2697693/meetingminutes/4378991/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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+
|paragraph-attribute-id=4378991|paragraph-attribute-mm_id=2697693|paragraph-attribute-number=162|paragraph-attribute-subnumber=|paragraph-attribute-full_number=162|paragraph-attribute-meeting_collecting_main=214/13|paragraph-attribute-title=Abschaffung der unechten Teilortswahl für die Wahl zum Gemeinderat 2014; 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung und Ergebnisse aus den Ortschaftsräten|paragraph-attribute-statement=<p>
<u>zu a)</u></p>
+
In der Sitzung des Gemeinderats vom 26. Juni 2013, [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/2697668/meetingminutes/4090405/paragraph &sect; 124] sowie in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 8. Juli 2013, [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/2697680/meetingminutes/4220976/paragraph &sect; 141] hatte die Verwaltung auch auf Wunsch des Gemeinderats vorgeschlagen, die Ortschaftsr&auml;te intensiv an der Entscheidungsfindung zur Frage nach der Abschaffung der unechten Teilortswahl einzubinden und zu beteiligen. Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat nun wie folgt vorgetragen:</p>
<p align="JUSTIFY">
+
Mit der Sitzungsvorlage [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/2697668/meetingminutes/4090405/paragraph Nr. 214/13]&nbsp; sowie durch den Vortrag von Herrn Brugger vom St&auml;dtetag Baden-W&uuml;rttemberg in der Sitzung vom 26.06.2013 wurden der Gemeinderat, die Ortschaftsr&auml;te sowie die &Ouml;ffentlichkeit umfassend &uuml;ber den Themenkomplex der unechten Teilortswahl informiert.</p>
+
<p align="JUSTIFY">
+
Aufgrund von Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates und verschiedener Anregungen Dritter &uuml;ber das Verfahren und die Ausgestaltung schl&auml;gt die Verwaltung zwei Alternativen f&uuml;r den weiteren Verfahrensgang vor:<br />
+
<u>Alternative 1</u> betrifft die &Auml;nderung der Hauptsatzung zur Abschaffung der unechten Teilortswahl <strong>durch den Gemeinderat</strong>.<br />
+
<u>Alternative 2</u> beinhaltet das in der Sitzungsvorlage Nr.&nbsp;214/13 vorgesehene Verfahren &uuml;ber einen <strong>B&uuml;rger&shy;entscheid</strong> in Zusammenhang mit den Bundestagswahlen am 22.09.2013.</p>
+
<p align="JUSTIFY">
+
F&uuml;r beide Alternativen schl&auml;gt die Verwaltung, abweichend von der Sitzungsvorlage Nr.&nbsp;214/13 vor, dass die unechte Teilortswahl zur Wahl der Ortschaftsr&auml;te nur abgeschafft werden soll, wenn dies von den Ortschaftsr&auml;ten so mehrheitlich beschlossen wird. Beide Alternativen sehen daher nur noch die Abschaffung der unechten Teilortswahl f&uuml;r die Gemeinderatswahl vor. Sofern gew&uuml;nscht, m&uuml;sste die Abschaffung der unechten Teilortswahl f&uuml;r die einzelnen Ortschaftsr&auml;te dann durch eine gesonderte &Auml;nderung der Hauptsatzung herbeigef&uuml;hrt werden.</p>
+
<p align="JUSTIFY">
+
<u>Alternative 1:</u></p>
+
<p align="JUSTIFY">
+
Gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;4 Abs.&nbsp;2 der Gemeindeordnung (GO) kann die Hauptsatzung mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder ge&auml;ndert werden. Der Gemeinderat kann somit, nachdem die Garantie aus den Eingemeindungsvertr&auml;gen 2010 ausgelaufen ist, jederzeit mit einer qualifizierten Mehrheit durch &Auml;nderung der Hauptsatzung die unechte Teilortswahl f&uuml;r die Wahlen zum Gemeinderat 2014 abschaffen. Gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;25 Abs.&nbsp;2 GO betr&auml;gt die regul&auml;re Mitgliederzahl des Gemeinderates bei der Einwohnerzahl der Stadt Schw&auml;bisch Hall 32&nbsp;Sitze. &sect;&nbsp;25 Abs.&nbsp;2 Satz&nbsp;4 der GO sieht jedoch vor, dass bei Aufhebung der unechten Teilortswahl bis zum Ende der laufenden Amtszeit der Gemeinder&auml;te durch die Hauptsatzung bestimmt werden kann, dass die bisherige oder eine andere nach &sect;&nbsp;25 Abs.&nbsp;2 Satz&nbsp;2 festzulegende Sitzzahl l&auml;ngstens bis zum Ablauf der zweiten auf die Aufhebung der unechten Teilortswahl folgende Amtszeit der Gemeinder&auml;te ma&szlig;gebend ist. Die Verwaltung schl&auml;gt deshalb vor, dass die bisher festgesetzte Sitzzahl von 34 Sitzen f&uuml;r diesen &Uuml;bergangszeitraum (bis sp&auml;testens 2024) beibehalten werden soll.</p>
+
<p align="JUSTIFY">
+
Gem&auml;&szlig; &sect;&sect;&nbsp;2 und&nbsp;9 Kommunalwahlgesetz (KomWG) k&ouml;nnen die Wahlen der Bewerberinnen und Bewerber fr&uuml;hestens 15&nbsp;Monate und die Wahlen der Vertreterinnen und Vertreter f&uuml;r die Vertreterversammlung fr&uuml;hestens 18&nbsp;Monate vor Ablauf des Zeitraums, innerhalb dessen die n&auml;chste regelm&auml;&szlig;ige Wahl des zu w&auml;hlenden Organs erfolgen muss, stattfinden. Diese Fristen w&uuml;rden somit am 20.&nbsp;August bzw. am 20.&nbsp;Mai 2013 zu laufen beginnen. Bei einer &Auml;nderung der Hauptsatzung im Juli w&uuml;rde somit nur eine minimale Verk&uuml;rzung der Frist f&uuml;r die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter f&uuml;r die Vertreterversammlung eintreten. Das Regierungspr&auml;sidium empfiehlt deshalb, die absehbar von der Fristverk&uuml;rzung Betroffenen umfassend und zeitnah zu informieren. Die Verwaltung schl&auml;gt deshalb vor, dass der Gemeinderat ausdr&uuml;cklich der Verk&uuml;rzung der Frist zustimmt.</p>
+
<p align="JUSTIFY">
+
Die Hauptsatzung sollte deshalb wie folgt ge&auml;ndert werden (s. Anlage 1). &sect;&nbsp;3 der Hauptsatzung in der bisherigen Fassung wird gestrichen. &sect;&nbsp;3 Hauptsatzung in der neuen Fassung lautet wie folgt:</p>
+
<p align="CENTER">
+
<strong>&sect; 3 Gemeinderat</strong></p>
+
<p align="JUSTIFY">
+
Der Gemeinderat besteht aus der Oberb&uuml;rgermeisterin als Vorsitzende/ dem Oberb&uuml;rgermeister als Vorsitzenden und aus 34 Mitgliedern (Stadtr&auml;tinnen/Stadtr&auml;te).</p>
+
<p align="JUSTIFY">
+
&nbsp;</p>
+
<p align="JUSTIFY">
+
<u>Alternative 2:</u></p>
+
<p align="JUSTIFY">
+
Sollte ein B&uuml;rgerentscheid gew&uuml;nscht werden ist folgendes zu beachten und zu beschlie&szlig;en. Gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;21 Abs.&nbsp;1 GO kann der Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder beschlie&szlig;en, dass eine Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde, f&uuml;r die der Gemeinderat zust&auml;ndig ist, der Entscheidung der B&uuml;rger unterstellt wird. &Uuml;ber die Frage der Abschaffung der unechten Teilortswahl f&uuml;r den Gemeinderat kann somit unzweifelhaft im Rahmen eines B&uuml;rgerentscheides entschieden werden. Bei einem B&uuml;rgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der g&uuml;ltigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 25 vom Hundert der Stimmberechtigten betr&auml;gt. Die Frage im Rahmen eines B&uuml;rgerentscheides muss eindeutig sein und mit ja oder nein beantwortet werden k&ouml;nnen. Die Frage im Rahmen des B&uuml;rgerentscheides soll deshalb wie folgt lauten:</p>
