§ 1/2 - Umsetzung Sportstättenkonzeption: Umsetzung der Baumaßnahmen Sportplatzneubau in den Schulzentren Ost und West sowie Baumaßnahme Auwiese - VORBERATUNG - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 24. Juni 2013, 09:11 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 21.11.2012 wurden für den Neubau von Kunstrasenplätzen und die baulichen Ergänzungsmaßnahmen in der Ballsportanlage Auwiese Mittel von insgesamt 4,2 Mio. Euro bereitgestellt. Hiervon entfallen auf den Kunstrasenplatz Schulzentrum Ost 750.000,- Euro, Schulzentrum West 650.000,- Euro, Sanierung Auwiesenstadion ca. 1.845.000,- Euro. Der restliche Betrag wurde für die umfangreiche Sanierung des Hagenbachstadions und der Sanierung weiterer Rasenspielflächen bereitgestellt.

Für den Neubau der Kunstrasenplätze und den Neubau der Umkleide- und Duschgebäude im Stadion Auwiese sind grundsätzlich Zuschussmittel vom WLSB (Württembergischer Landessportbund) zu erhalten. Die Höhe der materiellen Zuwendung beläuft sich für die Kunstrasenplätze auf bis zu 70.000,- Euro pro Platz. Für die Sanierung des Stadions Auwiese bis zu 100.000,- Euro.

Für die Gewährung der Zuschussmittel ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung, dass die jeweiligen Baumaßnahmen von einem Sportverein beantragt und getragen werden. Kommunale Einrichtungen können vom WLSB keine Zuschüsse erhalten. Mit den Zuschüssen des WLSB wäre es den Vereinen möglich, einen soliden Qualitätsstandard bei der Ausgestaltung der jeweiligen Einrichtungen zu realisieren (Einzäunung, Zufahrtswege etc.).

Aus Sicht der Verwaltung ist folgende Vorgehensweise denkbar: Die Vereine TSG und Sportfreunde Schwäbisch Hall übernehmen die Trägerschaft für die Realisierung der jeweiligen Objekte. Die vom Gemeinderat bereitgestellten Haushaltsmittel werden den jeweiligen Trägern übertragen. Die Träger verpflichten sich auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages, die Realisierung der jeweiligen Objekte sowie die Bespielbarkeit durch andere Vereine zu gewährleisten. In dem Vertragswerk wird die zu erbringende Leistung konkret mit Festlegung aller Standards und Ausführungsarten beschrieben. Sofern vom WLSB keine Mittel bereitgestellt werden, verbleiben die Flächen bei der Stadt.

Die baulichen Ausführungen werden in jedem Fall von der Verwaltung fachlich begleitet und überwacht. Im Gemeinderat wird in regelmäßigen Abständen über den Baufortschritt berichtet. Selbstverständlich werden die jeweiligen Leistungsbeschriebe für die Erstellung der baulichen Anlagen, wie Sportplätze und Umkleideräume etc., dem Gemeinderat vorgelegt. Die Ausarbeitung des Vertragswerkes erfolgt von einer Anwaltskanzlei. In diesem Vertragswerk ist auch die Regelung über die Folgen bei wesentlichen Veränderungen innerhalb der Vereine darzustellen. Es muss gewährleistet sein, dass die bereitgestellten Haushaltsmittel für das jeweilige Objekt verwendet werden und die jeweiligen Qualitätsstandards eingehalten werden. Die Umsetzung der Planung erfolgt jeweils von Fachbüros, die ein hohes Erfahrungspotential mit derartigen baulichen Anlagen haben. Alle baulichen Maßnahmen werden nach den Regeln der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ausgeschrieben. Dies ist erforderlich, da es sich um Zuschüsse des WLSB und letztlich um öffentliche Mittel handelt. Insofern kann seitens der Verwaltung gewährleistet werden, dass sowohl der Ausschreibungs-, als auch der Vergabeprozess entsprechend dem Niveau der Verwaltung ausgeführt wird.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise im Grundsatz zu. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Vertragsvereinbarungen vorzubereiten und die Qualitätsstandards der baulichen Anlagen in Kooperation mit den jeweils betroffenen Vereinen festzulegen.

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