2697614/meetingminutes/3759678/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Der Neubau der beiden Kunstrasenpl&auml;tze im Schulzentrum Ost und Schulzentrum West wurde in einem daf&uuml;r gegr&uuml;ndeten Arbeitskreis unter der Begleitung des Ingenieurb&uuml;ros Plankonzept vorbereitet.</p>
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<u>zu a)</u></p>
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Der Neubau der beiden Kunstrasenpl&auml;tze im Schulzentrum Ost und West wurde in einem daf&uuml;r gegr&uuml;ndeten Arbeitskreis unter der Begleitung des Ingenieurb&uuml;ros Plankonzept vorbereitet.</p>
 
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In w&ouml;chentlichen Abst&auml;nden fanden vier Arbeitssitzungen, an denen regelm&auml;&szlig;ig Vertreter des Fachbereichs Jugend, Schule und Soziales, der Vereine TSG, Sportfreunde Schw&auml;bisch Hall, Stadtverband f&uuml;r Sport, des Fachbereichs Revision (Teilnahme an zwei Sitzungen), sowie Vertretern des Fachbereichs Planen und Bauen teilgenommen haben.</p>
 
In w&ouml;chentlichen Abst&auml;nden fanden vier Arbeitssitzungen, an denen regelm&auml;&szlig;ig Vertreter des Fachbereichs Jugend, Schule und Soziales, der Vereine TSG, Sportfreunde Schw&auml;bisch Hall, Stadtverband f&uuml;r Sport, des Fachbereichs Revision (Teilnahme an zwei Sitzungen), sowie Vertretern des Fachbereichs Planen und Bauen teilgenommen haben.</p>
 
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In diesem Arbeitskreis wurden unter Beteiligung der Genannten die technische und konzeptionelle Ausgestaltung, sowie die quantitative und qualitative Ausformung der Pl&auml;tze vereinbart. Hierzu wurden unter der fachtechnischen Anleitung des Ingenieurb&uuml;ros Plankonzept verschiedene Varianten &uuml;ber den grunds&auml;tzlichen Aufbau des Platzes, sowie der qualitativen Ausgestaltung des Kunstrasens diskutiert.</p>
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In diesem Arbeitskreis wurden unter Beteiligung der Genannten die technische und konzeptionelle Ausgestaltung sowie die quantitative und qualitative Ausformung der Pl&auml;tze vereinbart. Hierzu wurden unter der fachtechnischen Anleitung des Ingenieurb&uuml;ros Plankonzept verschiedene Varianten &uuml;ber den grunds&auml;tzlichen Aufbau des Platzes sowie der qualitativen Ausgestaltung des Kunstrasens diskutiert.</p>
 
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Zur Verbesserung der Beurteilung wurde im Rahmen einer eint&auml;gigen Exkursion f&uuml;nf verschiedene bereits gebaute Sportanlagen besichtigt. Vor Ort erhielten die Teilnahmenden der Besichtigungsfahrt eingehende Instruktionen von den jeweils verantwortlichen Vereinen.</p>
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Zur Verbesserung der Beurteilung wurde im Rahmen einer eint&auml;gigen Exkursion f&uuml;nf verschiedene bereits gebaute Sportanlagen besichtigt. Vor Ort erhielten die Teilnehmenden der Besichtigungsfahrt eingehende Instruktionen von den jeweils verantwortlichen Vereinen.</p>
 
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Im Rahmen dieses Prozesses konnte mit den Teilnehmenden eine Konzeption unter besonderer Ber&uuml;cksichtigung der Aspekte Kosten und Qualit&auml;t festgelegt werden. Dieses Konzept wird im einzelnen wie folgt vorgestellt.</p>
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Im Rahmen dieses Prozesses konnte mit den Teilnehmenden eine Konzeption unter besonderer Ber&uuml;cksichtigung der Aspekte Kosten und Qualit&auml;t festgelegt werden. Dieses Konzept wird im Einzelnen wie folgt vorgestellt:</p>
 
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Der <u>gebundene</u> Aufbau ist dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Schotter eine dynamische Gummischicht aufgebracht wird, auf die dann das Kunstrasenvlies gelegt wird.</p>
 
Der <u>gebundene</u> Aufbau ist dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Schotter eine dynamische Gummischicht aufgebracht wird, auf die dann das Kunstrasenvlies gelegt wird.</p>
 
