§ 132 - Hochwasserschutz Kläranlage Vogelholz/ Hochwasserpumpwerk (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Hochwasserereignisse am Kocher führten in der Vergangenheit immer wieder zu Hochwasserproblemen im Bereich der Kläranlage Vogelholz. Beim Hochwasser im Jahr 1993 wurde die Kläranlage überflutet und der Betrieb musste vollständig eingestellt werden.
Eine vollständige Flutung der Pumpenkeller mit entsprechenden materiellen Schäden konnte damals durch massiven Einsatz des Klärwerkpersonals gerade noch verhindert werden. Auch bei den Hochwassern 1998 und 2002 war der Betrieb jeweils stark beeinträchtigt.
Bei solch einem Hochwasser, das einem 100-jährigen Ereignis entspricht, liegt der Wasserspiegel im Kocher 1,1 m über der Überfallkante der Nachklärbecken.

Bereits bei den regelmäßig jährlich wiederkehrenden Hochwässern werden die Nachklärbecken eingestaut. Diese Betriebszustände sind problematisch, weil dann eine kontrollierte Strömung von Klarwasser und Schlamm nicht mehr gegeben ist und somit kann Schlamm in den Kocher gelangen und die wasserwirtschaflich gefordeten Werte können nicht mehr eingehalten werden. Im schlimmsten Fall kann dies zu einer Verdoppelung bei der Abwasserabgabe führen. Derzeit beläuft sich die Abwasserabgabe auf ca. 100.000 € im Jahr. Diese Kosten sind verrechenbar. Eine Verdoppelung der Abwasserabgabe ist nach den rechtlichen Grundlagen nicht mehr verrechenbar. Diese Kosten bleiben dann beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung.

Als erster Schritt zum Schutz der Kläranlage wurde im Jahr 2010 ein Hochwasserschutzdamm mit einer Länge von ca. 390 m gebaut. Diese Maßnahme wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart mit einem Betrag von 200.000 € aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes bezuschusst. Zur Erzielung eines 100-jährigen Hochwasserschutzgrades ist nun als ein weiterer wichtiger Bestandteil der Hochwasserschutzmaßnahme die Hochwasserpumpe zu realisieren.

Das ursprünglich geplante Hochwasserpumpwerk aus dem Jahr 2010 (Schneckenpumpwerk) wurde aufgrund der hohen Herstellungskosten von ca. 770.000 € (ohne Betriebskosten) verworfen. In diesen Kosten sind die zu erwartenden Betriebskosten über die Folgejahre nicht enthalten. Daher wurden zwei weitere technische Varianten vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung untersucht. Die vorliegenden Untersuchungen im Rahmen der Vorplanung zeigen, dass eine mobile Pumpwerkstation oder eine Tauchmotor-Pumpwerkstation mit Investitionskosten von 360.000 € bzw. 355.000 € inkl. Honorarkosten gebaut werden kann. In einem weiteren Schritt werden nun beide Varianten genauer untersucht.
Um den Ablauf der Kläranlage hydraulisch vom Kocher zu trennen, wird für beide Varianten der Bau eines Absperrbauwerkes erforderlich. Um einen Rückstau aus dem Kocher zu vermeiden wird das Pumpwerk so dimensioniert, dass die maximale Zuflussmenge von 550 l/s zu der Kläranlage nach der Reinigung über den höchsten Wasserspiegel im Ablaufkanal zum Kocher gefördert wird.

Das Ingenieurbüro Bäuerle & Partner aus Ellwangen wird auf der Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure einen Honorarvorschlag für die weitere Planung und die Umsetzung der Baumaßnahme vorlegen. Die Planungskosten werden auf ca. 50.000 € geschätzt.
Der Honorarvorschlag wird mit dem Fachbereich Revision abgestimmt.

Beschluss:

Der Bau- und Planungsausschuss / der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Es wird zugestimmt, die Planungen weiter zu betreiben.
(einstimmig - 36 -)

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