§ 162 - Abschaffung der unechten Teilortswahl für die Wahl zum Gemeinderat 2014; 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung und Ergebnisse aus den Ortschaftsräten (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

In der Sitzung des Gemeinderats vom 26. Juni 2013, § 124 sowie in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 8. Juli 2013, § 141 hatte die Verwaltung auch auf Wunsch des Gemeinderats vorgeschlagen, die Ortschaftsräte intensiv an der Entscheidungsfindung zur Frage nach der Abschaffung der unechten Teilortswahl einzubinden und zu beteiligen. Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat nun wie folgt vorgetragen:

I. Bibersfeld

  1. Der Ortschaftsrat Bibersfeld hat sich in seiner Sitzung vom 16. Juli 2013 bei 1 Enthaltung und 9 Nein-Stimmen mehrheitlich gegen die Abschaffung der unechten Teilortswahl für den Gemeinderat ausgesprochen.

  2. Bei den in der Sitzungsvorlage beschriebenen Alternativen (Entscheidung über die Abschaffung per Gemeinderatsbeschluss oder Bürgerentscheid) hat sich der Ortschaftsrat einstimmig für ein Votum durch den Gemeinderat und damit gegen einen Bürgerentscheid ausgesprochen.

  3. Die in der Diskussion des Verwaltungs- und Finanzausschusses ins Gespräch gebrachte Möglichkeit einer Abschaffung zu den Kommunalwahlen 2019 wurde einstimmig begrüßt; hierüber soll der Gemeinderat entscheiden.

  4. Die Abschaffung der unechten Teilortswahl für den Ortschafts­rat Bibersfeld wurde einvernehmlich abgelehnt.

 

II. Eltershofen

  1. Der Ortschaftsrat Eltershofen hat sich in seiner Sitzung vom 8. Juli 2013 einstimmig gegen die Abschaffung der unechten Teilortswahl für den Gemeinderat ausgesprochen.

  2. Bei den in der Sitzungsvorlage beschriebenen Alternativen (Entscheidung über die Abschaffung per Gemeinderatsbeschluss oder Bürgerentscheid) hat sich der Ortschaftsrat bei 5:1 Stimmen mehrheitlich für ein Votum durch den Gemeinderat und damit gegen einen Bürgerentscheid bzw. gegen die Abschaffung insgesamt ausgesprochen.

  3. Die in der Diskussion des Verwaltungs- und Finanzausschusses ins Gespräch gebrachte Möglichkeit einer Abschaffung zu den Kommunalwahlen 2019 konnte nicht diskutiert werden, da die Ortschaftsratssitzung zeitgleich zum Verwaltungs- und Finanzausschuss stattgefunden hat.

  4. Die Frage nach der Abschaffung der unechten Teilortswahl für den Ortschaftsrat Eltershofen war nicht einschlägig, da diese dort nicht angewandt wird.

 

III. Gailenkirchen

Der Ortschaftsrat Gailenkirchen war in seiner Sitzung vom 10. Juli 2013 nicht beschlussfähig und konnte daher lediglich eine Empfehlung aussprechen.

  1. Die anwesenden Mitglieder des Ortschaftsrates haben sich einstimmig gegen die Abschaffung der unechten Teilortswahl für den Gemeinderat ausgesprochen.

  2. Bei den in der Sitzungsvorlage beschriebenen Alternativen (Entscheidung über die Abschaffung per Gemeinderatsbeschluss oder Bürgerentscheid) haben sich die anwesenden Mitglieder des Ortschaftsrates bei 4:1 Stimmen mehrheitlich für ein Votum durch den Gemeinderat und damit gegen einen Bürgerentscheid bzw. gegen die Abschaffung insgesamt ausgesprochen.

  3. Die in der Diskussion des Verwaltungs- und Finanzausschusses ins Gespräch gebrachte Möglichkeit einer Abschaffung zu den Kommunalwahlen 2019 wurde mehrheitlich begrüßt, obgleich die Abschaffung der unechten Teilortswahl insgesamt weiter kritisch gesehen wird; hierüber soll der Gemeinderat entscheiden.

