§ 99 - Bebauungsplan "Solpark Hans-Georg-Albrecht-Weg - 2. Änderung"; hier: Bewertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit/Behörden und Satzungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. BPA vom 29.04.2013

Der Bebauungsplan „Solpark Hans-Georg-Albrecht-Weg - 3. Änderung“ wurde vom  08.04. bis zum 08.05.2013 öffentlich ausgelegt. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert.

Die Bebauungsplanänderung hat den Straßenanschluss an die Ostumfahrung zum Inhalt. Der Auslegungsbeschluss wurde im März (BPA 18.03.13, § 41/GR 20.03.13, § 78) gefasst.

In der o. g. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss (§ 89/1) wurde über die bis dahin eingegangenen Stellungnahmen in Kenntnis gesetzt und darüber informiert, dass der Satzungsbeschluss aus Zeitgründen ohne weitere Vorberatung im Gemeinderat am 15.05.2013 gefasst werden soll.
Seitdem sind keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangenen.

Anlage: Lageplan

Beschluss:

Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie oben erläutert, entschieden. Der zeichnerische Teil wird wie beschrieben ergänzt. Der Textteil zum Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften werden durch Deckblätter entsprechend ergänzt.

A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 0318-01/18 „Solpark Hans-Georg-Albrecht-Weg – 3. Änderung“
Der Bebauungsplan Nr. 0318-01/18 „Solpark Hans-Georg-Albrecht-Weg – 3. Änderung“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan des Fach­­bereiches Planen und Bauen, Abtl. Stadtplanung, im M 1: 500 vom 07.03.2013 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.

B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet „Solpark Hans-Georg-Albrecht-Weg – 3. Änderung“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Solpark Hans-Georg-Albrecht-Weg – 3.Änderung“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Fach­bereiches Planen und Bauen, Abtl. Stadtplanung, vom 07.03.2013. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungs­planes „Solpark Hans-Georg-Albrecht-Weg – 3. Änderung“.

Für beide Satzungen ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(29 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen)

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