§ 76 - Umsetzung Sportstättenkonzeption: Umsetzung der Baumaßnahmen Sportplatzneubau in den Schulzentren Ost und West sowie Baumaßnahme Auwiese (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 21.11.2012 wurden für den Neubau von Kunstrasenplätzen und die baulichen Ergänzungsmaßnahmen in der Ballsportanlage Auwiese Mittel von insgesamt 4,2 Mio. € bereitgestellt. Hiervon entfallen auf den Kunstrasenplatz Schulzentrum Ost 750.000,- €, Schulzentrum West 650.000,- €, Sanierung Auwiesenstadion ca. 1.845.000,- €. Der restliche Betrag wurde für die umfangreiche Sanierung des Hagenbachstadions und der Sanierung weiterer Rasenspielflächen bereitgestellt.

Für den Neubau der Kunstrasenplätze und den Neubau der Umkleide- und Duschgebäude im Stadion Auwiese sind grundsätzlich Zuschussmittel vom WLSB (Württembergischer Landessportbund) zu erhalten. Die Höhe der materiellen Zuwendung beläuft sich für die Kunstrasenplätze auf bis zu 70.000,- € pro Platz. Für die Sanierung des Stadions Auwiese bis zu 100.000,- €.

Für die Gewährung der Zuschussmittel ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung, dass die jeweiligen Baumaßnahmen von einem Sportverein beantragt und getragen werden. Kommunale Einrichtungen können vom WLSB keine Zuschüsse erhalten. Mit den Zuschüssen des WLSB wäre es den Vereinen möglich, einen soliden Qualitätsstandard bei der Ausgestaltung der jeweiligen Einrichtungen zu realisieren (Einzäunung, Zufahrtswege etc.).

Aus Sicht der Verwaltung ist folgende Vorgehensweise denkbar: Die Vereine TSG und Sportfreunde Schwäbisch Hall übernehmen die Trägerschaft für die Realisierung der jeweiligen Objekte. Die vom Gemeinderat bereitgestellten Haushaltsmittel werden den jeweiligen Trägern übertragen. Die Träger verpflichten sich auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages, die Realisierung der jeweiligen Objekte sowie die Bespielbarkeit durch andere Vereine zu gewährleisten. In dem Vertragswerk wird die zu erbringende Leistung konkret mit Festlegung aller Standards und Ausführungsarten beschrieben. Sofern vom WLSB keine Mittel bereitgestellt werden, verbleiben die Flächen bei der Stadt.

Die baulichen Ausführungen werden in jedem Fall von der Verwaltung fachlich begleitet und überwacht. Im Gemeinderat wird in regelmäßigen Abständen über den Baufortschritt berichtet. Selbstverständlich werden die jeweiligen Leistungsbeschriebe für die Erstellung der baulichen Anlagen, wie Sportplätze und Umkleideräume etc., dem Gemeinderat vorgelegt. Die Ausarbeitung des Vertragswerkes erfolgt von einer Anwaltskanzlei. In diesem Vertragswerk ist auch die Regelung über die Folgen bei wesentlichen Veränderungen innerhalb der Vereine darzustellen. Es muss gewährleistet sein, dass die bereitgestellten Haushaltsmittel für das jeweilige Objekt verwendet werden und die jeweiligen Qualitätsstandards eingehalten werden. Die Umsetzung der Planung erfolgt jeweils von Fachbüros, die ein hohes Erfahrungspotential mit derartigen baulichen Anlagen haben. Alle baulichen Maßnahmen werden nach den Regeln der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ausgeschrieben. Dies ist erforderlich, da es sich um Zuschüsse des WLSB und letztlich um öffentliche Mittel handelt. Insofern kann seitens der Verwaltung gewährleistet werden, dass sowohl der Ausschreibungs-, als auch der Vergabeprozess entsprechend dem Niveau der Verwaltung ausgeführt wird.

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass durch den vorhergehenden Beschluss (§ 75 - Neubau eines Kunstrasenplatzes im Westen mit ungebundenem Aufbau) eine Zuschussgewährung durch den WLSB ausscheidet. Hiernach wird dieser Kunstrasenplatz von der Stadt in Eigenregie gebaut. Beim Bau des Kunstrasenplatzes im Osten hat eine Abwägung stattzufinden: Operative Erschwernisse (Vertragswerk mit den Sportfreunden, Untervertragswerke zwischen den Sportfreunden und aller anderen Vereine im Osten) sind einer Zuschussgewährung durch den WLSB in Höhe von 70.000 - 100.000 € (Auszahlung 2014 ff) gegenüberzustellen.
Oberbürgermeister Pelgrim drückt sein Erstaunen darüber aus, dass der WLSB in der Antragstellung einen gemeinsamen Antrag mehrerer Vereine nicht akzeptiert.

Auch Stadtrat Weber wägt ab: Angesichts der zeitverzögerten Auszahlung der Gelder, des komplizierten Vertragskonstrukts und der hiermit verbundenen Anwaltskosten neigt er dazu, auch den Kunstrasenplatz im Osten unter der Regie der Stadt zu finanzieren.

Auch Stadtrat Dr. Pfisterer schreckt vor den Verträgen/ Unterverträgen zurück. Nach seinem Dafürhalten sollte im Falle eines Vertragskonstrukts auch die Pflege der Kunstrasenplätze an die Vereine abgegeben werden.

Stadtrat Baumann weist auf die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs der Vereine hin.

Oberbürgermeister Pelgrim bestätigt die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs, jedoch sind diese Vereine dann auch gezwungen, Einnahmen z. B. aus Pachtverträgen zu generieren. Dies wird für kleinere Vereine, die dann einen Untervertrag haben, schwierig werden und zu einer Erhöhung der städtischen Zuschüsse führen.
Völlig anders verhält es sich jedoch beim Bau des Stadions: Hier ist eine Verpachtung an einen Verein durchaus möglich, da dieser aufgrund von Bandenwerbung, Sitzsponsoring oder Lautsprecherdurchsagen sehr wohl in der Lage ist, Einnahmen zu generieren.

Oberbürgermeister Pelgrim wandelt im Einvernehmen den Beschlussantrag als Empfehlung für den Gemeinderat wie folgt ab:

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Ausschreibung des Kunstrasenplatzes im Osten (gebundene Bauweise) und im Westen (ungebundene Bauweise) in die Wege zu leiten. Der Bau beider Plätze erfolgt unter der Verantwortung der Stadt Schwäbisch Hall. Auf eine Förderung durch den WLSB wird verzichtet.
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Vertragsentwurf für den Stadionumbau in der Auwiese zwischen der Stadt und den Sportfreunden/ TSG vorzubereiten.

(ohne Abstimmung)

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