  4. Die Abschaffung der unechten Teilortswahl für den Ortschafts­rat Gailenkirchen wurde einstimmig abgelehnt.

 

IV. Gelbingen

  1. Der Ortschaftsrat Gelbingen hat sich in seiner Sitzung vom 16. Juli 2013 bei 5 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen mehrheitlich für die Abschaffung der unechten Teilortswahl für den Gemeinderat ausgesprochen.

  2. Bei den in der Sitzungsvorlage beschriebenen Alternativen (Entscheidung über die Abschaffung per Gemeinderatsbeschluss oder Bürgerentscheid) hat sich der Ortschaftsrat einstimmig für ein Votum durch den Gemeinderat und damit gegen einen Bürgerentscheid ausgesprochen.

  3. Auf die in der Diskussion des Verwaltungs- und Finanzausschusses ins Gespräch gebrachte Möglichkeit einer Abschaffung zu den Kommunalwahlen 2019 wurde nicht näher eingegangen, da eine Abschaffung zu den Kommunalwahlen 2014 bereits eine entsprechende Mehrheit gefunden hatte.

  4. Die Abschaffung der unechten Teilortswahl für den Ortschafts­rat wurde bei 4 Ja- und 4 Nein-Stimmen abgelehnt (Antrag ist bei Stimmengleichheit formal angelehnt).

 

V. Sulzdorf

  1. Der Ortschaftsrat Sulzdorf hat sich in seiner Sitzung vom 16. Juli 2013 einstimmig gegen die Abschaffung der unechten Teilortswahl für den Gemeinderat ausgesprochen.

  2. Bei den in der Sitzungsvorlage beschriebenen Alternativen (Entscheidung über die Abschaffung per Gemeinderatsbeschluss oder Bürgerentscheid) hat sich der Ortschaftsrat bei 1:2 Stimmen und 6 Enthaltungen mehrheitlich für ein Votum durch den Gemeinderat und damit gegen einen Bürgerentscheid bzw. gegen die Abschaffung insgesamt ausgesprochen.

  3. Die in der Diskussion des Verwaltungs- und Finanzausschusses ins Gespräch gebrachte Möglichkeit einer Abschaffung zu den Kommunalwahlen 2019 wurde ebenfalls einstimmig abgelehnt.

  4. Die Frage nach der Abschaffung der unechten Teilortswahl für den Ortschaftsrat in Sulzdorf war nicht einschlägig, da diese dort nicht angewandt wird.

 

VI. Tüngental

Der Ortschaftsrat Tüngental beriet über den Sachverhalt in seiner Sitzung vom 18. Juli 2013. Er stimmte einstimmig für die Beibehaltung der unechten Teilortswahl und hält einen Bürgerentscheid nicht für sinnvoll.

 

VII. Weckrieden

  1. Der Ortschaftsrat Weckrieden hat sich in seiner Sitzung vom 11. Juli 2013 einstimmig gegen die Abschaffung der unechten Teilortswahl für den Gemeinderat ausgesprochen.

  2. Bei den in der Sitzungsvorlage beschriebenen Alternativen (Entscheidung über die Abschaffung per Gemeinderatsbeschluss oder Bürgerentscheid) hat sich der Ortschaftsrat einstimmig für ein Votum durch den Gemeinderat und damit gegen einen Bürger­entscheid bzw. gegen die Abschaffung insgesamt ausgesprochen.

  3. Auf die in der Diskussion des Verwaltungs- und Finanzausschusses ins Gespräch gebrachte Möglichkeit einer Abschaffung zu den Kommunalwahlen 2019 wurde nicht näher eingegangen.

  4. Die Frage nach der Abschaffung der unechten Teilortswahl für den Ortschaftsrat in Weckrieden war nicht einschlägig, da diese dort nicht angewandt wird.

