§ 125 - Sport- und Freizeitanlage Weilerwiese (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

s. a. GR vom 15.05.2013

In den Beratungen des Bau- und Planungsausschusses vom 29. April 2013, § 77, hatte die Verwaltung eine gegenüber den Ergebnissen der Workshops reduzierte Planung vorgelegt um die Lärmgrenzwerte einerseits sowie den durch den Haushalt vorgegebenen Kostenrahmen andererseits einzuhalten.

In der Ausschusssitzung wurde die Verwaltung damit beauftragt, die überarbeiteten Pläne gegenüber den Workshops zu kommunizieren sowie insbesondere um Elemente zugunsten von Mädchen zu ergänzen und entsprechend abzustimmen. Hierzu fand am 14. Mai 2013 ein Gespräch statt, dessen Ergebnisse wie folgt festgehalten werden können:

  1. Kein Platzierung einer Schaukel in der Nähe des Trampolins (zuvor beides im süd-  östlichen Bereich). Der Standort der Vogelnestschaukel wurde daher auf die südliche Seite des Hartplatzes verlegt. Alternativ zur Vogelnestschaukel ist auch eine sog. Sechseckschaukel denkbar. Hierbei handelt es sich um ein im Sechseck angeordnetes Holzgerüst an dem an jeder Seite, jeweils eine Autoreifenschaukel befestigt ist.
  2. Gewünscht war außerdem eine weitere Kommunikationsmöglichkeit in Form von Baumstämmen als Sitzmöglichkeiten mit einem Steintisch in der Mitte.
  3. Um außerdem dem Wunsch nach einer räumlichen Trennung der „Mädchen-Spielgeräte“ von den übrigen Angeboten nachzukommen, wird vorgeschlagen zwischen Hartplatz und Mädchen-Spielgeräte eine Hecke zu pflanzen.

Demnach beinhaltet der aktueller Planungsstand nunmehr folgende Elemente:

  • Hartplatz (20 x 40 Meter), auch als Eislaufbahn nutzbar
  • Bewegungsflächen einschl. Topografie
  • Sitzgelegenheiten und Treppenstufen
  • Sitz- und Spielerhebung
  • Laufbahn, einschl. Sprunggrube
  • Spielgeräte Vogelnest- / Sechseckschaukel, Trampolinanlange
  • Baumstämme mit Tisch
  • Graffiti- / Lärmschutzwände
  • div. Grünpflanzungen

Über die möglichen Lärmkonflikte und die rechtlichen Rahmenbedingungen wurde im Rahmen der bisherigen Sitzungen informiert. Mit den nun vorgelegten Planung, die auch eine Verlängerung der Graffiti-Frewalls als Schallschutzelemente vorsieht, geht die Verwaltung von einer Genehmigungsfähigkeit durch das Regierungspräsidium aus. Die Verwaltung wird im Zuge der Werkplanung und auf Basis des Verwaltungsvorschlags eine Detailabstimmung vornehmen, so dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich der Lärmwerte eingehalten werden.

Anlage 1: Lageplan

Anlage 2: Beurteilungspegel

Anlage 3: Präsentation Hr. Dietz

 

Stadträte Dr. Graf von Westerholt und Kaiser fordern, dass der Lärmgutachter Dipl.-Ing. Carsten Dietz zur vorgelegten, überarbeiteten Planung Stellung nimmt.

Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass Herr Dietz heute eingeladen wurde; er wird zur neuen Planung Stellung beziehen, wenn dies der Wunsch des Gemeinderats ist.

Stadtrat Kaiser stellt namens der SPD-Fraktion den Antrag, den Gutachter zu hören.

Nachdem keine Gegenrede erfolgt, erläutert Dipl.-Ing. Dietz anhand beiliegender Präsentation. Zentrale Aussagen hieraus sind:
Mit der vorliegenden Planung (u. a. mit Graffiti-Free-Walls als Lärmschutz) können die analog angewandten Grenzwerte der 18. BlmSchV eingehalten werden. Die vorgelegte Planung wird gerade noch von Fremdgeräuschen (Bundesstraße) überlagert. Bei einer lauteren Sport- und Freizeitanlage ist dies nicht mehr der Fall.

Stadtrat Dr. Pfisterer möchte die Lärmüberschreitung der früheren Planung dargestellt haben. Darüber hinaus möchte er wissen, ob bei Festlegung von Ruhezeiten die Lärmschutzrichtlinien erfüllt werden können.