+
<p align="JUSTIFY">
+
&bdquo;Soll die unechte Teilortswahl f&uuml;r die Wahlen zum Gemeinderat der Stadt Schw&auml;bisch Hall abgeschafft werden?&ldquo;</p>
+
<p>
+
F&uuml;r die Durchf&uuml;hrung des B&uuml;rgerentscheides ist nach &sect; 41 Abs. 3 i.V.m. &sect; 11 KomWG ein Gemeindewahlausschuss notwendig. Ihm obliegt die Leitung des B&uuml;rgerentscheides und die Feststellung des Abstimmungsergebnisses.<br />
+
Der Gemeindewahlausschuss besteht nach &sect; 11 Abs. 2 KomWG aus dem B&uuml;rgermeister als Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl w&auml;hlt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten. Hierbei ist es zweckm&auml;&szlig;ig, die im Gemeinde&shy;rat vertretenen Fraktionen bei der Besetzung des Gemeindewahlausschusses zu ber&uuml;cksichtigen. Deshalb empfiehlt es sich, die Zahl der Beisitzer auf f&uuml;nf festzulegen. Die Verwaltung schl&auml;gt die gleiche Besetzung wie bei der Oberb&uuml;rgermeisterwahl vor. Es kann offen gew&auml;hlt werden, wenn kein Mitglied widerspricht.</p>
+
<table cellpadding="5" cellspacing="0" width="100%">
+
+
<tr>
+
<td>
+
<p align="LEFT">
+
<strong>Fraktion</strong></p>
+
</td>
+
<td>
+
<p align="LEFT">
+
<strong>Beisitzer/in</strong></p>
+
</td>
+
<td>
+
<p align="LEFT">
+
<strong>Stellvertreter/in</strong></p>
+
</td>
+
</tr>
+
<tr>
+
<td>
+
<p>
+
CDU</p>
+
</td>
+
<td>
+
<p>
+
Dr. Ludger Graf von Westerholt</p>
+
</td>
+
<td>
+
<p>
+
Thomas Weber</p>
+
</td>
+
</tr>
+
<tr>
+
<td>
+
<p>
+
SPD</p>
+
</td>
+
<td>
+
<p>
+
Helmut Kaiser</p>
+
</td>
+
<td>
+
<p>
+
Monika J&ouml;rg-Unfried</p>
+
</td>
+
</tr>
+
<tr>
+
<td>
+
<p>
+
FWV</p>
+
</td>
+
<td>
+
<p>
+
Hartmut Baumann</p>
+
</td>
+
<td>
+
<p>
+
Prof. Dr. Hans-Peter Geisen</p>
+
</td>
+
</tr>
+
<tr>
+
<td>
+
<p>
+
Gr&uuml;ne</p>
+
</td>
+
<td>
+
<p>
+
Andrea Herrmann</p>
+
</td>
+
<td>
+
<p>
+
Jutta Niemann</p>
+
</td>
+
</tr>
+
<tr>
+
<td>
+
<p>
+
FDP</p>
+
</td>
+
<td>
+
<p>
+
Felix Nestl</p>
+
</td>
+
<td>
+
<p>
+
G&uuml;nter Gropper</p>
+
</td>
+
</tr>
+
+
</table>
+
<p align="JUSTIFY">
+
&nbsp;</p>
+
<p align="JUSTIFY">
+
&sect;&nbsp;21 Abs.&nbsp;5 GO schreibt vor, dass bei Durchf&uuml;hrung eines B&uuml;rgerentscheides den B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern die innerhalb der Gemeindeorgane vertretenen Auffassungen dargelegt werden m&uuml;ssen. Eine besondere Form der Unterrichtung schreibt die Gemeindeordnung nicht vor. Sie kann deshalb m&uuml;ndlich z.B. in einer B&uuml;rgerversammlung oder schriftlich im Amtsblatt der Gemeinde (bzw. orts&uuml;bliche Bekanntmachung) oder im Zusammenhang mit der &Uuml;bersendung der Stimmbenachrichtigungskarte oder in einer Kombination der obigen Formen erfolgen. Die Verwaltung schl&auml;gt vor, dass die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger der Stadt Schw&auml;bisch Hall mit dem in der Anlage&nbsp;2 beigef&uuml;gten Informationsblatt &uuml;ber den B&uuml;rgerentscheid informiert werden. Diesem Informationsblatt werden dann noch die Stellungnahmen des Oberb&uuml;rgermeisters, der Gemeinderatsfraktionen und der Ortschaftsr&auml;te (einschlie&szlig;lich der abweichenden Auffassungen innerhalb der Kollegialorgane) beigef&uuml;gt. Das Informationsblatt und die Stellungnahmen werden im Haller Tagblatt, eventuell in Form einer Sonderbeilage, und in den Teilortsbl&auml;ttern ver&ouml;ffentlicht. Die Ver&ouml;ffentlichung soll am 29. August 2013 erfolgen. Die Wahlbenachrichtigung soll sp&auml;testens am 01.09.2013 erfolgen. Briefwahlunterlagen k&ouml;nnen ab 02.09.2013 beantragt werden. Sofern gew&uuml;nscht k&ouml;nnen auch noch weitere Informationsveranstaltungen stattfinden.</p>
+
<p align="JUSTIFY">
+
Um eine m&ouml;glichst hohe Wahlbeteiligung beim B&uuml;rgerentscheid zu erreichen schl&auml;gt die Verwaltung vor, diesen zusammen mit der Bundestagswahl am 22. September 2013 durchzuf&uuml;hren.</p>
+
<p align="JUSTIFY">
+
Sollte der B&uuml;rgerentscheid im Sinne der Abschaffung der unechten Teilortswahl entschieden werden, m&uuml;sste umgehend in der n&auml;chsten Gemeinderatssitzung am 30. September 2013 die Hauptsatzung wie bereits in Alternative 1 ausgef&uuml;hrt (siehe Anlage 1) ge&auml;ndert werden. Gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;21 Abs.&nbsp;7 GO hat der B&uuml;rgerentscheid die Wirkung eines endg&uuml;ltigen Beschlusses des Gemeinderates. Dies bedeutet, dass der Gemeinderat diesen Entscheid vollziehen, d.h. die Hauptsatzung mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder &auml;ndern muss.</p>
+
<p align="JUSTIFY">
+
Die oben beschriebene Fristproblematik nach &sect;&sect;&nbsp;2 und&nbsp;9 KomWG ist auch hier entsprechend anwendbar, weshalb auch f&uuml;r diesen Fall ein ausdr&uuml;cklicher Beschluss des Gemeinderates erforderlich ist, dass er der Verk&uuml;rzung der Fristen zur Bewerberaufstellung ausdr&uuml;cklich zustimmt.</p>
+
<p align="JUSTIFY">
+
Sollte der B&uuml;rgerentscheid nicht erfolgreich sein, weil das erforderliche Quorum (die erforderliche Mehrheit weder f&uuml;r die Abschaffung noch f&uuml;r die Beibehaltung der unechten Teilortswahl) erreicht wird, so muss gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;21 Abs.&nbsp;6 Satz&nbsp;3 letzter HS GO der Gemeinderat die Angelegenheit entscheiden. Dies sollte ebenfalls in der Sitzung am 30. September 2013 erfolgen, da eine weitere Vorberatung entbehrlich ist.</p>
+
<p align="JUSTIFY">
+
Das Votum der Ortschafstr&auml;te wird zur Gemeinderatssitzung am 24. Juli 2013 vorgelegt.</p>
+
<p align="JUSTIFY">
+
Anlage 1: [[Media:214-13-1_Anlage1.pdf{{!}}2. Satzung zur &Auml;nderung der Hauptsatzung]]</p>
+
<p align="JUSTIFY">
+
Anlage 2: [[Media:214-13-1_Anlage2.pdf{{!}}Informationsblatt]]</p>
+
<p align="JUSTIFY">
+
&nbsp;</p>
+
<p align="JUSTIFY">
+
<u>zu b) </u></p>
+
<p align="JUSTIFY">
+
In der Sitzung des Gemeinderats vom 26. Juni 2013, [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/2697668/meetingminutes/4090405/paragraph &sect; 124] sowie in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 8. Juli 2013 hatte die Verwaltung auch auf Wunsch des Gemeinderats vorgeschlagen, die Ortschaftsr&auml;te intensiv an der Entscheidungsfindung zur Frage nach der Abschaffung der unechten Teilortswahl einzubinden und zu beteiligen. Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat nun wie folgt vorgetragen:</p>
+
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
 
