzug

370.000,-- €

Eigenleistung

90.000,-- €

Gesamtsumme

2.488.000,-- €

 

Wie bereits erläutert, wurden auf der Grundlage des 1. Entwurfs für die Sanierung und Entwicklung des Auwiesenstadions 1,845 Mio. € bereitgestellt. Dieser Betrag muss nunmehr um ca. 95.000,-- € erhöht werden, so dass sich ein Gesamtzuschussbetrag der Stadt auf 1,94 Mio. € ergibt. Von Seiten des Vorstandes der Sportfreunde Schwäbisch Hall und des Vorstandes der TSG sowie des planenden Architekten wird bestätigt, dass dieses Kostenvolumen ausreicht, um die Entwicklung des Auwiesenstadions entsprechend den vorgestellten Plänen durchzuführen. Die konkreten Inhalte des Sanierungsumfanges und der jeweiligen Leistungsbeschriebe werden im Rahmen eines öffentlich rechtlichen Vertrages zwischen der GbR und der Stadt abgesichert.

Die Planungsinhalte werden im Rahmen der BPA-Sitzung vom Architekten Mix vorgestellt

Anlage 1: Lageplan

Anlage 2: Grundriss

Anlage 3: Ansichten/ Schnitt

 

Oberbürgermeister Pelgrim informiert, dass dieser Beschluss lediglich das rechtliche Konstrukt sowie den Ansatz von Haushaltsmitteln betrifft. Die bauliche Ausführung des Projektes ist noch nicht abschließend geklärt.

Stadtrat Reber ist mit dem vorliegenden Kostenrahmen einverstanden. Bauliche Einzelheiten, z. B. Stützen innerhalb der Tribünen, sind noch zu klären.

Stadtrat Dr. Pfisterer sieht die Projekte „Sanierung und Entwicklung des Auwiesenstadions“ im Zusammenhang mit dem Neubau der Kunstrasenplätze. Dies ist als ein Paket zu betrachten. Er legt außerdem Wert darauf, den Betrag von 1,94 Mio. € Zuschuss an die Vereine zu deckeln - eine Überschreitung darf es keinesfalls geben. Er bittet Oberbürgermeister Pelgrim im Beschlussantrag einen Vorbehalt der Vorlage des öffentlich-rechtlichen Vertrags aufzunehmen.

Stadtrat Baumann sieht die beteiligten Vereine stark im Aufwind. Er traut es den Verantwortlichen zu, Bauvorhaben und Zuschuss ordnungsgemäß abzuwickeln.

Nach Meinung von Stadtrat Härtig liegt im Vergleich zur Sitzung des Gemeinderats vom 21.11.12, § 248, nun eine komplett andere Planung vor.
Die Kostenüberschreitung ist erheblich. Er glaubt nicht an die Deckelung, zumal noch keine Aussagen über die Parkierung bzw. den Zustand des Platzes getroffen wurde.

- Stadtrat Sakellariou bis 20.35 Uhr anwesend -

Stadtrat Preisendanz sieht den hier eingesetzten Betrag von weit mehr Personen und Jugendlichen genutzt als bspw. bei der Weilerwiese.

Auch Stadtrat Rempp legt Wert auf die Kostendeckelung. Er kritisiert die Verwaltung, dass der o. g. Beschluss vom 21.11.2012 nun verworfen wird, ohne dass Einzelheiten des Vertragswerks bekannt sind. Er möchte insbesondere den Gleichheitsgrundsatz der Förderung zwischen den Vereinen prüfen.

Beschluss

- vorbehaltlich der Vorlage des öffentlich-rechtlichen Vertrags Stadt ./. TSG -

Der Sanierung und Entwicklung des Auwiesenstadions, auf der Grundlage der vorgestellten Pläne sowie auf der Grundlage der vorgelegten Kostenerhebung wird zugestimmt. Der Zuschuss der Stadt wird von 1,845 Mio. € um 95.000 € auf 1,94 Mio. € erhöht. Die fehlenden Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt vorbehaltlich einer umsatzsteuerlichen Überprüfung des Gesamtfinanzierungskonstruktes. Alternativ wäre die Gewährung eines zinslosen Darlehens in Höhe von 1.940.000 € an die noch zu gründende GbR für die Laufzeit der Nutzung möglich.
(27 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen)

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