§ 77 - Sport- und Freizeitanlage Weilerwiese (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 24. Juni 2013, 09:26 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Für die Umgestaltung des ehemaligen Parkplatzes zu einer Sport- und Freizeitanlage für die Kernstadt, wurden umfangreiche Erhebungen, auch im Rahmen von zwei Workshops durchgeführt.

Das Ergebnis dieser Stoffsammlung bedeutete jedoch - sofern man allen Wünschen nach kam - eine Anlage, die einen Kostenaufwand von ca. 713.000,- € erfordert. Nach Bekanntgabe der Planungsabsicht, auch eine explizite Skateranlage einzurichten, wurden bereits im Vorfeld massive Widerstände seitens der Anlieger an der Johanniterstraße formuliert. Nach Überprüfung der rechtlichen Situation wurde festgestellt, dass eine reine Skateranlage und die von dieser Anlage ausgehenden Lärmimmissionen, nicht mit denen auf der gegenüberliegenden Seite vorhandenen Wohngebäude vereinbar sind. Die für ein Wohngebiet zulässigen Lärmwerte wurden deutlich überschritten.
Für das Projekt der Sport- und Freizeitanlage steht insgesamt ein Budget von ca. 350.000,- € zur Verfügung. In Anbetracht dieser Kostenvorgabe hat die Verwaltung die Planung noch einmal mit folgendem Ergebnis gründlich überarbeitet:

Auf den geplanten Kinderspielplatz wird aus Kosten- und funktionalen Gründen verzichtet. Dieser Spielplatz für Kleinkinder verträgt sich zum einen nicht mit der in unmittelbarer Nähe gelegenen Bundesstraße und den hiermit verbundenen Lärmimmissionen und zum anderen nicht mit den in unmittelbarer Nähe gelegenen, möglicherweise intensiver genutzten Bewegungsflächen. Nach Meinung der Verwaltung sollten die hierfür erforderlichen Finanzmittel besser im Bereich Ackeranlagen/ Unterwöhrd investiert werden, um hier konfliktfreiere Spielmöglichkeiten zu entwickeln.

Mit Blick auf die zu erwartenden Lärmimmissionen und den Charakter der Sport- und Freizeitanlage wurde auch auf die Planung einer stationären Anlaufstelle für die Jugendarbeit (Kiosk / Straßenbahnwagens) verzichtet.

Die Skateranlage, die in der Entwurfsfassung noch mit besonderen Gerätschaften und Ausstattungsgegenständen allein für Skater vorgesehen war, wurde in ihrem Umfang reduziert. Es ist nunmehr eine Bewegungsfläche, die durch verschiedene Treppenanlagen, Sitzgelegenheiten und durch eine eigene kleine Topografie gekennzeichnet ist, geplant.

An der Planung der Hartplatzfläche sowie der Laufbahn hat sich nichts geändert.

Den Wunsch nach einer Trampolinanlage und nach einer Vogelnestschaukel sowie nach Kommunikationsmöglichkeiten wurde nachgekommen. Diese Einrichtungen sind südlich des Hartplatzes vorgesehen.

Um den Lärmeintrag von der Bundesstraße zur Freizeitanlage, aber auch den möglichen Lärmaustrag von der Freizeitanlage in Richtung Bundesstraße zu reduzieren, sind zwischen der Erschließungsstraße zum Solebad und der Freizeitanlage gestaffelt aufgestellte Betonwände eingeplant. Diese Wandflächen haben ein Einzelmaß von ca. 2,50 x 2,50 Meter und können als Graffitiwände verwendet werden.

Mit der Reduzierung des Gesamtprogramms und der Reduzierung der Möblierungsgegenstände konnte eine deutliche Kostenreduzierung erreicht werden. Nach Einschätzung des Ingenieurbüros und der Verwaltung kann mit dem bereitgestellten Budget folgende Einrichtungen realisiert werden:

- Erstellung eines Hartplatzes 20 x 40 Meter

- Erstellung der Bewegungsflächen einschließlich ihrer Topografie

- Erstellung der Sitzgelegenheiten und Treppenstufen

- Erstellung einer Sitz- und Spielerhebung

- Erstellung der Laufbahn, einschließlich Sprunggrube

- Erstellung der Spielgeräte Vogelnestschaukel und Trampolin

- Erstellung Graffiti- / Lärmschutzwände

Die Planung wurde dem Regierungspräsidium Stuttgart, das als Rechtsaufsichtsbehörde in diesem Fall Genehmigungsbehörde ist, vorgestellt. Das Regierungspräsidium sieht grundsätzlich die Möglichkeit der Genehmigungsfähigkeit. Bedingung dafür ist jedoch die Ausarbeitung einer ausführlichen Benutzungsordnung, deren Einhaltung gewährleistet werden muss. Insbesondere sind hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten zu berücksichtigen. Die Verwaltung wird daher im Zuge der Werkplanung und auf Basis des Verwaltungsvorschlags eine Detailabstimmung vornehmen, so dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich der Lärmwerte eingehalten werden.

