2697668/meetingminutes/4090437/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
(automatisch generiert)
 
(Änderung am 16.07.2013 13:26, durch Sigrid Kitterer.)
 
Zeile 1: Zeile 1:
 
{{paragraph_template
 
{{paragraph_template
|paragraph-attribute-id=4090437|paragraph-attribute-mm_id=2697668|paragraph-attribute-number=5|paragraph-attribute-subnumber=|paragraph-attribute-full_number=5|paragraph-attribute-meeting_collecting_main=175/13|paragraph-attribute-title=Anordnung der Umlegung nach § 46 Abs. 1 BauGB für das Wohngebiet "An der Breiteich II-IV"|paragraph-attribute-statement=<p>
+
|paragraph-attribute-id=4090437|paragraph-attribute-mm_id=2697668|paragraph-attribute-number=128|paragraph-attribute-subnumber=|paragraph-attribute-full_number=128|paragraph-attribute-meeting_collecting_main=175/13|paragraph-attribute-title=Anordnung der Umlegung nach § 46 Abs. 1 BauGB für das Wohngebiet "An der Breiteich II-IV"|paragraph-attribute-statement=<p>
 
Zur weiteren Deckung der sehr guten Bauplatznachfrage im Wohnbaugebiet &bdquo;An der Breiteich&ldquo; ist die weitere Erschlie&szlig;ung von Bauabschnitten im Jahr 2013 vorgesehen. Parallel soll der Vertrieb der Wohnbaupl&auml;tze starten, so dass ab Ende 2014 die privaten Bauma&szlig;nahmen begonnen werden k&ouml;nnen. Insgesamt stehen im II. Bauabschnitt 47 Baupl&auml;tze (39 I-geschossig, sieben II-geschossig, einer III-geschossig), im III. Bauabschnitt&nbsp; 47 Baupl&auml;tze (39 I-geschossig, sieben II-geschossig, einer III-geschossig) und im IV. Bauabschnitt 68 Baupl&auml;tze (35 I-geschossig, 32 II-geschossig, einer III-geschossig), zusammen 162 Baupl&auml;tze zur Verf&uuml;gung.</p>
 
Zur weiteren Deckung der sehr guten Bauplatznachfrage im Wohnbaugebiet &bdquo;An der Breiteich&ldquo; ist die weitere Erschlie&szlig;ung von Bauabschnitten im Jahr 2013 vorgesehen. Parallel soll der Vertrieb der Wohnbaupl&auml;tze starten, so dass ab Ende 2014 die privaten Bauma&szlig;nahmen begonnen werden k&ouml;nnen. Insgesamt stehen im II. Bauabschnitt 47 Baupl&auml;tze (39 I-geschossig, sieben II-geschossig, einer III-geschossig), im III. Bauabschnitt&nbsp; 47 Baupl&auml;tze (39 I-geschossig, sieben II-geschossig, einer III-geschossig) und im IV. Bauabschnitt 68 Baupl&auml;tze (35 I-geschossig, 32 II-geschossig, einer III-geschossig), zusammen 162 Baupl&auml;tze zur Verf&uuml;gung.</p>
 
<p>
 
<p>
Zeile 7: Zeile 7:
 
Die Verwaltung schl&auml;gt daher die Anordnung einer Umlegung zur Realisierung des Wohnbaugebiets &bdquo;An der Breiteich II-IV&ldquo; vor.</p>
 
Die Verwaltung schl&auml;gt daher die Anordnung einer Umlegung zur Realisierung des Wohnbaugebiets &bdquo;An der Breiteich II-IV&ldquo; vor.</p>
 
<p>
 
<p>
<u>1.&nbsp;&nbsp; Anordnung der Umlegung nach &sect; 46 Abs. 1 BauGB</u></p>
+
<u>1. Anordnung der Umlegung nach &sect; 46 Abs. 1 BauGB</u></p>
 
<p>
 
<p>
 
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.05.2008 f&uuml;r das Gebiet&nbsp; &ldquo;An der Breiteich&ldquo; in der Gemarkung Schw&auml;bisch Hall, Flur Schw&auml;bisch Hall ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet (Aufstellungsbeschluss), welches mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes am 16.07.2010 abgeschlossen wurde.</p>
 
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.05.2008 f&uuml;r das Gebiet&nbsp; &ldquo;An der Breiteich&ldquo; in der Gemarkung Schw&auml;bisch Hall, Flur Schw&auml;bisch Hall ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet (Aufstellungsbeschluss), welches mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes am 16.07.2010 abgeschlossen wurde.</p>
Zeile 13: Zeile 13:
 