 

Nach Meinung von Oberbürgermeister Pelgrim ist das Instrument der unechten Teilortswahl ein Relikt aus der Eingemeindungszeit, welches sich aufgrund des Zusammenwachsens der Ortsteile und der Kernstadt nach 40 Jahren überholt hat. Die Einschränkung des aktiven und passiven Wahlrechts bei Anwendung der unechten Teilortswahl entsprechen nicht den demokratischen Gepflogenheiten. Die heute zur Entscheidung stehenden Varianten sind einerseits die Durchführung eines Bürgerentscheids oder andererseits die Abschaffung der unechten Teilortswahl durch den Gemeinderat mittels Änderung der Hauptsatzung. Oberbürgermeister Pelgrim nimmt Bezug auf das Meinungsbild der Ortschaftsräte: Keiner der Ortschaftsräte hat sich für die Durchführung eines Bürgerentscheids ausgesprochen; der Ortsteil Gelbingen ist für die sofortige Abschaffung der unechten Teilortswahl, der Ortsteil Bibersfeld für die Abschaffung zur Kommunalwahl 2019. Alle anderen Ortschaftsräte haben sich gegen die Abschaffung der unechten Teilortswahl ausgesprochen. Oberbürgermeister Pelgrim möchte trotz des Votums der Ortschaftsräte gegen den Bürgerentscheid diese Möglichkeit dennoch heute in die Beschlussfassung mit aufnehmen. Ergibt sich für die Durchführung eines Bürgerentscheids nicht die erforderliche Mehrheit, möchte Oberbürgermeister Pelgrim die Abschaffung der unechten Teilortswahl mittels Satzungsbeschluss zur Änderung der Hauptsatzung durchführen. Nach rechtlicher Einschätzung des Regierungspräsidiums und der Verwaltung ist die Abschaffung der unechten Teilortswahl zur nächsten Kommunalwahl 2014 durch eine Verkürzung der Frist zur Bewerberaufstellung gemäß §§ 2 und 9 Kommunalwahlgesetz (KommWG) rechtskonform möglich.

- Stadträtin Schmalzriedt ab 18.10 Uhr anwesend -

Abschließend gibt Oberbürgermeister Pelgrim eine persönliche Einschätzung ab: S. E. ist die Stadt Schwäbisch Hall nach 40 Jahren gut zusammengewachsen, dies sollte auch in einem einheitlichen Wahlverfahren Ausdruck finden.

Stadträtin Rabe führt aus, dass in den Sitzungsvorlagen ausführlich auf die Gründe für die Abschaffung der unechten Teilortswahl eingegangen wurde. Eventuell ist dies ein Grund dafür, dass nahezu keine öffentliche Diskussion zustande gekommen ist. Für sie ist die Abschaffung der unechten Teilortswahl ein Beispiel dafür, dass oftmals Theorie und Praxis auseinandergehen. Die Gründe für die Abschaffung scheinen plausibel, jedoch ergibt sich aus der Praxis ein anderes Bild: Die Ortschaften befürchten einen Verlust an Einfluss und des Gehörtwerdens. Stadträtin Rabe stellt fest, dass in den Ortschaften ein überaus hohes Maß an Zusammenhalt und Bürgersinn vorhanden ist. Diese Aspekte wurden weder erwähnt noch gewürdigt. Dies möchte sie hiermit tun. Die CDU-Fraktion stellt sich hinter das Votum der Ortschaftsräte; sie lehnt die Abschaffung der unechten Teilortswahl sowohl über eine Satzungsänderung als auch über einen Bürgerentscheid ab.

Stadtrat Kaiser hält einen Bürgerentscheid zusammen mit der Bundestagswahl am 22.09.2013 für zu kurzfristig. Er sieht keinen Grund der Eilbedürftigkeit und stellt den Antrag, einen Bürgerentscheid 2014 – parallel zur Kommunalwahl mit Wirkung zur Kommunalwahl 2019 - durchzuführen.

Für Stadtrat Baumann entspricht die Durchführung eines Bürgerentscheids dem zurzeit allgegenwärtigen Gedanken der neuen Landesregierung hinsichtlich der Bürgerbeteiligung. Ein Aufschieben des Themas in das Jahr 2019 ist für ihn keine Lösung. Nach Abschaffung der unechten Teilortswahl werden die Bürgerinnen und Bürger in den Teilorten gleich gut vertreten sein, denn die Bürgerinnen und Bürger der Teilorte beobachten die einzelnen Stadträtinnen und Stadträte genau, ob sie auch ein Auge für die Teilortsbelange haben. Diejenigen, die gegen die Abschaffung der unechten Teilortswahl votieren, erinnert er daran, dass es immer schwierig war, Bewerberinnen und Bewerber aus den Teilorten zu einer Kandidatur für den Gemeinderat zu bewegen.
Es wird immer schwieriger, mit allen Teilen der Bevölkerung über Politik zu diskutieren; die Bevölkerung ist der Meinung, dass Politikerinnen und Politikern nur auf ihren eigenen Vorteil aus sind - dies verhalte sich im Gemeinderat genauso.

