§ 71 - Entwurf Kindergarten-Bedarsplan für die Zeit von September 2013 bis Dezember 2014 der Stadt Schwäbisch Hall (einschließlich Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren) (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

1. Bedarfsplan

Der Kindergartenbedarfsplan ist ein wichtiges kommunales Steuerungsinstrument hinsichtlich des Ausbaus der Bildungs- und Betreuungsangebote und der damit verbundenen Kosten und Finanzierung.

Auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben haben die Gemeinden unbeschadet der Verpflichtung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe darauf hinzuwirken, dass für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein Kindergartenplatz oder ein Platz in einer Tageseinrichtung mit altersgemischten Gruppen zur Verfügung steht. Die Gemeinden sind verpflichtet, die nach § 75 SGB VIII anerkannten Träger der freien Jugendhilfe an ihrer Bedarfsplanung zu beteiligen.
Die Bedarfsplanung selbst bildet nach § 8 des Kindertagesbetreuungsgesetzes die Grundlage für die Förderung von Einrichtungen der freien Träger.

Das Leistungsangebot der Tageseinrichtungen für Kinder soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren (§ 22 SGB VIII). Tageseinrichtungen fördern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.

Der Bedarfsplan ist in drei Abschnitte unterteilt:

Teil 1 – Aufnahme der Betreuungsplätze in den Bedarfsplan – Allgemeine Informationen (S. 2 - 8 und S. 9 - 14)

Teil 2 – Betreuung und Bildung für Kinder unter drei Jahren - Ausbau der Betreuungsquote (S. 18 - 28)

Teil 3 – Betreuung und Bildung der Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung (S. 30 - 36)


2. Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren

Im Rahmen des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) wurde ein Rechtsanspruch zum 1. August 2013 auf einen Betreuungsplatz ab Vollendung des ersten Lebensjahres festgelegt. Die Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht.

Im September 2013 liegt die Betreuungsquote voraussichtlich bei 38,5 % (GR-Beschluss vom 24.10.12 und 12.12.12) ausgehend von ca. 1.000 Kindern unter drei Jahren (s. Bedarfsplan S. 22).
Die Verwaltung strebt bis Ende 2015 eine Betreuungsquote von mindestens 46,5 % an.
Wie hoch der Bedarf tatsächlich ist bleibt abzuwarten.

 

2.1 Ausbau der U3

Auf Seite 26 des Kindergartenbedarfsplans sind die Ausbaustufen der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren definiert.

Auf Seite 27 sind Realisierungsmöglichkeiten aufgeführt, wo der Ausbau von weiteren Betreuungsplätzen umgesetzt werden könnte. Schwerpunkte sind hier eine Einrichtung in Hessental mit zwei Krippengruppen mit 20 Plätzen (und Kindergartengruppen) als mittelfristigen Ersatz für die Einrichtung „Eich“ im Solpark und ein Neubau einer Tageseinrichtung für Kinder in Gottwollshausen bei der Grundschule, ebenfalls mit zwei Krippengruppen und 20 Plätzen. Für die Investitionen sind im Doppelhaushaushalt 2014/2015 Mittel einzustellen.

Der Antrag der Evang.-Freikirchlichen Gemeinde Baptisten Schwäbisch Hall auf eine weitere Krippengruppe mit zehn Betreuungsplätzen mit der Angebotsform Ganztagsgruppe liegt vor. Die Verwaltung befürwortet diese weitere Krippengruppe in Hessental mit Umsetzung im Herbst 2013. Der Kostenanteil der Stadt bei dieser Betriebsform belaufen sich auf ca. 25.000 €/Jahr bei den derzeitigen Landeszuweisungen. 

Die Katholische Gesamtkirchengemeinde hat beantragt, eine Kleinkindgruppe (Krippengruppe mit zehn Plätzen) im Katholischen Kindergarten St. Franziskus ab Herbst 2013 einzurichten und in den Bedarfsplan aufzunehmen. Grundsätzlich wird im Wohngebiet Reifenhof eine weitere Krippengruppe mit zehn Plätzen in katholischer Trägerschaft begrüßt. Der Kostenanteil der Stadt bei einer Betreuungsform von sechs Stunden an fünf Wochentagen beläuft sich auf ca. 11.000 €/Jahr bei den derzeitigen Landeszuweisungen.

Mit der Katholischen Kirchengemeinde St. Josef wurden ebenfalls Gespräche bezüglich einer Erweiterung geführt. Ein schriftlicher Antrag liegt nicht vor. Die Abstimmungsgespräche über die räumlichen Verhältnisse und baulichen Veränderungen an beiden Standorten sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Zu Investitionskosten können derzeitig noch keine Aussagen gemacht werden.

Die Verwaltung führt derzeit Gespräche mit verschiedenen Firmen im Westen. Die Realisierung einer weitgehend betrieblich genutzten Kindertageseinrichtung in der Stadtheide wird derzeit geprüft.


3. Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren

Im gesamten Stadtgebiet von Schwäbisch Hall stehen 1.433 Kindergartenplätze zur Verfügung, die den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz abdecken.
129 altersgemischte Kindergartenplätze werden in die Betreuungsquote der unter Dreijährigen eingerechnet. Dazu kommt, dass Kinder mit Inklusionsbedarf zwei Plätze belegen. Rein rechnerisch muss dies von der Gesamtkapazität abgezogen werden. Freie Plätze werden auch von Kindern aus Umlandkommunen (63 Kinder, s. Seite 31) belegt. Dafür erstattet die Herkunftskommune einen Kostenausgleich.

Bedingt durch die neuen Wohngebiete „Mittelhöhe“ und „An der Breiteich“ sind Engpässe an Betreuungsplätzen zu verzeichnen. Durch Neubauten in Hessental und Gottwollshausen (siehe auch U3-Betreuung) könnte der Bedarf an Betreuungsplätzen gedeckt werden (siehe Bedarfsplan S. 46, 51 u. 57).

In den Teilorten Bibersfeld, Gailenkirchen und Tüngental sind steigende Kinderzahlen zu erwarten.
Bei nicht ausreichenden Platzkapazitäten können im Rahmen einer neuen Betriebserlaubnis weitere zwölf Kindergartenplätze in diesen Einrichtungen beantragt werden (siehe Bedarfsplan S. 53, 55, 61).

Der Träger Abenteuer Natur e. V. hat einen Antrag auf eine weitere Waldkindergartengruppe mit 20 Plätzen ab September 2013 gestellt mit der Angebotsform verlängerte Öffnungszeit durchgehend sechs Stunden. Die Nachfrage ist lt. Verein gegeben. Der Kostenanteil der Stadt wird derzeit ermittelt. Die Verwaltung befürwortet den Antrag und die Aufnahme in den Bedarfsplan.

Der Entwurf des Bedarfsplans September 2013 – Dezember 2014 wurde den einzelnen Trägern vorgelegt, die Zustimmungen der Träger liegen vor.

Anlage: Entwurf Kindergartenbedarfsplan Sept. 2013 - Dez. 2014

 

Oberbürgermeister Pelgrim führt in das Thema ein. Die Versorgung mit Kindertageseinrichtungen ist Pflichtaufgabe der Kommune. Steuerungsinstrument hierfür ist der Kindergartenbedarfsplan. Eine wichtige Größe hierin ist die Geburtenzahl - diese schwankt jedoch sehr stark - und die relativ frühe Nutzung von Kindertageseinrichtungen bereits im Alter von zwei bis drei Jahren, macht schnelles Handeln erforderlich. Die Versorgung mit Betreuungsplätzen muss so ausgestaltet werden, dass immer Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Eine Maßnahme zur Umsetzung des Rechtsanspruchs ab 01.08.2013 ist die Einrichtung einer zentralen Anmelde- und Koordinationsstelle, sowie der bereits in der Sitzung des o. g. BSSK gefasste Vorratsbeschluss der kurzfristigen Einrichtung einer Betreuungsgruppe für Kinder unter drei Jahren in der Kita Eich im Solpark in Hessental mit zehn Plätzen.

Erste Bürgermeisterin Wilhelm führt aus, dass es eine rasante Entwicklung im Bereich der Betreuung von Kindern unter drei Jahren gegeben hat. Ab 01.08.2013 gilt der Rechtsanspruch für Kinder von ein bis drei Jahren, nicht zu vernachlässigen ist jedoch auch der Quasi-Rechtsanspruch von Kindern unter einem Jahr. Der Rechtsanspruch von Kindern unter einem Jahr soll vor allem über die Kindertagespflege abgedeckt werden. Erste Bürgermeisterin Wilhelm verweist auf den Anstieg von Tagespflegestellen von 18 im letzten Kindergarten-Bedarfsplan auf heute 31. Die Stadt Schwäbisch Hall wird mit dem Maßnahmenpaket eine Versorgungsquote von 38,5 % aller Kinder von null bis drei Jahren erreichen. Der Landkreis im Vergleich hierzu hat eine Betreuungsquote von 25,6 %. Die Betreuungsquote dort schwankt von Gemeinde zu Gemeinde jedoch erheblich.
Erste Bürgermeisterin Wilhelm nimmt noch einmal Bezug auf die Beschlüsse 1 - 5 der Sitzungsvorlage - diese Beschlüsse sollen um einen Punkt 6 (Vorratsbeschluss der Einrichtung von zehn zusätzlichen U3-Betreuungsplätzen in der Außenstelle Eich in Hessental mit dem dazugehörigen Personalbestand) erweitert werden.

Abteilungsleiterin Tageseinrichtungen für Kinder Bub erläutert anhand der Präsentation (s. BSSK 15.04.13 nö).

- Stadtrat Härtig ab 18.17 Uhr anwesend -

Oberbürgermeister Pelgrim hält die zusätzlichen Kapazitäten im Bereich der Betreuungsplätze für gerechtfertigt, da es in absehbarer Zeit zu keinem Rückgang der Kinderzahlen kommen wird.