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Der <u>gebundene</u> Aufbau erm&ouml;glicht eine sehr glatte homogene Fl&auml;che des Kunstrasens. Beim <u>ungebundenen</u> Aufbau sind Verdr&uuml;ckungen und Ver&auml;nderungen der Oberfl&auml;che nicht auszuschlie&szlig;en, da die stabilisierende Kunststoffschicht zwischen Schotterschicht und Kunstrasenvlies fehlt. Daf&uuml;r ist der <u>ungebundene</u> Aufbau deutlich kosteng&uuml;nstiger; bei einer herk&ouml;mmlichen Ausf&uuml;hrungsart eines Platzes in einer Gr&ouml;&szlig;enordnung von 60 x 90 m ist eine Kostendifferenz zum <u>gebundenen</u> Aufbau von ca. 100.000,- Euro zu erwarten.</p>
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Der <u>gebundene</u> Aufbau erm&ouml;glicht eine sehr glatte homogene Fl&auml;che des Kunstrasens. Beim <u>ungebundenen</u> Aufbau sind Verdr&uuml;ckungen und Ver&auml;nderungen der Oberfl&auml;che nicht auszuschlie&szlig;en, da die stabilisierende Kunststoffschicht zwischen Schotterschicht und Kunstrasenvlies fehlt. Daf&uuml;r ist der <u>ungebundene</u> Aufbau deutlich kosteng&uuml;nstiger; bei einer herk&ouml;mmlichen Ausf&uuml;hrungsart eines Platzes in einer Gr&ouml;&szlig;enordnung von 60 x 90 m ist eine Kostendifferenz zum <u>gebundenen</u> Aufbau von ca. 100.000,- &euro; zu erwarten.<br />
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In Deutschland werden &uuml;berwiegend Pl&auml;tze mit einem <u>gebundenen</u> Aufbau hergestellt. Pl&auml;tze mit <u>ungebundenem</u> Aufbau sind nur wenige vorhanden, da diese Ausf&uuml;hrungsart bislang nicht den einschl&auml;gigen Vorschriften entsprach und erst mit der Nivellierung des EU-Rechtes in Deutschland eingef&uuml;hrt werden konnte.</p>
 
In Deutschland werden &uuml;berwiegend Pl&auml;tze mit einem <u>gebundenen</u> Aufbau hergestellt. Pl&auml;tze mit <u>ungebundenem</u> Aufbau sind nur wenige vorhanden, da diese Ausf&uuml;hrungsart bislang nicht den einschl&auml;gigen Vorschriften entsprach und erst mit der Nivellierung des EU-Rechtes in Deutschland eingef&uuml;hrt werden konnte.</p>
 
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F&uuml;r die Ausf&uuml;hrung des Kunstrasens gibt es mehrere verschiedene Formen. Zu nennen sind</p>
 
F&uuml;r die Ausf&uuml;hrung des Kunstrasens gibt es mehrere verschiedene Formen. Zu nennen sind</p>
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1. der gekr&auml;uselte Belag,</p>
der gekr&auml;uselte Belag,</li>
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2. die glatte Faser,</p>
die glatte Faser,</li>
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3. die gesplisste Faser.</p>
die gesplisste Faser.</li>
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Die <u>gekr&auml;uselte Faser</u> hat zwar einen sehr stabilen Aufbau und gilt als pflege&auml;rmer, ist jedoch was die Ann&auml;herung an ein nat&uuml;rliches Rasenfeld anbetrifft, weiter entfernt. Der Arbeitskreis hat diese Ausf&uuml;hrung sehr fr&uuml;h verworfen. Die Besichtigung vor Ort hat an diesem Eindruck nichts ver&auml;ndert, sondern den Eindruck verst&auml;rkt.</p>
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Die <u>gekr&auml;uselte Faser</u> hat zwar einen sehr stabilen Aufbau und gilt als pflege&auml;rmer, ist jedoch - was die Ann&auml;herung an ein nat&uuml;rliches Rasenfeld anbetrifft - weiter entfernt. Der Arbeitskreis hat diese Ausf&uuml;hrung sehr fr&uuml;h verworfen. Die Besichtigung vor Ort hat an diesem Eindruck nichts ver&auml;ndert, sondern den Eindruck verst&auml;rkt.</p>
 
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Die <u>gesplisste Faser</u> legt sich im Lauf der Zeit &uuml;ber das System und schliesst es ab.</p>
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Die <u>gesplisste Faser</u> legt sich im Lauf der Zeit &uuml;ber das System und schlie&szlig;t es ab.</p>
 
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Die Ausf&uuml;hrung in <u>glatter,</u> <u>gesplisster</u> Faser hat einen rasen&auml;hnlichen Aufbau zur Folge und wurde von allen Teilnehmenden als die f&uuml;r den Spielbetrieb ideale Ausf&uuml;hrung bewertet. Der Preisunterschied zwischen einer <u>gesplissten</u> Faser und einer <u>glatten</u> Faser ist nur marginal.</p>
 