<u><strong>I. Bibersfeld</strong></u></p>
 
<u><strong>I. Bibersfeld</strong></u></p>
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<li>
 
<li>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
Der Ortschaftsrat Bibersfeld hat sich in seiner Sitzung vom 16. Juli 2013 bei 1 Enthaltung und 9&nbsp;Nein-Stimmen mehrheitlich <strong>gegen die Abschaffung der unechten Teilortswahl f&uuml;r den Gemeinderat </strong>ausgesprochen.</p>
+
Der Ortschaftsrat Bibersfeld hat sich in seiner Sitzung vom 16. Juli 2013 bei 1&nbsp;Enthaltung und 9&nbsp;Nein-Stimmen mehrheitlich <strong>gegen die Abschaffung der unechten Teilortswahl f&uuml;r den Gemeinderat </strong>ausgesprochen.</p>
 
</li>
 
</li>
 
<li>
 
<li>
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<u><strong>VI. T&uuml;ngental</strong></u></p>
 
<u><strong>VI. T&uuml;ngental</strong></u></p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
Der Ortschaftsrat T&uuml;ngental ber&auml;t &uuml;ber den Sachverhalt in seiner Sitzung vom 18. Juli 2013. Ein Ergebnis lag zum Versandtermin der Sitzungsunterlagen noch nicht vor und wird m&uuml;ndlich erg&auml;nzt.</p>
+
Der Ortschaftsrat T&uuml;ngental beriet &uuml;ber den Sachverhalt in seiner Sitzung vom 18. Juli 2013. Er stimmte einstimmig f&uuml;r die <strong>Beibehaltung der unechten Teilortswahl</strong> und h&auml;lt einen B&uuml;rgerentscheid nicht f&uuml;r sinnvoll.</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
 
&nbsp;</p>
 
&nbsp;</p>
Zeile 283: Zeile 140:
 