Dipl.-Ing. Dietz bezeichnet die Lärmüberschreitung der früheren Planungen auch bei optimiert aufgestellten Geräten mit 6 dB (Folie 15). Eine Nutzungsuntersagung innerhalb der Ruhezeiten (7 - 9 Uhr, 13 - 15 Uhr, 20 - 22 Uhr) ist praktisch nicht umsetzbar, es sei denn die Anlage wird umzäunt und während diesen Zeiten abgeschlossen.

Oberbürgermeister Pelgrim gibt den Hinweis, dass man sich jetzt über Lärmgrenzen unterhalten hat. Zu betrachten darüber hinaus ist auch die Genehmigungsfähigkeit von baulichen Anlagen nach dem Baurecht.

Stadträtin Niemann möchte die Lärmimmissionen des Jugendtreffs/ Kiosk dargestellt haben.

Dipl.-Ing. Dietz kann hierzu keine Aussage treffen - dies müsste gerechnet werden.

Auch Stadtrat Kaiser möchte den sozialen Treffpunkt für Jugendliche erhalten.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt sich jedoch dann die Frage, ob eine Berechnung auf der Grundlage von 20 Jugendlichen noch rechtlich haltbar ist.

Stadtrat Kaiser fragt nach den Grundlagen der Berechnung. Sind dies gesetzlich fixierte Größen oder Annahmen?

Dipl.-Ing. Dietz erklärt, dass die Immissionswerte von z. B. fußballspielenden Jugendlichen in den Vorschriften fixiert sind. Die Nutzung der Anlage (20 Jugendliche) wurde aufgrund von Erfahrungswerten festgelegt.

Oberbürgermeister Pelgrim warnt davor eine Anlage zu bauen, die den Lärmwerten nicht entspricht. Man läuft Gefahr, dass die Anlage wieder stillgelegt wird.

Stadtrat Kaiser möchte die stationäre Jugendarbeit an dieser Stelle unbedingt erhalten.

Nach Ansicht von Oberbürgermeister Pelgrim kollidiert die stationäre Jugendarbeit mit dem Ganztagesschulangebot, eine evtl. mögliches Abend- bzw. Ferienangebot wiederum kollidiert mit den Ruhezeiten. Die Problematik des Baurechts (siehe oben) verschärft sich.

Stadträtin Niemann hat sich keine großen baulichen Anlagen für die Jugendarbeit vorgestellt; es genügen z. B. Bauwagen.

Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf die Schwierigkeiten der Bauwagen in den Teilorten.

Stadtrat Baumann lässt die Entwicklung der Planungen Sport- und Freizeitanlage Weilerwiese noch einmal Revue passieren. Er regt an, eine Erhebung der möglichen Nutzerinnen/ Nutzer durchzuführen; dann sind für ihn durchaus noch Erweiterungen denkbar.

Auch Stadtrat Kaiser und Stadträtin Niemann möchten das Projekt nach der Umsetzung weiter begleiten und mit den Nutzerinnen und Nutzern im Gespräch bleiben.

In Reihen der Zuhörerschaft wird ein Transparent aufgerollt mit der Aufschrift: „Kein Beschluss ohne Bürgerversammlung gemäß § 20 GemO“.

Stadtrat Preisendanz und seine Fraktion stimmt der vorgelegten Planung zu. Er kritisiert auf heftigste:

  • Das vorgelegte Angebot bewegt sich im Bereich „Luxus“.
  • In einem Brainstorming-Prozess ist es normal, dass nicht alle Vorschläge hinterher umgesetzt werden;
  • Die Kritik am Ablauf des Prozesses ist unberechtigt, da erst auf der Grundlage einer Planung ein Lärmgutachten erstellt werden kann;
  • Immer wieder kommt der Vorwurf aus der Bürgerschaft, nicht gehört zu werden: Es ist nicht schwer an Informationen zu kommen (Öffentlichkeit der Sitzungen) und außerdem können jederzeit alle Mitglieder des Gemeinderats angesprochen werden. Alle Stadträtinnen und Stadträte geben sich Mühe, die Interessen der Bürgerschaft zu vertreten. Er findet es unverschämt, dass man sich dann auch noch den Vorwurf anhören muss, die Bürgerinnen und Bürger würden nicht gehört.

Beschluss:

Der vorgestellten Konzeption wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Ausschreibungen entsprechend dem Programm durchzuführen.
(einstimmig - 36 -)

Meine Werkzeuge