Die Ausf&uuml;hrung in <u>glatter,</u> <u>gesplisster</u> Faser hat einen rasen&auml;hnlichen Aufbau zur Folge und wurde von allen Teilnehmenden als die f&uuml;r den Spielbetrieb ideale Ausf&uuml;hrung bewertet. Der Preisunterschied zwischen einer <u>gesplissten</u> Faser und einer <u>glatten</u> Faser ist nur marginal.</p>
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<strong>E Besichtigungsfahrt Saarbr&uuml;cken</strong></p>
 
<strong>E Besichtigungsfahrt Saarbr&uuml;cken</strong></p>
 
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Bez&uuml;glich der ungebundenen Bauweise fand eine Exkursion mit den Mitgliedern des Arbeitskreises nach Saarbr&uuml;cken statt. Der Kunstrasenaufbau besteht aus einer glatten und gesplissten Faser, die Granulatf&uuml;llung besteht aus SBR-Altreifengummi. Hier wurde ein Kunstrasenplatz der allerdings ausschlie&szlig;lich f&uuml;r American Football genutzt wurde besichtigt. Das Ergebnis war f&uuml;r die weitaus &uuml;berwiegende Zahl der Mitglieder des Arbeitskreises so &uuml;berzeugend, dass dem Gemeinderat f&uuml;r den Platz im Westen eine ungebundene Bauweise empfohlen werden kann. Der Platz wird &uuml;berwiegend durch die Footballer genutzt (ca. 80 %). Aus diesem Grunde kann der erh&ouml;hte Anspruch an die hohe Ebenfl&auml;chigkeit reduziert werden.</p>
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Bez&uuml;glich der ungebundenen Bauweise fand eine Exkursion mit den Mitgliedern des Arbeitskreises nach Saarbr&uuml;cken statt. Der Kunstrasenaufbau besteht aus einer glatten und gesplissten Faser, die Granulatf&uuml;llung besteht aus SBR-Altreifengummi. Hier wurde ein Kunstrasenplatz der allerdings ausschlie&szlig;lich f&uuml;r American Football genutzt wurde besichtigt. Das Ergebnis war f&uuml;r die weitaus &uuml;berwiegende Zahl der Mitglieder des Arbeitskreises so &uuml;berzeugend, dass dem Gemeinderat f&uuml;r den Platz im Westen eine ungebundene Bauweise empfohlen werden kann. Der Platz wird &uuml;berwiegend durch die Football-Spieler genutzt (ca. 80 %). Aus diesem Grunde kann der erh&ouml;hte Anspruch an die hohe Ebenfl&auml;chigkeit reduziert werden.</p>
 
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Bei der ungebundenen Bauweise erfolgt die Granulatf&uuml;llung mit SBR-Altreifengummi, bei der gebundenen Bauweise wird mit einem umh&uuml;llten Granulat verf&uuml;llt.</p>
 
Bei der ungebundenen Bauweise erfolgt die Granulatf&uuml;llung mit SBR-Altreifengummi, bei der gebundenen Bauweise wird mit einem umh&uuml;llten Granulat verf&uuml;llt.</p>
 
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Die Ausf&uuml;hrung in ungebundener Bauweise hat die Folge, dass vom WLSB eine F&ouml;rderung nicht erfolgen kann. Dies m&ouml;glich wegfallenden Zuschussmittel werden aber durch die deutliche Kosteneinsparung mehr als kompensiert.</p>
 
