§ 4/1 - Umsetzung Sportstättenkonzept: Neubau Kunstrasenplätze in den Schulzentren Ost und West (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

zu a)

Der Neubau der beiden Kunstrasenplätze im Schulzentrum Ost und West wurde in einem dafür gegründeten Arbeitskreis unter der Begleitung des Ingenieurbüros Plankonzept vorbereitet.

In wöchentlichen Abständen fanden vier Arbeitssitzungen, an denen regelmäßig Vertreter des Fachbereichs Jugend, Schule und Soziales, der Vereine TSG, Sportfreunde Schwäbisch Hall, Stadtverband für Sport, des Fachbereichs Revision (Teilnahme an zwei Sitzungen), sowie Vertretern des Fachbereichs Planen und Bauen teilgenommen haben.

In diesem Arbeitskreis wurden unter Beteiligung der Genannten die technische und konzeptionelle Ausgestaltung sowie die quantitative und qualitative Ausformung der Plätze vereinbart. Hierzu wurden unter der fachtechnischen Anleitung des Ingenieurbüros Plankonzept verschiedene Varianten über den grundsätzlichen Aufbau des Platzes sowie der qualitativen Ausgestaltung des Kunstrasens diskutiert.

Zur Verbesserung der Beurteilung wurde im Rahmen einer eintägigen Exkursion fünf verschiedene bereits gebaute Sportanlagen besichtigt. Vor Ort erhielten die Teilnehmenden der Besichtigungsfahrt eingehende Instruktionen von den jeweils verantwortlichen Vereinen.

Im Rahmen dieses Prozesses konnte mit den Teilnehmenden eine Konzeption unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte Kosten und Qualität festgelegt werden. Dieses Konzept wird im Einzelnen wie folgt vorgestellt:

 

A Aufbau des Platzes

Grundsätzlich gibt es für die Ausführung eines Kunstrasenplatzes zwei unterschiedliche Systeme. Es wird zwischen einem ungebundenen und einem gebundenen Aufbau unterschieden. Der ungebundene Aufbau ist dadurch gekennzeichnet, dass das Kunstrasenvlies direkt auf einer Schotterschicht aufgelegt wird.

Der gebundene Aufbau ist dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Schotter eine dynamische Gummischicht aufgebracht wird, auf die dann das Kunstrasenvlies gelegt wird.

Der gebundene Aufbau ermöglicht eine sehr glatte homogene Fläche des Kunstrasens. Beim ungebundenen Aufbau sind Verdrückungen und Veränderungen der Oberfläche nicht auszuschließen, da die stabilisierende Kunststoffschicht zwischen Schotterschicht und Kunstrasenvlies fehlt. Dafür ist der ungebundene Aufbau deutlich kostengünstiger; bei einer herkömmlichen Ausführungsart eines Platzes in einer Größenordnung von 60 x 90 m ist eine Kostendifferenz zum gebundenen Aufbau von ca. 100.000,- € zu erwarten.
In Deutschland werden überwiegend Plätze mit einem gebundenen Aufbau hergestellt. Plätze mit ungebundenem Aufbau sind nur wenige vorhanden, da diese Ausführungsart bislang nicht den einschlägigen Vorschriften entsprach und erst mit der Nivellierung des EU-Rechtes in Deutschland eingeführt werden konnte.

Aus Nutzersicht wird dem ungebundenen Aufbau eine leicht natürlicher wirkende Oberfläche attestiert. Deutliche Vorteile hat der gebundene Aufbau dafür im Hinblick auf die Homogenität der Oberfläche. Wie bereits erläutert bestehen nur wenig Erfahrungen mit der Veränderung der Oberfläche bei ungebundenen Aufbauten. Zwischenzeitlich wurde vom WLSB mitgeteilt, dass eine Förderung des ungebundenen Aufbaus nicht möglich ist.

 

B Kunstrasen

Für die Ausführung des Kunstrasens gibt es mehrere verschiedene Formen. Zu nennen sind

1. der gekräuselte Belag,

2. die glatte Faser,

3. die gesplisste Faser.

Die gekräuselte Faser hat zwar einen sehr stabilen Aufbau und gilt als pflegeärmer, ist jedoch - was die Annäherung an ein natürliches Rasenfeld anbetrifft - weiter entfernt. Der Arbeitskreis hat diese Ausführung sehr früh verworfen. Die Besichtigung vor Ort hat an diesem Eindruck nichts verändert, sondern den Eindruck verstärkt.

Die gesplisste Faser legt sich im Lauf der Zeit über das System und schließt es ab.

Die Ausführung in glatter, gesplisster Faser hat einen rasenähnlichen Aufbau zur Folge und wurde von allen Teilnehmenden als die für den Spielbetrieb ideale Ausführung bewertet. Der Preisunterschied zwischen einer gesplissten Faser und einer glatten Faser ist nur marginal.