Anlage 1: Präsentation

Anlage 2: Planungen aktuell

 

Oberbürgermeister Pelgrim beleuchtet den Entstehungsprozess selbstkritisch. In den Workshops zur Vorbereitung des Tagesordnungspunktes sind große Hoffnungen geweckt worden, die nun aus Gründen der rechtlichen Beurteilung abgebremst werden müssen.

Baurechtsamtsleiter Franz erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen:
Bei der Sport- und Freizeitanlage handelt es sich um eine bauliche Anlage, die der Genehmigungspflicht unterliegt. Bauherrin ist die Stadt. In der rechtlichen Beurteilung sind die Auswirkungen auf alle Beteiligten in Bezug auf Zulässigkeit und Zumutbarkeit abzuwägen. Bei Einwendungen der Anwohnerschaft geht die Genehmigungspflicht automatisch auf die Rechtsaufsichtsbehörde (Regierungspräsidium) über. Bei der rechtlichen Beurteilung der Zulässigkeit der Sport- und Freizeitanlage Weilerwiese sind die Lärmemissionen von großer Bedeutung. Die anzuwendende Rechtsnorm gestaltet sich schwierig: Die TA Lärm gilt nur für gewerblichen Lärm, die LAI-Freizeitlärm-Richtlinie ist in Baden-Württemberg nicht eingeführt und die Sportanlagenlärmschutzverordnung (BImSchV) ist eigentlich nur für Sportanlagen an sich (Sportplätze) anwendbar. In Absprache mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und dem beratenden Fachanwalt hat man sich darauf verständigt, die Sportanlagenlärmschutzverordnung analog anzuwenden.
Baurechtsamtsleiter Franz erläutert, dass die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der Anwohnerschaft zu beurteilen ist. Alle Interessen müssen gegeneinander abgewogen werden. Entscheidend für eine Genehmigung kann sein, dass in einem früheren Bebauungsplan dieses Gelände bereits als Sportplatz deklariert wurde. Weiterer Gesichtspunkt ist, dass die tatsächliche Vorbelastung des wohl allgemeinen Wohngebiets (WA) durch die vierspurige Bundesstraße (Johanniterstraße) bereits eingeschränkt ist.
Baurechtsamtsleiter Franz wird das Ergebnis des Lärmschutzgutachtens auf die jetzige Planung anwenden und die betroffene Bürgerschaft beteiligen. Sollten Einwendungen vorliegen, geht die Genehmigungspflicht auf das Regierungspräsidium über.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert die Entwicklung hin zum jetzt vorgetragenen Vorschlag. Der neue Vorschlag stellt eine selbst organisierte Spiel- und Freizeitanlage dar. Die offene Jugendarbeit und der Kiosk entfallen. Die Skateranlage besteht nur aus ebenen Flächen und Sprungstufen; Sprungelemente, Half Pipe etc. entfallen. Auch der Kinderspielplatz entfällt, gebaut werden lediglich eine Vogelnestschaukel sowie ein in den Boden eingelassenes Trampolin. Die Verwaltung hält den ursprünglich geplanten Aktivspielplatz für Jung und Alt hier nicht an der richtigen Stelle, stattdessen soll der Kinderspielplatz Unterwöhrd eine Aufwertung erhalten. Die WC-Anlage entfällt ebenfalls. Durch diese Maßnahmen kann der ursprünglich angedachte Kostenrahmen in Höhe von 350.000 € gehalten werden.
Darüber hinaus wird es eine klare Benutzungsordnung geben, die den Betrieb der Anlage zeitlich eingrenzt.

Stadtrat Dr. Pfisterer erinnert daran, dass man ursprünglich mit der Idee eines Generationenparks angetreten ist. Dieser ist für ihn nicht mehr erkennbar. Er akzeptiert, dass angesichts der Verdopplung der Kosten reagiert werden muss, ihm fehlt jedoch bei diesem Schritt die Beteiligung der jeweiligen Interessensgruppen. Er plädiert außerdem dafür, maßvoll zu handeln, aber durchaus auch einmal gerichtliche Risiken in Kauf zu nehmen.

