§ 66 - Elternbeiträge für Tageseinrichtungen für Kinder; hier: Regelung für Geschwisterkinder - Antrag von Stadtrat Baumann vom 26.11.2012 - (öffentlich)

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Sachvortrag:

In der Sitzung des Gemeinderates am 24.10.2012, § 228, hat Herr Stadtrat Baumann darum gebeten, in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport und Kultur die Gebührenordnung der Kindertagesstätten auf den Prüfstand zu stellen. Er bittet insbesondere, eine Ermäßigung bei bei Geschwisterkindern - egal welches Angebot sie nutzen (Kita, Krippe o.ä.) - einzuführen.

Wie die aktuelle Beitragsübersicht zeigt, sind in folgenden Betreuungsbausteinen Geschwisterermäßigungen festgelegt:

  • Regelbetreuung von Kindergartenkindern bis 6 Stunden am Tag
    • Hier sind die Beiträge für das 2 Kind um 36% ermäßigt.
    • Das 3. Kind, das gleichzeitig eine Einrichtung besucht, ist vom Beitrag befreit.
    • Kinder aus Familien mit 4 und mehr Kindern zahlen jeweils den halben Beitrag der Kinder aus Familien bis 3 Kindern.
       
  • Betreuung von Kindergartenkindern bis 8 Stunden am Tag
    • Hier sind die Beiträge für das 2. Kind um 23% ermäßigt.
    • Das 3. Kind ist im Beitrag dann um weitere 31% ermäßigt.
       
  • Elternbeiträge der Kinderhäuser Badtorweg und Villa Kunterbunt
    • Die langen Betreuungszeiten der beiden Kinderhäuser sind wie folgt ermäßigt:
      2. Kind 10 Std. Betreuung unter 3 Jahren um 17%
      2. Kind 10 Std. Betreuung ab 3 Jahren um 19%
      2. Kind 8 Std. Betreuung unter 3 Jahren um 20%
      2. Kind 8 Std. Betreuung ab 3 Jahren um 23%
       
  • Ergänzende Angebote Mondscheingruppe und Samstagsgruppe
    • Diese beiden ergänzenden Angebote weisen die gleiche Ermäßigung für das 2. Kind auf wie bei der Regelbetreuung = 36%

 

  • Für alle diese Ermäßigungen gilt bisher:
    • Ermäßigung für ein 2. oder 3. Kind nur innerhalb des jeweiligen Betreuungsbausteins.
    • Nimmt ein Geschwisterkind einen anderen Baustein in Anspruch, so wird hierfür keine Geschwisterermäßigung gewährt.

 

  • Keine Geschwisterermäßigung gibt es bislang für folgende Betreuungsbausteine
    • 6 Std. Betreuung von Kindern unter 3 Jahren im Kindergarten
    • 8 Std. Betreuung von Kindern unter 3 Jahren im Kindergarten
       
    • Krippenbetreuung an 3 Tagen bis 6 Std. am Tag
    • Krippenbetreuung an 5 Tagen bis 6 Std. am Tag
       
    • Krippenbetreuung an 3 Tagen bis 8 Std. am Tag
    • Krippenbetreuung an 5 Tagen bis 8 Std. am Tag
       
    • Hortbetreuung von Schulkindern im Badtorweg
       
    • Ergänzende Angebote Mondscheingruppe und Samstagsgruppe soweit es sich um Kinder unter 3 Jahren handelt.

 

  • Vorschlag einer Neuregelung der Geschwisterermäßigung
    • Die bestehenden Geschwisterermäßigungen betragen zwischen 17 % und 36 %.
      Für die Betreuungsbausteine für die es noch keine Geschwisterermäßigung gibt, wird eine Ermäßigung in Höhe 25% (ca. Mittelwert der bestehenden Ermäßigungen) neu eingeführt.
    • Die bestehenden Geschwisterermäßigungen werden beibehalten.
    • Die Geschwisterermäßigungen gelten bausteinübergreifend.
    • Als 1. Kind wird das älteste Kind einer Familie gerechnet, das eine Tageseinrichtung besucht.
    • Die Geschwisterermäßigung gilt nur innerhalb der Einrichtung eines Trägers.
    • Die Neuregelung gilt ab dem Beginn des Kindergartenjahres 2013/14 (01.09.2013)
    • Die Verwaltung beabsichtigt, die Kindergartenbeiträge in einer einfacheren Form zu gestalten. Hierzu sollen mit den anderen Kindergartenträgern und dem Gesamtelternbeirat Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden.

Die betreffenden Ortschaftsräte in den Teilorten werden in ihrer nächsten Sitzung über den Sachverhalt informiert.

Anlage: Übersicht Neuregelung Elternbeiträge/ Geschwisterermäßigung

 

Oberbürgermeister Pelgrim informiert, dass die Geschwisterkinder Ermäßigung betreuungsübergreifend heute vorgezogen werden soll. Ziel ist, eine komplett neue Gebührenkalkulation für die Kindertageseinrichtungen zu erarbeiten. Dies wird im Laufe des Jahres 2013 erfolgen.

Stadträtin Rabe sieht in der Ermäßigung der Gebühren für Geschwisterkinder betreuungsübergreifend lediglich einen ersten Schritt. Sie ist dafür - ähnlich wie in Heilbronn - die Gebühren für die Kinderbetreuung komplett abzuschaffen.

Stadtrat Schorpp wirf der CDU-Fraktion vor, in früherer Zeit sogar die einkommensabhängige Staffelung von Betreuungsgebühren im Kindergartenbereich abgelehnt zu haben. Auch er möchte ein vereinfachtes Gebührenmodell haben.

Auch Stadtrat Baumann verweist auf die Bemühungen der FWV in früherer Zeit, einkommensabhängige Gebühren einzuführen.

Oberbürgermeister Pelgrim weist darauf hin, dass Personen mit ganz geringem Einkommen über die Erstattung des Landkreises faktisch schon gebührenbefreit sind. Im Übrigen wird er einer kompletten Gebührenbefreiung nicht folgen, da die Betreuung in den Kitas bzw. Krippen eine gesamtstaatliche Aufgabe ist, an der sich auch das Land zu beteiligen hat.

Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die im Sachvortag genannte Neuregelung der Geschwisterermäßigung zum Kindergartenjahr 2013/14 (01.09.2013) umzusetzen.
(einstimmig - 39 -)

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