</li>
 
</li>
 
</ol>
 
</ol>
|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=<p>
+
<p align="JUSTIFY" style="margin-left:1.83cm;">
<u>Alternative 1:</u></p>
+
&nbsp;</p>
<ol>
+
<p align="JUSTIFY">
<li>
+
Nach Meinung von <u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> ist das Instrument der unechten Teilortswahl ein Relikt aus der Eingemeindungszeit, welches sich aufgrund des Zusammenwachsens der Ortsteile und der Kernstadt nach 40 Jahren &uuml;berholt hat. Die Einschr&auml;nkung des aktiven und passiven Wahlrechts bei Anwendung der unechten Teilortswahl entsprechen nicht den demokratischen Gepflogenheiten. Die heute zur Entscheidung stehenden Varianten sind einerseits die Durchf&uuml;hrung eines B&uuml;rgerentscheids oder andererseits die Abschaffung der unechten Teilortswahl durch den Gemeinderat mittels &Auml;nderung der Hauptsatzung. Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim nimmt Bezug auf das Meinungsbild der Ortschaftsr&auml;te: Keiner der Ortschaftsr&auml;te hat sich f&uuml;r die Durchf&uuml;hrung eines B&uuml;rgerentscheids ausgesprochen; der Ortsteil Gelbingen ist f&uuml;r die sofortige Abschaffung der unechten Teilortswahl, der Ortsteil Bibersfeld f&uuml;r die Abschaffung zur Kommunalwahl 2019. Alle anderen Ortschaftsr&auml;te haben sich gegen die Abschaffung der unechten Teilortswahl ausgesprochen. Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim m&ouml;chte trotz des Votums der Ortschaftsr&auml;te gegen den B&uuml;rgerentscheid diese M&ouml;glichkeit dennoch heute in die Beschlussfassung mit aufnehmen. Ergibt sich f&uuml;r die Durchf&uuml;hrung eines B&uuml;rgerentscheids nicht die erforderliche Mehrheit, m&ouml;chte Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim die Abschaffung der unechten Teilortswahl mittels Satzungsbeschluss zur &Auml;nderung der Hauptsatzung durchf&uuml;hren. Nach rechtlicher Einsch&auml;tzung des Regierungspr&auml;sidiums und der Verwaltung ist die Abschaffung der unechten Teilortswahl zur n&auml;chsten Kommunalwahl 2014 durch eine Verk&uuml;rzung der Frist zur Bewerberaufstellung gem&auml;&szlig; &sect;&sect; 2 und 9 Kommunalwahlgesetz (KommWG) rechtskonform m&ouml;glich.</p>
Der Gemeinderat stimmt der 2. &Auml;nderung der Hauptsatzung gem&auml;&szlig; Anlage 1 zu.</li>
+
<p align="JUSTIFY">
<li>
+
- Stadtr&auml;tin Schmalzriedt ab 18.10 Uhr anwesend -</p>
Der Gemeinderat stimmt der Verk&uuml;rzung der Frist zur Bewerberaufstellung gem&auml;&szlig; &sect;&sect;&nbsp;2&nbsp; und&nbsp;9 Kommunalwahlgesetz zu.</li>
+
<p align="JUSTIFY">
</ol>
+
Abschlie&szlig;end gibt Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim eine pers&ouml;nliche Einsch&auml;tzung ab: S. E. ist die Stadt Schw&auml;bisch Hall nach 40 Jahren gut zusammengewachsen, dies sollte auch in einem einheitlichen Wahlverfahren Ausdruck finden.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
<u>Stadtr&auml;tin Rabe</u> f&uuml;hrt aus, dass in den Sitzungsvorlagen ausf&uuml;hrlich auf die Gr&uuml;nde f&uuml;r die <strong>Abschaffung</strong> der unechten Teilortswahl eingegangen wurde. Eventuell ist dies ein Grund daf&uuml;r, dass nahezu keine &ouml;ffentliche Diskussion zustande gekommen ist. F&uuml;r sie ist die Abschaffung der unechten Teilortswahl ein Beispiel daf&uuml;r, dass oftmals Theorie und Praxis auseinandergehen. Die Gr&uuml;nde f&uuml;r die Abschaffung scheinen plausibel, jedoch ergibt sich aus der Praxis ein anderes Bild: Die Ortschaften bef&uuml;rchten einen Verlust an Einfluss und des Geh&ouml;rtwerdens. Stadtr&auml;tin Rabe stellt fest, dass in den Ortschaften ein &uuml;beraus hohes Ma&szlig; an Zusammenhalt und B&uuml;rgersinn vorhanden ist. Diese Aspekte wurden weder erw&auml;hnt noch gew&uuml;rdigt. Dies m&ouml;chte sie hiermit tun. Die CDU-Fraktion stellt sich hinter das Votum der Ortschaftsr&auml;te; sie lehnt die Abschaffung der unechten Teilortswahl sowohl &uuml;ber eine Satzungs&auml;nderung als auch &uuml;ber einen B&uuml;rgerentscheid ab.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
<u>Stadtrat Kaiser</u> h&auml;lt einen B&uuml;rgerentscheid zusammen mit der Bundestagswahl am 22.09.2013 f&uuml;r zu kurzfristig. Er sieht keinen Grund der Eilbed&uuml;rftigkeit und stellt den <strong>Antrag</strong>, einen B&uuml;rgerentscheid 2014 &ndash; parallel zur Kommunalwahl mit Wirkung zur Kommunalwahl 2019 - durchzuf&uuml;hren.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
F&uuml;r <u>Stadtrat Baumann</u> entspricht die Durchf&uuml;hrung eines B&uuml;rgerentscheids dem zurzeit allgegenw&auml;rtigen Gedanken der neuen Landesregierung hinsichtlich der B&uuml;rgerbeteiligung. Ein Aufschieben des Themas in das Jahr 2019 ist f&uuml;r ihn keine L&ouml;sung. Nach Abschaffung der unechten Teilortswahl werden die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger in den Teilorten gleich gut vertreten sein, denn die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger der Teilorte beobachten die einzelnen Stadtr&auml;tinnen und Stadtr&auml;te genau, ob sie auch ein Auge f&uuml;r die Teilortsbelange haben. Diejenigen, die gegen die Abschaffung der unechten Teilortswahl votieren, erinnert er daran, dass es immer schwierig war, Bewerberinnen und Bewerber aus den Teilorten zu einer Kandidatur f&uuml;r den Gemeinderat zu bewegen.<br />
 +
Es wird immer schwieriger, mit allen Teilen der Bev&ouml;lkerung &uuml;ber Politik zu diskutieren; die Bev&ouml;lkerung ist der Meinung, dass Politikerinnen und Politikern nur auf ihren eigenen Vorteil aus sind - dies verhalte sich im Gemeinderat genauso.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
<u>Stadtr&auml;tin Herrmann</u> will die Vor- und Nachteile einer Abschaffung der unechten Teilortswahl gegeneinander abw&auml;gen. Einen Eingriff gem&auml;&szlig; &sect;&sect; 2 und 9 KommWG (Fristverk&uuml;rzung) h&auml;lt sie f&uuml;r fragw&uuml;rdig. Sie bef&uuml;rwortet den Weg, &uuml;ber die Abschaffung der unechten Teilortswahl mittels B&uuml;rgerentscheid zu entscheiden.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
<u>Stadtrat Preisendanz</u> stellt fest, dass die Gemeinschaft in den Ortsteilen nicht von der Wahlform abh&auml;ngig ist. Ein Wahlsystem wie die unechte Teilortswahl, das eine Vielzahl von ung&uuml;ltigen Stimmzettel zur Folge hat, ist zu hinterfragen. Es hat sich herausgestellt, dass es nicht Wunsch der &Ouml;ffentlichkeit ist, dieses Thema breit zu diskutieren, von daher ist f&uuml;r ihn ein Hinausschieben nicht erforderlich.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
<u>Stadtrat Kaiser</u> wehrt sich gegen den Vorwurf, pers&ouml;nliche Interessen zu verfolgen. Er stellt fest, dass sich die Parteien/ W&auml;hlervereinigungen, die keine Teilortsvertreter in ihren Reihen haben, mit dieser Entscheidung leichter tun.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
F&uuml;r <u>Stadtrat Reber</u> ist es nun an der Zeit, &uuml;ber die Abschaffung der unechten Teilortswahl zu entscheiden. Auf Schw&auml;bisch Hall werden durch diese Entscheidung keine gro&szlig;en Ver&auml;nderungen zukommen.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
<u>Stadtrat Sakellariou</u> ermahnt Stadtrat Baumann, seiner Stellung als ehrenamtlicher Stellvertreter des Oberb&uuml;rgermeisters gerecht zu werden. Es geht in dieser Position nicht an, anderen Ratskolleginnen/ -kollegen Eigeninteressen zu unterstellen.<br />
 +
Stadtrat Sakellariou bekennt sich als Anh&auml;nger der unechten Teilortswahl. Alle Teilorte verf&uuml;gen &uuml;ber ein spezifisches Eigenleben, welches einen garantieren Sitz im Gemeinderat rechtfertigt. Er zieht einen Vergleich zu einer Gesamtbetriebsratswahl, wo nie die garantierte Vertretung der einzelnen Berufssparten oder Geschlechter angezweifelt wurde. Die Verk&uuml;rzung der Frist zur Bewerberaufstellung gem&auml;&szlig; KommWG mitten in der Kandidatensuche h&auml;lt er f&uuml;r fragw&uuml;rdig. Er unterst&uuml;tzt den Antrag des Fraktionsvorsitzenden Kaiser.</p>
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<p align="JUSTIFY">
 +
<u>Stadtrat und Ortsvorsteher Frank</u> wirft in die Diskussion, dass in den Ortschaften sehr wohl diskutiert werde. Der Ortschaftsrat Sulzdorf hat sich einstimmig gegen die Abschaffung der unechten Teilortswahl im Gemeinderat ausgesprochen.</p>
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<p align="JUSTIFY">
 +
<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> stellt klar, dass oftmals zu viele Stimmen auf die Teilortsbewerberinnen/ -bewerber verteilt werden, was die Ung&uuml;ltigkeit des Stimmzettels zur Folge hat. Die Betriebsratswahl entspr&auml;che einer &bdquo;echten Teilortswahl&ldquo; und kann somit nicht verglichen werden.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
<u>Stadtrat Baumann</u> kritisiert, dass Betriebsratswahlen mit der unechten Teilortswahl nicht verglichen werden k&ouml;nnen (siehe Ausf&uuml;hrungen von Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim). Er stellt au&szlig;erdem klar, dass f&uuml;r die ehrenamtliche Stellvertretung des Oberb&uuml;rgermeisters das bisher allgemein akzeptierte Seniorit&auml;tsprinzip angewandt wurde. Auch er ist Demokrat und wird Mehrheitsentscheidungen sowohl des Gemeinderats als auch einen B&uuml;rgerentscheid akzeptieren.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
<u>Stadtrat Schorpp</u> sieht in dem Vorschlag, den B&uuml;rgerentscheid 2014 &ndash; parallel zur Kommunalwahl mit Wirkung zur Kommunalwahl 2019 &ndash; durchzuf&uuml;hren, eine goldene Br&uuml;cke f&uuml;r den Gemeinderat. Durch &Auml;nderungen des Wahlsystems ist die Vielfalt der Ortschaften keinesfalls gef&auml;hrdet. Der Gemeinderat hat die W&uuml;nsche der Ortschaftsr&auml;te stets respektiert.</p>
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<p align="JUSTIFY">
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<u>Stadtrat Wanner</u> legt Wert darauf, dass die SPD-Fraktion sich in den Grunds&auml;tzen einig ist. Sie m&ouml;chten einen B&uuml;rgerentscheid, jedoch nicht zu dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Zeitpunkt der Bundestagswahl 2013, sondern der Kommunalwahl 2014. Er bittet diesen <strong>Antrag</strong> als Erstes abstimmen zu lassen.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
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<u>Stadtrat Dr. Pfisterer</u> h&auml;lt die unechte Teilortswahl in den abgeschlossenen, abgelegenen Ortsteilen f&uuml;r eine St&auml;rkung der Gesamtstadt. Auch er h&auml;lt es f&uuml;r richtig, den B&uuml;rgerentscheid im Rahmen der Kommunalwahl 2014 durchzuf&uuml;hren.</p>
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<u>Stadtrat Baumann</u> gibt zu bedenken, dass im Falle eines positiven Quorums durch die B&uuml;rgerschaft der 2014 neu gew&auml;hlte Gemeinderat f&uuml;nf Jahre im Amt ist &ndash; im Wissen, dass er aus einem Wahlsystem hervorgegangen ist, das die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger gerade abgelehnt haben.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> legt das Abstimmungsprozedere wie folgt fest:<br />
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Zuerst wird &uuml;ber den SPD-Antrag, Durchf&uuml;hrung eines B&uuml;rgerentscheids 2014 &ndash; parallel zur Kommunalwahl mit Wirkung zur Kommunalwahl 2019 - abgestimmt. Hierf&uuml;r notwendig ist gem. &sect; 21 Abs. 1 GemO eine 2/3 Mehrheit aller Mitglieder des Gemeinderats (27 Stimmen). Sollte diese Option nicht die erforderliche Mehrheit erreichen, so wird in einem zweiten Schritt der B&uuml;rgerentscheid parallel zur Bundestagswahl am 22.09.2013 mit Ver&auml;nderungen zur Kommunalwahl 2014 abgestimmt. Auch hierf&uuml;r ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich. Sollte auch diese Mehrheit nicht erreicht werden, ist in einem dritten Schritt die Satzung zur &Auml;nderung der Hauptsatzung mit dem Ziel der Abschaffung der unechten Teilortswahl abzustimmen - hierf&uuml;r ist gem. &sect; 4 Abs. 2 GemO eine absolute Mehrheit (21 Stimmen) notwendig.</p>
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<p align="JUSTIFY">
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<u>Stadtrat Preisendanz</u> stellt den <strong>Antrag</strong>, zuerst zu entscheiden, ob &uuml;berhaupt ein B&uuml;rger&shy;entscheid durchgef&uuml;hrt werden soll; erst dann soll &uuml;ber die konkreten Antr&auml;ge mit Terminen abgestimmt werden.</p>
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<p align="JUSTIFY">
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Nach Meinung von <u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> und <u>Fachbereichsleiter Hauptverwaltung Wunderlich</u> handelt es sich bei diesem Antrag mangels Bestimmtheit lediglich um einen grunds&auml;tzlichen Beschluss ohne Verbindlichkeit.</p>
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<p align="JUSTIFY">
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<u>Antrag der FDP-Fraktion:</u><br />
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Kann sich der Gemeinderat grunds&auml;tzlich vorstellen, mittels eines B&uuml;rgerentscheids die Abschaffung der unechten Teilortswahl zur Abstimmung zu stellen.<br />
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(34 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)</p>
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<u>Antrag der SPD-Fraktion:</u><br />
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Der B&uuml;rgerentscheid wird &ndash; parallel zur Kommunalwahl 2014 mit Wirkung zur Kommunalwahl 2019 - durchgef&uuml;hrt.<br />
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(20 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)<br />
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Die nach &sect; 21, Abs. 1 GemO erforderliche <strong>2/3 Mehrheit</strong> mit 27 Stimmen ist <strong>nicht zustande</strong> gekommen.</p>
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<p align="JUSTIFY">
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<u>Antrag der Verwaltung</u><br />
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Durchf&uuml;hrung eines B&uuml;rgerentscheids parallel zur Bundestagswahl am 22.09.2013 mit &Auml;nderungen zur Kommunalwahl 2014.<br />
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(23 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)<br />
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Die nach &sect; 21, Abs. 1 GemO erforderliche <strong>2/3 Mehrheit</strong> mit 27 Stimmen ist <strong>nicht zustande</strong> gekommen.</p>
 