Oberbürgermeister Pelgrim widerspricht seinem Vorredner. Er ist nach seinem Amtseid an Gesetz und Recht gebunden und wird nicht wissentlich eine nicht genehmigungsfähige Anlage bauen und betreiben bzw. vorschlagen. Die Skaterszene hat im letzten Workshop erklärt, dass sie sich in der Lage sehen, mit dem Vorschlag zu leben, wenngleich größere Wünsche vorhanden gewesen wären. Der Aufenthaltsort für Kleinkinder ist nach Auffassung der Verwaltung nicht geeignet, stattdessen soll der Spielplatz Unterwöhrd eine Aufwertung erhalten. Auch die Seniorinnen/ Senioren waren für eine Co-Nutzung nicht zu begeistern, ebenso wie umgekehrt die Jugendlichen nicht unter ständiger Aufsicht von Erwachsenen ihren Freizeitbeschäftigungen nachgehen wollen.

Stadtrat Baumann hält die vorgeschlagene „abgespeckte“ Lösung für richtig. Im Gedenken an Stadtrat Vogt bittet er darum, den Hartplatz abzusenken, um sich die Möglichkeit einer Eisbahn zu erhalten. Hinsichtlich des Kleinkindspielplatzes hält er den Unterwöhrd für den geeigneteren Standort.

Stadträtin Niemann kritisiert den Verfahrensablauf: Es hätten auf jeden Fall die Anwohnerinnen/ Anwohner zum Workshop eingeladen und die Stadt die Rahmenbedingungen klar formulieren müssen - so hätten Enttäuschungen der Workshop-Teilnehmenden vermieden werden können. Sie regt an, den Platz durch Beschäftigungsmöglichkeiten für Kleinkinder nebst dazugehörenden Bänken für die Erwachsenen aufzuwerten. Die Aufnahme der Schulsportanlagen bewertet sie positiv - auch die Skaterinnen und Skater scheinen einverstanden und zufrieden mit der jetzt vorgelegten Lösung zu sein. Sie bittet jedoch dringend darum, die WC-Anlage wieder aufzunehmen und nochmals das Gespräch mit den Mädchen/ weiblichen Jugendlichen zu suchen, um deren Wünsche noch einmal genau mit einzubeziehen.
Stadträtin Niemann möchte keinesfalls mittels einer Benutzungsordnung ein Verbot der Nutzungszeiten im Sommer von 20.00 - 22.00 Uhr bzw. am Sonntag.

Stadtrat Neidhardt kommt zurück auf die Nutzung des Geländes vor dem Bau des Kocherquartiers: Damals war eine Rasenfläche vorhanden. Eine Verbesserung heute ist angebracht, jedoch braucht man keine Deluxe-Ausführung, zumal eine weitere Skateranlage im Schulzentrum West vorhanden ist.

Auch Stadtrat Frank hält die vorgelegte „abgespeckte“ Lösung für vernünftig. Eine angemessene Benutzungsordnung ist zu erarbeiten, auch hält er die Idee der Aufwertung des Spielplatzes auf dem Unterwöhrd für die richtige.

Erste Bürgermeisterin Wilhelm stellt klar, dass der Workshop kein Wunschkonzert war. Es war von Anfang an klar, dass nicht alle Ideen 1:1 umgesetzt werden können.

Stadtrat Sakellariou sieht in der neuen Planung eine völlig andere wie ursprünglich gedacht. Er kann darüber hinaus eine Attraktivität für skatende Jugendliche nicht erkennen.

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt Bezug auf die Wortmeldung von Stadträtin Niemann: Die skatenden Jugendlichen sind mit der vorgelegten Planung einverstanden. Auf der Weilerwiese wurden die Treppen des Kocherquartiers nachgebaut, jedoch sind keine Geräte vorhanden. Er legt auch Wert darauf, dass es sich bei der Sport- und Freizeitanlage Weilerwiese um keine gewidmete Fußgängerzone handelt.

Stadträtin Herrmann regt an, die vorgelegte Planung nochmals auf die Wünsche der Mädchen zu prüfen. Sie kritisiert den Wegfall des Angebots der städtischen Kinder- und Jugendarbeit an dieser Stelle. Sie bittet, die Attraktivität der Stadt für Jugendliche darzustellen.

Erste Bürgermeisterin Wilhelm sichert zu, nochmals ein Gespräch mit den Mädchen/ weiblichen Jugendlichen zu führen. Die Möglichkeit der Jugendlichen in Schwäbisch Hall wurde in der Sitzung des BSSK 02.07.2012, § 132, dargestellt. Darüber hinaus wird die Stadt Schwäbisch Hall an dem Projekt „Aktionsräume für Kinder“ teilnehmen.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der vorgestellten Konzeption wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Ausschreibungen entsprechend dem Programm durchzuführen.
Der Bau einer geschlossenen WC-Anlage im Bereich der Parkierung/ Wohnmobilstellplätze wird geprüft.
(15 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen)

Meine Werkzeuge