§ 6 - Nutzungsentgelte für die Anmietung des Neubausaals und der Hospitalkirche (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 2. Juli 2013, 13:55 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Der Eigenbetrieb Touristik und Marketing bewirtschaftet die Gebäude Neubausaal und Hospitalkirche, wobei die bauliche Unterhaltung und die damit verbundenen Kosten bei der Stadt Schwäbisch Hall liegen. Die Höhe der Miet- und Nebenkosten wurden im Jahr 2003 durch den Aufsichtsrat der damaligen TMG Touristik- und Marketinggesellschaft mbH beschlossen. Die Gebäude sind an jeweils ca. 100 Tagen im Jahr belegt. Beim Neubau handelt es sich zu ca. 75 % um kommerzielle Veranstaltungen und bei der Hospitalkirche zu ca. 80 % um kulturelle gemeinnützige einheimische Veranstaltungen.
Mit der Vermietung konnte in den vergangen Jahren, unter Berücksichtigung der angefallenen Einnahmen und Ausgaben der TM, eine Kostendeckung in Höhe von 34 % erreicht werden. Im Jahr 2012 konnten trotz steigender Energiepreise Kosten eingespart werden. Durch energieeffiziente Maßnahmen und die Einsparung von Personalkosten belief sich die Kostendeckung auf 43 %. Durch die vorgeschlagene Erhöhung der Nutzungsentgelte könnte der Zuschussbedarf in Höhe von 90.000 € in Zukunft weiter gesenkt werden und damit eine Kostendeckung in Höhe von ca. 53% erreicht werden.

Nach intensiver Diskussion mit den einheimischen Kulturanbietern schlägt die TM folgende neue vereinfachte Nutzungsgebühren mit ermäßigten Preisen für gemeinnützige einheimische Veranstalterinnen und Veranstalter vor (siehe Anlagen 1 und 2).

Anlage 3 zeigt die unterschiedlichen Auswirkung der Gebührenerhöhung für ausgewählte Beispiele in der Hospitalkirche bzw. im Neubausaal.

Anlage 1: Nutzungsentgelte Neubausaal

Anlage 2: Nutzungsentgelte Hospitalkirche

Anlage 3: Auswirkungen Gebührenerhöhung

Beschluss:

Der Erhöhung der Nutzungsentgelte für den Neubausaal und die Hospitalkirche wird zugstimmt. Diese tritt zum 1. Juli 2013 in Kraft.

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