<p>
 
<p>
<u>Alternative 2:</u></p>
+
<u>Alternativer Antrag der Verwaltung lt. SV 1. zu 214/13:</u><br />
<ol>
+
Der Gemeinderat stimmt der 2. &Auml;nderung der Hauptsatzung gem&auml;&szlig; [[Media:214-13-1_Anlage1.pdf{{!}}Anlage]] zu.<br />
<li>
+
Der Gemeinderat stimmt der Verk&uuml;rzung der Frist f&uuml;r die Bewerberaufstellung gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;2 und 9 KommWG zu.<br />
&Uuml;ber die die Frage &bdquo;Soll die unechte Teilortswahl f&uuml;r den Gemeinderat der Stadt Schw&auml;bisch Hall abgeschafft werden&ldquo; wird im Zusammenhang mit den n&auml;chsten Bundestagswahlen am 22.&nbsp;September 2013 ein B&uuml;rgerentscheid gem. &sect;&nbsp;21 GO durchgef&uuml;hrt.</li>
+
(22 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)<br />
<li>
+
Die nach &sect; 4, Abs. 2 GemO erforderliche <strong>absolute Mehrheit</strong> mit 21 Stimmen ist <strong>zustande gekommen</strong>.<br />
F&uuml;r den B&uuml;rgerentscheid werden die o.g. Personen als Beisitzerin/Beisitzer bzw. als Stellvertreterin/Stellvertreter des Gemeindewahlausschusses gew&auml;hlt.</li>
+
Die unechte Teilortswahl f&uuml;r den Gemeinderat ist somit zur Kommunalwahl 2014 abgeschafft.</p>
<li>
+
|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=|paragraph-attribute-comments=1 A. Dez. I
Sofern der B&uuml;rgerentscheid erfolgreich ist und sich im Ergebnis f&uuml;r die Abschaffung der unechten Teilortswahl f&uuml;r den Gemeinderat ausspricht, erfolgt die Umsetzung zur Kommunalwahl 2014.</li>
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1 A. I.1
<li>
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1 A. FB 32
Der Gemeinderat stimmt der Verk&uuml;rzung der Frist zur Bewerberaufstellung zu.</li>
+
1 A. FB 10|paragraph-attribute-keywords=Wahl, Satzung, Teilort, Bürgerentscheid, Bibersfeld, Eltershofen, Gailenkirchen, Gelbingen, Sulzdorf, Tüngental, Weckrieden|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Abschaffung der unechten Teilortswahl für die Wahl zum Gemeinderat 2014; 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung und Ergebnisse aus den Ortschaftsräten|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=24.07.2013|paragraph-template-backlink=2697693/0/meetingminutes|}}
<li>
+
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Anlage&nbsp;2 die Informationen zum B&uuml;rgerentscheid &uuml;ber die unechte Teilortswahl am Sonntag, den 22. September 2013 zu erstellen und zu veranlassen, dass diese am 29.08.2013 im Haller Tagblatt und in den Teilortsbl&auml;ttern ver&ouml;ffentlicht werden.</li>
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<li>
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Bei einem erfolgreichen B&uuml;rgerentscheid im Sinne der Abschaffung der unechten Teilortswahl wird der in der Anlage&nbsp;1 beigef&uuml;gte Satzungsentwurf der 2.&nbsp;&Auml;nderung der Hauptsatzung zugrunde gelegt.</li>
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</ol>
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|paragraph-attribute-comments=|paragraph-attribute-keywords=|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=a) Abschaffung der unechten Teilortswahl für die Wahl zum Gemeinderat 2014; 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung; b) Ergebnisse aus den Ortschaftsräten|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=24.07.2013|paragraph-template-backlink=2697693/0/meetingminutes|}}
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[[Category:Index:Bibersfeld|Abschaffung der unechten Teilortswahl für die Wahl zum Gemeinderat 2014; 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung und Ergebnisse aus den Ortschaftsräten (24.07.2013, Gemeinderat)]]
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[[Category:Index:Eltershofen|Abschaffung der unechten Teilortswahl für die Wahl zum Gemeinderat 2014; 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung und Ergebnisse aus den Ortschaftsräten (24.07.2013, Gemeinderat)]]
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[[Category:Index:Gailenkirchen|Abschaffung der unechten Teilortswahl für die Wahl zum Gemeinderat 2014; 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung und Ergebnisse aus den Ortschaftsräten (24.07.2013, Gemeinderat)]]
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[[Category:Index:Gelbingen|Abschaffung der unechten Teilortswahl für die Wahl zum Gemeinderat 2014; 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung und Ergebnisse aus den Ortschaftsräten (24.07.2013, Gemeinderat)]]
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[[Category:Index:Sulzdorf|Abschaffung der unechten Teilortswahl für die Wahl zum Gemeinderat 2014; 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung und Ergebnisse aus den Ortschaftsräten (24.07.2013, Gemeinderat)]]
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[[Category:Index:Tüngental|Abschaffung der unechten Teilortswahl für die Wahl zum Gemeinderat 2014; 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung und Ergebnisse aus den Ortschaftsräten (24.07.2013, Gemeinderat)]]
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[[Category:Index:Weckrieden|Abschaffung der unechten Teilortswahl für die Wahl zum Gemeinderat 2014; 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung und Ergebnisse aus den Ortschaftsräten (24.07.2013, Gemeinderat)]]
 