 

C Granulat

Grundsätzlich verhält es sich so, dass die Granulateinfüllung die Eigenschaften des Spielfeldbelages verbessert im Hinblick auf Hautfreundlichkeit, Drehfreudigkeit und sie stabilisiert die Fasern.

Grundsätzlich gibt es vier verschiedene Granulatausführungen:

  1. Altreifengummi

  2. ummanteltes Reifengummi

  3. EPDM-Kautschuk

  4. TPE-Kunstoffgranulat

Im Arbeitskreis wurde die reine Gummiform (1.) aufgrund der langanhaltenden Geruchsbeeinträchtigungen verworfen. Die Kautschuk- und Kunststoffgranulatausführung wurde ebenfalls aus Kostengründen nicht weiter verfolgt, sodass die ummantelte Reifengummiversion zur Auswahl kam.

 

D Platzgrößen

Gemäß den Richtlinien des WFV beträgt die Mindestgröße für Fußballplätze 60 x 90 Meter. Auf der Ebene Fußballbund und UEFA haben sich Spielfelder in einer Größe von 68 x 105 Meter durchgesetzt. Da die Spielfelder primär für den Trainingsbetrieb genutzt werden und häufig das Spielfeld in zwei Felder für den Trainingsbetrieb aufgeteilt wird, schlägt die Verwaltung in Abstimmung mit den Vereinen eine Platzgröße von 64 x 100 Meter vor. Diese Platzgröße lässt einen deutlich intensiveren Trainingsbetrieb zu.

Im Schulzentrum West gibt es bisher einen Trainingsplatz, der eine nutzbare Größe von 60 x 90 Meter aufweist. Dieser Platz ist überwiegend (ca. 80 %) für den Trainingsbetrieb und teilweise auch für den Spielbetrieb der Unicorns vorgesehen. Das Spielfeld für American Football hat eine Mindestbreite von 45 Meter und eine Länge von ca. 107 Meter. Nachdem auf diesem Platz jedoch auch der Trainingsbetrieb für den Fußball möglich sein muss (Trainingsbetrieb SV Gailenkirchen, SSV Schwäbisch Hall), wird vorgeschlagen, eine Platzgröße von 60 x 105 Metern zu realisieren. Somit kann auf diesem Platz entsprechend den Vorgaben des Verbandes American Football, als auch herkömmlicher Fußball gespielt werden.

 

E Besichtigungsfahrt Saarbrücken

Bezüglich der ungebundenen Bauweise fand eine Exkursion mit den Mitgliedern des Arbeitskreises nach Saarbrücken statt. Der Kunstrasenaufbau besteht aus einer glatten und gesplissten Faser, die Granulatfüllung besteht aus SBR-Altreifengummi. Hier wurde ein Kunstrasenplatz der allerdings ausschließlich für American Football genutzt wurde besichtigt. Das Ergebnis war für die weitaus überwiegende Zahl der Mitglieder des Arbeitskreises so überzeugend, dass dem Gemeinderat für den Platz im Westen eine ungebundene Bauweise empfohlen werden kann. Der Platz wird überwiegend durch die Football-Spieler genutzt (ca. 80 %). Aus diesem Grunde kann der erhöhte Anspruch an die hohe Ebenflächigkeit reduziert werden.

Bei der ungebundenen Bauweise erfolgt die Granulatfüllung mit SBR-Altreifengummi, bei der gebundenen Bauweise wird mit einem umhüllten Granulat verfüllt.

Die Ausführung in ungebundener Bauweise hat die Folge, dass vom WLSB eine Förderung nicht erfolgen kann. Dies möglich wegfallenden Zuschussmittel werden aber durch die deutliche Kosteneinsparung mehr als kompensiert.

 

zu b)

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 21.11.2012 wurden für den Neubau von Kunstrasenplätzen und die baulichen Ergänzungsmaßnahmen in der Ballsportanlage Auwiese Mittel von insgesamt 4,2 Mio. € bereitgestellt. Hiervon entfallen auf den Kunstrasenplatz Schulzentrum Ost 750.000,- €, Schulzentrum West 650.000,- €, Sanierung Auwiesenstadion ca. 1.845.000,- €. Der restliche Betrag wurde für die umfangreiche Sanierung des Hagenbachstadions und der Sanierung weiterer Rasenspielflächen bereitgestellt.

Für den Neubau der Kunstrasenplätze und den Neubau der Umkleide- und Duschgebäude im Stadion Auwiese sind grundsätzlich Zuschussmittel vom WLSB (Württembergischer Landessportbund) zu erhalten. Die Höhe der materiellen Zuwendung beläuft sich für die Kunstrasenplätze auf bis zu 70.000,- € pro Platz. Für die Sanierung des Stadions Auwiese bis zu 100.000,- €.

Für die Gewährung der Zuschussmittel ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung, dass die jeweiligen Baumaßnahmen von einem Sportverein beantragt und getragen werden. Kommunale Einrichtungen können vom WLSB keine Zuschüsse erhalten. Mit den Zuschüssen des WLSB wäre es den Vereinen möglich, einen soliden Qualitätsstandard bei der Ausgestaltung der jeweiligen Einrichtungen zu realisieren (Einzäunung, Zufahrtswege etc.).