Die Ausf&uuml;hrung in ungebundener Bauweise hat die Folge, dass vom WLSB eine F&ouml;rderung nicht erfolgen kann. Dies m&ouml;glich wegfallenden Zuschussmittel werden aber durch die deutliche Kosteneinsparung mehr als kompensiert.</p>
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<u>ge&auml;nderter Beschlussantrag aufgrund Vorberatungen im BPA:</u></p>
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<u>zu b)</u></p>
Die Verwaltung wird erm&auml;chtigt, die Ausschreibung des Kunstrasenplatzes im Osten (gebundene Bauweise) und im Westen (ungebundene Bauweise) in die Wege zu leiten. Der Bau beider Pl&auml;tze erfolgt unter der Verantwortung der Stadt Schw&auml;bisch Hall. Auf eine F&ouml;rderung durch den WLSB wird verzichtet.<br />
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Mit Beschluss des Gemeinderates vom [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/2286230/meetingminutes/2753487/paragraph 21.11.2012] wurden f&uuml;r den Neubau von Kunstrasenpl&auml;tzen und die baulichen Erg&auml;nzungsma&szlig;nahmen in der Ballsportanlage Auwiese Mittel von insgesamt 4,2 Mio. &euro; bereitgestellt. Hiervon entfallen auf den Kunstrasenplatz Schulzentrum Ost 750.000,- &euro;, Schulzentrum West 650.000,- &euro;, Sanierung Auwiesenstadion ca. 1.845.000,- &euro;. Der restliche Betrag wurde f&uuml;r die umfangreiche Sanierung des Hagenbachstadions und der Sanierung weiterer Rasenspielfl&auml;chen bereitgestellt.</p>
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Die Verwaltung wird erm&auml;chtigt, einen Vertragsentwurf f&uuml;r den Stadionumbau in der Auwiese zwischen der Stadt und den Sportfreunden/ TSG vorzubereiten.</li>
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F&uuml;r den Neubau der Kunstrasenpl&auml;tze und den Neubau der Umkleide- und Duschgeb&auml;ude im Stadion Auwiese sind grunds&auml;tzlich Zuschussmittel vom WLSB (W&uuml;rttembergischer Landessportbund) zu erhalten. Die H&ouml;he der materiellen Zuwendung bel&auml;uft sich f&uuml;r die Kunstrasenpl&auml;tze auf bis zu 70.000,- &euro; pro Platz. F&uuml;r die Sanierung des Stadions Auwiese bis zu 100.000,- &euro;.</p>
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F&uuml;r die Gew&auml;hrung der Zuschussmittel ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung, dass die jeweiligen Bauma&szlig;nahmen von einem Sportverein beantragt und getragen werden. Kommunale Einrichtungen k&ouml;nnen vom WLSB keine Zusch&uuml;sse erhalten. Mit den Zusch&uuml;ssen des WLSB w&auml;re es den Vereinen m&ouml;glich, einen soliden Qualit&auml;tsstandard bei der Ausgestaltung der jeweiligen Einrichtungen zu realisieren (Einz&auml;unung, Zufahrtswege etc.).</p>
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Aus Sicht der Verwaltung ist folgende Vorgehensweise denkbar: Die Vereine TSG und Sportfreunde Schw&auml;bisch Hall &uuml;bernehmen die Tr&auml;gerschaft f&uuml;r die Realisierung der jeweiligen Objekte. Die vom Gemeinderat bereitgestellten Haushaltsmittel werden den jeweiligen Tr&auml;gern &uuml;bertragen. Die Tr&auml;ger verpflichten sich auf der Grundlage eines st&auml;dtebaulichen Vertrages, die Realisierung der jeweiligen Objekte sowie die Bespielbarkeit durch andere Vereine zu gew&auml;hrleisten. In dem Vertragswerk wird die zu erbringende Leistung konkret mit Festlegung aller Standards und Ausf&uuml;hrungsarten beschrieben. Sofern vom WLSB keine Mittel bereitgestellt werden, verbleiben die Fl&auml;chen bei der Stadt.</p>
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Die baulichen Ausf&uuml;hrungen werden in jedem Fall von der Verwaltung fachlich begleitet und &uuml;berwacht. Im Gemeinderat wird in regelm&auml;&szlig;igen Abst&auml;nden &uuml;ber den Baufortschritt berichtet. Selbstverst&auml;ndlich werden die jeweiligen Leistungsbeschriebe f&uuml;r die Erstellung der baulichen Anlagen, wie Sportpl&auml;tze und Umkleider&auml;ume etc., dem Gemeinderat vorgelegt. Die Ausarbeitung des Vertragswerkes erfolgt von einer Anwaltskanzlei. In diesem Vertragswerk ist auch die Regelung &uuml;ber die Folgen bei wesentlichen Ver&auml;nderungen innerhalb der Vereine darzustellen. Es muss gew&auml;hrleistet sein, dass die bereitgestellten Haushaltsmittel f&uuml;r das jeweilige Objekt verwendet werden und die jeweiligen Qualit&auml;tsstandards eingehalten werden. Die Umsetzung der Planung erfolgt jeweils von Fachb&uuml;ros, die ein hohes Erfahrungspotential mit derartigen baulichen Anlagen haben. Alle baulichen Ma&szlig;nahmen werden nach den Regeln der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung f&uuml;r Bauleistungen) ausgeschrieben. Dies ist erforderlich, da es sich um Zusch&uuml;sse des WLSB und letztlich um &ouml;ffentliche Mittel handelt. Insofern kann seitens der Verwaltung gew&auml;hrleistet werden, dass sowohl der Ausschreibungs-, als auch der Vergabeprozess entsprechend dem Niveau der Verwaltung ausgef&uuml;hrt wird.