Stadträtin Herrmann will die Vor- und Nachteile einer Abschaffung der unechten Teilortswahl gegeneinander abwägen. Einen Eingriff gemäß §§ 2 und 9 KommWG (Fristverkürzung) hält sie für fragwürdig. Sie befürwortet den Weg, über die Abschaffung der unechten Teilortswahl mittels Bürgerentscheid zu entscheiden.

Stadtrat Preisendanz stellt fest, dass die Gemeinschaft in den Ortsteilen nicht von der Wahlform abhängig ist. Ein Wahlsystem wie die unechte Teilortswahl, das eine Vielzahl von ungültigen Stimmzettel zur Folge hat, ist zu hinterfragen. Es hat sich herausgestellt, dass es nicht Wunsch der Öffentlichkeit ist, dieses Thema breit zu diskutieren, von daher ist für ihn ein Hinausschieben nicht erforderlich.

Stadtrat Kaiser wehrt sich gegen den Vorwurf, persönliche Interessen zu verfolgen. Er stellt fest, dass sich die Parteien/ Wählervereinigungen, die keine Teilortsvertreter in ihren Reihen haben, mit dieser Entscheidung leichter tun.

Für Stadtrat Reber ist es nun an der Zeit, über die Abschaffung der unechten Teilortswahl zu entscheiden. Auf Schwäbisch Hall werden durch diese Entscheidung keine großen Veränderungen zukommen.

Stadtrat Sakellariou ermahnt Stadtrat Baumann, seiner Stellung als ehrenamtlicher Stellvertreter des Oberbürgermeisters gerecht zu werden. Es geht in dieser Position nicht an, anderen Ratskolleginnen/ -kollegen Eigeninteressen zu unterstellen.
Stadtrat Sakellariou bekennt sich als Anhänger der unechten Teilortswahl. Alle Teilorte verfügen über ein spezifisches Eigenleben, welches einen garantieren Sitz im Gemeinderat rechtfertigt. Er zieht einen Vergleich zu einer Gesamtbetriebsratswahl, wo nie die garantierte Vertretung der einzelnen Berufssparten oder Geschlechter angezweifelt wurde. Die Verkürzung der Frist zur Bewerberaufstellung gemäß KommWG mitten in der Kandidatensuche hält er für fragwürdig. Er unterstützt den Antrag des Fraktionsvorsitzenden Kaiser.

Stadtrat und Ortsvorsteher Frank wirft in die Diskussion, dass in den Ortschaften sehr wohl diskutiert werde. Der Ortschaftsrat Sulzdorf hat sich einstimmig gegen die Abschaffung der unechten Teilortswahl im Gemeinderat ausgesprochen.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt klar, dass oftmals zu viele Stimmen auf die Teilortsbewerberinnen/ -bewerber verteilt werden, was die Ungültigkeit des Stimmzettels zur Folge hat. Die Betriebsratswahl entspräche einer „echten Teilortswahl“ und kann somit nicht verglichen werden.

Stadtrat Baumann kritisiert, dass Betriebsratswahlen mit der unechten Teilortswahl nicht verglichen werden können (siehe Ausführungen von Oberbürgermeister Pelgrim). Er stellt außerdem klar, dass für die ehrenamtliche Stellvertretung des Oberbürgermeisters das bisher allgemein akzeptierte Senioritätsprinzip angewandt wurde. Auch er ist Demokrat und wird Mehrheitsentscheidungen sowohl des Gemeinderats als auch einen Bürgerentscheid akzeptieren.

Stadtrat Schorpp sieht in dem Vorschlag, den Bürgerentscheid 2014 – parallel zur Kommunalwahl mit Wirkung zur Kommunalwahl 2019 – durchzuführen, eine goldene Brücke für den Gemeinderat. Durch Änderungen des Wahlsystems ist die Vielfalt der Ortschaften keinesfalls gefährdet. Der Gemeinderat hat die Wünsche der Ortschaftsräte stets respektiert.

