§ 94 - Nutzungsentgelte für die Anmietung des Neubausaals und der Hospitalkirche (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. VFA vom 22.04.2013

Der Eigenbetrieb Touristik und Marketing bewirtschaftet die Gebäude Neubausaal und Hospitalkirche, wobei die bauliche Unterhaltung und die damit verbundenen Kosten bei der Stadt Schwäbisch Hall liegen. Die Höhe der Miet- und Nebenkosten wurden im Jahr 2003 durch den Aufsichtsrat der damaligen TMG Touristik- und Marketinggesellschaft mbH beschlossen. Die Gebäude sind an jeweils ca. 100 Tagen im Jahr belegt. Beim Neubau handelt es sich zu ca. 75 % um kommerzielle Veranstaltungen und bei der Hospitalkirche zu ca. 80 % um kulturelle gemeinnützige einheimische Veranstaltungen.

Mit der Vermietung konnte in den vergangen Jahren, unter Berücksichtigung der angefallenen Einnahmen und Ausgaben der TM, eine Kostendeckung in Höhe von 34 % erreicht werden. Im Jahr 2012 konnten trotz steigender Energiepreise Kosten eingespart werden. Durch energieeffiziente Maßnahmen und die Einsparung von Personalkosten belief sich die Kostendeckung auf 43 %. Durch die vorgeschlagene Erhöhung der Nutzungsentgelte könnte der Zuschussbedarf in Höhe von 90.000 € in Zukunft weiter gesenkt werden und damit eine Kostendeckung in Höhe von ca. 53 % erreicht werden.

Nach intensiver Diskussion mit den einheimischen Kulturanbietern schlägt die TM anliegende neue vereinfachte Nutzungsgebühren mit ermäßigten Preisen für gemeinnützige einheimische Veranstalterinnen und Veranstalter vor. Ferner zeigt die Anlage die unterschiedlichen Auswirkung der Gebührenerhöhung für ausgewählte Beispiele in der Hospitalkirche bzw. im Neubausaal.

Anlage 1: Nutzungsentgelte Neubausaal

Anlage 2: Nutzungsentgelte Hospitalkirche

Anlage 3: Auswirkungen Gebührenerhöhung

 

Erste Bürgermeisterin Wilhelm verweist auf die ergänzten Beispielrechnungen. Der Kostendeckungsgrad 2012 von Hospitalkirche und Neubausaal betrug 43 %, durch die Erhöhung könnte eine Steigerung auf 53 % vorgenommen werden.

Stadträtin Rabe ist nicht überzeugt, dass mit dieser Maßnahme das Defizit verringert werden kann, da die Nachfrage zurückgeht. Sie regt an, den Renovierungsstau in der Hospitalkirche und dem Neubausaal zu ermitteln und ein Marketingkonzept zu erstellen.

Stadtrat Kaiser kritisiert erneut, dass die kulturell gemeinnützigen Einheimischen die Erhöhung zu tragen haben. Er schlägt vor, für kulturell gemeinnützig Einheimische die Gebühr auf 150 € für die Hospitalkirche festzusetzen. Er bittet außerdem, die Gebühren für die Beamernutzung herabzusetzen.

Stadtrat Feucht berichtet aus eigener Erfahrung als einheimischer, nichtkommerzieller Kulturschaffener des Konzertkreises Triangel. Die einheimischen, ehrenamtlichen Kulturschaffenden sind mit den Profis der Branche nicht vergleichbar. Er stellt den Antrag, für die gemeinnützigen, einheimischen Veranstalter die bisherigen Preise zu belassen und die vorgeschlagene Erhöhung für die gewerblichen Veranstalter zu beschließen.

Mit diesem Vorschlag ist Stadtrat Dr. Graf von Westerholt nicht einverstanden. Zuschüsse sollten transparent sein und offengelegt werden. Verdeckte Zuschüsse über ermäßigte Nutzungsgebühren lehnt er ab. Er fordert erneut ein Marketingkonzept.

Oberbürgermeister Pelgrim wirft ein, dass seit 2003 im Bereich Neubausaal/ Hospitalkirche keine Gebührenanpassung erfolgt ist. Die Kosten der Stadt hingegen (Personalkosten, Energiekosten) sind gestiegen. Dies bedeutet der Kostendeckungsgrad bewegt sich stetig nach unten. Man kann nun eine kostendeckende Gebührenkalkulation erstellen und den Vereinen im Gegenzug Zuschüsse zuweisen. Dies birgt jedoch die Gefahr, dass die Inanspruchnahme aller Leistungen signifikant steigt.

Für Stadträtin Parpart hat der vorgelegte Beschlussantrag auch mit dem Umgang mit ehrenamtlichen Kulturschaffenden zu tun. Will sich die Stadt diese Szene erhalten, ist die Gebührenanpassung der falsche Weg. Ebenso wird die Gebührenanpassung Auswirkungen auf die bislang moderaten Eintrittspreise haben.

Stadtrat Sakellariou bittet in diesem Zusammenhang über eine einmalige kostenfreie Nutzung von Veranstaltungsräumen an politische Parteien, die einen grundgesetzlichen Auftrag wahrnehmen, nachzudenken.

Hierzu verweist Oberbürgermeister Pelgrim auf den Beschluss des Gemeinderats vom 26.06.2002, § 111.

Stadtrat Waller führt aus, dass auch ein Marketingkonzept an der defizitären Struktur einer jeden Veranstaltung nichts ändert. Er ist bereit, sich dem Vorschlag von Stadtrat Feucht (Gebührenerhöhung nur für Auswärtige und Gewerbliche) anzuschließen.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt den Antrag auf Rückverweisung in den Verwaltungs- und Finanzausschuss zu Abstimmung: 30 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 6 Enthaltungen. Somit wird dem Antrag zugestimmt.

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