Zur Erschlie&szlig;ung und Neugestaltung des Gebietes &ldquo; An der Breiteich II - IV &ldquo; m&uuml;ssen die bebauten und unbebauten Grundst&uuml;cke durch Umlegung in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Gr&ouml;&szlig;e f&uuml;r die bauliche oder sonstige Nutzung zweckm&auml;&szlig;ig gestaltete Grundst&uuml;cke entstehen. Die Grundst&uuml;cke m&uuml;ssen so gestaltet werden, dass nach dem Bebauungsplan baureife Grundst&uuml;cke entstehen. Diese Neuordnung geschieht mittels des Umlegungsverfahrens nach den &sect;&sect; 45 ff BauGB.</p>
 
Zur Erschlie&szlig;ung und Neugestaltung des Gebietes &ldquo; An der Breiteich II - IV &ldquo; m&uuml;ssen die bebauten und unbebauten Grundst&uuml;cke durch Umlegung in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Gr&ouml;&szlig;e f&uuml;r die bauliche oder sonstige Nutzung zweckm&auml;&szlig;ig gestaltete Grundst&uuml;cke entstehen. Die Grundst&uuml;cke m&uuml;ssen so gestaltet werden, dass nach dem Bebauungsplan baureife Grundst&uuml;cke entstehen. Diese Neuordnung geschieht mittels des Umlegungsverfahrens nach den &sect;&sect; 45 ff BauGB.</p>
 
<p>
 
<p>
&nbsp;</p>
+
<br />
<p>
+
<u>2. Mitwirkung beratender Sachverst&auml;ndiger nach &sect; 5 Abs. 1&nbsp; BauGB-DVO</u></p>
<u>2.&nbsp;&nbsp; Mitwirkung beratender Sachverst&auml;ndiger nach &sect; 5 Abs. 1&nbsp; BauGB-DVO</u></p>
+
 
<p>
 
<p>
 
Nach &sect; 5 der Verordnung der Landesregierung des Ministeriums f&uuml;r Verkehr und Infrastruktur und des Finanz- und Wirtschaftsministeriums zur Durchf&uuml;hrung des Baugesetzbuchs (Durchf&uuml;hrungsverordnung zum Baugesetzbuch BauGB-DVO) ist zum Umlegungsausschuss als Sachverst&auml;ndiger zur Mitwirkung mit beratender Stimme mindestens ein Bausachverst&auml;ndiger, der im Baurecht, insbesondere in der Bauleitplanung, Erfahrung besitzt und ein &ouml;rtlich zugelassener &Ouml;ffentlich bestellter Vermessungsingenieur zu bestellen.</p>
 
Nach &sect; 5 der Verordnung der Landesregierung des Ministeriums f&uuml;r Verkehr und Infrastruktur und des Finanz- und Wirtschaftsministeriums zur Durchf&uuml;hrung des Baugesetzbuchs (Durchf&uuml;hrungsverordnung zum Baugesetzbuch BauGB-DVO) ist zum Umlegungsausschuss als Sachverst&auml;ndiger zur Mitwirkung mit beratender Stimme mindestens ein Bausachverst&auml;ndiger, der im Baurecht, insbesondere in der Bauleitplanung, Erfahrung besitzt und ein &ouml;rtlich zugelassener &Ouml;ffentlich bestellter Vermessungsingenieur zu bestellen.</p>
 
<p>
 
<p>
Die Verwaltung schl&auml;gt vor, als bautechnischen Sachverst&auml;ndigen das B&uuml;ro Wick + Partner, Stuttgart zu bestellen.<br />
+
Die Verwaltung schl&auml;gt vor, als bautechnischen Sachverst&auml;ndigen das B&uuml;ro Wick &amp; Partner, Stuttgart zu bestellen.<br />
Als vermessungstechnischen Sachverst&auml;ndigen schl&auml;gt die Verwaltung vor, den &Ouml;ffentlich bestellten Vermessungsingenieur Herrn Dipl.-Ing. (FH) Helmut K&auml;ser vom Vermessungsb&uuml;ro K&auml;ser + Reiner zu bestellen.</p>
+
Als vermessungstechnischen Sachverst&auml;ndigen schl&auml;gt die Verwaltung vor, den &Ouml;ffentlich bestellten Vermessungsingenieur Herrn Dipl.-Ing. (FH) Helmut K&auml;ser vom Vermessungsb&uuml;ro K&auml;ser &amp; Reiner zu bestellen.</p>
 
<p>
 
<p>
 
Anlage 1: [[Media:13-175.pdf{{!}}&Uuml;bersichtsplan]]</p>
 
Anlage 1: [[Media:13-175.pdf{{!}}&Uuml;bersichtsplan]]</p>
 
<p>
 
<p>
 
Anlage 2: [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/2286087/meetingminutes/2308323/paragraph Beschluss Besetzung st&auml;ndiger Umlegungsausschuss]</p>
 
