§ 72 - Auflösung der Umlegungsausschüsse Gewerbepark Schwäbisch Hall-West/Planstraße 1 und Mittelhöhe V - VIII (öffentlich)

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Sachvortrag:

Mit Datum vom 01.02.2013 wurde im Haller Tagblatt die Unanfechtbarkeit und das Inkrafttreten des Umlegungsplans Gewerbepark Schwäbisch Hall-West/Planstraße 1 und mit Datum vom 01.03.2013 des Umlegungsplans Mittelhöhe V-VIII nach § 72 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Gegen die Bekanntmachungen ging binnen sechs Wochen keine Anträge auf gerichtliche Entscheidung ein.

Der Umlegungsausschuss Gewerbepark Schwäbisch Hall-West/Planstraße 1 ist mit fünf Mitgliedern, der Umlegungsausschuss Mittelhöhe V-VIII mit elf Mitgliedern besetzt. Da die Umlegungspläne rechtskräftig abgeschlossen sind, können die für diese Umlegungsverfahren gebildeten, nicht ständigen Umlegungsausschüsse aufgelöst werden.

Für künftige Umlegungen ist der in der Sitzung des Gemeinderats vom 28.03.2012, § 40, gebildete ständige Umlegungsausschuss zuständig.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Die Umlegungsausschüsse Gewerbepark Schwäbisch Hall-West/Planstraße 1 und Mittelhöhe V-VIII werden mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
(einstimmig - 18 -)

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