§ 4 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Weilerwiese - VORBERATUNG - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 24. Juni 2013, 09:11 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Die fachärztliche Versorgung ist ein zentrales Thema für die Stadtentwicklung und die Lebensqualität in Schwäbisch Hall. Seit geraumer Zeit besteht daher der Wunsch nach einem Ärztehaus in Schwäbisch Hall. Nunmehr haben sich einige Ärzte zusammengetan und streben die Realisierung eines solchen Ärztehauses mit ca. 6-8 Praxen auf der Weilerwiese an. Durch ein größeres Spektrum, erweiterte Öffnungszeiten und fachübergreifenden Synergien wird hierdurch eine Verbesserung der Patientenversorgung erreicht. Durch die Nähe zum Solebad, der guten Erreichbarkeit mit dem ÖPNV sowie der bereits vorhandenen Parkplatzinfrastruktur, handelt es sich bei der Weilerwiese um eine sehr guten Standort zur Realisierung eines solchen Projekts. Ein Konflikt mit der in Planung befindlichen Spiel- und Freizeitanlage Weilerwiese wird nicht gesehen.

Für das weitere Verfahren ist es erforderlich, dass die Träger dieses Ärztehauses, vertreten durch das Architekturbüro Kraft + Kraft autorisiert werden, einen entsprechenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorzulegen. Die Verwaltung wird sich bei der Erstellung des Bebauungsplans im Hinblick auf eine Neuordnung der Parkplätze auf der Weilerwiese einbringen.

Beschluss:

Der Ansiedlung eines Ärztehauses auf der Weilerwiese wird im Grundsatz zugestimmt. Das Architekturbüro Kraft + Kraft wird autorisiert, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein Ärztehaus auf der Weilerwiese einschließlich Neuordnung der Parkplätze vorzulegen.

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