Anlage 2: [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/2286087/meetingminutes/2308323/paragraph Beschluss Besetzung st&auml;ndiger Umlegungsausschuss]</p>
 +
<p>
 +
&nbsp;</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
<u>Stadtrat Reber</u> schl&auml;gt vor, die Hofstelle S&uuml;lz wieder einer Wohnnutzung zuzuf&uuml;hren und ggf. zu erweitern.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
Dies wird von <u>Stadtrat Kaiser</u> abgelehnt.</p>
 
|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=<ol>
 
|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=<ol>
 
<li>
 
<li>
Zeile 32: Zeile 37:
 
<br />
 
<br />
 
Die voraussichtliche Abgrenzung ist im &Uuml;bersichtsplan vom 27.05.2013 vom Vermessungsb&uuml;ro K&auml;ser + Reiner dargestellt.<br />
 
Die voraussichtliche Abgrenzung ist im &Uuml;bersichtsplan vom 27.05.2013 vom Vermessungsb&uuml;ro K&auml;ser + Reiner dargestellt.<br />
<br />
 
 
Das Umlegungsgebiet umfasst eine Fl&auml;che von ca. 23,0 ha.<br />
 
Das Umlegungsgebiet umfasst eine Fl&auml;che von ca. 23,0 ha.<br />
 
<br />
 
<br />
Zeile 40: Zeile 44:
 
Als beratende Sachverst&auml;ndige gem&auml;&szlig; &sect; 5 (BauGB-DVO) werden bestellt, als bautechnischer Sachverst&auml;ndiger das B&uuml;ro Wick + Partner, Stuttgart, als vermessungstechnischer Sachverst&auml;ndiger der &Ouml;ffentlich bestellte Vermessungsingenieur Herr Dipl.-Ing. (FH) Helmut K&auml;ser vom Vermessungsb&uuml;ro K&auml;ser + Reiner.</li>
 
Als beratende Sachverst&auml;ndige gem&auml;&szlig; &sect; 5 (BauGB-DVO) werden bestellt, als bautechnischer Sachverst&auml;ndiger das B&uuml;ro Wick + Partner, Stuttgart, als vermessungstechnischer Sachverst&auml;ndiger der &Ouml;ffentlich bestellte Vermessungsingenieur Herr Dipl.-Ing. (FH) Helmut K&auml;ser vom Vermessungsb&uuml;ro K&auml;ser + Reiner.</li>
 
</ol>
 
</ol>
|paragraph-attribute-comments=|paragraph-attribute-keywords=|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Anordnung der Umlegung nach § 46 Abs. 1 BauGB für das Wohngebiet "An der Breiteich II-IV"|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=26.06.2013|paragraph-template-backlink=2697668/0/meetingminutes|}}
+
<p>
 +
(30 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 5 Enthaltungen)</p>
 +
|paragraph-attribute-comments=1 A. FB 23/ HGE|paragraph-attribute-keywords=An der Breiteich, Umlegungsverfahren|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Anordnung der Umlegung nach § 46 Abs. 1 BauGB für das Wohngebiet "An der Breiteich II-IV"|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=26.06.2013|paragraph-template-backlink=2697668/0/meetingminutes|}}
  
 
[[Category:TYP:P|4090437]]
 
[[Category:TYP:P|4090437]]
[[Category:MMID:2697668|#########5##########]]
+
[[Category:MMID:2697668|#######128##########]]
 
[[Category:SEC:PUB]]
 
[[Category:SEC:PUB]]
 +
[[Category:Index:An der Breiteich|Anordnung der Umlegung nach § 46 Abs. 1 BauGB für das Wohngebiet "An der Breiteich II-IV" (26.06.2013, Gemeinderat)]]
 +
[[Category:Index:Umlegungsverfahren|Anordnung der Umlegung nach § 46 Abs. 1 BauGB für das Wohngebiet "An der Breiteich II-IV" (26.06.2013, Gemeinderat)]]
 
[[Category:Startdate|2013-06-26]]
 
[[Category:Startdate|2013-06-26]]

Aktuelle Version vom 16. Juli 2013, 12:26 Uhr

Sachvortrag:

Zur weiteren Deckung der sehr guten Bauplatznachfrage im Wohnbaugebiet „An der Breiteich“ ist die weitere Erschließung von Bauabschnitten im Jahr 2013 vorgesehen. Parallel soll der Vertrieb der Wohnbauplätze starten, so dass ab Ende 2014 die privaten Baumaßnahmen begonnen werden können. Insgesamt stehen im II. Bauabschnitt 47 Bauplätze (39 I-geschossig, sieben II-geschossig, einer III-geschossig), im III. Bauabschnitt  47 Bauplätze (39 I-geschossig, sieben II-geschossig, einer III-geschossig) und im IV. Bauabschnitt 68 Bauplätze (35 I-geschossig, 32 II-geschossig, einer III-geschossig), zusammen 162 Bauplätze zur Verfügung.

