§ 2 - Sport- und Freizeitanlage Weilerwiese (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 16. Juli 2013, 12:01 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

In den Beratungen des Bau- und Planungsausschusses vom 29. April 2013 hatte die Verwaltung eine gegenüber den Ergebnissen der Workshops reduzierte Planung vorgelegt um die Lärmgrenzwerte einerseits sowie den durch den Haushalt vorgegebenen Kostenrahmen andererseits einzuhalten (s. SV Nr. 1. zu 394/12).

In der Ausschusssitzung wurde die Verwaltung damit beauftragt, die überarbeiteten Pläne gegenüber den Workshops zu kommunizieren sowie insbesondere um Elemente zugunsten von Mädchen zu ergänzen und entsprechend abzustimmen. Hierzu fand am 14. Mai 2013 ein Gespräch statt, dessen Ergebnisse wie folgt festgehalten werden können:

  1. Kein Platzierung einer Schaukel in der Nähe des Trampolins (zuvor beides im süd-östlichen Bereich). Der Standort der Vogelnestschaukel wurde daher auf die südliche Seite des Hartplatzes verlegt. Alternativ zur Vogelnestschaukel ist auch eine sog. Sechseckschaukel denkbar. Hierbei handelt es sich um ein im Sechseck angeordnetes Holzgerüst an dem an jeder Seite, jeweils eine Autoreifenschaukel befestigt ist.
  2. Gewünscht war außerdem eine weitere Kommunikationsmöglichkeit in Form von Baumstämmen als Sitzmöglichkeiten mit einem Steintisch in der Mitte.
  3. Um außerdem dem Wunsch nach einer räumlichen Trennung der „Mädchen-Spielgeräte“ von den übrigen Angeboten nachzukommen, wird vorgeschlagen zwischen Hartplatz und Mädchen-Spielgeräte eine Hecke zu pflanzen.

Demnach beinhaltet der aktueller Planungsstand nunmehr folgende Elemente:

  • Hartplatz (20 x 40 Meter), auch als Eislaufbahn nutzbar
  • Bewegungsflächen einschl. Topografie
  • Sitzgelegenheiten und Treppenstufen
  • Sitz- und Spielerhebung
  • Laufbahn, einschl. Sprunggrube
  • Spielgeräte Vogelnest- / Sechseckschaukel, Trampolinanlange
  • Baumstämme mit Tisch
  • Graffiti- / Lärmschutzwände
  • div. Grünpflanzungen

Über die möglichen Lärmkonflikte und die rechtlichen Rahmenbedingungen wurde im Rahmen der bisherigen Sitzungen informiert. Mit den nun vorgelegten Planung, die auch eine Verlängerung der Graffiti-Frewalls als Schallschutzelemente vorsieht, geht die Verwaltung von einer Genehmigungsfähigkeit durch das Regierungspräsidium aus. Die Verwaltung wird im Zuge der Werkplanung und auf Basis des Verwaltungsvorschlags eine Detailabstimmung vornehmen, so dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich der Lärmwerte eingehalten werden.

Anlage 1: Lageplan

Anlage 2: Beurteilungspegel

Anlage 3: Präsentation Hr. Dietz

Beschluss:

Der vorgestellten Konzeption wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Ausschreibungen entsprechend dem Programm durchzuführen.

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