Stadtrat Wanner legt Wert darauf, dass die SPD-Fraktion sich in den Grundsätzen einig ist. Sie möchten einen Bürgerentscheid, jedoch nicht zu dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Zeitpunkt der Bundestagswahl 2013, sondern der Kommunalwahl 2014. Er bittet diesen Antrag als Erstes abstimmen zu lassen.

Stadtrat Dr. Pfisterer hält die unechte Teilortswahl in den abgeschlossenen, abgelegenen Ortsteilen für eine Stärkung der Gesamtstadt. Auch er hält es für richtig, den Bürgerentscheid im Rahmen der Kommunalwahl 2014 durchzuführen.

Stadtrat Baumann gibt zu bedenken, dass im Falle eines positiven Quorums durch die Bürgerschaft der 2014 neu gewählte Gemeinderat fünf Jahre im Amt ist – im Wissen, dass er aus einem Wahlsystem hervorgegangen ist, das die Bürgerinnen und Bürger gerade abgelehnt haben.

Oberbürgermeister Pelgrim legt das Abstimmungsprozedere wie folgt fest:
Zuerst wird über den SPD-Antrag, Durchführung eines Bürgerentscheids 2014 – parallel zur Kommunalwahl mit Wirkung zur Kommunalwahl 2019 - abgestimmt. Hierfür notwendig ist gem. § 21 Abs. 1 GemO eine 2/3 Mehrheit aller Mitglieder des Gemeinderats (27 Stimmen). Sollte diese Option nicht die erforderliche Mehrheit erreichen, so wird in einem zweiten Schritt der Bürgerentscheid parallel zur Bundestagswahl am 22.09.2013 mit Veränderungen zur Kommunalwahl 2014 abgestimmt. Auch hierfür ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich. Sollte auch diese Mehrheit nicht erreicht werden, ist in einem dritten Schritt die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung mit dem Ziel der Abschaffung der unechten Teilortswahl abzustimmen - hierfür ist gem. § 4 Abs. 2 GemO eine absolute Mehrheit (21 Stimmen) notwendig.

Stadtrat Preisendanz stellt den Antrag, zuerst zu entscheiden, ob überhaupt ein Bürger­entscheid durchgeführt werden soll; erst dann soll über die konkreten Anträge mit Terminen abgestimmt werden.

Nach Meinung von Oberbürgermeister Pelgrim und Fachbereichsleiter Hauptverwaltung Wunderlich handelt es sich bei diesem Antrag mangels Bestimmtheit lediglich um einen grundsätzlichen Beschluss ohne Verbindlichkeit.

Antrag der FDP-Fraktion:
Kann sich der Gemeinderat grundsätzlich vorstellen, mittels eines Bürgerentscheids die Abschaffung der unechten Teilortswahl zur Abstimmung zu stellen.
(34 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)

Antrag der SPD-Fraktion:
Der Bürgerentscheid wird – parallel zur Kommunalwahl 2014 mit Wirkung zur Kommunalwahl 2019 - durchgeführt.
(20 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
Die nach § 21, Abs. 1 GemO erforderliche 2/3 Mehrheit mit 27 Stimmen ist nicht zustande gekommen.

Antrag der Verwaltung
Durchführung eines Bürgerentscheids parallel zur Bundestagswahl am 22.09.2013 mit Änderungen zur Kommunalwahl 2014.
(23 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)
Die nach § 21, Abs. 1 GemO erforderliche 2/3 Mehrheit mit 27 Stimmen ist nicht zustande gekommen.

Alternativer Antrag der Verwaltung lt. SV 1. zu 214/13:
Der Gemeinderat stimmt der 2. Änderung der Hauptsatzung gemäß Anlage zu.
Der Gemeinderat stimmt der Verkürzung der Frist für die Bewerberaufstellung gemäß § 2 und 9 KommWG zu.
(22 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)
Die nach § 4, Abs. 2 GemO erforderliche absolute Mehrheit mit 21 Stimmen ist zustande gekommen.
Die unechte Teilortswahl für den Gemeinderat ist somit zur Kommunalwahl 2014 abgeschafft.

Meine Werkzeuge