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> berichtet aus den Vorberatungen. Diese haben ergeben, dass beide Kunstrasenpl&auml;tze unter der Regie der Stadt umgesetzt werden sollen. Die Stadt teilt den Vereinen auch die Nutzungszeiten zu. Zum Stadionumbau wird es einen Vertrag zwischen der Stadt und den Vereinen &bdquo;Sportfreunde&ldquo; und &bdquo;TSG&ldquo; geben. Durch diese L&ouml;sung wird ein Zuschuss des WLSB und ein Vorsteuerabzug erm&ouml;glicht.</p>
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<u>Stadtrat Reber</u> k&uuml;ndigt an, dass seine Fraktion dem Verwaltungsantrag folgen wird.</p>
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<u>Stadtrat Dr. Pfisterer</u> h&auml;lt es aufgrund der Vielzahl der Vereine im Osten f&uuml;r vertretbar, ausnahmsweise auf den Zuschuss des WLSB zu verzichten. Aufgrund der Nutzung durch viele Vereine ist es sinnvoll, dass &uuml;ber die Vergabe eine zentrale st&auml;dtische Stelle entscheidet. Im Vertrag &bdquo;Stadionumbau&ldquo; soll jedoch das Kapitel &bdquo;Sponsoring&ldquo; (Beteiligung von Privaten) aufgenommen werden.</p>
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Auch <u>Stadtrat Gehrke</u> ist froh, dass das Paket nun auf den Weg gebracht wurde. Er hofft auch, dass der Platz im Westen evtl. noch verl&auml;ngert werden kann. Aufgrund der Vorgespr&auml;che in den Arbeitsgruppen geht er davon aus, dass in der Auwiese ein ansprechendes Stadion gebaut werden kann.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Herrmann</u> ist mit dem Bau der beiden Kunstrasenpl&auml;tze einverstanden. Sie verzichtet zwar nur sehr ungern auf die F&ouml;rderung des WLSB, aber auch die genannten Argumente sind nicht von der Hand zu weisen. Der Vertragsentwurf zum Stadionumbau ist f&uuml;r sie noch nicht ausgereift, hierzu fehlen noch Basisinformationen. Diesem Vorschlag kann ihre Fraktion nicht folgen. Sie bittet um getrennte Abstimmung.</p>
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a) Die Verwaltung wird erm&auml;chtigt, die Ausschreibung des Kunstrasenplatzes im Osten (gebundene Bauweise) und im Westen (ungebundene Bauweise) in die Wege zu leiten. Der Bau <u>beider</u> Pl&auml;tze erfolgt unter der Verantwortung der Stadt Schw&auml;bisch Hall. Auf eine F&ouml;rderung durch den WLSB wird verzichtet.<br />
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(einstimmig - 37 -)</p>
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b) Die Verwaltung wird erm&auml;chtigt, einen Vertragsentwurf f&uuml;r den Stadionumbau in der Auwiese zwischen der Stadt und den Sportfreunden/ TSG vorzubereiten.<br />
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(28 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen)</p>
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1 A. FB 60
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1 A. Amt 61
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[[Category:Index:Sportanlage|Umsetzung Sportstättenkonzept; a) Neubau Kunstrasenplätze in den Schulzentren Ost und West; b) Umsetzung der Baumaßnahmen Sportplatzneubau in den Schulzentren Ost und West sowie Baumaßnahme Auwiese (15.05.2013, Gemeinderat)]]
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[[Category:Index:Sportstättenkonzept|Umsetzung Sportstättenkonzept; a) Neubau Kunstrasenplätze in den Schulzentren Ost und West; b) Umsetzung der Baumaßnahmen Sportplatzneubau in den Schulzentren Ost und West sowie Baumaßnahme Auwiese (15.05.2013, Gemeinderat)]]
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[[Category:Index:Auwiesengelände|Umsetzung Sportstättenkonzept; a) Neubau Kunstrasenplätze in den Schulzentren Ost und West; b) Umsetzung der Baumaßnahmen Sportplatzneubau in den Schulzentren Ost und West sowie Baumaßnahme Auwiese (15.05.2013, Gemeinderat)]]
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[[Category:Index:Kunstrasen|Umsetzung Sportstättenkonzept; a) Neubau Kunstrasenplätze in den Schulzentren Ost und West; b) Umsetzung der Baumaßnahmen Sportplatzneubau in den Schulzentren Ost und West sowie Baumaßnahme Auwiese (15.05.2013, Gemeinderat)]]
 