Aus Sicht der Verwaltung ist folgende Vorgehensweise denkbar: Die Vereine TSG und Sportfreunde Schwäbisch Hall übernehmen die Trägerschaft für die Realisierung der jeweiligen Objekte. Die vom Gemeinderat bereitgestellten Haushaltsmittel werden den jeweiligen Trägern übertragen. Die Träger verpflichten sich auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages, die Realisierung der jeweiligen Objekte sowie die Bespielbarkeit durch andere Vereine zu gewährleisten. In dem Vertragswerk wird die zu erbringende Leistung konkret mit Festlegung aller Standards und Ausführungsarten beschrieben. Sofern vom WLSB keine Mittel bereitgestellt werden, verbleiben die Flächen bei der Stadt.

Die baulichen Ausführungen werden in jedem Fall von der Verwaltung fachlich begleitet und überwacht. Im Gemeinderat wird in regelmäßigen Abständen über den Baufortschritt berichtet. Selbstverständlich werden die jeweiligen Leistungsbeschriebe für die Erstellung der baulichen Anlagen, wie Sportplätze und Umkleideräume etc., dem Gemeinderat vorgelegt. Die Ausarbeitung des Vertragswerkes erfolgt von einer Anwaltskanzlei. In diesem Vertragswerk ist auch die Regelung über die Folgen bei wesentlichen Veränderungen innerhalb der Vereine darzustellen. Es muss gewährleistet sein, dass die bereitgestellten Haushaltsmittel für das jeweilige Objekt verwendet werden und die jeweiligen Qualitätsstandards eingehalten werden. Die Umsetzung der Planung erfolgt jeweils von Fachbüros, die ein hohes Erfahrungspotential mit derartigen baulichen Anlagen haben. Alle baulichen Maßnahmen werden nach den Regeln der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ausgeschrieben. Dies ist erforderlich, da es sich um Zuschüsse des WLSB und letztlich um öffentliche Mittel handelt. Insofern kann seitens der Verwaltung gewährleistet werden, dass sowohl der Ausschreibungs-, als auch der Vergabeprozess entsprechend dem Niveau der Verwaltung ausgeführt wird.

 

Oberbürgermeister Pelgrim berichtet aus den Vorberatungen. Diese haben ergeben, dass beide Kunstrasenplätze unter der Regie der Stadt umgesetzt werden sollen. Die Stadt teilt den Vereinen auch die Nutzungszeiten zu. Zum Stadionumbau wird es einen Vertrag zwischen der Stadt und den Vereinen „Sportfreunde“ und „TSG“ geben. Durch diese Lösung wird ein Zuschuss des WLSB und ein Vorsteuerabzug ermöglicht.

Stadtrat Reber kündigt an, dass seine Fraktion dem Verwaltungsantrag folgen wird.

Stadtrat Dr. Pfisterer hält es aufgrund der Vielzahl der Vereine im Osten für vertretbar, ausnahmsweise auf den Zuschuss des WLSB zu verzichten. Aufgrund der Nutzung durch viele Vereine ist es sinnvoll, dass über die Vergabe eine zentrale städtische Stelle entscheidet. Im Vertrag „Stadionumbau“ soll jedoch das Kapitel „Sponsoring“ (Beteiligung von Privaten) aufgenommen werden.

Auch Stadtrat Gehrke ist froh, dass das Paket nun auf den Weg gebracht wurde. Er hofft auch, dass der Platz im Westen evtl. noch verlängert werden kann. Aufgrund der Vorgespräche in den Arbeitsgruppen geht er davon aus, dass in der Auwiese ein ansprechendes Stadion gebaut werden kann.

Stadträtin Herrmann ist mit dem Bau der beiden Kunstrasenplätze einverstanden. Sie verzichtet zwar nur sehr ungern auf die Förderung des WLSB, aber auch die genannten Argumente sind nicht von der Hand zu weisen. Der Vertragsentwurf zum Stadionumbau ist für sie noch nicht ausgereift, hierzu fehlen noch Basisinformationen. Diesem Vorschlag kann ihre Fraktion nicht folgen. Sie bittet um getrennte Abstimmung.

Beschluss:

a) Die Verwaltung wird ermächtigt, die Ausschreibung des Kunstrasenplatzes im Osten (gebundene Bauweise) und im Westen (ungebundene Bauweise) in die Wege zu leiten. Der Bau beider Plätze erfolgt unter der Verantwortung der Stadt Schwäbisch Hall. Auf eine Förderung durch den WLSB wird verzichtet.
(einstimmig - 37 -)

b) Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Vertragsentwurf für den Stadionumbau in der Auwiese zwischen der Stadt und den Sportfreunden/ TSG vorzubereiten.
(28 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen)

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