§ 135 - Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2012 bis 2016 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2013 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 20.03.2013, § 51, beschlossen. Darauf wurde die beschlossene Satzung dem Regierungspräsidium Stuttgart nach § 81 Abs. 2 GemO i.V.m. § 97 Abs. 1 GemO vorgelegt.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat nun mit Schreiben vom 15.05.2013 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt und die vorgesehenen Kreditaufnahmen genehmigt.

Der Haushaltsplan der Stiftung enthält einen Investitions- und Finanzierungsplan für die Jahre 2012 bis 2016. Nach § 85 Abs. 4 GemO i.V.m. § 97 Abs. 1 GemO ist dieser Finanzplan mit dem Investitionsprogramm vom Gemeinderat spätestens mit der Haushaltssatzung zu beschließen. Diese ausdrückliche Beschlussfassung ist bisher nicht erfolgt. Daher hat das Regierungspräsidium in seinem Schreiben darauf hingewiesen, künftig den Finanzplan mit dem Investitionsprogramm vom Gemeinderat spätestens mit dem Beschluss über die Haushaltssatzung ausdrücklich beschließen zu lassen.

Beschluss:

Dem im Haushaltsplan 2013 enthaltenen Investitions- und Finanzierungsplan für die Jahre 2012 bis 2016 wird zugestimmt.
(35 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

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