[[Category:Startdate|2013-05-15]]
 
[[Category:Startdate|2013-05-15]]

Aktuelle Version vom 26. November 2013, 11:18 Uhr

Sachvortrag:

zu a)

Der Neubau der beiden Kunstrasenplätze im Schulzentrum Ost und West wurde in einem dafür gegründeten Arbeitskreis unter der Begleitung des Ingenieurbüros Plankonzept vorbereitet.

In wöchentlichen Abständen fanden vier Arbeitssitzungen, an denen regelmäßig Vertreter des Fachbereichs Jugend, Schule und Soziales, der Vereine TSG, Sportfreunde Schwäbisch Hall, Stadtverband für Sport, des Fachbereichs Revision (Teilnahme an zwei Sitzungen), sowie Vertretern des Fachbereichs Planen und Bauen teilgenommen haben.

In diesem Arbeitskreis wurden unter Beteiligung der Genannten die technische und konzeptionelle Ausgestaltung sowie die quantitative und qualitative Ausformung der Plätze vereinbart. Hierzu wurden unter der fachtechnischen Anleitung des Ingenieurbüros Plankonzept verschiedene Varianten über den grundsätzlichen Aufbau des Platzes sowie der qualitativen Ausgestaltung des Kunstrasens diskutiert.

Zur Verbesserung der Beurteilung wurde im Rahmen einer eintägigen Exkursion fünf verschiedene bereits gebaute Sportanlagen besichtigt. Vor Ort erhielten die Teilnehmenden der Besichtigungsfahrt eingehende Instruktionen von den jeweils verantwortlichen Vereinen.

Im Rahmen dieses Prozesses konnte mit den Teilnehmenden eine Konzeption unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte Kosten und Qualität festgelegt werden. Dieses Konzept wird im Einzelnen wie folgt vorgestellt:

 

A Aufbau des Platzes

Grundsätzlich gibt es für die Ausführung eines Kunstrasenplatzes zwei unterschiedliche Systeme. Es wird zwischen einem ungebundenen und einem gebundenen Aufbau unterschieden. Der ungebundene Aufbau ist dadurch gekennzeichnet, dass das Kunstrasenvlies direkt auf einer Schotterschicht aufgelegt wird.

Der gebundene Aufbau ist dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Schotter eine dynamische Gummischicht aufgebracht wird, auf die dann das Kunstrasenvlies gelegt wird.

Der gebundene Aufbau ermöglicht eine sehr glatte homogene Fläche des Kunstrasens. Beim ungebundenen Aufbau sind Verdrückungen und Veränderungen der Oberfläche nicht auszuschließen, da die stabilisierende Kunststoffschicht zwischen Schotterschicht und Kunstrasenvlies fehlt. Dafür ist der ungebundene Aufbau deutlich kostengünstiger; bei einer herkömmlichen Ausführungsart eines Platzes in einer Größenordnung von 60 x 90 m ist eine Kostendifferenz zum gebundenen Aufbau von ca. 100.000,- € zu erwarten.
In Deutschland werden überwiegend Plätze mit einem gebundenen Aufbau hergestellt. Plätze mit ungebundenem Aufbau sind nur wenige vorhanden, da diese Ausführungsart bislang nicht den einschlägigen Vorschriften entsprach und erst mit der Nivellierung des EU-Rechtes in Deutschland eingeführt werden konnte.

Aus Nutzersicht wird dem ungebundenen Aufbau eine leicht natürlicher wirkende Oberfläche attestiert. Deutliche Vorteile hat der gebundene Aufbau dafür im Hinblick auf die Homogenität der Oberfläche. Wie bereits erläutert bestehen nur wenig Erfahrungen mit der Veränderung der Oberfläche bei ungebundenen Aufbauten. Zwischenzeitlich wurde vom WLSB mitgeteilt, dass eine Förderung des ungebundenen Aufbaus nicht möglich ist.

 

B Kunstrasen

Für die Ausführung des Kunstrasens gibt es mehrere verschiedene Formen. Zu nennen sind

1. der gekräuselte Belag,

2. die glatte Faser,

3. die gesplisste Faser.

Die gekräuselte Faser hat zwar einen sehr stabilen Aufbau und gilt als pflegeärmer, ist jedoch - was die Annäherung an ein natürliches Rasenfeld anbetrifft - weiter entfernt. Der Arbeitskreis hat diese Ausführung sehr früh verworfen. Die Besichtigung vor Ort hat an diesem Eindruck nichts verändert, sondern den Eindruck verstärkt.

Die gesplisste Faser legt sich im Lauf der Zeit über das System und schließt es ab.

Die Ausführung in glatter, gesplisster Faser hat einen rasenähnlichen Aufbau zur Folge und wurde von allen Teilnehmenden als die für den Spielbetrieb ideale Ausführung bewertet. Der Preisunterschied zwischen einer gesplissten Faser und einer glatten Faser ist nur marginal.

 

C Granulat

Grundsätzlich verhält es sich so, dass die Granulateinfüllung die Eigenschaften des Spielfeldbelages verbessert im Hinblick auf Hautfreundlichkeit, Drehfreudigkeit und sie stabilisiert die Fasern.