Um die beschriebene Zielsetzung, Beginn der Erschließungsarbeiten und Verkaufsstart der Bauplätze, im Jahr 2013 zu erreichen, wurden bereits intensive Gespräche mit dem privaten Eigentümer geführt. Bei diesen Grundstücksverhandlungen konnte keine Einigung auf freiwilliger Basis getroffen werden. Zum einen wurde der bisher bei allen Käufen in diesem Gebiet vereinbarte Einkaufspreis, egal ob Straßen-, Grün- oder Bauplatzfläche, nicht akzeptiert. Zum anderen konnte keine Einigung über den Kaufpreis der Hofstelle Sülz einschließlich der mit ihr verbundenen Wiesen und Ackerflächen erzielt werden.

Die Verwaltung schlägt daher die Anordnung einer Umlegung zur Realisierung des Wohnbaugebiets „An der Breiteich II-IV“ vor.

1. Anordnung der Umlegung nach § 46 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.05.2008 für das Gebiet  “An der Breiteich“ in der Gemarkung Schwäbisch Hall, Flur Schwäbisch Hall ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet (Aufstellungsbeschluss), welches mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes am 16.07.2010 abgeschlossen wurde.

Zur Erschließung und Neugestaltung des Gebietes “ An der Breiteich II - IV “ müssen die bebauten und unbebauten Grundstücke durch Umlegung in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Die Grundstücke müssen so gestaltet werden, dass nach dem Bebauungsplan baureife Grundstücke entstehen. Diese Neuordnung geschieht mittels des Umlegungsverfahrens nach den §§ 45 ff BauGB.


2. Mitwirkung beratender Sachverständiger nach § 5 Abs. 1  BauGB-DVO

Nach § 5 der Verordnung der Landesregierung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur und des Finanz- und Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des Baugesetzbuchs (Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch BauGB-DVO) ist zum Umlegungsausschuss als Sachverständiger zur Mitwirkung mit beratender Stimme mindestens ein Bausachverständiger, der im Baurecht, insbesondere in der Bauleitplanung, Erfahrung besitzt und ein örtlich zugelassener Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur zu bestellen.

Die Verwaltung schlägt vor, als bautechnischen Sachverständigen das Büro Wick & Partner, Stuttgart zu bestellen.
Als vermessungstechnischen Sachverständigen schlägt die Verwaltung vor, den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Herrn Dipl.-Ing. (FH) Helmut Käser vom Vermessungsbüro Käser & Reiner zu bestellen.

Anlage 1: Übersichtsplan

Anlage 2: Beschluss Besetzung ständiger Umlegungsausschuss

 

Stadtrat Reber schlägt vor, die Hofstelle Sülz wieder einer Wohnnutzung zuzuführen und ggf. zu erweitern.

Dies wird von Stadtrat Kaiser abgelehnt.

Beschluss:

  1. Auf Grund von § 46 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) m.W.v. 30.07.2011 wird für den westlichen Teil des seit dem 16.07.2010 rechtskräftigen Bebauungsplan “An der Breiteich“, Nr. 0195-01 in der Gemarkung Schwäbisch Hall, Flur Schwäbisch Hall die Umlegung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (§§ 45 – 79 BauGB) angeordnet.

    Sie trägt die Bezeichnung “ An der Breiteich II – IV “

    Die voraussichtliche Abgrenzung ist im Übersichtsplan vom 27.05.2013 vom Vermessungsbüro Käser + Reiner dargestellt.
    Das Umlegungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 23,0 ha.

    Die Durchführung dieser Umlegung obliegt gemäß §§ 3 und 4 der Verordnung der Landesregierung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur und des Finanz- und Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des Baugesetzbuchs (Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch BauGB-DVO) dem ständigen Umlegungsausschuss der Stadt Schwäbisch Hall.
     
  2. Als beratende Sachverständige gemäß § 5 (BauGB-DVO) werden bestellt, als bautechnischer Sachverständiger das Büro Wick + Partner, Stuttgart, als vermessungstechnischer Sachverständiger der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Herr Dipl.-Ing. (FH) Helmut Käser vom Vermessungsbüro Käser + Reiner.

(30 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 5 Enthaltungen)

Meine Werkzeuge