[[Category:Startdate|2013-07-24]]
 
[[Category:Startdate|2013-07-24]]

Version vom 3. September 2013, 08:21 Uhr

Sachvortrag:

In der Sitzung des Gemeinderats vom 26. Juni 2013, § 124 sowie in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 8. Juli 2013, § 141 hatte die Verwaltung auch auf Wunsch des Gemeinderats vorgeschlagen, die Ortschaftsräte intensiv an der Entscheidungsfindung zur Frage nach der Abschaffung der unechten Teilortswahl einzubinden und zu beteiligen. Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat nun wie folgt vorgetragen:

I. Bibersfeld

  1. Der Ortschaftsrat Bibersfeld hat sich in seiner Sitzung vom 16. Juli 2013 bei 1 Enthaltung und 9 Nein-Stimmen mehrheitlich gegen die Abschaffung der unechten Teilortswahl für den Gemeinderat ausgesprochen.

  2. Bei den in der Sitzungsvorlage beschriebenen Alternativen (Entscheidung über die Abschaffung per Gemeinderatsbeschluss oder Bürgerentscheid) hat sich der Ortschaftsrat einstimmig für ein Votum durch den Gemeinderat und damit gegen einen Bürgerentscheid ausgesprochen.

  3. Die in der Diskussion des Verwaltungs- und Finanzausschusses ins Gespräch gebrachte Möglichkeit einer Abschaffung zu den Kommunalwahlen 2019 wurde einstimmig begrüßt; hierüber soll der Gemeinderat entscheiden.

  4. Die Abschaffung der unechten Teilortswahl für den Ortschafts­rat Bibersfeld wurde einvernehmlich abgelehnt.

 

II. Eltershofen

  1. Der Ortschaftsrat Eltershofen hat sich in seiner Sitzung vom 8. Juli 2013 einstimmig gegen die Abschaffung der unechten Teilortswahl für den Gemeinderat ausgesprochen.

  2. Bei den in der Sitzungsvorlage beschriebenen Alternativen (Entscheidung über die Abschaffung per Gemeinderatsbeschluss oder Bürgerentscheid) hat sich der Ortschaftsrat bei 5:1 Stimmen mehrheitlich für ein Votum durch den Gemeinderat und damit gegen einen Bürgerentscheid bzw. gegen die Abschaffung insgesamt ausgesprochen.

  3. Die in der Diskussion des Verwaltungs- und Finanzausschusses ins Gespräch gebrachte Möglichkeit einer Abschaffung zu den Kommunalwahlen 2019 konnte nicht diskutiert werden, da die Ortschaftsratssitzung zeitgleich zum Verwaltungs- und Finanzausschuss stattgefunden hat.

  4. Die Frage nach der Abschaffung der unechten Teilortswahl für den Ortschaftsrat Eltershofen war nicht einschlägig, da diese dort nicht angewandt wird.

 

III. Gailenkirchen

Der Ortschaftsrat Gailenkirchen war in seiner Sitzung vom 10. Juli 2013 nicht beschlussfähig und konnte daher lediglich eine Empfehlung aussprechen.

  1. Die anwesenden Mitglieder des Ortschaftsrates haben sich einstimmig gegen die Abschaffung der unechten Teilortswahl für den Gemeinderat ausgesprochen.

  2. Bei den in der Sitzungsvorlage beschriebenen Alternativen (Entscheidung über die Abschaffung per Gemeinderatsbeschluss oder Bürgerentscheid) haben sich die anwesenden Mitglieder des Ortschaftsrates bei 4:1 Stimmen mehrheitlich für ein Votum durch den Gemeinderat und damit gegen einen Bürgerentscheid bzw. gegen die Abschaffung insgesamt ausgesprochen.

  3. Die in der Diskussion des Verwaltungs- und Finanzausschusses ins Gespräch gebrachte Möglichkeit einer Abschaffung zu den Kommunalwahlen 2019 wurde mehrheitlich begrüßt, obgleich die Abschaffung der unechten Teilortswahl insgesamt weiter kritisch gesehen wird; hierüber soll der Gemeinderat entscheiden.

  4. Die Abschaffung der unechten Teilortswahl für den Ortschafts­rat Gailenkirchen wurde einstimmig abgelehnt.

 

IV. Gelbingen

  1. Der Ortschaftsrat Gelbingen hat sich in seiner Sitzung vom 16. Juli 2013 bei 5 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen mehrheitlich für die Abschaffung der unechten Teilortswahl für den Gemeinderat ausgesprochen.

  2. Bei den in der Sitzungsvorlage beschriebenen Alternativen (Entscheidung über die Abschaffung per Gemeinderatsbeschluss oder Bürgerentscheid) hat sich der Ortschaftsrat einstimmig für ein Votum durch den Gemeinderat und damit gegen einen Bürgerentscheid ausgesprochen.

  3. Auf die in der Diskussion des Verwaltungs- und Finanzausschusses ins Gespräch gebrachte Möglichkeit einer Abschaffung zu den Kommunalwahlen 2019 wurde nicht näher eingegangen, da eine Abschaffung zu den Kommunalwahlen 2014 bereits eine entsprechende Mehrheit gefunden hatte.

  4. Die Abschaffung der unechten Teilortswahl für den Ortschafts­rat wurde bei 4 Ja- und 4 Nein-Stimmen abgelehnt (Antrag ist bei Stimmengleichheit formal angelehnt).

 

V. Sulzdorf

  1. Der Ortschaftsrat Sulzdorf hat sich in seiner Sitzung vom 16. Juli 2013 einstimmig gegen die Abschaffung der unechten Teilortswahl für den Gemeinderat ausgesprochen.