Grundsätzlich gibt es vier verschiedene Granulatausführungen:

  1. Altreifengummi

  2. ummanteltes Reifengummi

  3. EPDM-Kautschuk

  4. TPE-Kunstoffgranulat

Im Arbeitskreis wurde die reine Gummiform (1.) aufgrund der langanhaltenden Geruchsbeeinträchtigungen verworfen. Die Kautschuk- und Kunststoffgranulatausführung wurde ebenfalls aus Kostengründen nicht weiter verfolgt, sodass die ummantelte Reifengummiversion zur Auswahl kam.

 

D Platzgrößen

Gemäß den Richtlinien des WFV beträgt die Mindestgröße für Fußballplätze 60 x 90 Meter. Auf der Ebene Fußballbund und UEFA haben sich Spielfelder in einer Größe von 68 x 105 Meter durchgesetzt. Da die Spielfelder primär für den Trainingsbetrieb genutzt werden und häufig das Spielfeld in zwei Felder für den Trainingsbetrieb aufgeteilt wird, schlägt die Verwaltung in Abstimmung mit den Vereinen eine Platzgröße von 64 x 100 Meter vor. Diese Platzgröße lässt einen deutlich intensiveren Trainingsbetrieb zu.

Im Schulzentrum West gibt es bisher einen Trainingsplatz, der eine nutzbare Größe von 60 x 90 Meter aufweist. Dieser Platz ist überwiegend (ca. 80 %) für den Trainingsbetrieb und teilweise auch für den Spielbetrieb der Unicorns vorgesehen. Das Spielfeld für American Football hat eine Mindestbreite von 45 Meter und eine Länge von ca. 107 Meter. Nachdem auf diesem Platz jedoch auch der Trainingsbetrieb für den Fußball möglich sein muss (Trainingsbetrieb SV Gailenkirchen, SSV Schwäbisch Hall), wird vorgeschlagen, eine Platzgröße von 60 x 105 Metern zu realisieren. Somit kann auf diesem Platz entsprechend den Vorgaben des Verbandes American Football, als auch herkömmlicher Fußball gespielt werden.

 

E Besichtigungsfahrt Saarbrücken

Bezüglich der ungebundenen Bauweise fand eine Exkursion mit den Mitgliedern des Arbeitskreises nach Saarbrücken statt. Der Kunstrasenaufbau besteht aus einer glatten und gesplissten Faser, die Granulatfüllung besteht aus SBR-Altreifengummi. Hier wurde ein Kunstrasenplatz der allerdings ausschließlich für American Football genutzt wurde besichtigt. Das Ergebnis war für die weitaus überwiegende Zahl der Mitglieder des Arbeitskreises so überzeugend, dass dem Gemeinderat für den Platz im Westen eine ungebundene Bauweise empfohlen werden kann. Der Platz wird überwiegend durch die Football-Spieler genutzt (ca. 80 %). Aus diesem Grunde kann der erhöhte Anspruch an die hohe Ebenflächigkeit reduziert werden.

Bei der ungebundenen Bauweise erfolgt die Granulatfüllung mit SBR-Altreifengummi, bei der gebundenen Bauweise wird mit einem umhüllten Granulat verfüllt.

Die Ausführung in ungebundener Bauweise hat die Folge, dass vom WLSB eine Förderung nicht erfolgen kann. Dies möglich wegfallenden Zuschussmittel werden aber durch die deutliche Kosteneinsparung mehr als kompensiert.

 

zu b)

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 21.11.2012 wurden für den Neubau von Kunstrasenplätzen und die baulichen Ergänzungsmaßnahmen in der Ballsportanlage Auwiese Mittel von insgesamt 4,2 Mio. € bereitgestellt. Hiervon entfallen auf den Kunstrasenplatz Schulzentrum Ost 750.000,- €, Schulzentrum West 650.000,- €, Sanierung Auwiesenstadion ca. 1.845.000,- €. Der restliche Betrag wurde für die umfangreiche Sanierung des Hagenbachstadions und der Sanierung weiterer Rasenspielflächen bereitgestellt.

Für den Neubau der Kunstrasenplätze und den Neubau der Umkleide- und Duschgebäude im Stadion Auwiese sind grundsätzlich Zuschussmittel vom WLSB (Württembergischer Landessportbund) zu erhalten. Die Höhe der materiellen Zuwendung beläuft sich für die Kunstrasenplätze auf bis zu 70.000,- € pro Platz. Für die Sanierung des Stadions Auwiese bis zu 100.000,- €.

Für die Gewährung der Zuschussmittel ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung, dass die jeweiligen Baumaßnahmen von einem Sportverein beantragt und getragen werden. Kommunale Einrichtungen können vom WLSB keine Zuschüsse erhalten. Mit den Zuschüssen des WLSB wäre es den Vereinen möglich, einen soliden Qualitätsstandard bei der Ausgestaltung der jeweiligen Einrichtungen zu realisieren (Einzäunung, Zufahrtswege etc.).