Stadträtin Härterich und ihre Fraktion werden der Sitzungsvorlage vollumfänglich zustimmen. Der Kindergarten-Bedarfsplan ist Ergebnis einer nachhaltigen Arbeit in Bezug auf das Betreuungsangebot. Sie unterstützt die Einrichtung einer zentralen Anmelde- und Koordinationsstelle, eine bessere Planung kommt auch den Eltern zugute. Sie bittet, die Tagesmütter in der Tagespflege weiter zu unterstützen.

Auch Stadtrat Schorpp lobt die kontinuierliche Arbeit beim Ausbau der Betreuungsplätze. Auch er strebt eine Betreuungsquote von 50 % an. Der finanzielle Aufwand der Stadt pro Betreuungsplatz ist beachtlich und muss gewürdigt werden. Im kommenden Doppelhaushalt 2014/15 müssen Gelder für die Familienzentren Hessental und Gottwollshausen eingestellt werden. Diese haben s. E. Vorrang vor Mitteln im Bereich Hoch-/Tiefbau. Die Hortbetreuung am Langen Graben sowie im Evang. Kinder- und Familienhaus in den Kreuzäckern soll zugunsten der Kleinkind- und Kindergartenbetreuung zurückgefahren werden. Er stellt darüber hinaus fest, dass manche Träger 0 % Migrationskinder betreuen - diese sollen s. E. ihr pädagogisches Konzept überdenken. Er regt außerdem an, mit dem katholischen Träger St. Johannes Baptist in Steinbach Gespräche zu führen. Bevor Eltern ihre Kinder in andere kommunale Betreuungsstätten fahren, sollte über eine Übernahme verhandelt werden. Auch er setzt sich für die zentrale Vormerkstelle zur Sicherstellung einer frühzeitigen Planung und Verhinderung von Doppelmeldungen ein.
Stadtrat Schorpp ist froh darüber, dass noch alle freien Stellen besetzt werden konnten. Dies liegt u. a. an der Weitsicht des Oberbürgermeisters, die Sozialpädagogische Fachschule in Schwäbisch Hall zu halten sowie an dem professionellen Umfeld in dem die Erzieherinnen/ Erzieher arbeiten. Die SPD-Fraktion wird der vorgelegten Sitzungsvorlage größtenteils zustimmen. Er bittet jedoch darum, über den Punkt 3 separat abstimmen zu lassen.

Stadträtin Schmalzriedt regt an, die Wanderungsbewegungen innerhalb der kommunalen Kindertageseinrichtungen zu hinterfragen. Sie bittet außerdem darum, das System der Elternbeiträge zu überarbeiten und in eine einfache, verständliche und gerechte Form zu bringen.

Oberbürgermeister Pelgrim gibt bekannt, dass wahrscheinlich eine Gesetzesänderung hinsichtlich der Zuständigkeit von Tagesmüttern kommen wird. Die bisherige alleinige Zuständigkeit der Landkreise wird zugunsten von großen Kreisstädten und Verwaltungsgemeinschaften geändert. Die Neufassung und Vereinfachung des Entgeltsystems wird erneut zugesagt. Zu den Wanderungsbewegungen merkt er an, dass die Eltern ein gesetzlich verankertes Recht der Wahlfreiheit haben.

Beschluss:

  1. Der Entwurf des Kindergartenbedarfsplanes September 2013 – Dezember 2014 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
  2. Der Bedarfsplanung September 2013 – Dezember 2014 für Kinder im Alter von einem Jahr bis zu Schuleintritt einschließlich der Ausbaustufen der Betreuungsquote für Kleinkinder (Betreuungsquote Dezember 2014: 42,5%) wird zugestimmt.
    (einstimmig - 18 -)
  3. Dem Antrag der Ev.-Freikirchlichen Gemeinde Baptisten Schwäbisch Hall auf Einrichtung einer zweiten Krippengruppe mit zehn Plätzen in Hessental ab Herbst 2013 wird zugestimmt.
    (10 Ja-Stimmen, 8 Enthaltungen)
  4. Dem Antrag der Katholischen Gesamtkirchengemeinde auf Einrichtung einer Krippengruppe im Kindergarten St. Franziskus im Reifenhof ab Herbst 2013 wird zugestimmt.
  5. Dem Antrag des Vereins Abenteuer Natur e. V. auf Einrichtung einer zweiten Kindergartengruppe mit 20 Plätzen als Waldkindergarten ab Herbst 2013 wird zugestimmt.
  6. Reicht der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren stadtweit nicht aus, wird die Verwaltung ermächtigt, zehn zusätzliche Plätze im Kindergarten Eich im Solpark sowie die dazugehörigen Personalstellen zu schaffen.

(einstimmig - 18 -)

Vermerk
Eventuell notwendig werdende zusätzliche Personalstellen im Bereich der Kinderbetreuung drei bis sechs Jahre (Einrichtung von Kleingruppen in Tüngental, Bibersfeld, Gailenkirchen und Hagenbach sowie die Einrichtung einer neuen Gruppe in der Heimbachsiedlung) werden separat beschlossen.

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