  2. Bei den in der Sitzungsvorlage beschriebenen Alternativen (Entscheidung über die Abschaffung per Gemeinderatsbeschluss oder Bürgerentscheid) hat sich der Ortschaftsrat bei 1:2 Stimmen und 6 Enthaltungen mehrheitlich für ein Votum durch den Gemeinderat und damit gegen einen Bürgerentscheid bzw. gegen die Abschaffung insgesamt ausgesprochen.

  3. Die in der Diskussion des Verwaltungs- und Finanzausschusses ins Gespräch gebrachte Möglichkeit einer Abschaffung zu den Kommunalwahlen 2019 wurde ebenfalls einstimmig abgelehnt.

  4. Die Frage nach der Abschaffung der unechten Teilortswahl für den Ortschaftsrat in Sulzdorf war nicht einschlägig, da diese dort nicht angewandt wird.

 

VI. Tüngental

Der Ortschaftsrat Tüngental beriet über den Sachverhalt in seiner Sitzung vom 18. Juli 2013. Er stimmte einstimmig für die Beibehaltung der unechten Teilortswahl und hält einen Bürgerentscheid nicht für sinnvoll.

 

VII. Weckrieden

  1. Der Ortschaftsrat Weckrieden hat sich in seiner Sitzung vom 11. Juli 2013 einstimmig gegen die Abschaffung der unechten Teilortswahl für den Gemeinderat ausgesprochen.

  2. Bei den in der Sitzungsvorlage beschriebenen Alternativen (Entscheidung über die Abschaffung per Gemeinderatsbeschluss oder Bürgerentscheid) hat sich der Ortschaftsrat einstimmig für ein Votum durch den Gemeinderat und damit gegen einen Bürger­entscheid bzw. gegen die Abschaffung insgesamt ausgesprochen.

  3. Auf die in der Diskussion des Verwaltungs- und Finanzausschusses ins Gespräch gebrachte Möglichkeit einer Abschaffung zu den Kommunalwahlen 2019 wurde nicht näher eingegangen.

  4. Die Frage nach der Abschaffung der unechten Teilortswahl für den Ortschaftsrat in Weckrieden war nicht einschlägig, da diese dort nicht angewandt wird.

 

Nach Meinung von Oberbürgermeister Pelgrim ist das Instrument der unechten Teilortswahl ein Relikt aus der Eingemeindungszeit, welches sich aufgrund des Zusammenwachsens der Ortsteile und der Kernstadt nach 40 Jahren überholt hat. Die Einschränkung des aktiven und passiven Wahlrechts bei Anwendung der unechten Teilortswahl entsprechen nicht den demokratischen Gepflogenheiten. Die heute zur Entscheidung stehenden Varianten sind einerseits die Durchführung eines Bürgerentscheids oder andererseits die Abschaffung der unechten Teilortswahl durch den Gemeinderat mittels Änderung der Hauptsatzung. Oberbürgermeister Pelgrim nimmt Bezug auf das Meinungsbild der Ortschaftsräte: Keiner der Ortschaftsräte hat sich für die Durchführung eines Bürgerentscheids ausgesprochen; der Ortsteil Gelbingen ist für die sofortige Abschaffung der unechten Teilortswahl, der Ortsteil Bibersfeld für die Abschaffung zur Kommunalwahl 2019. Alle anderen Ortschaftsräte haben sich gegen die Abschaffung der unechten Teilortswahl ausgesprochen. Oberbürgermeister Pelgrim möchte trotz des Votums der Ortschaftsräte gegen den Bürgerentscheid diese Möglichkeit dennoch heute in die Beschlussfassung mit aufnehmen. Ergibt sich für die Durchführung eines Bürgerentscheids nicht die erforderliche Mehrheit, möchte Oberbürgermeister Pelgrim die Abschaffung der unechten Teilortswahl mittels Satzungsbeschluss zur Änderung der Hauptsatzung durchführen. Nach rechtlicher Einschätzung des Regierungspräsidiums und der Verwaltung ist die Abschaffung der unechten Teilortswahl zur nächsten Kommunalwahl 2014 durch eine Verkürzung der Frist zur Bewerberaufstellung gemäß §§ 2 und 9 Kommunalwahlgesetz (KommWG) rechtskonform möglich.

- Stadträtin Schmalzriedt ab 18.10 Uhr anwesend -

Abschließend gibt Oberbürgermeister Pelgrim eine persönliche Einschätzung ab: S. E. ist die Stadt Schwäbisch Hall nach 40 Jahren gut zusammengewachsen, dies sollte auch in einem einheitlichen Wahlverfahren Ausdruck finden.

Stadträtin Rabe führt aus, dass in den Sitzungsvorlagen ausführlich auf die Gründe für die Abschaffung der unechten Teilortswahl eingegangen wurde. Eventuell ist dies ein Grund dafür, dass nahezu keine öffentliche Diskussion zustande gekommen ist. Für sie ist die Abschaffung der unechten Teilortswahl ein Beispiel dafür, dass oftmals Theorie und Praxis auseinandergehen. Die Gründe für die Abschaffung scheinen plausibel, jedoch ergibt sich aus der Praxis ein anderes Bild: Die Ortschaften befürchten einen Verlust an Einfluss und des Gehörtwerdens. Stadträtin Rabe stellt fest, dass in den Ortschaften ein überaus hohes Maß an Zusammenhalt und Bürgersinn vorhanden ist. Diese Aspekte wurden weder erwähnt noch gewürdigt. Dies möchte sie hiermit tun. Die CDU-Fraktion stellt sich hinter das Votum der Ortschaftsräte; sie lehnt die Abschaffung der unechten Teilortswahl sowohl über eine Satzungsänderung als auch über einen Bürgerentscheid ab.

Stadtrat Kaiser hält einen Bürgerentscheid zusammen mit der Bundestagswahl am 22.09.2013 für zu kurzfristig. Er sieht keinen Grund der Eilbedürftigkeit und stellt den Antrag, einen Bürgerentscheid 2014 – parallel zur Kommunalwahl mit Wirkung zur Kommunalwahl 2019 - durchzuführen.

Für Stadtrat Baumann entspricht die Durchführung eines Bürgerentscheids dem zurzeit allgegenwärtigen Gedanken der neuen Landesregierung hinsichtlich der Bürgerbeteiligung. Ein Aufschieben des Themas in das Jahr 2019 ist für ihn keine Lösung. Nach Abschaffung der unechten Teilortswahl werden die Bürgerinnen und Bürger in den Teilorten gleich gut vertreten sein, denn die Bürgerinnen und Bürger der Teilorte beobachten die einzelnen Stadträtinnen und Stadträte genau, ob sie auch ein Auge für die Teilortsbelange haben. Diejenigen, die gegen die Abschaffung der unechten Teilortswahl votieren, erinnert er daran, dass es immer schwierig war, Bewerberinnen und Bewerber aus den Teilorten zu einer Kandidatur für den Gemeinderat zu bewegen.
Es wird immer schwieriger, mit allen Teilen der Bevölkerung über Politik zu diskutieren; die Bevölkerung ist der Meinung, dass Politikerinnen und Politikern nur auf ihren eigenen Vorteil aus sind - dies verhalte sich im Gemeinderat genauso.

Stadträtin Herrmann will die Vor- und Nachteile einer Abschaffung der unechten Teilortswahl gegeneinander abwägen. Einen Eingriff gemäß §§ 2 und 9 KommWG (Fristverkürzung) hält sie für fragwürdig. Sie befürwortet den Weg, über die Abschaffung der unechten Teilortswahl mittels Bürgerentscheid zu entscheiden.