Aus Sicht der Verwaltung ist folgende Vorgehensweise denkbar: Die Vereine TSG und Sportfreunde Schwäbisch Hall übernehmen die Trägerschaft für die Realisierung der jeweiligen Objekte. Die vom Gemeinderat bereitgestellten Haushaltsmittel werden den jeweiligen Trägern übertragen. Die Träger verpflichten sich auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages, die Realisierung der jeweiligen Objekte sowie die Bespielbarkeit durch andere Vereine zu gewährleisten. In dem Vertragswerk wird die zu erbringende Leistung konkret mit Festlegung aller Standards und Ausführungsarten beschrieben. Sofern vom WLSB keine Mittel bereitgestellt werden, verbleiben die Flächen bei der Stadt.

Die baulichen Ausführungen werden in jedem Fall von der Verwaltung fachlich begleitet und überwacht. Im Gemeinderat wird in regelmäßigen Abständen über den Baufortschritt berichtet. Selbstverständlich werden die jeweiligen Leistungsbeschriebe für die Erstellung der baulichen Anlagen, wie Sportplätze und Umkleideräume etc., dem Gemeinderat vorgelegt. Die Ausarbeitung des Vertragswerkes erfolgt von einer Anwaltskanzlei. In diesem Vertragswerk ist auch die Regelung über die Folgen bei wesentlichen Veränderungen innerhalb der Vereine darzustellen. Es muss gewährleistet sein, dass die bereitgestellten Haushaltsmittel für das jeweilige Objekt verwendet werden und die jeweiligen Qualitätsstandards eingehalten werden. Die Umsetzung der Planung erfolgt jeweils von Fachbüros, die ein hohes Erfahrungspotential mit derartigen baulichen Anlagen haben. Alle baulichen Maßnahmen werden nach den Regeln der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ausgeschrieben. Dies ist erforderlich, da es sich um Zuschüsse des WLSB und letztlich um öffentliche Mittel handelt. Insofern kann seitens der Verwaltung gewährleistet werden, dass sowohl der Ausschreibungs-, als auch der Vergabeprozess entsprechend dem Niveau der Verwaltung ausgeführt wird.

 

Oberbürgermeister Pelgrim berichtet aus den Vorberatungen. Diese haben ergeben, dass beide Kunstrasenplätze unter der Regie der Stadt umgesetzt werden sollen. Die Stadt teilt den Vereinen auch die Nutzungszeiten zu. Zum Stadionumbau wird es einen Vertrag zwischen der Stadt und den Vereinen „Sportfreunde“ und „TSG“ geben. Durch diese Lösung wird ein Zuschuss des WLSB und ein Vorsteuerabzug ermöglicht.

Stadtrat Reber kündigt an, dass seine Fraktion dem Verwaltungsantrag folgen wird.

Stadtrat Dr. Pfisterer hält es aufgrund der Vielzahl der Vereine im Osten für vertretbar, ausnahmsweise auf den Zuschuss des WLSB zu verzichten. Aufgrund der Nutzung durch viele Vereine ist es sinnvoll, dass über die Vergabe eine zentrale städtische Stelle entscheidet. Im Vertrag „Stadionumbau“ soll jedoch das Kapitel „Sponsoring“ (Beteiligung von Privaten) aufgenommen werden.

Auch Stadtrat Gehrke ist froh, dass das Paket nun auf den Weg gebracht wurde. Er hofft auch, dass der Platz im Westen evtl. noch verlängert werden kann. Aufgrund der Vorgespräche in den Arbeitsgruppen geht er davon aus, dass in der Auwiese ein ansprechendes Stadion gebaut werden kann.

Stadträtin Herrmann ist mit dem Bau der beiden Kunstrasenplätze einverstanden. Sie verzichtet zwar nur sehr ungern auf die Förderung des WLSB, aber auch die genannten Argumente sind nicht von der Hand zu weisen. Der Vertragsentwurf zum Stadionumbau ist für sie noch nicht ausgereift, hierzu fehlen noch Basisinformationen. Diesem Vorschlag kann ihre Fraktion nicht folgen. Sie bittet um getrennte Abstimmung.

Beschluss:

a) Die Verwaltung wird ermächtigt, die Ausschreibung des Kunstrasenplatzes im Osten (gebundene Bauweise) und im Westen (ungebundene Bauweise) in die Wege zu leiten. Der Bau beider Plätze erfolgt unter der Verantwortung der Stadt Schwäbisch Hall. Auf eine Förderung durch den WLSB wird verzichtet.
(einstimmig - 37 -)

b) Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Vertragsentwurf für den Stadionumbau in der Auwiese zwischen der Stadt und den Sportfreunden/ TSG vorzubereiten.
(28 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen)

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