§ 57 - Karl-Kurz-Areal, Hessental: Bebauungsplan Karl-Kurz-Areal, Teil II; hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung (öffentlich)

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Sachvortrag:

Das Plangebiet ist Teil der Gesamtkonzeption Konversionsgelände „Karl-Kurz-Areal“ und liegt im nordwestlichen Bereich des Geländes. Es wird von Wohnbebauung und einem gewerblichen Betrieb derzeit genutzt. Entsprechend des Entwicklungskonzepts des Büro Prof. Dr. Baldauf Architekten und Stadtplaner, welches aus der Mehrfachbeauftragung Ende 2011/ Anfang 2012 hervorgegangen ist, soll diese Nutzung so auch weiterhin erfolgen. Aufgrund von Änderungen in den Eigentumsverhältnissen ist die bestehende Erschließung der Wohngebäude nicht mehr gesichert. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans „Karl-Kurz-Areal Teil II“ soll die städtebauliche Ordnung, insbesondere die Erschließung der sich im Plangebiet befindenden Parzellen, gesichert werden.

Der vorhandene Bebauungsplan „Am Taubenhof“ aus dem Jahre 2000 tritt im Bereich der Neuaufstellungen mit deren Rechtskraft außer Kraft.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Teil von 4275, 4275/3, 4275/7, 4275/11, 4275/12, 4275/13, 4278/2, 4279/1, Teil von 4283 und Teil von 4288/2.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2,18 ha. Maßgeblich ist die Abgrenzung im zeichnerischen Teil vom 19.02.2013.

Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan 7. Fortschreibung vom 14.10.2009 ist das Plangebiet „Karl-Kurz-Areal Teil II“ zum Teil als Gewerbefläche und zum Teil als gemischte Baufläche dargestellt. Die Entwicklung des Plangebietes aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist gegeben.

Anlage: Abgrenzungsplan

Beschluss:

A) Bebauungsplan Nr. 0315-04 „Karl-Kurz-Areal Teil II“
Der Bebauungsplan Nr. 0315-04 „Karl-Kurz-Areal Teil II“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan vom Büro Baldauf, Architekten und Stadtplaner, Stuttgart vom 12.03.2013 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet 0315-04 „Karl-Kurz-Areal Teil II“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung  mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil vom Büro Baldauf, Architekten und Stadtplaner, Stuttgart vom 12.03.2013. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Karl-Kurz-Areal Teil II“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
(33 Ja-Stimmen, 6 Enthaltungen)

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