Stadtrat Preisendanz stellt fest, dass die Gemeinschaft in den Ortsteilen nicht von der Wahlform abhängig ist. Ein Wahlsystem wie die unechte Teilortswahl, das eine Vielzahl von ungültigen Stimmzettel zur Folge hat, ist zu hinterfragen. Es hat sich herausgestellt, dass es nicht Wunsch der Öffentlichkeit ist, dieses Thema breit zu diskutieren, von daher ist für ihn ein Hinausschieben nicht erforderlich.

Stadtrat Kaiser wehrt sich gegen den Vorwurf, persönliche Interessen zu verfolgen. Er stellt fest, dass sich die Parteien/ Wählervereinigungen, die keine Teilortsvertreter in ihren Reihen haben, mit dieser Entscheidung leichter tun.

Für Stadtrat Reber ist es nun an der Zeit, über die Abschaffung der unechten Teilortswahl zu entscheiden. Auf Schwäbisch Hall werden durch diese Entscheidung keine großen Veränderungen zukommen.

Stadtrat Sakellariou ermahnt Stadtrat Baumann, seiner Stellung als ehrenamtlicher Stellvertreter des Oberbürgermeisters gerecht zu werden. Es geht in dieser Position nicht an, anderen Ratskolleginnen/ -kollegen Eigeninteressen zu unterstellen.
Stadtrat Sakellariou bekennt sich als Anhänger der unechten Teilortswahl. Alle Teilorte verfügen über ein spezifisches Eigenleben, welches einen garantieren Sitz im Gemeinderat rechtfertigt. Er zieht einen Vergleich zu einer Gesamtbetriebsratswahl, wo nie die garantierte Vertretung der einzelnen Berufssparten oder Geschlechter angezweifelt wurde. Die Verkürzung der Frist zur Bewerberaufstellung gemäß KommWG mitten in der Kandidatensuche hält er für fragwürdig. Er unterstützt den Antrag des Fraktionsvorsitzenden Kaiser.

Stadtrat und Ortsvorsteher Frank wirft in die Diskussion, dass in den Ortschaften sehr wohl diskutiert werde. Der Ortschaftsrat Sulzdorf hat sich einstimmig gegen die Abschaffung der unechten Teilortswahl im Gemeinderat ausgesprochen.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt klar, dass oftmals zu viele Stimmen auf die Teilortsbewerberinnen/ -bewerber verteilt werden, was die Ungültigkeit des Stimmzettels zur Folge hat. Die Betriebsratswahl entspräche einer „echten Teilortswahl“ und kann somit nicht verglichen werden.

Stadtrat Baumann kritisiert, dass Betriebsratswahlen mit der unechten Teilortswahl nicht verglichen werden können (siehe Ausführungen von Oberbürgermeister Pelgrim). Er stellt außerdem klar, dass für die ehrenamtliche Stellvertretung des Oberbürgermeisters das bisher allgemein akzeptierte Senioritätsprinzip angewandt wurde. Auch er ist Demokrat und wird Mehrheitsentscheidungen sowohl des Gemeinderats als auch einen Bürgerentscheid akzeptieren.

Stadtrat Schorpp sieht in dem Vorschlag, den Bürgerentscheid 2014 – parallel zur Kommunalwahl mit Wirkung zur Kommunalwahl 2019 – durchzuführen, eine goldene Brücke für den Gemeinderat. Durch Änderungen des Wahlsystems ist die Vielfalt der Ortschaften keinesfalls gefährdet. Der Gemeinderat hat die Wünsche der Ortschaftsräte stets respektiert.

Stadtrat Wanner legt Wert darauf, dass die SPD-Fraktion sich in den Grundsätzen einig ist. Sie möchten einen Bürgerentscheid, jedoch nicht zu dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Zeitpunkt der Bundestagswahl 2013, sondern der Kommunalwahl 2014. Er bittet diesen Antrag als Erstes abstimmen zu lassen.

Stadtrat Dr. Pfisterer hält die unechte Teilortswahl in den abgeschlossenen, abgelegenen Ortsteilen für eine Stärkung der Gesamtstadt. Auch er hält es für richtig, den Bürgerentscheid im Rahmen der Kommunalwahl 2014 durchzuführen.

Stadtrat Baumann gibt zu bedenken, dass im Falle eines positiven Quorums durch die Bürgerschaft der 2014 neu gewählte Gemeinderat fünf Jahre im Amt ist – im Wissen, dass er aus einem Wahlsystem hervorgegangen ist, das die Bürgerinnen und Bürger gerade abgelehnt haben.

Oberbürgermeister Pelgrim legt das Abstimmungsprozedere wie folgt fest:
Zuerst wird über den SPD-Antrag, Durchführung eines Bürgerentscheids 2014 – parallel zur Kommunalwahl mit Wirkung zur Kommunalwahl 2019 - abgestimmt. Hierfür notwendig ist gem. § 21 Abs. 1 GemO eine 2/3 Mehrheit aller Mitglieder des Gemeinderats (27 Stimmen). Sollte diese Option nicht die erforderliche Mehrheit erreichen, so wird in einem zweiten Schritt der Bürgerentscheid parallel zur Bundestagswahl am 22.09.2013 mit Veränderungen zur Kommunalwahl 2014 abgestimmt. Auch hierfür ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich. Sollte auch diese Mehrheit nicht erreicht werden, ist in einem dritten Schritt die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung mit dem Ziel der Abschaffung der unechten Teilortswahl abzustimmen - hierfür ist gem. § 4 Abs. 2 GemO eine absolute Mehrheit (21 Stimmen) notwendig.

Stadtrat Preisendanz stellt den Antrag, zuerst zu entscheiden, ob überhaupt ein Bürger­entscheid durchgeführt werden soll; erst dann soll über die konkreten Anträge mit Terminen abgestimmt werden.

Nach Meinung von Oberbürgermeister Pelgrim und Fachbereichsleiter Hauptverwaltung Wunderlich handelt es sich bei diesem Antrag mangels Bestimmtheit lediglich um einen grundsätzlichen Beschluss ohne Verbindlichkeit.

Antrag der FDP-Fraktion:
Kann sich der Gemeinderat grundsätzlich vorstellen, mittels eines Bürgerentscheids die Abschaffung der unechten Teilortswahl zur Abstimmung zu stellen.
(34 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)

Antrag der SPD-Fraktion:
Der Bürgerentscheid wird – parallel zur Kommunalwahl 2014 mit Wirkung zur Kommunalwahl 2019 - durchgeführt.
(20 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
Die nach § 21, Abs. 1 GemO erforderliche 2/3 Mehrheit mit 27 Stimmen ist nicht zustande gekommen.

Antrag der Verwaltung
Durchführung eines Bürgerentscheids parallel zur Bundestagswahl am 22.09.2013 mit Änderungen zur Kommunalwahl 2014.
(23 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)
Die nach § 21, Abs. 1 GemO erforderliche 2/3 Mehrheit mit 27 Stimmen ist nicht zustande gekommen.

Alternativer Antrag der Verwaltung lt. SV 1. zu 214/13:
Der Gemeinderat stimmt der 2. Änderung der Hauptsatzung gemäß Anlage zu.
Der Gemeinderat stimmt der Verkürzung der Frist für die Bewerberaufstellung gemäß § 2 und 9 KommWG zu.
(22 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)
Die nach § 4, Abs. 2 GemO erforderliche absolute Mehrheit mit 21 Stimmen ist zustande gekommen.
Die unechte Teilortswahl für den Gemeinderat ist somit zur Kommunalwahl 2014 abgeschafft.

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