§ 2 - Freizeitanlage Weilerwiese - VORBERATUNG - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 24. Juni 2013, 09:11 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Für die Umgestaltung des ehemaligen Parkplatzes zu einer Sport- und Freizeitanlage für die Kernstadt, wurden umfangreiche Erhebungen, auch im Rahmen von zwei Workshops durchgeführt.

Das Ergebnis dieser Stoffsammlung bedeutete jedoch, sofern man allen Wünschen nach kam, eine Anlage, die einen Kostenaufwand von ca. 713.000,- Euro erfordert. Nach Bekanntgabe der Planungsabsicht, auch eine explizite Skateranlage einzurichten, wurden bereits im Vorfeld massive Widerstände seitens der Anlieger an der Johanniterstraße formuliert. Nach Überprüfung der rechtlichen Situation wurde festgestellt, dass eine reine Skateranlage und die von dieser Anlage ausgehenden Lärmimmissionen, nicht mit denen auf der gegenüberliegenden Seite vorhandenen Wohngebäude vereinbar sind. Die für ein Wohngebiet zulässigen Lärmwerte wurden deutlich überschritten.

Für das Projekt der Sport- und Freizeitanlage steht insgesamt ein Budget von ca. 350.000,- Euro zur Verfügung. In Anbetracht dieser Kostenvorgabe hat die Verwaltung die Planung noch einmal gründlich überarbeitet, mit folgendem Ergebnis.

Auf den geplanten Kinderspielplatz wird aus Kostengründen, aber auch aus funktionalen Gründen verzichtet. Dieser Spielplatz für Kleinkinder verträgt sich zum einen nicht mit der in unmittelbarer Nähe gelegenen Bundesstraße und den hiermit verbundenen Lärmimmissionen und zum anderen nicht mit den in unmittelbarer Nähe gelegenen, möglicherweise intensiver genutzten Bewegungsflächen. Nach Meinung der Verwaltung, sollten die hierfür erforderlichen Finanzmittel besser im Bereich Ackeranlagen, Unterwöhrd investiert werden, um hier konfliktfreiere Spielmöglichkeiten zu entwickeln.

Mit Blick auf die zu erwartenden Lärmimmissionen und den Charakter der Sport- und Freizeitanlage wurde auch auf die Planung einer stationären Anlaufstelle für die Jugendarbeit (Kiosk / Straßenbahnwagens) verzichtet.

Die Skateranlage, die in der Entwurfsfassung noch mit besonderen Gerätschaften und Ausstattungsgegenständen allein für Skater vorgesehen war, wurde in ihrem Umfang reduziert. Es ist nunmehr eine Bewegungsfläche, die durch verschiedene Treppenanlagen, Sitzgelegenheiten und durch eine eigene kleine Topografie gekennzeichnet ist, geplant.

An der Planung der Hartplatzfläche, sowie der Laufbahn hat sich nichts geändert.

Den Wunsch nach einer Trampolinanlage und nach einer Vogelnestschaukel, sowie nach Kommunikationsmöglichkeiten wurde nachgekommen. Diese Einrichtungen sind südlich des Hartplatzes vorgesehen.

Um den Lärmeintrag von der Bundesstraße zur Freizeitanlage, aber auch den möglichen Lärmaustrag von der Freizeitanlage in Richtung Bundesstraße zu reduzieren, sind zwischen der Erschließungsstraße zum Solebad und der Freizeitanlage gestaffelt aufgestellte Betonwände eingeplant. Diese Wandflächen haben ein Einzelmaß von ca. 2,50 x 2,50 Meter und können als Graffitiwände verwendet werden.

Mit der Reduzierung des Gesamtprogramms und der Reduzierung der Möblierungsgegenstände konnte eine deutliche Kostenreduzierung erreicht werden. Nach Einschätzung des Ingenieurbüros und der Verwaltung kann mit dem bereitgestellten Budget folgende Einrichtungen realisiert werden.

  • Erstellung eines Hartplatzes 20 x 40 Meter
  • Erstellung der Bewegungsflächen einschließlich ihrer Topografie
  • Erstellung der Sitzgelegenheiten und Treppenstufen
  • Erstellung einer Sitz- und Spielerhebung
  • Erstellung der Laufbahn, einschließlich Sprunggrube
  • Erstellung der Spielgeräte Vogelnestschaukel und Trampolin
  • Erstellung Graffiti- / Lärmschutzwände

Die Planung wurde dem Regierungspräsidium Stuttgart, das als Rechtsaufsichtsbehörde in diesem Fall Genehmigungsbehörde ist, vorgestellt. Das Regierungspräsidium sieht grundsätzlich die Möglichkeit der Genehmigungsfähigkeit. Bedingung dafür ist jedoch die Ausarbeitung einer ausführlichen Benutzungsordnung, deren Einhaltung gewährleistet werden muss. Insbesondere sind hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten zu berücksichtigen. Die Verwaltung wird daher im Zuge der Werkplanung und auf Basis des Verwaltungsvorschlags eine Detailabstimmung vornehmen, so dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich der Lärmwerte eingehalten werden.

Anlage 1: Lageplan

Anlage 2: Präsentation

Beschluss:

Der vorgestellten Konzeption wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Ausschreibungen entsprechend dem Programm durchzuführen.

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